Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
majosu
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Mo 6. Nov 2017, 12:10

Danke Kalle

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Doppeloma
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 6. Nov 2017, 14:52

Hallo Majosu, :smile:
Sie hat alle Anträge abgegeben, auch Arbeitsbescheinigung.
Sie ist jetzt noch bis Ende November in der Klinik und ab Mitte November ausgesteuert.


Ist die AfA (in diesem Falle) auch informiert, dass sie in der Klinik ist aktuell, hat sie jemanden der sich um die Post kümmert ??? :confused: :Gruebeln:
Es kann durchaus passieren, dass man sie sonst mal einladen wird oder noch Rückfragen sind, wenn sie dann nicht reagieren kann (weil sie nichts davon weiß), dann machen die erst mal gar nichts mehr.
Ich denke, wir warten dann mal bis ENde November ab, ob Geld kommt.


Zunächst MUSS der Leistungsbescheid kommen, sonst gibt es auch KEIN Geld, die AfA zahlt NICHT VOR Bescheiderteilung.
Darum ist es wichtig die Post verfolgen zu können, es kommen oft noch weitere Informationen aus welchen (angeblichen) Gründen man meint nicht (oder noch nicht) zahlen zu müssen. :lesen: :lesen: :lesen:
Leider habe ich selbst nicht so viel Kraft und Energie mich da nochmals mit Widersprüchen rumzuschlagen, da ich ja alles selbst durch habe.
Kann ich gut verstehen, wir hatten auch lange die "Nase voll" davon, ich habe keinen Widerspruch mehr eingelegt als meine GdB-Erhöhung abgelehnt wurde, habe als EM-Vollrentner sowieso nichts mehr vom Schwerbehinderten-Ausweis im Schrank und beim Dopa ging zuletzt alles soweit durch (er bekam Erhöhung auf GdB 90 und endlich das Merkzeichen "G") aber das "B" wurde noch verweigert.

Nun hatten wir gehofft das aktuelle Pflegegutachten dafür nutzen zu können aber da steht ja drin "wie fitt" er noch ist und, dass er alle Wege ALLEINE bewältigen könne ... so muss ich nun doch mal wieder einen "saftigen Widerspruch" schreiben an die Pflegekasse.
Dopeloma: wenn Du bite die MAiladresse der Beschwerdestelle in Nürnberg hast?
Klar kannst du die bekommen und wenn du noch Hilfe brauchst bei der Beschwerde-Formulierung, dann melde dich einfach noch mal dazu.
Habe ich schon öfter für Ausgesteuerte was geschrieben, wo die AfA meinte sie bekommen kein ALGI aber das macht (leider) erst Sinn wenn sie zum Monatsende wirklich noch keinen Bescheid und kein Geld bekommen hat.

E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Schriftliche Informationen der AfA dann bitte als Anhang beifügen, in der Regel kommt dann (vor Ort) Bewegung in die Sache.

Wirklich aufregen kann sie sich aber erst wenn der Monat zu Ende ist und noch kein Bescheid da ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

majosu
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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Di 23. Jan 2018, 12:02

Hallo,

es gibt Neuigkeiten.
Wir haben dann ganz braun um einen Termin beim Gutachter der AfA gebeten, da kein ALG1 Aufgrund der NAhtlosigkeit gezahlt wurde.
Plötzlich kam der Bescheid und die Zahlung ohne Begutachtung bei der Afa.
Der Rentenantrag ist jetzt auch gestellt.
Im Osten der Republik scheint es wohl was neues zu geben, man hätte direkt bei Rentenantragstellung Papiere mitbekommen können, und die beim bisherigen AG abgeben können.
Damit er einen auf eine gesundheitlich besser geeignete Stelle umsetzen kann .....das haben wir abgelehnt.
Im Moment harren wir der Dinge die da kommen....

Danke und LG majosu

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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Di 6. Feb 2018, 12:12

Ihr Lieben,

es geht weiter...
Meine Bekannte hat den EM-Rente Antrag Ende November gestellt.
Leider hat sie aus Versehen, Dummerweise oder wie auch immer auch einen Rehaantrag Anfang Dezember gestellt.
Auf dem Formular der Afa... Datum und Unterschrift sind drauf, Ärzte und weitere Angaben sind nicht ausgefüllt.
Sie sieht halt in dem ganzen Papierwust nicht mehr durch....das muss ihr irgendwie dazwischen geraten sein..
Kann SIe den Rehantrag zurückziehen, ohne das das ALG eingestellt wird? Und auf den Rentenantrag hinweisen?
Ihr Ärzte sehen Sie als nicht rehafähig.
Dumm gelaufen alles.
Danke majosu

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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » So 15. Apr 2018, 13:04

Ihr Lieben,

Mittlerweile hatte meine Bekannte einen Termin beim Psychiater zur Begutachtung wegen Erwerbsminderungsrente.
Der Gutachter hat keine mitgebrachten Befunde angenommen...er brauch ja nichts doppelt.Selbst nach dem Anamnesebogen wurde nicht gefragt. Lt. Bescheinigung war meine Bekannte 1 Stunde anwesend.Die Begutachtung hat aber nur 32 Minuten gedauert.
Meine Bekannte hat ängstlich und verschüchtert alle Befunde in der Tasche gelassen.Sie ist jetzt vom Hausazt in die Psychiatrie eingewiesen, da Sie der Termin völlig umgehauen hat.
Sollen wir uns jetzt vor Erstellung des Gutachtens über den Gutachter beschweren, oder einfach Widerspruch gegen das Gutachten bzw. Bescheid einlegen?
Er sagte es gibt nur Rente, wenn man mindestens in 2 Rehas war, und 10 Jahre krank wäre.

Danke und LG
majosu

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Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 15. Apr 2018, 14:09

Hallo,

hat Deine Bekannte ein Gedächtnisprotokoll über den Termin erstellt?
Anhand dieses Gedächtnisprotokolls kann sie eine Beschwerde an die DRV schreiben.
Gerade weil der Termin sie so umgehauen hat.

Das war bei meinem Gutachtertermin auch der Fall.
Ich war hinterher für Wochen total fix-und-alle.

Widerspruch gegen ein Gutachten kann man nicht einlegen.

Wenn der Bescheid kommt und für die Bekannte schlecht ausfällt
(also keine EMR), solltet Ihr Widerspruch einlegen und das Gutachaten anfordern,
um den Widerspruch dann begründen zu können.

Einige User hier haben die ärztlichen Gutachten Satz für Satz "zerpflückt".
Natürlich solltet Ihr bei der Widerspruchsbegründung dazu schreiben,
dass die Bekannte Hilfe hatte.
Denn .... (Ironie an) wer Gutachten "zerpflücken", gut formulieren und lange Widersprüche schreiben kann,
der ist doch garantiert nicht krank ... (Ironie aus).
Er sagte es gibt nur Rente, wenn man mindestens in 2 Rehas war, und 10 Jahre krank wäre.
Was der Gutachter sagt, ist erst mal völlig egal und stimmt auch nicht immer.
Vielleicht ist das Gesagte seine Erfahrung.
Es kann aber auch ganz anders kommen.

Also, bitte nicht verrückt machen lassen.

Jetzt heißt es für Deine Bekannte erst einmal, abzuwarten
und sich darum zu kümmern, dass sie wieder stabiler wird.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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