wie schnell (und wo genau) melden nach jobcenter?

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lsbol
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wie schnell (und wo genau) melden nach jobcenter?

Ungelesener Beitrag von lsbol » Sa 7. Mär 2015, 19:59

Hallo,
ich beziehe Alg 2 und habe den Gesundheitsfragebogen für den Ärztlichen Dienst eingereicht, also warte ich auf die Antwort ob ich Arbeitsunfähig eingestuft werde.
ich (und mein Psychiater) gehe davon aus, dass der ärztlicher dienst mich für mindestens 6 Monate / unfähig mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten antworten wird.
dann werde ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass ich mich melden muss beim (Stadt? Grundsicherung? Sozialamt? Kommunaler Träger?...)
1. Frage1: bei wem genau werde ich mich melden müssen?
und zwar werde ich aufgefordet mich zu melden: (sofort? ein Tag nach Erhalt des Briefes? irgendwann? nach x wochen?)
2. Frage 2: wann genau werde ich mich, also wie schnell melden müssen? unter Androhung welcher Strafe?
Danke
lsbol

Tamara
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Re: wie schnell (und wo genau) melden nach jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Tamara » Sa 7. Mär 2015, 21:26

Hallo isbol!

Ich nehme an, dass du von Erwerbsminderungsrente schreibst?
Ich weiß nicht, ob sich das nun Ärztlicher Dienst nennt, aber ich war beim Arzt bei der Arbeitsagentur. In der Post stand dann, dass ich voraussichtlich länger als 6 Monate krank bin. Ja, und dann ging es noch zum Gutachter von der DRV. Auf diesen Termin mußte ich dann auch länger warten und war in einer anderen Stadt ca. 70km entfernt.

Ja und dann kam irgendwann der Bescheid, dass ich Erwerbsminderungsrente bekomme und mich an das Amt für Grundsicherung wenden soll. Das klappte auch fast nahtlos mit dem Geldfluß.
lsbol hat geschrieben: 2. Frage 2: wann genau werde ich mich, also wie schnell melden müssen? unter Androhung welcher Strafe?
Was denn für eine Strafe???

Tamara

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Re: wie schnell (und wo genau) melden nach jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 7. Mär 2015, 23:08

Hallo isbol, :Gruebeln:
ich beziehe Alg 2 und habe den Gesundheitsfragebogen für den Ärztlichen Dienst eingereicht, also warte ich auf die Antwort ob ich Arbeitsunfähig eingestuft werde.
du bist seit 2013 hier bei uns angemeldet, da solltest du doch eigentlich schon wissen können, wie das weitergehen wird wenn man ALG 2 bezieht, was ist denn bisher bis dahin passiert ???

Arbeits-Unfähig kann dich nur ein ambulanter (behandelnder) Arzt mit entsprechender Bescheinigung einstufen, was der JC-Arzt dazu feststellt ist keine rechtsverbindliche AU-Bescheinigung ... man wird dich natürlich trotzdem sehr gerne "aus der Vermittlung" nehmen und für "Erwerbsunfähig" erklären wollen, falls du schon länger krank bist und nicht in Arbeit /Maßnahmen vermittelbar ...
ich (und mein Psychiater) gehe davon aus, dass der ärztlicher dienst mich für mindestens 6 Monate / unfähig mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten antworten wird.
Dein Psychiater meint also auch, dass man dich dafür nicht extra ärztlich, gründlich untersuchen sollte, das kann man einfach aus deinem Gesundheitsfragebogen "rauslesen" ... man will dich gerne aus dem ALG 2 irgendwie los werden, da gebe ich ihm durchaus Recht, aber dadurch ändert sich zunächst mal gar nichts für dich, jedenfalls nicht wenn alles mit rechtlich sauberen Mitteln vor sich geht.
dann werde ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass ich mich melden muss beim (Stadt? Grundsicherung? Sozialamt? Kommunaler Träger?...)
1. Frage1: bei wem genau werde ich mich melden müssen?
Was stellst du dir so vor, wer dann aus welchem tieferen Grund deine Leistungen zukünftig zahlen soll ???
Da wirst du wohl abwarten müssen was dein JC dir dazu konkret schreiben wird ... üblicherweise sind andere Leistungsträger erst zuständig wenn die Rentenkasse bestätigt hat, dass du überhaupt nicht Erwerbsfähig bist und dafür müssten dort Gutachten gefertigt werden und nicht beim JC ...

Was sollen Stadt /Grundsicherung (die bekommst du doch schon aus dem SGB II)/ Sozial-AMT (SGB XII - Grundsicherung) ist nur für Rentner zuständig mit Bescheid von der DRV oder welcher sonstige "Kommunale Träger" dir aus welchem Grunde zahlen müssen ???
und zwar werde ich aufgefordet mich zu melden: (sofort? ein Tag nach Erhalt des Briefes? irgendwann? nach x wochen?)
2. Frage 2: wann genau werde ich mich, also wie schnell melden müssen? unter Androhung welcher Strafe?
Du solltest dir von deinem Psychiater oder deiner KK mal eine soziale "Betreuungsstelle" benennen lassen, es macht nicht den Eindruck, dass du selber überhaupt durchblickst was man da jetzt mit dir vor haben könnte ... die "Strafe" wäre dann vielleicht, dass du kein Geld mehr für deinen Lebensunterhalt bekommst, wenn du nicht ganz genau weißt was richtig und was falsch ist in so einem Schreiben ... also lass dir BITTE dringend vor Ort von Jemandem helfen der Ahnung davon hat ... ehe es zu spät dafür ist ... :lesen: :lesen: :lesen:

Das JC hat ALG 2 zu zahlen, egal was dieser Amtsarzt da feststellen wird und wenn die was anderes wollen, muss man dich schriftlich (!!!) auffordern EM-Rente zu beantragen und/oder ein GA bei der DRV anfordern ... bis dahin hat das JC weiterhin deinen Lebensunterhalt zu sichern. :lesen: :lesen: :lesen:

Erst danach (wenn es eine Entscheidung von der Rentenkasse dazu gibt) wird sich erweisen, ob eine andere Stelle für dich zuständig sein könnte, aber so wie du hier gerade rüberkommst, kann man mit dir machen was man will und du wirst annehmen, dass die das dürfen ... also suche dir schnellstens unabhängige HILFE vor ORT ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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