hallo ihr lieben
eine kurze frage
mein man sollte ja em rente beantragen ( 20.4 )
gestern kam brief vonn der kk
da er rente beantragt hat müsse er den monatlichen betrag zum 15. eines monats bezahlen
ähm mein man ist bei der AFA gemeldet aber noch kein bezug sein fall läge in der leistungsabteilung.
ich habe zusätzlich harzt beantragt.
aber was ich wissen will ist unten stand dann.
Das mein mann eine neue versichertenkarte in den nächsten tagen bekommen würde die rentner versicherten karte
ähm wie soll ich das verstehen
er ist noch kein rentner und wir gehen nicht davon aus der der rentenantrag durch geht.
ist das normal??
lg
rente?
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Re: rente?
Hallo,
die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) tritt ein, sobald ein Antrag gestellt worden ist - das ist eine quasi Rentnermitgliedschaft - sollte über den Rentenantrag positiv entschieden werden - beginnt die Rente frühestens mit dem Antrag bzw. mit der Erwerbsunfähigkeit...sollte die Rente abgelehnt werden, tritt wieder eine andere Form der Mitgliedschaft ein -- solltet ihr Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen .. tritt wiederum die KVdR ein...
deswegen auch die verschiedenen Versichertenkarten...
die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) tritt ein, sobald ein Antrag gestellt worden ist - das ist eine quasi Rentnermitgliedschaft - sollte über den Rentenantrag positiv entschieden werden - beginnt die Rente frühestens mit dem Antrag bzw. mit der Erwerbsunfähigkeit...sollte die Rente abgelehnt werden, tritt wieder eine andere Form der Mitgliedschaft ein -- solltet ihr Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen .. tritt wiederum die KVdR ein...
deswegen auch die verschiedenen Versichertenkarten...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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- Miko
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Re: rente?
Kurze Nebeninfo:
Rente gibt es nicht vor Ablauf von 7 Monaten nach Antragsstellung, egal ob früher bewilligt oder danach.
So steht es dann auch für die Mitgliedschaft der KK.
Die Beiträge für die KK ändern sich nicht bevor die Rente bewilligt wurde.
Rente gibt es nicht vor Ablauf von 7 Monaten nach Antragsstellung, egal ob früher bewilligt oder danach.
So steht es dann auch für die Mitgliedschaft der KK.
Die Beiträge für die KK ändern sich nicht bevor die Rente bewilligt wurde.
Gruß
Miko
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