Hallo
Hab wieder eine Frage wegen eines ehemaligen Mitpatienten
Ausgesteuert, Alg 1 nach § 145 Reha vor ein paar Wochen AU entlassen, mündlich waren sie für eine Rentenempfehlung.
Im Befund war es auf einmal nur noch im ausübenden Beruf unter 3 Std.
ÄD der AfA hat nach dem Erhalt des Reha Befundes unüblich zur Vorladung gebeten, weil beiligende Klinikbefunde ganz was anderes aussagten
Und hat auf unter 3 Std generell geschrieben und den Hinweis gegeben innerhalb 4 Wochen einen Rentenantrag zu stellen.
Trotzdem kam es zu einem schweren Rückfall
Was passiert wenn der Klinikaufenthalt länger wie 6 Wochen geht, greift da die Lohnfortzahlung so wie vom AG wurde im K-o-R ja schon öfters angedeutet, hab aber noch nie gelesen dass es angewendet wird
bammel
Ausgesteuert ALG 1 § 145 wieder in Klinik
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Re: Ausgesteuert ALG 1 § 145 wieder in Klinik
Hallo bammel,
Wenn das erledigt ist lassen die den sowieso in Ruhe, kommt ja eher selten vor, dass der ÄD der AfA eine andere Meinung zur "Leistungsfähigkeit" hat als die DRV allerdings muss ja auch irgendein Antrag bei der DRV am Laufen sein, damit die Nahtlosigkeit nach §145 SGB III überhaupt angewendet wird.
Da besteht ja nach 6 Wochen kein Anspruch auf Krankengeld von der KK mehr ... es würde also genügen den Klinik-Aufenthalt (Aufenthaltsbescheinigung) nachweisen zu können, wenn die AfA einen Meldetermin ansetzen würde während er noch in der Klinik ist ... ansonsten hätten die bei mir nicht bemerkt, wenn ich Monate in der Klinik gewesen wäre.
Seit der Bewilligung und Stellung des gewünschten EM-Renten-Antrages wollten die damals NIX mehr von mir, nur nach der Renten-Ablehnung die Erlaubnis die DRV-GA "einsehen zu dürfen" ... das ging auch schriftlich zu regeln, persönlich brauchte ich dort bis zum Ablauf meines Anspruches (1,5 Jahre) überhaupt nicht mehr erscheinen...
Ist er noch nicht wegen Aussteuerung bei der AfA, dann melde dich bitte noch einmal deswegen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Hat er denn jetzt den Antrag auf EM-Rente gestellt und das bei der AfA nachgewiesen ???Und hat auf unter 3 Std generell geschrieben und den Hinweis gegeben innerhalb 4 Wochen einen Rentenantrag zu stellen.
Wenn das erledigt ist lassen die den sowieso in Ruhe, kommt ja eher selten vor, dass der ÄD der AfA eine andere Meinung zur "Leistungsfähigkeit" hat als die DRV allerdings muss ja auch irgendein Antrag bei der DRV am Laufen sein, damit die Nahtlosigkeit nach §145 SGB III überhaupt angewendet wird.
Wenn er jemanden hat der sich daheim um die Post kümmert und eventuell reagieren kann wenn die AfA was will, dann sollte er sich darum im Moment keine Gedanken weiter machen ... die sogenannte "Lohnfortzahlung" (eher Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III) von 6 Wochen darf bei Ausgesteuerten gar nicht angewendet werden.Trotzdem kam es zu einem schweren Rückfall
Was passiert wenn der Klinikaufenthalt länger wie 6 Wochen geht, greift da die Lohnfortzahlung so wie vom AG wurde im K-o-R ja schon öfters angedeutet, hab aber noch nie gelesen dass es angewendet wird
Da besteht ja nach 6 Wochen kein Anspruch auf Krankengeld von der KK mehr ... es würde also genügen den Klinik-Aufenthalt (Aufenthaltsbescheinigung) nachweisen zu können, wenn die AfA einen Meldetermin ansetzen würde während er noch in der Klinik ist ... ansonsten hätten die bei mir nicht bemerkt, wenn ich Monate in der Klinik gewesen wäre.
Seit der Bewilligung und Stellung des gewünschten EM-Renten-Antrages wollten die damals NIX mehr von mir, nur nach der Renten-Ablehnung die Erlaubnis die DRV-GA "einsehen zu dürfen" ... das ging auch schriftlich zu regeln, persönlich brauchte ich dort bis zum Ablauf meines Anspruches (1,5 Jahre) überhaupt nicht mehr erscheinen...
Ist er noch nicht wegen Aussteuerung bei der AfA, dann melde dich bitte noch einmal deswegen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Ausgesteuert ALG 1 § 145 wieder in Klinik
Hallo
Ist mittlerweile 4 Wochen in der Klinik, Aussicht auf die Entlassung ist in weite Ferne gerückt.
Briefkasten wird täglich geleert
Aufforderung der AfA einen Antrag auf Rente zu stellen,dieses beiliegende Formular wurde schon vor 1,5 Wochen ausgefüllt zurück gesendet.
bammel
Ist das sicher mit der Leistungsfortzahlung die AfA verlangt jetzt eine Bestätigung des Klinikaufenthalts, wozuWenn er jemanden hat der sich daheim um die Post kümmert und eventuell reagieren kann wenn die AfA was will, dann sollte er sich darum im Moment keine Gedanken weiter machen ... die sogenannte "Lohnfortzahlung" (eher Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III) von 6 Wochen darf bei Ausgesteuerten gar nicht angewendet werden.
Ist mittlerweile 4 Wochen in der Klinik, Aussicht auf die Entlassung ist in weite Ferne gerückt.
Briefkasten wird täglich geleert
Aufforderung der AfA einen Antrag auf Rente zu stellen,dieses beiliegende Formular wurde schon vor 1,5 Wochen ausgefüllt zurück gesendet.
bammel
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