Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung

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Gipsnacken
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Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung

Ungelesener Beitrag von Gipsnacken » Mi 3. Sep 2014, 11:34

Guten Tag !
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Guten Tag !
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Sonderegelung für Behinderte zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.

Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.

Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.

Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte



Gruß Horst
zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.

Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.

Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.

Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte



Gruß Horst

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Re: Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 3. Sep 2014, 17:32

Hallo Gipsnacken, :smile:

meinst du das hier ???
(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html

Dazu müsste ja erst mal geklärt werden /sein, ob sie tatsächlich schon so lange Erwerbsgemindert war ... das kann ja nur nach einer offiziellen Antragstellung durch die DRV geschehen ... (Erwerbsunfähigkeit gibt es im aktuellen Rentenrecht nicht mehr) ...
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden.
Der Schwerbehinderten-Ausweis kann ein wichtiger Hinweis sein aber er bedeutet ja nicht "automatisch" auch, dass man bereits als dauerhaft Erwerbsgemindert angesehen wird ... dass sie Schwierigkeiten hatte (durch ihre Krankheiten) einen Ausbildungsplatz und/oder Arbeit zu finden, wird die DRV dazu eher weniger interessieren. :Gruebeln:

Da wären andere Stellen (Integrationsamt /AfA-Reha-Abteilung) wohl eher verantwortlich zu machen, dass ihr Keiner wirklich geholfen hat dabei ... das ist ja nicht gleichzusetzen mit kompletter "Erwerbsunfähigkeit" ... es gibt Leute mit GdB 100, die Vollzeit arbeiten gehen (können), weil sie einen entsprechenden (behindertengerechten) Arbeitsplatz gefunden haben.
Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.
Sie war auch nach Ende der Befristung noch AU geschrieben und bekam Krankengeld ???
Dann hat die KK sie (vermutlich) aufgefordert einen Antrag zu stellen auf med. Reha ... ist zumindest der übliche Weg und dort hat es jetzt den Anschein, dass man ihr die volle Erwerbsminderung bescheinigen wird ???

Sehe ich das bis hierher richtig ... sie müsste ja trotzdem dann nach Erhalt des Reha-Berichtes und/oder einer entsprechenden schriftlichen Information von der DRV zunächst noch einen offiziellen Antrag auf EM-Rente stellen ...

Wann wird denn die Reha beendet sein, hat sie danach noch Anspruch auf Krankengeldzahlungen von der KK ???
Das ist wichtig, denn auch daraus werden Beiträge an die Rentenkasse gezahlt, ist dir bekannt wie lange sie noch Krankengeld beziehen kann ehe sie Ausgesteuert wird ???

Hätte sie danach Anspruch auf ALGI im Zuge der "Nahtlosigkeit", aus der befristeten Beschäftigung (wie lange ging die) sollte eigentlich ein Anspruch auf ALGI entstanden sein ... ???
Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.
Ich denke mal wenn die obige Sonderregelung greifen könnte bei ihr, dann ist das nicht mehr so wichtig (mit den 36 Monaten Pflichtbeiträgen zu Beginn der EM) aber letztlich wird die DRV das überprüfen (müssen) und die prüfen gerne so, dass am Ende keine Rentenzahlungen dabei raus kommen müssen ... :confused: :Gruebeln:

Andererseits hat sie aber gerade mit dieser Tätigkeit zuletzt ja eher bewiesen, dass sie wohl (noch) nicht voll Erwerbsgemindert war ... :confused: :Gruebeln:
Allerdings frage ich mich bei deiner Schilderung ihrer Erwerbstätigkeit ohnehin, wo da viel für eine EM-Rente herkommen soll, hat sie irgendwann schon mal Informationen dazu von der DRV bekommen, ob und in welcher ca.- Höhe sie bereits Rentenansprüche haben würde, das kommt ja nur aus gewissen Zeiten von aktiver Berufstätigkeit zusammen ... :confused: :Gruebeln:

Letztlich hat sie ja (finanziell) nicht viel davon wenn man ihr jetzt eine volle EM (seitens der DRV) bescheinigen würde aber ohne Anspruch auf irgendwelche Geldleistungen ... damit sind die dann allerdings oft sehr schnell "einverstanden" ... und nutzen gerne solche "dünnen" Erwerbsbiografien, um sich da den "passenden Zeitpunkt für" auszusuchen ...

Da kann es für die DRV sehr "vorteilhaft" werden, wenn man ihr die volle EM jetzt schon in der Reha bestätigt, dann käme ja die "Umdeutung" in EM-Rente danach und der "Eintritt des Leistungsfalles" wäre der Antrag auf die Reha ... bedeutet in diesem Falle dann "leider", dass man ihr keine (noch so geringe) Rente zahlen braucht, weil die dafür erforderlichen Versicherungszeiten nicht erfüllt sind ...

Da solltet ihr schon mal die Fühler ausstrecken nach einem Anwalt der sich sehr gut mit solchen diffizilen EM-Renten-Sachen auskennt und dann versucht die obige Regelung geltend zu machen ...

Sind nur meine persönlichen Gedanken dazu, aber das könnte noch der einzige Weg sein dann auch eine Rentenleistung zu erwirken, besonders hoch wird die wohl in keinem Falle werden können, dafür fehlen leider weiterhin die erforderlichen Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsleben ...
Da kann man euch nur ganz feste die Daumen drücken, einfach wird es sicher nicht werden wenigstens das gesetzlich Machbare für deine Frau bei der DRV durchsetzen zu können ... :Gruebeln: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

agnes
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Re: Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 3. Sep 2014, 20:05

Hallo Gipsnacken

bezgl. der Anrechnungszeiten.

Habt ihr/deine Frau Kinder (gerade aktuell die Mütterrenten Neuberechnung mit den anzurechnenden Entgeltpunkten) und könnten diese mit bei der zeitlichen Berechnung Berücksichtigung finden und zusätzlich einfließen?

Ich denke, das ist insgesamt ein aussergewöhnlicher Fall der rentenrechtliches Fachwissen benötigt.
Daher würde ich, wenn es mich betreffen würde, mich mit einer solchen Frage an einen Rentenberater oder einen Fachanwalt wenden. :jaa:

Lieben gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Gipsnacken
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Re: Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung

Ungelesener Beitrag von Gipsnacken » Do 4. Sep 2014, 08:30

Hallo Doppeloma, schön das du Antwortest

Meine Frau ist seit Beendigung Ihrer Beschäftigung Krank geschrieben und bekommt noch ca. 1 Jahr Krankengeld. Die Reha geht bis ca. 20 September und die haben sich schon mal so Ausgedrückt das sie nicht Sicher sind meine Frau wieder Fit für den Arbeitsmarkt bekommen

Aus Ihrer ersten Ehe hat meine Frau den Verorgungsausgleich bekommen, das sind schon mal 13 Entgeldpunkte… das ist nicht besonders viel aber immerhin.

Einen neuen Anspruch auf Alg müsste sie durch das Krankengeld auch erwerben.

Ich hab mir auch überlegt solange zu Tricksen bis die 36 Monate Beitragszahlung im November voll sind und das dann Später vielleicht was zu machen ist. Aber da stellt sich mir die Frage ob die DRV den Leistungsfall soweit zurück Datieren kann das der Zeitpunkt wieder vor erreichen der 36 Monate Einzahlungen liegt und sie trotzdem immer noch Raus ist.

Das ist eine ganz schöne Sch….. wen man Krank ist !
:Miko:

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