Hallo Schlingeline,
Ich habe ebenfalls kein Harzt IV bekommen da mein Mann zuviel verdient. Nun habe ich Ewerbsminderungsrente, da ich aber nie Vollzeit gearbeitet habe , bekomme ich auch recht wenig an Geld. Nun habe ich meine Sachlage dem Beitragservice geschrieben und geschieldert und die beharren sich darauf das man nur eine Befreiung bekommt wenn man Empfänger von Harzt iv ist oder andere Sozialeistungen erhält. Ich habe wiedersprochen. Auch noch hinzugefügt das ich hörgeschädigt bin und daher kein Fernsehen verstehe.
es stimmt nicht, dass man nur mit Hartz 4 eine Befreiung bekommen kann, allerdings wird das Prozedere dann tatsächlich wie oben geschildert verlangt, selbst dann wenn man auf soziale Zuschüsse freiwillig verzichtet, obwohl man sie eigentlich bekommen könnte soll man das vom Sozialamt bestätigen lassen.
Die bestätigen natürlich nur, was sie auch gründlichst "überprüft" haben, ich empfinde das auch als herabwürdigend aber angeblich wurde das ja sogar vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen.
Natürlich liegt der "tiefere Sinn" darin begraben, dass dann lieber die Betroffenen zahlen werden, als sich dann doch dem auszusetzen, was sie durch den Verzicht auf die eigentlich zustehenden Leistungen (aus dem SGB XII) vermeiden wollten.
Die Sozialämter sollten das allerdings wissen, dass diese Anforderung von den Rundfunkanstalten kommt, ansonsten kann man ihnen diese Richtlinien ja auch gerne mal ausdrucken und so zur Kenntnis geben.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html
In deinem Falle wirst du aber mit deinem Widerspruch auch nichts erreichen können, denn es ist jetzt eine Haushaltsabgabe und kein persönlich gebundener Beitrag mehr und da zählt auch das Einkommen deines Ehemannes, man darf in jedem Haushalt gerne das Einkommen des Partners/Bewohners in Anspruch nehmen, der eine Kassierung ohne eventuelle Ermäßigungen ermöglicht.
Selbst das Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten-Ausweis befreit nicht mehr "automatisch", sondern bewirkt nur noch eine Ermäßigung des Beitrages, aber auch nur wenn kein anderes Familienmitglied den vollen Beitrag zahlen müsste.
Hatte dazu gerade einen Fall im
ELO-Forum, da wurde einer Userin jetzt zugeschickt (selbst mit geringer EM-Rente), dass sie für 2 Jahre rückwirkend den vollen Beitrag nachzahlen soll, weil sie zwar ihre Oma pflegt (mit Merkzeichen "RF") aber sie müsse für den gemeinsamen Haushalt den vollen Beitrag zahlen, das "RF" zähle dann nicht, wenn sie auch dort wohnt.
Also kann die pflegebedürftige Oma ihr Merkzeichen eigentlich an das Versorgungsamt zurück geben, es nützt ihr sowieso nichts, um Rundfunkgebühren zu sparen.
Hörprobleme werden dir da also auch nicht weiter helfen können, du kannst "blind und taub" sein und die entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wenn noch wer anders im Haushalt nicht davon betroffen ist und eigenes Einkommen hat, dann muss trotzdem voll gezahlt werden.
So ist eben das "soziale Deutschland" eingerichtet, man kassiert immer bei denen die ohnehin schon (zu) wenig haben und das soll alles rechtlich in Ordnung sein ... merkwürdig still sind dazu auch die angeblichen "Sozial-Verbände" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
