Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
majosu
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Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Do 5. Nov 2015, 16:38

Hallo,


ich hätte mal eine Frage, diesmal nicht in eigener Sache.
Kennt sich jemand mit Vorruhestandsregelungen nach TVÖD aus?
Es geht um eine komplette Freistellung bis zur Alterssrente.
Wie wird da vorgegangen?
Es sind noch 3 Jahre zu überbrücken.


LG
majosu

Vrori
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 5. Nov 2015, 16:50

Hallo,

m.E. gibt es diese Vorruhestandsregelung gar nicht mehr..

gibt doch eine neue Regelung :

http://www.oeffentlichen-dienst.de/rent ... lzeit.html
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Do 5. Nov 2015, 17:34

Danke, dann heißt das also das halbe Gehalt.
Das ist fast nur Hartz 4 Höhe.


majosu

Vrori
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 5. Nov 2015, 18:59

naja...ist doch wohl logisch..für die Hälfte ARbeit gibt es nur die Hälfte Geld..

mein Mann hatte noch das Glück die alte Alterteilzeitregelung in Anspruch nehmen zu können..er hatte das Blockmodell gewählt...er bekam gekürztes Gehalt für die 3 Jahre, in denen er arbeitete und bekommt jetzt noch geküzrtes Gehalt, in den 3 Jahren, in denen er nicht arbeitet.
Volles Gehalt und keine Leistung...das gibt es nirgendwo...
LG
Vrori

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majosu
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Mi 3. Feb 2016, 11:26

Hallo Vrori,


vielen Dank für Deine Antwort.
Hast Du eine Ahnung, wie es sich auswirkt, wenn man in der Arbeitsphase krank wird?
Wie lange gibt es Geld von der Krankenkasse, und wie geht es danach weiter?

Es geht darum, das eine Angehörige von mir durch die Chefs in Gesprächen dazu gedrängt wird, nach Jahrzenten einen Änderungsvertrag zu schlechteren Konditionen zu unterschreiben.Es wurde gedroht, das auch eine Kündigung möglich ist.
Nervlich ist sie bereits sehr angeschlagen.

Was kann man da machen bzw. was ist die beste Lösung?
Wäre schön, wenn jemand eine Idee hat.


Liebe Grüße
majosu

agnes
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 3. Feb 2016, 12:24

Hallo Majosu,

bitte einmal kurz zum genauen Verständnis erklären: :Gruebeln:

Die Angehörige steht in einem ganz normalem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst?

oder

Die Angehörige steht in der Altersteilzeit (aktuell noch) in der Aktivphase (also nicht in der Ruhephase) im öffentlichen Dienst?


Wenn die Bekannte im ganz normalem Arbeitsverhältnis steht, kann sie, je nach dem ihr noch vorliegendem/geltendem Arbeitsvertrag sechs Wochen oder sogar (ganz alte Arbeitsverträge des öffentlichen Dienstes gäben das u.U. noch her) sechs Monate in Lohnfortzahlung stehen. :jaa:

Nimmt deine Angehörige an dem bis zum 30.11.2009 letzmalig zu beantragendem Altersteilzeitprogramm teil (was ich mir nicht denken kann, da sie dann mindestens 14 Jahre zu überbrücken hätte, wenn sie noch aktiv wäre) und wäre sie noch in der Aktivphase, dann darf sie nicht länger als sechs Wochen AU sein, ansonsten würde sich die Aktivphase um diese Zeit verlängern und das Programm so nicht durchführbar sein, es wäre dann ein Störfall eingetreten!


Wir, mein Mann und ich, waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und ich hatte noch den alten Arbeitsvertrag, als ich langfristig erkrankte, sodass ich 6 Monate Lohnfortzahlung erhielt und danach die KK nur noch 12 Monate Krankengeld zahlen musste, um an die gesetzliche 78 Wochenfrist zu gelangen.
Ich erhielt aber noch vom Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss/Aufstockungsbetrag, zum gegenüber dem Lohn gekürztem Krankengeld.

Mein Mann unterschrieb, als einer der letzten, noch im November 2009 die Altersteilzeitvereinbarung.
Geteilt wurden 6 Jahre und 2 Monate, sodass er 3 Jahre und 1 Monat in der Aktivpahse war und in dieser Zeit nicht hätte länger als sechs Wochen AU sein dürfen, ansonsten würde diese Zeit anhängig oder, bei anhaltender Erkrankung, der Vertrag endete in einem Störfall und wäre somit aufzuheben sein.

Mit der Altersteilzeitvereinbarung erfolgte bei ihm auch automatisch eine Änderungskündigung, sodass seine vormals 6 monatige Lohnfortzahlung, laut altem TVöD, nicht mehr weiter bestand hatte.

Er hat ganz frisch nun seine Altersrente :applaus: und ist offiziell nun raus aus dem Arbeitsprozess, auch wenn er schon drei Jahre und einen Monat durch die Passivphase zu Hause ist.

Ich hoffe ich konnte dir/euch etwas helfen. Gruß agnes :smile:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Vrori
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 3. Feb 2016, 13:05

Hallo,

genau sowar das bei meinem Mann auch..seit dem 1.12. ist er nun frischer Rentner....nach 49 Jahren in Arbeit.
Zu Hause ist er schon längere Zeit, aufgrund der Passivphase..

LG
Vrori
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Mi 3. Feb 2016, 13:13

Danke für Eure Antworten.

Sie steht in ganz normalen Arbeitsverhältniss.

Es ist bisher weder Altersteilzeit noch etwas anderes beantragt.
Sie möchte auch keinen Änderungvertrag ( Runterstufung) unterschreiben, aber wird durch Gespräche in die Ecke gedrängt.
Das sie nervlich nicht mehr kann, ist sicherlich verständlich.
Es gab nie eine Abmahnung wegen Ihrer Arbeitsleistung.

In ca. 2.5 Jahren kann Sie in Rente für langjährig Versicherte gehen.

LG
majosu

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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 3. Feb 2016, 14:38

Hallo Majosu

wenn sie eine ganz normale Angestellte im ö.D. ist, dann stellt sich wie oben beschrieben die Frage, wie lange sie im ö. D. schon tätig ist und wie ihr Arbeitsvertrag dahingehend lautet, bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Das kann leider nur sie wissen bzw. im Arbeitsvertrag nachlesen, oder sie muss es im Personalbüro erfragen. :jaa:

Unser ö . D. Arbeitsvertrag stammte aus dem Jahr 1976 und ich erkrankte im Jahr 2005, sodass mir nach Klage vor dem SG im Jahr 2008, mit Antragsdatum aus dem Jahr 2006, rückwirkend die EM-Rente zugesprochen wurde.

Ich erhielt Lohnfortzahlung 6 Monate lang, aufgrund des für mich geltendem altem TVöD und das Krankengeld wurde mir anschließend 12 Monate bezahlt und durch einen Krankengeldzuschuss vom AG aufgestockt.


Warum und welchen Passus möchte der Arbeitgeber/Dienstherr nun am Arbeitsvertrag deiner Bekannten ändern?

Eine Runterstufung kann nur erfolgen, wenn ein Arbeitsplatzwechsel in beidseitigem Einverständnis erfolgt, welcher eine minderwertige Arbeit nach sich zieht, die somit nachhaltig auch anders tariflich einzustufen ist.

Nach Gutdünken der Vorgesetzten geht das nicht! :Verwirrt:

Ich würde mich dazu vorab beratend mit einem Anwalt für Arbeitsrecht auseinandersetzen und den Betriebsrat, oder falls deine Bekannte eine anerkannte Schwerbehinderung besitzt (GdB 50 und mehr oder einen GdB 30 / 40 und dafür eine Gleichstellung vorliegt) mit dem Schwerbehindertenvertreter unterhalten, respektive das Integrationsamt einschalten.

Der Dienstherr/Arbeitgeber muss wichtige Gründe angeben, die eine Änderungskündigung überhaupt gerechtfertigen würden.

Mobbing ist ganz sicher nicht akzeptabel! :Miko:

Sie sollte sich darüber offiziell beschweren und sich damit an den obersten Dienstherrn wenden.
Evtl. geht es anderen Mitarbeitern ebenso, dann gemeinsam aktiv werden oder Zeugen benennen, die diese Mobbingaktion mitbekommen.

Für diese kurze Zeit (nur noch 2,5 Jahre vor Rentenbezug) muss sie sich das nicht bieten lassen und es wäre verständlich, wenn sie aus psychischer Sicht längerfristig durch Krankheit ausfällt, um sich so vor dem psychischen Druck zu schützen.

Falls sie vorher noch nicht bezugnehmend AU war, könnte sie 78 Wochen Krank geschrieben werden und (je nach Geburtsjahr) mehr als 12 Monate ALG I aufgrund der Nahtlosigkeit anschließend in Anspruch nehmen. So würde sie die 2,5 Jahre überbrücken können.

Allerdings müsste sie aufpassen, weil sie ja die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, wie das vor Rentenantragstellung mit der ALO-Meldung ausginge, ob das sie hemmt den Rentenantrag dahingehend auch stellen zu können, und/oder ob man ihr womöglich die EMR schnell zusprechen würde und sie ihre Rente mit 10,8 % Abzug lebenslang dann hinnehmen muss.

Auf jedenfall sollte sie gut beraten sein, egal bei was sie nun zu gedenken tut.

Lieben Gruß sendet agnes
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(Günter Leitenbauer)

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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Do 29. Jun 2017, 18:06

Hallo,

ich muss mich nochmals an Euch wenden, um die beste Lösung zu finden.
Also, meine Angehörige ist derzeit AU und wird zu Mitte November ausgesteuert.
Es kam jetzt eine Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen. Wegen der Psyche war SIe noch in keiner Akutklinik.
Ist es möglich jetzt auch in eine Akutklinik zu gehen bzw. hat Sie noch ein Wahlrecht bzgl. der Rehaklinik?
Sie hält Sich nicht mehr für erwerbsfahig nach 47 Arbeitsjahren.

Danke für Eure Hilfe
majosu

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