Schweigepflichtentbindung der KK?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Magicsue
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Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Sa 28. Jun 2014, 15:54

Ihr Lieben,

ich weiß, das diese Frage schon oft gestellt wurde. Ich habe mir auch ein paar Antworten durchgelesen, aber bin nicht sicher, ob ich die für mich richtige gefunden habe, deshalb würde ich das gerne noch einmal fragen und hoffe, das ihr mich nicht dafür steinigt, denn ich bin im Moment sehr unsicher.

Ich bin seit Mitte April u.a. wegen den Schmerzen im Knie krank geschrieben. Zunächst zahlte 6 Woche lang noch die Agentur für Arbeit ALG1 - ich wurde am 22.5. operiert und bekam eine Vollprothese - dann 2 Tage die Krankenkasse Krankengeld, danach kam ich gleich in AHB und da bezahlte die DRV bis zum 20.6. Übergangsgeld. Ich bin von der Rehaklinik weiterhin arbeitsunfähig geschrieben.

Heute bekam ich ein Schreiben mit der Überschrift "Rehabilitationsbehandlung". Darin erklärt meine KK, das sie bzw. der MDK der KK nach Abschluß der Behandlung in der Rehaklinik sich über das Behandlungsergebnis informieren möchten und den Entlassungsbericht anfordern. Dazu möchten sie von mir die Schweigepflichtentbindung unterschrieben zurück.

Ich verstehe nicht, warum sie jetzt schon, kurz nach der OP sich darüber informieren wollen und ich bin mir nicht sicher, ob es gut wäre, wenn ich diese Entbindung unterschreiben würde. Muss ich sie in diesem Fall überhaupt unterschreiben?

Mir wird das alles grad zuviel. Die Schmerzen, ich hab noch nicht mal den Antrag für die Rente eingereicht, weil ich nicht mehr weiß, wo ich da anfangen soll, dann warte ich auf das Ergebnis des GdB und nun will die KK auch noch was von mir.

Bitte bitte, kann mir jemand helfen?!

Vielen lieben Dank.

Susanne

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Doppeloma
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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 28. Jun 2014, 16:50

Hallo Magicsue, :smile:

du wirst nicht "gesteinigt" aber die Informationen dazu, die du bisher gelesen hast sind allgemeingültig, also gibt es da auch für dich und deine KK keine "Sonderregelungen" ... die unterliegen den gleichen Rechtsgrundlagen wie jede andere KK auch und haben absolut keinen Anspruch auf diese Unterlagen ... :nein: :nein: :nein:
Heute bekam ich ein Schreiben mit der Überschrift "Rehabilitationsbehandlung". Darin erklärt meine KK, das sie bzw. der MDK der KK nach Abschluß der Behandlung in der Rehaklinik sich über das Behandlungsergebnis informieren möchten und den Entlassungsbericht anfordern. Dazu möchten sie von mir die Schweigepflichtentbindung unterschrieben zurück.
Was immer die da als Überschrift hinschreiben hat keine besondere Bedeutung, deine aktuelle Behandlung erfolgt durch deinen behandelnden Arzt und nur der wird dazu entscheiden, wann er dich wieder für Arbeitsfähig hält, bis dahin hat sich die KK zu gedulden und zu zahlen.

Die KK geht das Ergebnis der Reha-Maßnahmen gar nichts an oder sind die SB dort alle medizinisch ausgebildet ... wenn der MDK was will, dann muss auch der MDK (direkt !!!) was anfordern, ohne dein Einverständnis (Schweigepflichtentbindung) bekommen die aber auch NICHTS ...

Nach jeder Reha (auch eine AHB ist eine) wollen die sich gerne aus den Berichten die "verwendbaren Rosinen herauspicken" mit denen sie dann (gemäß Andeutungen im Reha-Bericht) deinen weiteren Krankengeld-Anspruch "überprüfen" könnten, steht da was drin in der Art, "dass du in ca. X Wochen eventuell wieder AF sein könntest, dann schicken die dir in 6 Wochen die Aufhebung des Krankengeldes zu ... :Verwirrt: :Hilfe:

Nach dem Reha-Bericht "musst" du ja nun wieder gesund sein, haben sie jedenfalls so gelesen ... darum keine Unterschrift, dein Arzt soll entscheiden wann du wirklich wieder gesund bist ... eine Antwort kannst du dir aber sparen, die merken schon wenn sie keine Unterschrift bekommen ... werden es (vermutlich) noch öfter versuchen dich zu überzeugen, "weil man dir doch dann (angeblich) besser helfen könne" ... die wollen sich nur selber helfen ... :Ohnmacht:

Ganz allgemein kannst du dir merken, dass es immer was Freiwilliges ist, wenn Jemand von dir eine Unterschrift haben möchte (und auch rechtlich unbedingt braucht :ic_up: ), damit er sich irgendwo anders Informationen zu deiner Person /deiner Gesundheit holen kann ...

Es genügt wenn dein Arzt (und du selber) das Behandlungsergebnis der Reha (aus Sicht der Reha-Ärzte zumindest) nachlesen können, die KK und der MDK haben mit deiner weiteren Behandlung überhaupt NICHTS zu tun, also brauchen sie auch keinen Zugang zu diesem Bericht bekommen ... falls man dir mit "Mitwirkungspflicht" kommt, dann kannst du das ignorieren, was man freiwillig selber entscheiden kann hat damit nichts zu tun, das KANN keine Pflicht sein ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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aggi61
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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 29. Jun 2014, 03:29

wenn der MDK was will, dann muss auch der MDK (direkt !!!) was anfordern, ohne dein Einverständnis (Schweigepflichtentbindung) bekommen die aber auch NICHTS ...
Ich hab mich vorletzte Woche mit meinem Neurologen unterhalten.

Der MDK kann jederzeit Unterlagen und Infos bei den behandelnden Ärzten anfordern - auch ohne Schweigepflichtsentbindung. Werden sie aber meistens nicht machen, sondern die KK vorschicken.
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 29. Jun 2014, 09:27

der MDK darf nur bestimmte Unterlagen anfordern...

die KK darf ebenfalls nur auf vorgegebenen, datenschutzrechtlich geprüften und festgelegten Formularen nur bestimmte Fragen an den Arzt stellen.

Das ganze Formular hat sogar eine Formularnummer und ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den KK abgestimmt, datenschutzrechtlich geprüft.

Wenn ein KK-Mitarbeiter nun dieses Formular verschickt und noch handschriftlich einige weitere Fragen dazu schreibt, dann ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz und er Arzt muß und darf diese Anfrage nicht beantworten

In der REHA-Klinik wird man gefragt, wer alles einen Entlassungsbericht (den umfangreichen, nicht nur die Entlassungsanzeige) bekommen darf...da tut man gut daran, nur sich selber einzutragen und den Bericht dann ggf. bei seinem HA selber abzugeben..(kopiert)...man muß selber Herr seiner Daten sein.

Die KK hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, den kompletten Entlassungsbericht zu erhalten geschweige denn zu sehen....für die KK reicht es, wenn sie die offzielle Entlassungsanzeige der REHA-Einrichtung erhalten..die bekommt man ja meistens auch mit und außer..vom bis..und arbeitfähig oder -unfähig entlassen, steht da ja nix drauf..

so, nun sitzt der KK-Mitarbeiter damit und überlegt...wie gehts weiter?

er könnte ja eine offzielle Arztanfrage an den beh. Arzt senden...das reicht ihm manchmal aber nicht aus..(warum auch immer)...

also versucht er, den Kunden ans Telefon zu kriegen: na, sie sind ja jetzt wieder da, wie geht es Ihnen und wie ist die Prognose?....

die Auskünfte, die dann manchmal gegeben werden, reichen vielleicht schon für den SB..der trägt ein..au entlassen, noch mindestens 6 Monate..

wenn dann die 6 Monate um sind, kann es sein, dass der SB eine erneute Arztanfrage an den beh. Arzt sendet oder einen MDK - Termin vereinbart...
zur Überprüfung der weiteren AU und ggf. zur Feststellung, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht ist...

das o.g. ist eigentlich der normale Weg....so kenne ich das...

aber..es geht auch anders:

man wird womöglich angerufen und am Telefon unter Druck gesetzt: sie können mir doch sagen, wie das gelaufen ist, sollen sie denn jetzt wieder arbeiten oder wie denken sie sich as?..wenn sie den Beruf nicht mehr ausüben können, dann müssen !! sie jetzt kündigen usw. usw.

wenn der unfreundliche SB nicht weiter kommt, dann schickt er eine, um seine eigenen fragen ergänzte, Arztanfrage an den beh. Arzt..wenn der schlau ist, beantwortet er sie nicht..

SB bekommt Druck vom Vorgesetzten, weil der Fall noch nicht geklärt ist..
also..will SB der KK nun kurzerhand den REHA-Bericht haben, den vollständigen..

vielleicht kann er daraus auch erkennen, dass noch andere Erkrankungen behandelt wurde, arbeitsunfähig verursachten und...das ist das perfide, obwohl Gesetz, durch eine Neuberechnung der 3-jahres-Frist plötzlich das KG viel früher endet..

wenn das klappt, freut sich der Chef vom SB...

oder..er setzt den Kunden unter Druck, wenn sie den REHA-Bericht nicht einreichen, muß ich den MDK einschalten..

bei sowas würde ich immer mit Vergngügen sagen: Danke, machen sie das..

also..wenn die KK schriftlich für irgendwas, was sie tun wollen, die Unterschrift haben müssen..dann immer rechtlich prüfen lassen oder das persönliche Gespräch führen...

nicht alles gleich ausführen, sondern sich manchmal, wie hier geschehen, auch erkundigen..notfalls bei dem SB selber..mit der Frage, was ihn dazu berechtigt, die Schweigepflichtentbindungen azufordern und Druck aufzubauen..meistens erledigt sich das dann von allein..
LG
Vrori

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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Fr 4. Jul 2014, 14:50

Aloha,

vielen vielen lieben Dank für eure Erklärungen und Tipps! Mein Mann und ich hatten uns entschlossen, das ich nicht die Schweigepflichtentbindung der KK unterschreibe, sondern wir das "liegen" lassen.

Am Montag rief die nette Dame von der KK der Krankengeldstelle an und fragte mich beläufig, wie es mir denn ginge. Ich habe ihr erzählt, das ich noch nicht richtig laufen kann bzw. beim Laufen eben Schwierigkeiten usw., weil ich nämlich dachte, das sie das eventuell mit Hintergedanken fragt, denn mein Orthopäde, der mich auch operiert hat, hat für mich eine Motorschiene für zu Hause angefordert. Mit dieser Motorschiene könnte ich eben auch Daheim meine Beweglichkeit steigern.

Die nette Dame hat mich auch gleich aufmerksam gemacht, das ich unbedingt auf das Datum der nächsten Krankschreibung achten muss, denn da ich arbeitslos bin, muss das nathlos sein. Ich hatte kurz davor etwas darüber gelesen und war sehr erstaunt, das sie mir das ans Herz gelegt hat.

Gerade gibt mir mein Mann ein Schreiben meiner KK. Es geht um den Antrag wegen der Motorschiene. Um das entscheiden zu können, benötigen sie inkl. des MDK meinen Operationsbericht (den ich nicht mal selbst habe). Und um es für mich einfacher zu machen könnte ich die rückseitige Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und sie würden dann alle weitere erledigen.

Ich bräuchte schon diese Schiene, denn auf AHB war das eine große Erleichterung für und die Beugung sowie die Streckung funktionierte damit besser.

Wozu brauchen die denn den OP-Bericht? Die wissen doch, das ich eine Knie-TEP hatte!

LG
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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 4. Jul 2014, 15:42

Hallo,

die Verordnung des Arztes muß m.E. ausreichen..die Schweigepflichtentbindung...ist ja fies...da holen sie sich jetzt die Daten aufgrund deines Antrages.

Ich würde jetzt die KK erneut anschreiben, mit der Frage, aus welchen Grund eine Verordnung des Operateurs nicht ausreicht....????

Gleichzeitig würde ich den beh. Arzt auffordern, der KK einen erneuten Bericht über die Notwendigkeit der Motorschiene zu übersenden...

klar, so eine Motorschiene ist teuer, und da wollen sie nicht unbedingt zahlen...

so eine Schiene ist aber auch sehr,sehr individuell...

kannst du hier mal nachlesen...Achtung..umfangreich:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... -2012l.pdf

der verordnende Arzt muß also schon sehr genau begründen, warum er die Motorschiene für erforderlich hält...

auch hier.

http://www.reha-recht.de/fileadmin/down ... mittel.pdf

wenn du dir nicht zutraust, so direkt gegen die Entscheidung der KK vorzugehen, dann unterschreibe die Schweigepflichtentbindung....begrenze sie aber ausschließlich auf den OP-Bericht und nur für 14 Tage...

mehr darf die KK dann nicht anfordern...!!!
LG
Vrori

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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Sa 5. Jul 2014, 12:04

Hallo Vrori,

die Firma, die diese Motorschienen "vertreibt" hatte mich Anfang letzter Woche angerufen. Die sagten mir, das 2 Wochen Motorschiene inkl. Einweisung etc. 205 Euro kosten würden. Und deswegen machen die so einen Aufwisch?

Warum soll ich die Entbindung auf 14 Tage begrenzen?

Vielen Dank :Bussi:

LG
Susi

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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 5. Jul 2014, 12:12

Hallo,

weil ansonsten sich der SB der KK auch noch 3 Jahre später alle Daten anfordern kann...

ich würde die Schweigepflichtentbindung nur für das Krankenhaus, speziell nur für den OP-Bericht, ausstellen und auch nur für 14 Tage befristen..wenn sie es nicht geschafft haben, innerhalb der 14 Tage den Bericht anzufordern...dann haben sie Pech gehabt.

Gerade fällt mir ein: hast du den OP-Bericht oder dein HA?..dann kopiere den OP-Bericht und sende ihn direkt an den MDK..die Adresse steht in deinem telefonbch...und teile der KK mit, dass die Schweigepflichtentbindung hinfällig ist, weil du den OP-Bericht bereits an den MDK versandt hast..

dann ärgern die sich zwar, können aber nichts machen..

viel Erfolg
LG
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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Magicsue » Sa 5. Jul 2014, 16:30

Hallo Vrori,

nein, leider habe ich den OP-Bericht nicht. Nur den Entlassungsbrief.

Der Orthopäde, der die Motorschiene angefordert hat, hat mich auch operiert und hat den OP-Bericht sicher nicht zum HA geschickt, denn ich hatte keine Überweisung.

LG
Susi

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Re: Schweigepflichtentbindung der KK?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 5. Jul 2014, 16:42

Hallo,

dann mach das so, wie vorgeschlagen...du bittest den Orthopäden um eine Kopie des OP-Berichts und schickst das direkt an den MDK...mit Info an die KK...

oder du stellst die Schweigepfichtentbindung nur für den Orthopäden und ausschließlich für den OP-Bericht aus und befristet diese auf ca. 14 Tage...

(die wollen mit diesen Schweigepflichtentbindungen auch den REHA-Bericht anfordern..weil du vorher nicht reagiert hast)....
LG
Vrori

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