Hallo Celavie64,
es wäre ganz gut wenn du mit deinen persönlichen Fragen auch in deinem persönlichen Thema bleibst, es ist immer schwierig die Beiträge der User im ganzen Forum zusammen zu suchen, um die Zusammenhänge noch irgendwie überblicken zu können.
Hallo Doppeloma,
ich muss mal dumm
fragen:
Angenommen, die AfA hätte plötzlich eine entsprechende Stelle zur Verfügung, ich aber noch meinen alten Arbeitsvertrag, wie läuft diese Geschichte weiter? Eigentlich müsste ich dann ja meinen alten Job erst kündigen. Kann ich das Jobangebot der AfA ausschlagen? Wenn ja, wie oft und welche Sanktionen drohen einem dann unter Umständen?
Wo soll denn diese Stelle herkommen, zunächst mal müssen die (gesundheitlichen) Einschränkungen beachtet werden, die durch den ÄD ja auch dem Vermittler (im Teil B) mitgeteilt wurden und daneben sind die Zumutbarkeiten des § 140 SGB III zu beachten, besonders auch im Bezug auf das Einkommen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Bisher ist es hier bei den Usern noch nicht vorgekommen, dass mal Jemand ernsthaft "vermittelt" werden sollte und zunächst wäre dann eben (vom SB-Vermittler) zu prüfen ob der Vorschlag auch wirklich "zumutbar" ist, das ist seine und nicht deine Aufgabe.
Nicht zumutbare VV (Vermittlungsvorschläge) kannst du immer ablehnen, darauf brauchst du dich gar nicht erst bewerben ... nur wenn das in allen Punkten zumutbar wäre (gesundheitlich und vom zukünftigen Einkommen her und von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten her), dann wäre eine schriftliche Bewerbung verpflichtend, darin teilt man dem "potenziellen" AG dann natürlich auch ehrlich mit, dass man sich noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und erst nach Ablauf der arbeitsvertraglichen Frist die neue Arbeit ab Tag X aufnehmen könnte.
Damit hätte sich eine solche Bewerbung vermutlich bereits erledigt, weil der AG dann bestimmt lieber einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen wird, der (vielleicht auch noch jünger und gesünder ???) ohne Verzögerung dann auch den neuen Job antreten würde.
Wie schon beschrieben haben wir hier zumindest noch keinen Fall von Vermittlung eines Ausgesteuerten erlebt ... du brauchst ja noch nicht "alles" machen wie im ALGII ... da dürfte es schon sehr schwierig werden für deine SB ... sonst drucken sie dir sicher schon einige VV beim Termin aus oder schicken welche per Post ...
Sofern du berechtigt abgelehnt hast darf man dir dafür keine Sperre geben, Sanktionen gehören ins SGBII (Hartz 4), bei ALGI wird die Leistung als Sperre komplett eingestellt, bei Bewerbungsverstoß für eine Woche kein Geld ... aber das muss man vorher alles begründet mitteilen ... ist hier auch noch keinem User passiert, dazu müsste es ja erst mal VV geben ... es wurden schon welche gleich wieder "eingesammelt" wenn der Betroffene danach gefragt hat, ob die auch der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III entsprechen würden ...
Wenn der "Kunde" mehr Ahnung hat (oder zu haben scheint) von seinen Rechten, dann wissen die SB mit ihren schlauen Sprüchen schnell nicht mehr weiter ...
Wie errechnet sich eigentlich das ALG? Was ist die Grundlage? Wenn ich nur noch max. 3-6 Stunden Restleistungsvermögen hätte, bekomme ich dann entsprechend gekürztes ALG ?
Ich habe vor meiner AU Vollzeit gearbeitet.
Es bringt nicht viel immer vorher "in der Glaskugel lesen zu wollen" ... du stellst dich im Zeitrahmen deiner letzten Tätigkeit mit deinem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung zur Verfügung und zwar
VOLLZEIT ... egal was der ÄD der AfA dazu (vielleicht) anders festzustellen beliebt und dann darf man auch dein ALGI nicht einfach kürzen.
Mir wurde bescheinigt, dass ich überhaupt nicht mehr "vermittelbar sei", ich bekam trotzdem ungekürzt mein ALGI entsprechend dem letzten Einkommen berechnet ... denn
ICH selbst habe ja nicht behauptet oder gar unterschrieben, "dass ich gar nicht mehr arbeiten
WILL oder
KANN", also achte immer sehr gut auf deine Worte, ganz gleich mit wem du bei der AfA sprichst, du bist "ganz wild darauf, wieder voll zu arbeiten" ... wenn der Amtsarzt das anders sehen sollte, ist das nicht dein Problem.
Eine Userin hier wollte man unbedingt davon überzeugen (im Vermittlergespräch), dass sie doch schon wegen ihrem Kind "bestimmt nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte" ???
Sie selbst hat das so nie behauptet, man wollte erreichen dass sie eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreibt und darin "aus eigenem Entschluss" ihre Arbeitszeit für die Vermittlung auf Teilzeit reduziert ... durch diese Unterschrift hätte sie selbst "freiwillig" dafür gesorgt, dass man auch ihr ALGI danach auf Teilzeit reduziert hätte ...
Gesetzlich ist es nicht erlaubt aus der logischen Leistungseinschränkung nach einer Aussteuerung einen finanziellen Vorteil für die AfA zu machen aber versucht wird es inzwischen sehr gerne ... sogar nach telefonischen Äußerungen stellt man da gerne direkt einen Bescheid aus über ALGI für 15 Wochenstunden ... das wurde aber nach Widerspruch und Beschwerde sehr schnell "korrigiert" von der zuständigen AfA.
Liebe Grüße von der Doppeloma