Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Verfasst: Sa 7. Nov 2015, 19:59
Hallo zusammen,
meine Freundin hat nun nach der missglückten Reha und der Widerspruchsbegründung von der DRV heute zwei Schreiben erhalten.
Zum einen von der DRV Hessen aus Darmstadt eine Ankündigung einer erneuten Begutachtung durch einen Neurologen/Psychiater im Rahmen des Widerspruchs zur EM-Rente, zum anderen von der DRV Hessen aus Frankfurt eine Kostenzusage für die dreijährige Tochter für die Unterbringung und Betreuung für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe in einer anderen Klinik.
Ich verstehe dass jetzt mal so, dass die Begutachtung angesetzt ist aufgrund des Widerspruchs und der übersandten Begründung und das die DRV nach der missglückten Reha wohl nun eine "Umeinweisung" in eine andere Klinik beschlossen/genehmigt hat. Vermutlich wird dann in der nächsten Zeit noch weitere Post eintreffen und sie möglicherweise kurzfristig die neue Reha antreten (müsssen).
Insgesamt halte ich eine mehrwöchige Reha für die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit auf alle Fälle als sinnvoller als die mögliche Begutachtung über wenige Stunden.
Meine Freundin leidet u.a. neben Depressionen und Migräne auch unter Wirbelsäulenproblemen (die Langzeit AU ist wegen Depressionen/Lumboischialgie). So, wie es sich gerade abzeichnet, könnte da noch eine Fibromyalgie oder eine rheumatische Arthritis dazu kommen. Das wird gerade noch abgeklärt.
Wenn sich das bestätigt, ist das dann eine neu hinzugetretene Erkrankung?
Wenn sie denn erstmal wieder arbeiten würde, müsste sie ja mindestens sechs Monate tätig sein, bevor sie wieder einen Anspruch auf Krankengeld wegen einer neuen Erkrankung hat. Wenn diese Fibro z.b. aber bereits während der laufenden Langzeit-AU festgestellt wird, schließt das dann den Anspruch auf Krankengeld in der Zukunft aus? Vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus.
LG
Royan
meine Freundin hat nun nach der missglückten Reha und der Widerspruchsbegründung von der DRV heute zwei Schreiben erhalten.

Zum einen von der DRV Hessen aus Darmstadt eine Ankündigung einer erneuten Begutachtung durch einen Neurologen/Psychiater im Rahmen des Widerspruchs zur EM-Rente, zum anderen von der DRV Hessen aus Frankfurt eine Kostenzusage für die dreijährige Tochter für die Unterbringung und Betreuung für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe in einer anderen Klinik.

Ich verstehe dass jetzt mal so, dass die Begutachtung angesetzt ist aufgrund des Widerspruchs und der übersandten Begründung und das die DRV nach der missglückten Reha wohl nun eine "Umeinweisung" in eine andere Klinik beschlossen/genehmigt hat. Vermutlich wird dann in der nächsten Zeit noch weitere Post eintreffen und sie möglicherweise kurzfristig die neue Reha antreten (müsssen).

Insgesamt halte ich eine mehrwöchige Reha für die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit auf alle Fälle als sinnvoller als die mögliche Begutachtung über wenige Stunden.

Meine Freundin leidet u.a. neben Depressionen und Migräne auch unter Wirbelsäulenproblemen (die Langzeit AU ist wegen Depressionen/Lumboischialgie). So, wie es sich gerade abzeichnet, könnte da noch eine Fibromyalgie oder eine rheumatische Arthritis dazu kommen. Das wird gerade noch abgeklärt.
Wenn sich das bestätigt, ist das dann eine neu hinzugetretene Erkrankung?


LG
Royan
