Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Saphira47
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Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Sa 5. Jul 2014, 19:42

Hallo Forenmitglieder,

da ich Mitte August von der KK ausgesteuert werde, habe ich bei der AfA Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt.
Die EM Rente habe ich bereits im März beantragt.

Was ich so absolut überhaupt nicht verstehe, trotzdem ich angegeben habe das ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, werde ich nun als arbeitsuchend geführt mit eigenem Arbeitsvermittler ??
Das ist doch so irrsinnig oder ?
Alles musste man angeben, Ausbildungen u.s.w
Mehrmals wies ich darauf hin, dass ich doch noch einen Arbeitsplatz habe und keine neue Arbeit suche, sondern krank sei und die EM Rente beantragt habe.

"Wenn Sie von uns Leistungen beziehen, werden Sie auch als arbeitsuchend geführt" war dann die Antwort.

Heute kam dann der dicke Umschlag mit allen Antragsformularen u.a auch Schweigepflichtentbindungen für alle Ärzte, die KK, die DRV.
Muss ich die unterschreiben ?
Ausserdem steht da, dass ich eventuell zum Ärztlichen Dienst der AfA muss, und die dann entscheiden ob und wie weit ich noch leistungsfähig bin. Ich war aber schon bei zwei Gutachtern der DRV.

Wieso dürfen die das ? Und warum wird man als arbeitsuchend geführt und bekommt einen Arbeitsvermittler obwohl man fest angestellt ist ?
Da braucht man einmal übergangsweise Hilfe, und dann ist das so irrsinnig.

Ich hoffe so sehr, dass der Rentenantrag bald beschieden wird und ich die AfA gar nicht brauche.

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 5. Jul 2014, 21:50

Hallo Saphira, :smile:
da ich Mitte August von der KK ausgesteuert werde, habe ich bei der AfA Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt.
Die EM Rente habe ich bereits im März beantragt.
Soweit richtig, weil du einen Anspruch auf die Zahlung von ALGI hast, wenn es mit der Entscheidung bei der DRV noch dauern wird und dein Krankengeld schon abgelaufen ist ...
Was ich so absolut überhaupt nicht verstehe, trotzdem ich angegeben habe das ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, werde ich nun als arbeitsuchend geführt mit eigenem Arbeitsvermittler ??
Das ist doch so irrsinnig oder ?
nein das ist "normal" denn ALGI bekommt man auch nach der Aussteuerung nur dann, wenn man sich mit seinem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellt ... ein bestehendes Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit und interessiert die AfA nicht besonders dabei.
Alles musste man angeben, Ausbildungen u.s.w
Mehrmals wies ich darauf hin, dass ich doch noch einen Arbeitsplatz habe und keine neue Arbeit suche, sondern krank sei und die EM Rente beantragt habe.
"Wenn Sie von uns Leistungen beziehen, werden Sie auch als arbeitsuchend geführt" war dann die Antwort.
Leider richtig, denn die Bereitschaft zur Vermittlung ist erforderlich, da solltest du gar nicht so deutlich darauf hinweisen, dass du das gar nicht willst und dich dazu auch nicht in der Lage fühlst ... es gibt hier schon sehr viele Beiträge zu diesem Thema ... bitte benutze auch mal die Suchfunktion, so steht es nun mal im Gesetz und da muss man sich leider "fügen" wenn man das Geld braucht.

Letztlich ist es allerdings meist "viel Lärm um nichts" denn es gibt keine Stellen, die dem Leistungsvermögen der Ausgesteuerten entsprechen würden und dieses "Restleistungsvermögen" hat der Amtsarzt der AfA zunächst mal festzustellen ...
Heute kam dann der dicke Umschlag mit allen Antragsformularen u.a auch Schweigepflichtentbindungen für alle Ärzte, die KK, die DRV.
Muss ich die unterschreiben ?
Auch dazu wurde schon sehr viel geschrieben, es steht auch drauf auf den Unterlagen, dass es freiwillig ist, wird aber immer so dargestellt, dass man es machen "müsse" um den Ärztlichen Dienst zu unterstützen ... letztlich wollen die nur Zugang zu bestehenden DRV-Unterlagen haben, damit sie daraus abschreiben können, bevor dir überhaupt bekannt ist was da drin steht.

Schau dir mal diese Beiträge im Info-Bereich ganz in Ruhe an, da ist auch ein Muster wie man den Antrag an den wichtigen Stellen ausfüllen sollte ... und darunter auch nähere Infos zum Zweck der ärztlichen "Begutachtung durch die AfA", dass es schon etwas älter ist muss dich nicht stören, daran hat sich nicht viel geändert was wichtig wäre ...

viewtopic.php?f=3&t=1751

Wenn man mal davon absieht, dass die Ausgesteuerten immer unbeliebter werden bei der AfA, weil es eben oft nicht schnell was wird mit dem Rentenbescheid ... :confused: :Gruebeln:
Ausserdem steht da, dass ich eventuell zum Ärztlichen Dienst der AfA muss, und die dann entscheiden ob und wie weit ich noch leistungsfähig bin. Ich war aber schon bei zwei Gutachtern der DRV.
Die GA der DRV haben aber nicht untersucht was du aktuell noch am Arbeitsmarkt machen könntest, die prüfen deine gesamte Erwerbsfähigkeit, um zu entscheiden ob du eine EM-Rente bekommen wirst ... die AfA soll deine Leistungsfähigkeit prüfen, die trotz der AU aktuell noch am Arbeitsmarkt zu gebrauchen wäre ... klingt zwar ähnlich ... ist es aber nicht.

Beide handeln und prüfen in eigener Verantwortung und sollen /dürfen sich eigentlich nicht an die Feststellungen anderer Institutionen halten, was die AfA-Ärzte nicht hindert gerne von DRV-Unterlagen abzuschreiben und das als "Gutachten nach Aktenlage" auszugeben.
Wieso dürfen die das ? Und warum wird man als arbeitsuchend geführt und bekommt einen Arbeitsvermittler obwohl man fest angestellt ist ?
Siehe oben, man bekommt ALGI eben nicht einfach als "Überbrückungs-Hilfe", es ist kein "Ersatzkrankengeld" ... ohne den § 145 SGB III würdest du jetzt überhaupt kein Geld mehr bekommen aber ALGI ist eine Beitragsleistung und darum hast du Anspruch darauf nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld ... sonst bekommt man MIT Arbeitsplatz sowieso kein ALGI gezahlt ...
Da braucht man einmal übergangsweise Hilfe, und dann ist das so irrsinnig.
Wegen diesem ganzen "Irrsinn" ist dieses Forum mal entstanden aber die Gesetze und die Abläufe dazu bei den Behörden können wir leider auch nicht ändern, wir können nur versuchen (aus unseren eigenen Erfahrungen heraus) zu informieren wie man die "Stolperfallen" dabei möglichst vermeiden kann, um sich nicht selber das Leben noch unnötig schwer zu machen oder machen zu lassen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » So 6. Jul 2014, 08:06

Vielen Dank Doppeloma, ich werde mich dann heute mal schlau lesen hier im Forum :)

Einen schönen Sonntag wünscht

Saphira

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » So 6. Jul 2014, 08:06

Vielen Dank Doppeloma, ich werde mich dann heute mal schlau lesen hier im Forum :)

Einen schönen Sonntag wünscht

Saphira

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 7. Jul 2014, 02:13

Saphira47 hat geschrieben:Vielen Dank Doppeloma, ich werde mich dann heute mal schlau lesen hier im Forum :)

Einen schönen Sonntag wünscht

Saphira
Hallo Saphira

Ich schreibe einfach mal ab, was der Arzt der Agentur für Arbeit bei mir 2006 festgestellt hat. Da es von meinem letzten Gutachter stammt, der sämtliche Vorgutachten in die Tonne trat, ist der Auszug in der dritten Person geschrieben.
Gutachten Dr. F. 15,02.2006 bzgl. Arbeitsfähigkeit für die Arbeitsagentur Augsburg

Es wurde ein vollschichtiges Leistungsvermögen von leichter bis mittelschwerer Arbeit ohne Dauernachtschicht, ohne anhaltend hohe Anforderung an die Bewältigung komplexer emotionaler und sozialer Konfliktsituatioen, nicht an Hitzearbeitsplätzen, ohne extreme Witterungseinflüsse, ohne häufiges Heben und Tragen mittelschwerer bis schwerer Lasten ohne mechanische Hilfsmittel attestiert. Arbeitsmedizinisch wurde derzeit kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen dem persönlichen Leistungsbild und dem Anforderungsprofil eines Verkäufers, wenn konfliktgeladener Publikumsverkehr vermieden werden kann.
Wenn Du die EM Rente "erst" im März beantragt hast, dann solltest Du Dich auf eine noch längere Wartezeit einstellen und brauchst dringendst das ALG I. Wobei es natürlich auch passieren kann, dass die Ärzte der DRV von dem Arzt der Agentur für Arbeit abschreiben. So ist es mir dann bei meinem Rentenantrag 2006 ergangen. Da wurde ich von einer Gutachterin für die DRV für voll leistungsfähig befunden.

Erst jetzt, 8 Jahre später wurde das Ganze mittels Gutachten korrigiert. Der letzte Gutachter hat mir volle Erwerbsunfähigkeit rückwirkend für mindestens 10 Jahre attestiert.

Dir alles Gute und dass es bei Dir wirklich schneller geht.

lg

Robert

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 7. Jul 2014, 03:20

Hallo Camper, :confused:
Wobei es natürlich auch passieren kann, dass die Ärzte der DRV von dem Arzt der Agentur für Arbeit abschreiben. So ist es mir dann bei meinem Rentenantrag 2006 ergangen. Da wurde ich von einer Gutachterin für die DRV für voll leistungsfähig befunden.
Was bei dir 2006 mal passiert ist kann für @Saphira im Moment nicht wirklich hilfreich sein ... es geht um die Vorgehensweisen mit den Ausgesteuerten aktuell, das ist nicht mehr vergleichbar mit 2006 ...

Selbst mit mir wurde 2009 noch deutlich "humaner" umgegangen, da hat die AfA (z.B.) nicht von der DRV "abgeschrieben" und mich (eigentlich) bereits für voll "Erwerbsgemindert" erklärt ... das hat die DRV trotzdem nicht gehindert das Gegenteil hartnäckig (fast 3 Jahre) zu behaupten, bis die gerichtlichen GA das anders gesehen haben ... sie bestimmten den Zeitpunkt der Antragstellung (Anlass war das AfA-GA ... :glotzen: ) und ich bekomme inzwischen die EM-Rente... bestimmt nicht (allein) wegen dem AfA-GA, sondern wegen dem gerichtlichen GA, welches die bis dahin von der DRV ständig ignorierten Unterlagen /Befunde insgesamt endlich mal korrekt gewürdigt hat.

Die GA der DRV "begutachten" zu 90 %, dass man Erwerbsfähig ist ... dafür brauchen die ganz sicher nicht die AfA-GA ... die schreiben (sehr häufig jedenfalls) was die DRV lesen will, damit der Antrag auf EM-Rente abgelehnt werden kann und sie weiterhin solche Aufträge bekommen ...was die AfA dazu meint, ist denen dabei völlig schnuppe ... :glotzen:

Es bringt hier Niemanden weiter, wenn du immer wieder das (einzige) GA anführst, dass dir nun eine bestehende EM bereits für die letzten 10 Jahre bescheinigt hat ... Rente bekommst du trotzdem immer noch nicht, also hat es dich bisher auch nicht wirklich weiter gebracht ... was soll @Saphira also jetzt damit anfangen können, wenn sie wegen der baldigen Aussteuerung Fragen stellt ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Heiss:
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Do 24. Jul 2014, 18:13

Hallo ihr Lieben,

heute bekam ich einen Anruf von der AfA. Die Dame war sehr freundlich und wollte mit mir einen Termin zur Antragsannahme für die Nahtlosigkeitsregelung ausmachen.

Sie erklärte mir, dass der Ärztliche Dienst der AfA mich auf Grund der Erkrankung noch mehr als 6 Monate für erwerbsunfähig hält.
Das ging jetzt so schnell, scheinbar haben meine Arztberichte die ich beigefügt habe ausgereicht, denn in der kurzen Zeit konnten sie sich sicher nicht selbst noch Unterlagen bei den verschiedenen Ärzten anfordern.

Bis jetzt also alles komplikationslos was mich sehr freut, gerade auch nachdem ich gestern eine nicht so schöne zusätzliche Diagnose vom Neurochirurg bekommen habe. Mir stehen noch 2 OP's am Kleinhirn bevor :Angst:

Jeden Tag renne ich zum Briefkasten und hoffe das der Bescheid von der DRV endlich drin ist :Heiss:

Bin gespannt wie lange es noch dauert.

LG :jaa:

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Jul 2014, 18:51

Hallo Saphira, :smile:
heute bekam ich einen Anruf von der AfA. Die Dame war sehr freundlich und wollte mit mir einen Termin zur Antragsannahme für die Nahtlosigkeitsregelung ausmachen.
das liest sich gut, endlich mal Jemand bei dem das zumindest ohne große Probleme anläuft ... da "meckere" ich auch ausnahmsweise mal nicht darüber, dass du denen deine Telefon-Nummer gegeben hast ... denn das dürfen die ohne Hinweis auf die freiwillige Angabe gar nicht von dir verlangen.
Sie erklärte mir, dass der Ärztliche Dienst der AfA mich auf Grund der Erkrankung noch mehr als 6 Monate für erwerbsunfähig hält.
Das ging jetzt so schnell, scheinbar haben meine Arztberichte die ich beigefügt habe ausgereicht, denn in der kurzen Zeit konnten sie sich sicher nicht selbst noch Unterlagen bei den verschiedenen Ärzten anfordern.
Das wird wohl so sein, denn allgemein wird sehr wenig wirklich bei den Ärzten angefordert auch wenn sie immer viele Schweigepflichtentbindungen haben wollen am Anfang ... ich hatte damals nur eine für meine Hausärztin gegeben, dort wurde aber nie was angefordert hatte extra mal nachgefragt bei ihr.

Wenn du dann deinen Antrag ablieferst geh am Besten auch direkt beim Ned. Dienst vorbei und lass dir das komplette GA (Teil A und Teil B) als Kopie aushändigen, meist ist der Med. Dienst im gleichen Gebäude, ansonsten kannst du das auch schriftlich anfordern (mit Ausweis-Kopie bitte und per Einschreiben) ... lass dich da nicht abwimmeln, du hast einen Rechtsanspruch auf das komplette GA der AfA ... man weiß nie wofür das mal noch nützlich sein könnte. :lesen: :ic_up:
Bis jetzt also alles komplikationslos was mich sehr freut, gerade auch nachdem ich gestern eine nicht so schöne zusätzliche Diagnose vom Neurochirurg bekommen habe. Mir stehen noch 2 OP's am Kleinhirn bevor :Angst:
Ja, das kann ich mir gut vorstellen, wir können hier alle nur ganz feste die Daumen drücken ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Jeden Tag renne ich zum Briefkasten und hoffe das der Bescheid von der DRV endlich drin ist :Heiss:
Auch das ist nachvollziehbar, leider ist es der DRV ziemlich egal wie ungeduldig und unruhig man auf die Bescheide wartet ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 24. Jul 2014, 21:58

Hallo Saphira :koepfchen:

Das liest man doch gerne, dass einem viel emotionaler Stress erspart geblieben ist :umarm:

Jetzt bleibt zu hoffen, dass auch die DRV sich den Befunden anschließt und die Sachlage richtig einschätzt und dich nicht unterbuttern/abzuwürgen versucht.

Für die NC gestellten OP-Indikationen wünsche ich dir viel Kraft und Zuversicht, denke immer positiv, alles wird gut! :koepfchen: :umarm: :troesten:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Fr 25. Jul 2014, 17:23

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten sowie für die lieben Grüsse :))

Hat denn das med. Gutachten der AfA Einfluss auf den Rentenantrag ? Ich meine, kommunizieren die DRV und die AfA miteinander ? Mir ist schon klar, dass die AfA bei positivem Bescheid der DRV ja das Geld zurück fordert. Schicken die das GA an die DRV ?

Vielen Dank und lieben Gruß an Doppeloma und Agnes

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