Ähhhh...Kündigung ?!?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
traumfängerlabyrinth
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Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von traumfängerlabyrinth » Mi 4. Nov 2015, 01:03

Hallo zusammen,

ganz glatt geht ja nie was ;-)...

Also, ich bekomme ab Dezember die unbefristete EM-Rente :applaus: , aaaaaaber jetzt hat mein Noch-Arbeitgeber möglicherweise absichtlich oder unabsichtlich Mist gebaut.

Ich hatte auf Anraten einiger Leute noch nicht gekündigt, und meinem AG vor einiger Zeit auch gemailt, dass ich zwar nicht mehr zurückkommen werde, aber dass bitte mein Arbeitsverhältnis noch bestehen bleiben sollte - wegen der ALG1-Sache nach §145 - , bis die Rentenzahlung anfängt und ich dann aus gesundheitlichen Gründen kündigen werde/kann. Das war irgendwann Mitte JULI. AG hat nicht reagiert. Soweit so gut.

Vor ein paar Tagen bekomme ich von ihm bzw. von seiner Abrechnungs-Dame die Lohnsteuerbescheinigung (über 0 € ;-) ) und die Abmeldung von der Sozialversicherung für 2015, was ich quittieren soll, wegen meiner Kündigung zum 28.6. !!!

Aber ich hab doch gar nicht gekündigt ! Selbst die Mail mit der Info an meinen Arbeitgeber war viel später. Und auch mein Arbeitgeber hat mir keine Info darüber geschickt, dass ich von seiner Seite aus gekündigt worden wäre. Am 28.6. bin ich nur von der Krankenkasse ausgesteuert worden und beziehe seitdem ALG1...
ich vermute, dass das im besten Falle fehlinterpretiert wurde (ALG == Kündigung) und dass man mich im schlimmsten Falle versucht, auf diese Weise loszuwerden (aber hey, was soll das denn...ich koste denen doch nichts, und hätte nächsten Monat doch eh "richtig" gekündigt).

Ich habe jetzt dem AG einen Brief geschickt mit der Bitte um Erklärung und dass ich die Empfangsbestätigung natürlich erst einmal nicht unterschreiben werde, denn ich HABE NICHT GEKÜNDIGT.

Waaaaahhh...kann es jetzt sein, dass ich rückwirkend Ärger mit dem Arbeitsamt bekomme (Strafe zahlen muss oder was weiß ich, weil ich dann ja gar nicht ALG1 hätte bekommen dürfen) ? "Weiß" das AA überhaupt davon ? Oder ist das überhaupt nicht rechtswirksam, weil ich ja wirklich keine Ahnung von der angeblichen "Kündigung" hatte. Aber andersrum - gibt es vielleicht Fristen, wo ich einen Einspruch hätte einlegen müssen, was ich ja - weil ich nichts davon wusste - nicht konnte, und jetzt ist das verstrichen, und die Chose rechtsgültig ??? *kreisch*

Ich hatte zwar ein paar Wochen später gegenüber meinem AG eine Kündigungsabsicht geäußert, aber ganz klar geschrieben, dass ich erst kündigen kann/möchte, wenn die Rente durch ist, damit ich nicht aus dem ALG1-Bezug falle, das zählt wohl hoffentlich nicht als "Zustimmung" :Ohnmacht: ...kann aber doch eigentlich nicht, oder ?

Lg
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Nov 2015, 04:38

Hallo traumfängerlabyrinth, :smile:
Also, ich bekomme ab Dezember die unbefristete EM-Rente :applaus: , aaaaaaber jetzt hat mein Noch-Arbeitgeber möglicherweise absichtlich oder unabsichtlich Mist gebaut.
kommt ganz drauf an wann und auf welchem Wege du deinem AG mitgeteilt hast, dass dir die EM-Rente "auf Dauer" bewilligt wurde und WANN dir dieser Bescheid zugegangen ist ... ab wann dir nun laufend die EM-Rente gezahlt werden soll ist dafür unerheblich ...
Ich hatte auf Anraten einiger Leute noch nicht gekündigt, und meinem AG vor einiger Zeit auch gemailt, dass ich zwar nicht mehr zurückkommen werde, aber dass bitte mein Arbeitsverhältnis noch bestehen bleiben sollte - wegen der ALG1-Sache nach §145 - , bis die Rentenzahlung anfängt und ich dann aus gesundheitlichen Gründen kündigen werde/kann. Das war irgendwann Mitte JULI. AG hat nicht reagiert. Soweit so gut.
NEEE, so was teilt man ja auch nicht per Mail mit sondern schriftlich und nachweislich (Fax oder Übergabe-Einschreiben), man legt dann auch wenigstens die erste seite des EM-Rentenbescheides dazu, damit ist man seiner Mitteilungspflicht dem AG gegenüber dann nachgekommen.
Eine Kündigung ist in solchen Fällen (normalerweise) nicht mehr notwendig, nicht von dir und auch nicht vom AG ... wie soll denn da bitte die Kündigungsfrist ablaufen können, wenn du bereits offiziell EM-Rentnerin bist ... :Verwirrt: :Hilfe:

Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis (lt. Arbeitsvertrag /Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung) dann einfach beendet /aufgelöst zum Folgemonat des Rentenbescheides (also wenn du den bekommen hast) ... zusätzlich sollte man in dieser Mitteilung auch gleich die Abgeltung offener Urlaubsansprüche beantragen, das wird von den AG nämlich sehr gerne "vergessen" ... und dann bittet man einfach freundlich um Erledigung und Mitteilung wie das weitere Verfahren jetzt sein wird.

Eine Mail ist dafür nicht rechtssicher genug, wie willst du wissen ob die überhaupt in deiner Firma je angekommen ist oder ob die noch immer durchs "Internet-Nirvana" schwebt ... Mensch, Mensch hast du denn hier nichts dazu gelesen und gelernt ... :confused: :Gruebeln:
Vor ein paar Tagen bekomme ich von ihm bzw. von seiner Abrechnungs-Dame die Lohnsteuerbescheinigung (über 0 € ;-) ) und die Abmeldung von der Sozialversicherung für 2015, was ich quittieren soll, wegen meiner Kündigung zum 28.6. !!!
Wo kann dieses Datum herkommen und wie kommt man denn darauf, dass du gekündigt haben sollst ... man möge dir doch bitte das Kündigungsschreiben kopieren und zukommen lassen ... man kündigt ja üblicherweise dann auch zum Ende eines Monats und nicht zum 28. ... ich halte das für einen üblen Trick deines AG um dir die Urlaubsabgeltung zu unterschlagen ... denn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung gibt es die ja offenbar auch nicht ... :Gruebeln: :teufel:
Aber ich hab doch gar nicht gekündigt ! Selbst die Mail mit der Info an meinen Arbeitgeber war viel später. Und auch mein Arbeitgeber hat mir keine Info darüber geschickt, dass ich von seiner Seite aus gekündigt worden wäre. Am 28.6. bin ich nur von der Krankenkasse ausgesteuert worden und beziehe seitdem ALG1... ich vermute, dass das im besten Falle fehlinterpretiert wurde (ALG == Kündigung) und dass man mich im schlimmsten Falle versucht, auf diese Weise loszuwerden (aber hey, was soll das denn...ich koste denen doch nichts, und hätte nächsten Monat doch eh "richtig" gekündigt).
Da wachen die aber auch sehr spät auf und deine Bitte darum dich zu behalten, bis du selber kündigst wegen der AfA war nicht nur falsch sondern völlig unnötig und überflüssig, das ALGI wegen der Aussteuerung steht dir auch noch zu wenn dein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.
Offenbar ist ja die AfA bei dir bereit noch zu zahlen, obwohl deine volle EM bereits festgestellt wurde von der DRV oder hast du denen das vielleicht auch noch gar nicht mitgeteilt ???
Ich habe jetzt dem AG einen Brief geschickt mit der Bitte um Erklärung und dass ich die Empfangsbestätigung natürlich erst einmal nicht unterschreiben werde, denn ich HABE NICHT GEKÜNDIGT.
Meine Güte hoffentlich geht das jetzt gut, du musst unbedingt deinen AG zur Rente informieren UND deine Urlaubsabgeltung einfordern, wenn du Pech hast erklären die das schon für "verjährt" ... mit der AfA hat das alles überhaupt nichts zu tun, jedenfalls nicht wenn die wenigstens Bescheid wissen, dass man dir EM-Rente bewilligt hat und trotzdem noch weiter zahlen ... was schon sehr ungewöhnlich ist ... :confused: :confused: :confused:
Waaaaahhh...kann es jetzt sein, dass ich rückwirkend Ärger mit dem Arbeitsamt bekomme (Strafe zahlen muss oder was weiß ich, weil ich dann ja gar nicht ALG1 hätte bekommen dürfen) ? "Weiß" das AA überhaupt davon ?


Ärger bekommst du wenn du die AfA nicht über die bewilligte EM-Rente informiert haben solltest ... dein (noch) bestehendes Arbeitsverhältnis war doch für den Anspruch auf Nahtlosigkeit total irrelevant, das bekommt man auch (nach der Aussteuerung) wenn man schon arbeitslos ist ... allerdings besteht nur so lange Anspruch wie die DRV noch nicht entschieden hat (mit Rentenbescheid), dass man voll Erwerbsgemindert ist ... also WANN bitte hast du diesen Bescheid bekommen und hast du die AfA umgehend darüber informiert (nachweislich) ???
Oder ist das überhaupt nicht rechtswirksam, weil ich ja wirklich keine Ahnung von der angeblichen "Kündigung" hatte. Aber andersrum - gibt es vielleicht Fristen, wo ich einen Einspruch hätte einlegen müssen, was ich ja - weil ich nichts davon wusste - nicht konnte, und jetzt ist das verstrichen, und die Chose rechtsgültig ??? *kreisch*
Wenn es von dir bei deinem AG keine schriftliche Kündigung geben kann, dann müsste der AG dir nachweisen können, dass ER dir schriftlich gekündigt hat UND, dass du das auch erhalten haben musst (so was kommt also in der Regel auch per Einschreiben) ...
Ich weiß ja nicht wie lange du bereits in dieser Firma gewesen bist, nach vielen Jahren ist ja auch oft die Kündigungsfrist entsprechend länger ... aber man muss es dir schon nachweislich schriftlich mitteilen ...
Ich hatte zwar ein paar Wochen später gegenüber meinem AG eine Kündigungsabsicht geäußert, aber ganz klar geschrieben, dass ich erst kündigen kann/möchte, wenn die Rente durch ist, damit ich nicht aus dem ALG1-Bezug falle, das zählt wohl hoffentlich nicht als "Zustimmung" :Ohnmacht: ...kann aber doch eigentlich nicht, oder ?
Wenn du selber gekündigt hättest wäre das vielleicht ein Problem gewesen (mit der AfA) aber warum hast du überhaupt so viel über Kündigung nachgedacht, die ist doch gar nicht nötig wenn du eine EM-Rente bekommst ... aktuell kann doch auch keiner mehr eine Kündigungsfrist einhalten, also kann das Arbeitsverhältnis doch nur noch wegen Übergang in eine EM-Rente auf Dauer ganz "formlos beendet werden" ...

Für den offenen Urlaub hat der AG dann anschließend eine Urlaubsabgeltung zu zahlen ... also NIX mit Einkommen 0,00 Euro für 2015 ... dazu wäre er übrigens auch bei einer Kündigung im Juni schon verpflichtet gewesen, denn wer krank ist kann keine regulären Urlaub mehr nehmen, also besteht Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage.
Klar, wenn du die aktuell gewünschte /vorgelegte Abrechnung unterschreibst, dann verzichtest du auch auf alle (finanziellen) Ansprüche die es noch aus dem Arbeitsverhältnis geben könnte ...

Da bin ich ja mal neugierig wie das enden wird ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 4. Nov 2015, 08:53

Hallo,

wie Doppeloma schon schrieb, möge Dein AG Dir doch bitte Deine schriftliche und original-unterschriebene Kündigung vorlegen.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat immer schriftlich und original-unterschrieben zu erfolgen.
Falls der AG Dein E-Mail-Schreiben als Kündigung interpretiert, wird er damit auf die Nase fallen.

Ich frage mich jetzt nur, ob Du Dich möglicherweise beim Arbeitsgericht mal informieren und rein vorsorglich Klage einreichen solltest. Für eine Kündigungsschutzklage hast Du nur eine Frist von 3 Wochen.
Zwar ist auch das aktuelle Schreiben Deines AG keine Kündigung, könnte jedoch möglicherweise als Kündigung interpretiert werden ...

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Du das Problem noch einmal im Arbeitsrechts-Forum schilderst und um Rat fragst:
www.arbeitsrecht.de dort auf den Link "Diskussionsforum" klicken.

LG
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von traumfängerlabyrinth » Mi 4. Nov 2015, 10:08

Aaaargh...äh...den Rentenbescheid habe ich vor ca 2 Wochen erhalten, das AA habe ich nicht informiert, da ich dachte, dass passiert automatisch, denn die RV muss das ja eh mit dem AA verrechnen, da die Rente ab Mai rückwirkend bewilligt wurde und das AA somit ein Großteil des Geldes ohnehin zurück bekommt. Da bin ich - und meine Betreuerin - davon ausgegangen, dass die sich informieren und das unter sich ausmachen. Und bis die Rente gezahlt wird, muss ich doch noch von was leben *kopfkratz*. Dann wäre ja eine "Versorgungslücke" von einem Monat da, wenn das AA jetzt direkt die Zahlung einstellt und die RV erst Ende Dezember zahlt. Dann lass ich besser gleich mal meine Betreuerin beim AA anrufen, wenn sie nachher kommt...

Ich dachte, um ALG1 nach §145 zu erhalten, muss man noch einen AG haben, so hatte ich's verstanden.

Dass das mit den Kündigungsfristen schnuppe ist, wenn ich erst mal Rente bekomme ist klar, ich wollte dem AG dann nur offiziell mitteilen "ich kündige jetzt" - das hätte ich auch per Einschreiben gemacht - , und um ein Arbeitszeugnis bitten. Er von sich aus könnte mir auch eigentlich kaum kündigen, wegen der Schwerbehinderung, und weil ich in der Tat am zweitlängsten von allen Mitarbeitern in der Firma war, Familie habe usw.

Ich habe auch ihm noch nichts von der Rentenbewilligung geschrieben.

Es ist ein kleines Unternehmen, und es ging immer sehr familiär und freundschaftlich zu, daher wollte ich ihn ohne weitere Details einfach nur schon mal inoffiziell informieren, dass ich wohl nicht mehr wiederkomme, damit er besser planen kann, aber ich habe den Brief deutlich so formuliert, dass er nicht als Kündigung zu verstehen ist. Als ich ihm das geschickt hatte, wußte ich ja auch noch nicht abschließend, ob ich die Rente bekomme oder nicht, mitschicken konnte ich ihm da ja nichts, aber da ich so oder so, egal, was am Ende bei der Rente rausgekommen wäre nicht mehr für ihn in meinem früheren Beruf arbeiten gekonnt und gewollt hätte, wollte ich ihm das mal mitteilen, damit er nicht mehr mit mir rechnet und meine Stelle schon mal neu vergeben kann (ich als "Karteileiche" dürfte ihn ja soweit eigentlich nichts kosten oder ihm sonstwie Arbeit oder Stress machen).

Vielleicht war ich da zu blauäugig, weil ich es halt freundschaftlich unter "Chef == guter Bekannter" geschrieben habe, wo ich von ausging, dass er mir keinen Stress machen wird. Aber Chefs sind halt doch Chefs offenbar...Männe schimpft mich auch, weil ich wohl etwas naiv bin/war.

Meine Mail war aber offensichtlich nicht der Grund für die angebliche Kündigung, die hatte ich ja erst einige Wochen NACH dem 28.6. abgeschickt.
Die Abrechnungsstelle hat offenbar stillschweigend meine Aussteuerung als Kündigung angenommen, mit oder ohne Wissen meines Chefs.

Übrigens: wie soll ich denn Urlaubsgeld bekommen, wenn ich 2 Jahre nicht mehr gearbeitet und von meinem AG seit 2/2014 keinerlei Gehalt mehr erhalten habe ? Das wäre mir auch ziemlich egal, deswegen werde ich bestimmt nicht klagen. Hauptsache, es gibt keinen Stress mit RV, AA und Co deswegen, und ein gutes Zeugnis, mein weiß ja nicht, wozu es noch gut ist...

lg
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 4. Nov 2015, 14:10

Hallo!
Übrigens: wie soll ich denn Urlaubsgeld bekommen, wenn ich 2 Jahre nicht mehr gearbeitet und von meinem AG seit 2/2014 keinerlei Gehalt mehr erhalten habe ?
Das ist egal, du hastrotzdem Anrecht auf Urtlaubsabgeltung für die letzten 15 Monate.

viewtopic.php?p=53606#p53606

Bzgl. Deiner vermeintlichen Kündingung kann ich meinen Vorschreibern nur zustimmen, Du solltest da nachhaken.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von traumfängerlabyrinth » Mi 4. Nov 2015, 15:42

Danke, habe ich ja schon. Mal schauen, was er sagt.

Aber es scheint ja doch kein Drama zu sein, wie ich es befürchtet hatte (siehe unten), und es wäre auch nicht wirklich schlimm, wenn die Kündigung gilt.

Wenn ich den Text in dem Link verstehe, bin ich ohnehin ab der Renteninfo - also vor zwei Wochen - von ganz alleine "quasi-gekündigt" (aber eben erst ab dann, nicht ab Juni), da ich gleich eine *unbefristete* Rente erhalte *kopfkratz*.

Ein Arbeitszeugnis möchte ich aber trotzdem gerne haben und ich muss ihm ja noch meine Schlüssel zur Firma usw zukommen lassen, die ich ja auch noch habe. Daher werde ich ihm Ende des Monats bzw. Anfang Dezember per Einschreiben mit Rückschein meine "Kündigung" (auch wenn es eigentlich keine bzw. nicht nötig ist) und meine Schlüssel zuschicken und um ein Arbeitszeugnis bitten.

Auf diese Sache mit dem Urlaubsgeld werde ich nicht bestehen (die kapier ich auch nicht wirklich), da irgendwas einzuklagen, da fehlt mir der Nerv und die Kraft für, auch wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe. Ich will jetzt einfach nur meine Ruhe haben, und schauen, dass es mir besser geht.

Beim AA hat meine Betreuerin eben angerufen, da ist alles ok, die wussten in der Tat schon bescheid wegen der Rente (werde in den nächsten Tagen da auch nochmal eine Info per Post bekommen), ich bekomme noch einmal Ende November von dort Geld, und ab Dezember dann die Rente.
Meine Betreuerin meinte auch nochmal, dass es egal sei für das ALG1, ob ich jetzt gekündigt bin oder nicht.

Uff, also alles halb so wild.

Lg
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 4. Nov 2015, 15:45

Hallo traumfängerlabyrinth, :smile:
Aaaargh...äh...den Rentenbescheid habe ich vor ca 2 Wochen erhalten, das AA habe ich nicht informiert, da ich dachte, dass passiert automatisch, denn die RV muss das ja eh mit dem AA verrechnen, da die Rente ab Mai rückwirkend bewilligt wurde und das AA somit ein Großteil des Geldes ohnehin zurück bekommt. Da bin ich - und meine Betreuerin - davon ausgegangen, dass die sich informieren und das unter sich ausmachen.
Da bist du aber ein bischen oft "mal so von was ausgegangen" ... du bist verpflichtet der AfA das mitzuteilen, das ist doch eine sehr relevante Änderung "in deinen persönlichen Verhältnissen" wie es amtlich so schön heißt und wenn du eine "offizielle" Betreuerin hast, dann hat die leider auch nicht besonders viel Ahnung was in solchen Fällen zu tun ist ... :Ohnmacht:

Was soll da so alles "automatisch" passieren müssen, die AfA kann und wird ihre Erstattungen bei der DRV erst einfordern, wenn du die Rentenbewilligung mitgeteilt hast, die DRV ist nicht zuständig und nicht verpflichtet alle anderen Behörden (oder den AG) darüber zu informieren, das ist Aufgabe des neuen EM-Rentners.

Mag ja sein, dass die AfA einen Großteil aus der Renten-Nachzahlung zurück bekommen wird (hängt ja von der Renten- und ALGI-Höhe ab), aber die sind gesetzlich nicht mehr verpflichtet weiter zu zahlen sobald du einen Bescheid erhalten hast. dass du voll EM bist, da KANNST du nicht mehr in Arbeit vermittelt werden und die "fiktive Restleistungsfähigkeit" für den Anspruch auf die Nahtlosigkeit ist komplett entfallen.
Und bis die Rente gezahlt wird, muss ich doch noch von was leben *kopfkratz*. Dann wäre ja eine "Versorgungslücke" von einem Monat da, wenn das AA jetzt direkt die Zahlung einstellt und die RV erst Ende Dezember zahlt. Dann lass ich besser gleich mal meine Betreuerin beim AA anrufen, wenn sie nachher kommt...
Da ruft man NICHT an, der Bescheid zur Rente ist bei der AfA vorzulegen das geht nicht telefonisch, du hast eine Informationspflicht der AfA gegenüber und wenn du den Bescheid jetzt schon 2 Wochen zu Hause hast wird es höchste Zeit das ordentlich zu regeln. damit du die tatsächliche "Zahlungslücke" dann überhaupt überblicken kannst.

Da ist dann erst mal Niemand zuständig, man geht davon aus (ja der Sozial-Staat kann das auch), dass die EM-Rentner schon irgendwie bis zur ersten Rente kommen werden ... wird denn deine Rente später für deinen Lebensunterhalt und Miete reichen können ... sonst wäre das Sozial-Amt mit Grundsicherung zuständig.

Ich verstehe nicht ganz was das für eine Betreuung bei dir sein soll, wenn die von NIX ne Ahnung hat was jetzt zu erledigen wäre ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich dachte, um ALG1 nach §145 zu erhalten, muss man noch einen AG haben, so hatte ich's verstanden.
Nein man muss keinen AG mehr haben, man muss nur ausgesteuert sein aus dem Krankengeld und einen Antrag bei der DRV laufen haben (auf Reha oder Rente), es gibt genug Ausgesteuerte die schon lange arbeitslos sind weil sie wegen der langen AU einfach entlassen wurden ...

Das ALGI nach § 145 soll aber nur die Wartezeit auf die Entscheidung bei der DRV "überbrücken" und diese Entscheidung wurde jetzt für dich bereits getroffen, das ist denen mitzuteilen und dann wird die Nahtlosigkeit beendet (egal ob mit oder ohne AG), weil die AfA nicht mehr zuständig ist für dich als voll-EM-Rentner ...
Dass das mit den Kündigungsfristen schnuppe ist, wenn ich erst mal Rente bekomme ist klar, ich wollte dem AG dann nur offiziell mitteilen "ich kündige jetzt" - das hätte ich auch per Einschreiben gemacht - , und um ein Arbeitszeugnis bitten. Er von sich aus könnte mir auch eigentlich kaum kündigen, wegen der Schwerbehinderung, und weil ich in der Tat am zweitlängsten von allen Mitarbeitern in der Firma war, Familie habe usw.
So richtig "klar" ist dir da offenbar gar nichts, man KANN nicht mehr regulär kündigen, wenn man die Kündigungsfrist gar nicht mehr einhalten (und abarbeiten) könnte, darum gibt es ja die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis jetzt einfach so zu beenden, das DARF jetzt auch dein AG weil du in eine Dauer-Rente gehst und ohnehin nicht mehr arbeiten kommen wirst.

Für eine Kündigung braucht er immer noch die Zustimmung des Intergrationsamtes (weil du schwerbehindert bist) aber eine Kündigung ist aktuell nicht mehr erforderlich, für dich nicht und für den AG auch nicht und was bitte willst du mit einem Arbeitszeugnis noch anfangen können, das interessiert doch Niemanden mehr in der Zukunft ...

Du machst dir um viele Dinge im Moment Gedanken, nur nicht um das was wirklich wichtig und erforderlich ist und schon seit 2 Wochen hätte erledigt werden MÜSSEN ... :Ohnmacht:
Ich habe auch ihm noch nichts von der Rentenbewilligung geschrieben.
Auch dazu bist du aber verpflichtet, egal ob das Unternehmen groß oder klein ist ... :Ohnmacht:
Es ist ein kleines Unternehmen, und es ging immer sehr familiär und freundschaftlich zu, daher wollte ich ihn ohne weitere Details einfach nur schon mal inoffiziell informieren, dass ich wohl nicht mehr wiederkomme, damit er besser planen kann, aber ich habe den Brief deutlich so formuliert, dass er nicht als Kündigung zu verstehen ist. Als ich ihm das geschickt hatte, wußte ich ja auch noch nicht abschließend, ob ich die Rente bekomme oder nicht, mitschicken konnte ich ihm da ja nichts, aber da ich so oder so, egal, was am Ende bei der Rente rausgekommen wäre nicht mehr für ihn in meinem früheren Beruf arbeiten gekonnt und gewollt hätte, wollte ich ihm das mal mitteilen, damit er nicht mehr mit mir rechnet und meine Stelle schon mal neu vergeben kann (ich als "Karteileiche" dürfte ihn ja soweit eigentlich nichts kosten oder ihm sonstwie Arbeit oder Stress machen).
Nun weißt du aber seit 2 Wochen schon genau was Sache ist, also worauf wartest du denn seit dem noch, als Voll-EM-Rentner auf Dauer wirst du ganz sicher nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurück kehren (können) JETZT hast du doch den Bescheid wo du was mitschicken kannst, es gibt gewisse Pflichten die sich auch dafür aus einem bestehenden Arbeitsvertrag ergeben, ganz gleich wie familiär es da bei euch sonst zugehen sollte ...
Vielleicht war ich da zu blauäugig, weil ich es halt freundschaftlich unter "Chef == guter Bekannter" geschrieben habe, wo ich von ausging, dass er mir keinen Stress machen wird. Aber Chefs sind halt doch Chefs offenbar...Männe schimpft mich auch, weil ich wohl etwas naiv bin/war.
Schimpfen alleine genügt aber auch nicht, in deiner Umgebung scheint es noch mehr "blauäugige" Menschen zu geben, die darauf warten, dass sich schon alles "irgendwie" von selbst erledigen wird ... das muss endlich mal klar bereinigt werden ... dein Chef braucht nicht mehr kündigen und DU auch nicht, es wird einfach (von deinem Chef oder dem zuständigen Personal-Sachbearbeiter !!!) aufgeschrieben, dass dein Arbeitsverhältnis wegen Übergang in die volle EM-Rente (lt. Bescheid vom XX) zum 01.12.2015 als beendet anzusehen ist, denn "rückwirkend" beenden ist jetzt auch nicht mehr zulässig ... PUNKT-AUS-ENDE

Dazu sollte gleich noch mit rein geschrieben werden, dass dir deine ausstehenden Urlaubsansprüche (für 15 Monate wie es das Gesetz vorsieht) bis zum XX auf dein Konto zu überweisen sind, damit hast du dann auch diesen Anspruch klargestellt.
Mehr ist NICHT mehr erforderlich und wenn man meint dir keinen Urlaub auszahlen zu müssen, dann solltest du das tatsächlich beim Arbeitsgericht einklagen, denn dieser Betrag kann auch gut deine "Finanzlücke" bis zur ersten Rente auf dem Konto stopfen ...
Wenn du verheiratet bist wirst du ansonsten (vermutlich) in der Zeit von seinem Geld mit leben müssen ... denn Grundsicherung nach SGB XII gibt es auch nur wenn ihr beide sonst nicht existieren könnt. :lesen: :lesen: :lesen:
Meine Mail war aber offensichtlich nicht der Grund für die angebliche Kündigung, die hatte ich ja erst einige Wochen NACH dem 28.6. abgeschickt.
Die Abrechnungsstelle hat offenbar stillschweigend meine Aussteuerung als Kündigung angenommen, mit oder ohne Wissen meines Chefs.
Wer weiß ob diese Mail überhaupt je angekommen ist in deiner Firma, davon würde ich gar nichts mehr sagen aktuell, es muss jetzt ALLES für die Zukunft ordentlich geregelt werden, auch AG-Kündigungen funktionieren nicht 6 Monate rückwirkend ... die Aussteuerung ist KEIN Kündigungsgrund ... und "stillschweigend" kündigen geht schon gar nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:
Übrigens: wie soll ich denn Urlaubsgeld bekommen, wenn ich 2 Jahre nicht mehr gearbeitet und von meinem AG seit 2/2014 keinerlei Gehalt mehr erhalten habe ? Das wäre mir auch ziemlich egal, deswegen werde ich bestimmt nicht klagen.
Mir wäre das aber nicht egal, denn du hast einen Rechtsanspruch auf diese Urlaubsabgeltung (NICHT Urlaubsgeld), weil du deinen Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen konntest, oben schreibst du, dass du nicht weißt wie du die Zeit überbrücken sollst, wenn die AfA nicht mehr weiterzahlt bis zum Renteneingang (und das wird sie vermutlich auch nicht tun, weil sie das nicht muss) aber du möchtest auf einige Hundert Euro (oder mehr) großzügig verzichten, die dir aus deinem Arbeitsvertrag noch zustehen, wenn der wegen EM-Rente beendet werden muss ... das muss man nicht wirklich verstehen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Das hat mit Gehalt überhaupt NICHTS zu tun, es geht um die aufgelaufenen Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum und der Urlaub entsteht auch OHNE Gehalt, einfach weil du dort noch im Arbeitsvertrag bist ...
Hauptsache, es gibt keinen Stress mit RV, AA und Co deswegen, und ein gutes Zeugnis, mein weiß ja nicht, wozu es noch gut ist...
Es wird aber möglicherweise Stress mit AfA und Co. geben weil du bisher dort deine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt hast, der DRV ist das egal, die zahlt aus was die AfA irgendwann mal fordern wird und beginnt ab Dezember deine monatlichen Renten zu überweisen ...

Den Ausstieg bei deinem AG musst du selber mit deinem AG regeln, da kümmert sich sonst Niemand drum und was du noch mit einem guten Arbeitszeugnis willst weiß ich nicht, da wäre mir doch eine schöne Urlaubs-Abgeltung auf dem Konto viel lieber und wichtiger ...

Ich hatte im Leben nie "Arbeitszeugnisse", ich habe auch keins von meinem letzten AG, was soll ich denn damit :glotzen: ... ich bin krank und bekomme deswegen volle EM-Rente, ich habe nicht mehr vor mich irgendwo zu bewerben, wo das mal wieder für "gut sein könnte" ... :Verwirrt: :Hilfe:
Sollte ich jemals den Wunsch nach einem Minijob verspüren, dann wird der mich ohne Arbeitszeugnisse und großen Bewerbungs-Klim-Bim nehmen müssen oder soll es einfach bleiben lassen ... JETZT bestimme ICH die Regeln dafür mit ... :grinser:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von traumfängerlabyrinth » Do 5. Nov 2015, 10:33

Hallo Doppeoma,

Ja, in der Tat kennt sich auch meine Betreuerin nicht so aus, ich bin der erste Fall, wo sie jemanden durch den EM-Rentenantrag begleitet. Sie ist aber keine gesetzliche Betreuung, sondern vom ambulant betreuten Wohnen, und daher ist auch eher die Alltagsbegleitung ihr Metier. Sie hilft mir im Haushalt, geht mit mir Einkaufen, begleitet mich zu Ärzten, kommt mit zu Behörden, macht für mich Anrufe, hilft bei der Alltagsstruktur usw., halt alles, was ich und mein Mann alleine nicht auf die Reihe bekommen wegen unserer psychischen und körperlichen Behinderungen. Sonst hat sie wohl eher ältere Leute, die schon in Altersrente sind, oder jüngere, z.B. mit geistiger oder psychischer Behinderung, die in Werkstätten sind usw., oder die schon berentet waren, als sie zu ihr kamen.
Wie gesagt, sie hat beim Arbeitsamt angerufen, um sich zu erkundigen, was wir tun müssen, aber die wussten tatsächlich schon bescheid. Es ist alles ok. Ich bekomme Ende November noch einmal Geld vom AA, und Ende Dezember Rente.
Das bekomme ich in den nächsten Tagen noch schriftlich.

Und so, wie es jetzt aussieht, ist diese merkwürdige Kündigung ja eh irrelevant, weil sie keinen Einfluss auf irgendwas hat. Ich bin ja ab Ende Oktober dann ja eh "raus" und das Arbeitsverhältnis ist von alleine beendet, wenn ich das in den Links richtig verstehe, wegen der unbefristeten Rente. Ich hab mir also völlig umsonst Panik gemacht. Dann kann ich also dem AG die Tage auch den Beleg über die unbefristete Rente schicken, seine Schlüssel zurück, und ein Arbeitszeugnis anfordern (wer weiß, vielleicht meint die RV ja in 5 oder 7 Jahren bei einer Überprüfung, dass ich doch wieder arbeitsfähig bin oder was auch immer, ich bin ja noch ziemlich jung...einen Minijob mit 5 - 10 Stunden/Woche von zu Hause aus am Computer (z.B. Schreibarbeiten) würde ich irgendwann auch gerne machen). Kann auf jeden Fall nicht schaden.

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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 5. Nov 2015, 11:03

Hallo,

bitte fordere unbedingt auch Deine Urlaubsabgeltung an!
Das steht Dir zu, so wie Doppeloma und Amethyst schon geschrieben haben.

Du kannst ja in dem Begleitschreiben an Deinen AG einfach schreiben:
"Bitte erstellen Sie zeitnah eine Abrechnung über meine Urlaubsabgeltung und überweisen Sie diese auf mein Konto"
Ich denke, dass Du mit dieser Formulierung sehr höflich bist.
Dann kannst Du erst einmal ca. 2 Wochen warten.

Wenn dann nichts kommt, würde ich an Deiner Stelle noch einmal nachhaken
und eine 14tägige Frist zur Abrechnung und Auszahlung setzen.

Familienbetrieb und "kuscheliges" Arbeitsklima hin oder her -
dieses Geld steht Dir zu!
Und ich denke mal, Deine Rente wird nicht so üppig sein,
so dass Du das Geld gut brauchen kannst.

LG
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Re: Ähhhh...Kündigung ?!?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 9. Nov 2015, 19:40

Hallo

Ich kann auch nur dazu raten, jetzt zügig unbedingt den gesetzlich zustehenden "Urlaubsabgeltungsanspruch" schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen. :lesen:

Auf die knapp 10.000 Euro habe ich freiwillig nicht verzichtet und sie (leider) arbeitsgerichtlich noch erwirken müssen.

Einen "Wermutstropfen", den es zum Ende einer wirklich angenehmen Arbeitszeit für mich dann noch zu schlucken gab, auf was ich aber (sicher verständlich bei der Summe) kampflos nicht verzichten wollte. :Laber:

Der EuGH hat hierzu 2006 einen eindeutigen Rechtsweg aufgezeigt, dem auch der BGH nach Revisionsentscheid der Verjährungsfrage 2012 Folge leistete.

Niemand braucht auf sein rechtlich zustehendes Geld zu verzichten, auch wenn der Chef noch so nett war im Arbeitsleben! :jaa:


Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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