Antwort der DRV zum Dispositionsrecht
Verfasst: Do 29. Jan 2015, 15:27
Hallo allerseits,
nachdem ich mir hier fleißig alle Informationen zum Dispositonsrecht durchgelesen hatte, habe ich mich am 04.01.2015 mit folgendem Schriftsatz an die DRV gewandt:
"Sicherung Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit möchte ich mir mein Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
sichern.
Zur Zeit brauchen Sie mir keine Unterlagen zu übersenden.
Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung dass das Dispositionsrecht bei mir liegt und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5"
Die 3 Seiten habe ich auch brav ausgedruckt um die ganze Angelegenheit zu vereinfachen.
Heute erhielt ich nun eine Antwort die als Eingangsbestätigung mit der folgenden weiteren Erläuterung versehen war:
Über die Wirksamkeit ihrer Erklärung kann erst im eventuellen Leistungsfall entschieden werden
Mit dieser Antwort kann ich nun überhaupt nichts anfangen ...
Es wäre sehr nett wenn mir jemand der Experten hier einen Rat dazu geben könnte.
Ich habe die Antwort der DRV unter folgendem Link hochgeladen:

Vielen Dank im Voraus und wie bereits in meiner Vorstellung versprochen werde ich noch etwas ausführlicher zu meinem Fall berichten.
Mir fehlt zur Zeit lediglich die Kraft ...
nachdem ich mir hier fleißig alle Informationen zum Dispositonsrecht durchgelesen hatte, habe ich mich am 04.01.2015 mit folgendem Schriftsatz an die DRV gewandt:
"Sicherung Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit möchte ich mir mein Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
sichern.
Zur Zeit brauchen Sie mir keine Unterlagen zu übersenden.
Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung dass das Dispositionsrecht bei mir liegt und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5"
Die 3 Seiten habe ich auch brav ausgedruckt um die ganze Angelegenheit zu vereinfachen.
Heute erhielt ich nun eine Antwort die als Eingangsbestätigung mit der folgenden weiteren Erläuterung versehen war:
Über die Wirksamkeit ihrer Erklärung kann erst im eventuellen Leistungsfall entschieden werden
Mit dieser Antwort kann ich nun überhaupt nichts anfangen ...
Es wäre sehr nett wenn mir jemand der Experten hier einen Rat dazu geben könnte.
Ich habe die Antwort der DRV unter folgendem Link hochgeladen:
Vielen Dank im Voraus und wie bereits in meiner Vorstellung versprochen werde ich noch etwas ausführlicher zu meinem Fall berichten.
Mir fehlt zur Zeit lediglich die Kraft ...