Hallo Majosu
wenn sie eine ganz normale Angestellte im ö.D. ist, dann stellt sich wie oben beschrieben die Frage, wie lange sie im ö. D. schon tätig ist und wie ihr Arbeitsvertrag dahingehend lautet, bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Das kann leider nur sie wissen bzw. im Arbeitsvertrag nachlesen, oder sie muss es im Personalbüro erfragen.
Unser ö . D. Arbeitsvertrag stammte aus dem Jahr 1976 und ich erkrankte im Jahr 2005, sodass mir nach Klage vor dem SG im Jahr 2008, mit Antragsdatum aus dem Jahr 2006, rückwirkend die EM-Rente zugesprochen wurde.
Ich erhielt Lohnfortzahlung 6 Monate lang, aufgrund des für mich geltendem altem TVöD und das Krankengeld wurde mir anschließend 12 Monate bezahlt und durch einen Krankengeldzuschuss vom AG aufgestockt.
Warum und welchen Passus möchte der Arbeitgeber/Dienstherr nun am Arbeitsvertrag deiner Bekannten ändern?
Eine Runterstufung kann nur erfolgen, wenn ein Arbeitsplatzwechsel in beidseitigem Einverständnis erfolgt, welcher eine minderwertige Arbeit nach sich zieht, die somit nachhaltig auch anders tariflich einzustufen ist.
Nach Gutdünken der Vorgesetzten geht das nicht!
Ich würde mich dazu vorab beratend mit einem Anwalt für Arbeitsrecht auseinandersetzen und den Betriebsrat, oder falls deine Bekannte eine anerkannte Schwerbehinderung besitzt (GdB 50 und mehr oder einen GdB 30 / 40 und dafür eine Gleichstellung vorliegt) mit dem Schwerbehindertenvertreter unterhalten, respektive das Integrationsamt einschalten.
Der Dienstherr/Arbeitgeber muss wichtige Gründe angeben, die eine Änderungskündigung überhaupt gerechtfertigen würden.
Mobbing ist ganz sicher nicht akzeptabel!
Sie sollte sich darüber offiziell beschweren und sich damit an den obersten Dienstherrn wenden.
Evtl. geht es anderen Mitarbeitern ebenso, dann gemeinsam aktiv werden oder Zeugen benennen, die diese Mobbingaktion mitbekommen.
Für diese kurze Zeit (nur noch 2,5 Jahre vor Rentenbezug) muss sie sich das nicht bieten lassen und es wäre verständlich, wenn sie aus psychischer Sicht längerfristig durch Krankheit ausfällt, um sich so vor dem psychischen Druck zu schützen.
Falls sie vorher noch nicht bezugnehmend AU war, könnte sie 78 Wochen Krank geschrieben werden und (je nach Geburtsjahr) mehr als 12 Monate ALG I aufgrund der Nahtlosigkeit anschließend in Anspruch nehmen. So würde sie die 2,5 Jahre überbrücken können.
Allerdings müsste sie aufpassen, weil sie ja die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, wie das vor Rentenantragstellung mit der ALO-Meldung ausginge, ob das sie hemmt den Rentenantrag dahingehend auch stellen zu können, und/oder ob man ihr womöglich die EMR schnell zusprechen würde und sie ihre Rente mit 10,8 % Abzug lebenslang dann hinnehmen muss.
Auf jedenfall sollte sie gut beraten sein, egal bei was sie nun zu gedenken tut.
Lieben Gruß sendet agnes