Urlaubsabgeltung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
monikap
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Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » So 20. Apr 2014, 18:43

Hallo,ich habe wieder mal eine Frage an Euch.Da mein Arbeitgeber auf Grund meiner Vollen Erwerbsminderungsrente,mein Arbeitsverhältnis beendet und auch keine Abfindung zahlt,obwohl öffendlicher Dienst.Nun das ist eine andere Geschichte,obwohl ich dort 29 Jahre angestellt war,aber es ärgert einen doch.

Ich wollte gerne wissen,meine Rente ist ja auf den 1.4.13 zurückdatiert,also der Beginn.Steht mir da noch eine Urlaubsabgeltung für das Jahr2013 zu.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,denn da würde ich wenigstens dafür noch kämpfen.M.f.G. :confused:

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von 2Sternchen » So 20. Apr 2014, 19:58

Hallo monikap,
wieso sollte Dein Arbeitgeber Dir eine Abfindung zahlen. Steht das im TVÖD? Wenn Deine Rente unbefristet ist, endet das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats, in dem Du den Rentenbescheid erhalten hast. Für die letzten 15 Monate steht Dir dann eine Urlaubsabgeltung zu. Diese musst Du aber schriftlich beantragen.
Schönes Osterwochenende noch
2Sternchen

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 20. Apr 2014, 22:37

Hallo !
2Sternchen hat geschrieben:wieso sollte Dein Arbeitgeber Dir eine Abfindung zahlen. Steht das im TVÖD? Wenn Deine Rente unbefristet ist, endet das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats, in dem Du den Rentenbescheid erhalten hast.
Monikas volle Erwerbsminderungsrente ist nicht unbefristet. Sie schreibt in einem anderen Beitrag:
monikap hat geschrieben:Die DRV hat mir ab 1.4.13 die halbe Rente bis zur Altersrente und die volle Rente ab 1.10.13 bis 9/2016 angeboteten.
D.h. sie hat nur die halbe Rente unbefristet, die Vollrente ist befristet bis 9/2016. Das Arbeitsverhältnis endet aber nur dann automatisch, wenn die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet gewährt wird. Und erst dann entsteht auch der Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Da mein Arbeitgeber auf Grund meiner Vollen Erwerbsminderungsrente,mein Arbeitsverhältnis beendet und auch keine Abfindung zahlt,obwohl öffendlicher Dienst.Nun das ist eine andere Geschichte,obwohl ich dort 29 Jahre angestellt war,aber es ärgert einen doch.
Monika, hat Dir der Arbeitgeber gekündigt?

Im TvöD § 33 steht:

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/i ... othek/1486

§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

...(2) 1 Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3 Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. 4 Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes. 5 Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6 In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.

(3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.


Da Du die volle Rente nicht unbefristet bekommst, sondern befristet, gilt Absatz 2 Satz 5 und 6, das fett geschriebene. D.h rein rechtlich dürfte Dein Arbeitsverhältnis lediglich ruhen, aber nicht beendet werden. Wenn Dir gekündigt würde, müsste meiner Ansicht nach durchaus ein Anspruch auf Abfindung bestehen, damit kenne ich mich aber nicht aus. Da würde ich noch mal nachhaken, ggf. mit anwaltlicher Hilfe.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Apr 2014, 23:25

Hallo monikap, :smile:

kann meinen Vorschreibern nur vollzustimmen, wie war das jetzt, hast du auch einen Schwerbehinderten-Ausweis oder GdB mit Gleichstellung von der AfA ???

Dann ist die (von deinem AG gewünschte Beendigung deines Arbeitsvertrages) nur nach Zustimmung des Integrationsamtes möglich UND ich lese das genau so wie @Amethyst, dass bei einer Zeitrente das Dienstverhältnis RUHT aber nicht endet, dein AG müsste dich also offiziell kündigen wenn er das "ruhende Arbeitsverhältnis" jetzt beenden will...

Aus dem Ruhen ergibt sich kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, das bewirkt erst das Ende des Arbeitsvertrages und die Tatsache, dass du vorher (wegen Krankheit/EM-Rente)) deinen Urlaub nicht mehr auf die übliche Weise antreten konntest.

Außerdem beginnt diese Rechnung (für die Urlaubsabgeltung) erst nach ENDE des Arbeitsvertrages und der endet erst nach dem Renten-Bescheid in schriftlicher Form, ganz unabhängig davon ab wann (rückwirkend) darin die EM-Rente bewilligt wurde.
Es gibt regulär kein "rückwirkendes" Ende eines Arbeitsvertrages, weil eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde ... das gilt sicher auch für den ÖD ...

Das gilt allerdings (zumindest im "normalen" Arbeitsrecht) auch bei einer fristgerechten /zulässigen Kündigung durch den AG, mit dem ÖD kenne ich mich zwar nicht so besonders aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort in der Hinsicht anders wäre. :Gruebeln:

Anspruch auf eine Abfindung hat man rechtlich gesehen nicht, allerdings solltest du dir die "Umgehung" der geltenden Vorschriften auch nicht gefallen lassen, bei Zeitrente gibt es keinen Grund das Arbeitsverhältnis zu beenden, schon gar nicht mit Bezug auf die Zeitrente, der Arbeitsplatz soll ja möglichst erhalten bleiben, für den Fall, dass die (volle) Zeitrente nicht verlängert wird.

Wenn deine Firma dich loswerden will muss sie dir in diesem Falle fristgerecht kündigen, ich habe (bei anderen hier aus dem ÖD) was von Kündigungsschutz nach einer bestimmten Zahl von Mitarbeiterjahren (und einem bestimmten Lebensalter) gelesen, wenn du dort schon 29 Jahre angestellt bist, solltest du auch diesen Aspekt prüfen oder anwaltlich prüfen lassen.

Ich bin immer wieder entsetzt wie gerade der ÖD mit seinen Mitarbeitern umspringt wenn sie nicht mehr gesund genug für die Arbeit sind und ausgerechnet die sollen (angeblich) so daran interessiert sein Schwerbehinderten einen festen Job zu geben ... :confused: :Gruebeln:

Wenn da was "faul" ist solltest du Kündigungsschutz-Klage am Arbeitsgericht einreichen, dafür hast du allerdings nur 3 Wochen Zeit, wenn dein AG dir dazu was schriftlich gegeben hat, dass er das Arbeitsverhältnis jetzt als beendet ansieht.
Auf jeden Fall mindestens die U-Abgeltung schriftlich (nachweislich) einfordern, dafür gibt es oft sehr kurze Verjährungsfristen ... ich habe das direkt der Mitteilung zur EM-Rente auf Dauer beigefügt, dass ich die umgehende Auszahlung meiner gesetzlich zustehenden Urlaubsabgeltung beantrage.

Meine Firma (Privatwirtschaft) wollte mich zwar nie loswerden, weil ich so lange krank war aber die Urlaubsabgeltung hätte man wohl auch gerne eingespart denn bei einer telefonischen Anfrage teilte mir die Personal-Abteilung mit, dass mein gesamter Urlaub "verfallen sei" ... :confused:

Ich habe dann um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage gebeten, da ich ja auch einen schriftlichen Antrag dazu gestellt hatte, würde ich das gerne anwaltlich prüfen lassen ... wenige Tage später war das Geld auf dem Konto und es war mehr als ich je erwartet hatte ... :Gruebeln: :teufel: :applaus:

Also lass dir nichts gefallen und verlange auch dort alles schriftlich mit den zutreffenden Rechtsgrundlagen ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße und frohe Rest-Ostern von der Doppeloma :umarm:
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mo 21. Apr 2014, 10:25

Hallo,ich danke Euch für die ausführlichen Antworten.Es ist folgendermaßen,ich habe keinen Antrag zur Weiterbeschäftigung gestellt,da sie meinen Arbeitsplatz nicht mehr besetzen werden ,also er ist weggefallen.

Nun hat mir das Integrationsamt,Unterlagen zugeschickt in dem der Arbeitgeber um die Zustimmung bittet und sie mit dem § 92 SGB IX das Arbeitsverhältnis beenden möchten.

Unter Berücksichtigung des§ 15 Abs.2 i.V.mit §21 des Teilzeitbefristungsgesetz.
Ich war in einer Kita der Stadt als Hauswirtschafterin mit einer 20Stunden Woche beschäftigt.

Das Integrationsamt mussten Sie einschalten,da ich einen Behinderungsgrad von 50 habe.

Nun ich denke ich werde mich mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen,denn die haben ja auch eine Rechtsabteilung.

Natürlich hoffe ich da nun auf Hilfe,denn ich komme mit den ganzen § nicht so klar und vor allen setzt mich mei Arbeitgeber unter Druck,sie wollen mich los haben,da sie ja die Stelle wegrationalisieren.

Ich wünsche Euch auch noch einen schönen Ostermontag,herzliche Grüße monikap

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mo 21. Apr 2014, 18:20

Hallo,ich bins noch mal,wo muss ich die Urlaubsabgeltung schriftlich beantragen?Im Personalamt oder kann ich das im Lohnbüro tun.L.G.monikap

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 21. Apr 2014, 20:53

Hallo monikap, :smile:

wer da im ÖD genau zuständig ist weiß ich nicht, meiner Firma habe ich das komplett an die Personal-Abteilung /Lohnrechnung geschickt ... üblicherweise sollten die AG doch auch in der Lage sein, Mitarbeiterpost an die richtige Bearbeitungsstelle weiterzuleiten ... :confused: :Gruebeln:

Bisher ist dein Arbeitsverhältnis aber keineswegs als beendet anzusehen, für eine reguläre Beendigung bei einer Dauer-Rente ist keine Zustimmung vom Integrationsamt notwendig, das bestätigt eigentlich nur erneut, dass die den falschen Weg damit gehen und dich eigentlich "kündigen" wollen .. :Gruebeln: :teufel:

Mein Dopa war ja auch inzwischen als Schwerbehinderter anerkannt, mit dem Ende des Arbeitsvertrages (ohne Kündigung) wegen Bewilligung der EM-Rente auf Dauer hatten die gar nichts mehr zu tun, denn bei endgültiger Rente braucht ja kein Arbeitsplatz mehr für die Zukunft erhalten werden.

Was die "Einsparung" deines ursprünglichen Arbeitsplatzes betrifft, muss der AG ohne AU ja auch sehen wo er den Mitarbeiter dann anderweitig einsetzen könnte, dafür braucht man üblicherweise keinen Extra-Antrag zu stellen und wenn der AG nix hat muss er eben die betriebliche Kündigung schreiben ... womit wir dann wieder beim Integrationsamt landen, weil die das auch nicht einfach hinnehmen würden, vor Klärung anderer Möglichkeiten ...

Bei unserem @Engelchen22 hat man ja auch versucht sie noch kurz vor der vertraglichen "Unkündbarkeit" zur "freiwilligen Aufhebung" zu überreden (weil sie dort ja sowieso nicht mehr arbeiten könne), man war sogar frech genug zu behaupten, dass die Zustimmung vom Integrationsamt bereits vorliegen würde :glotzen: ... das ALLES erfolgte telefonisch ... eine schriftliche Kündigung gab es gar nicht ... :kotzen:

Inzwischen ist das geklärt und die "Unkündbarkeit" eingetreten, das Schreiben vom I-Amt dazu (dass man einer Kündigung nicht zustimmen wird ... :grinser: ), dass die Kündigung daher als unwirksam gilt und zurückzunehmen ist, hat die Firma bisher nicht beantwortet ...

Dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht erst bei regulärer/gesetzeskonformer Beendigung des Arbeitsvertrages, solange das nicht endgültig geklärt ist, läuft dein Arbeitsverhältnis ruhend weiter und es ist kein Anspruch dafür rechtlich gegeben.
In einem Antrag solltest du also unbedingt darauf hinweisen, dass der erst nach Klärung der aktuellen Situation Geltung erlangt, sonst legen die das womöglich als "Aufhebungswunsch" von deiner Seite aus.

Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mo 21. Apr 2014, 21:04

Hallo.liebe Doppeloma ach ich bin total durch den Wind,ja ich werde mich morgen erst mal mit der Rechtsabteilung in Verbindung setzen,ich denke die können mir auch Auskunft erteilen.Auch beim Integrationsamt werde ich um Aufschub der Antwort bitten,denn die wollten die Schreiben die zum ausfüllen waren,bis zum 24.4. zurück haben.Ich habe es aber erst am Donnerstag erhalten.

Sagmal falls es nun doch zur Beendigung oder Kündigung kommt,wie lautet der § für das Urlaubsabgeltungsgesetz,ichkann nichts finden.Vielleicht hast Du ne Ahnung davon,denn Du weißt so viel.Ich bin da etwas unbeholfen.L.G.monikap.

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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 21. Apr 2014, 23:11

Hallo monikap,
Auch beim Integrationsamt werde ich um Aufschub der Antwort bitten,denn die wollten die Schreiben die zum ausfüllen waren,bis zum 24.4. zurück haben.Ich habe es aber erst am Donnerstag erhalten.
was sollst du denn da ausfüllen, für die "fristlose" Beendigung wegen EM-Rente braucht man kein Integrationsamt und bei Zeitrente trifft es nicht zu, dass dein Arbeitsverhältnis "automatisch" (ohne Kündigung) beendet werden kann.
Damit ruht dein Arbeitsvertrag weiter bis was Anderes entschieden wird und dein AG muss zunächst die Entscheidung des I-Amtes abwarten, ob die einer fristgerechten Kündigung zustimmen würden.

Erst wenn du diese Kündigung dann schriftlich erhalten würdest, kannst du auch die Urlaubsabgeltung verlangen ... gibt es keine Kündigung hast du auch aktuell keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Es ist gut wenn du dir da rechtliche Unterstützung an die Seite nimmst ... :ic_up:
Sagmal falls es nun doch zur Beendigung oder Kündigung kommt,wie lautet der § für das Urlaubsabgeltungsgesetz,ichkann nichts finden....
Dafür gibt es keinen speziellen §, das ist im Bundes-Urlaubsgesetz erfasst, dass man bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Abgeltung des Urlaubes in Geld hat, wenn man den Urlaub (z.B. während der Kündigungsfrist) nicht mehr nehmen konnte oder eben wegen Krankheit /EM-Rente auf Dauer ... bei Übergang in die Altersrente soll man möglichst rechtzeitig noch seinen Urlaub in Anspruch nehmen wie es üblich ist ...

Das ist nicht so neu, dass nicht auch dein AG das wissen sollte, ohne Angabe eines § ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Ich bekam schon Urlaubsabgeltung als ich 2000 von einer Zeitarbeitsfirma bei meinem letzten AG fest übernommen wurde, da war ich nicht krank, konnte aber trotzdem den aufgelaufenen Urlaub nicht mehr nehmen, weil meine (neue) Firma wollte, dass ich zunächst weiter arbeiten komme und später mal Urlaub mache, wenn es bei denen "in den Kram passt" und in die allgemeine Urlaubsplanung aufgenommen wurde ...

So bekam ich mit dem letzten Lohn der ZAF auch meinen anteiligen Jahresurlaub ausgezahlt und hatte dann eben nur noch Anspruch auf die Urlaubstage in der neuen Firma ... war dann nicht mehr viel "echter" Urlaub in dem Kalenderjahr aber ich war froh, dass mich die Firma (nach 5 Monaten als Leiharbeiter) in Festanstellung übernommen hat, so was kommt ja heutzutage kaum noch vor ...

Aktuell würde ich an deiner Stelle wegen der Urlaubsabgeltung noch gar nichts machen, das Ende deines Arbeitsvertrages steht ja noch gar nicht wirklich fest ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 21. Apr 2014, 23:22

Hallo Monikap,

hole Dir bitte Hilfe - am besten bei einem Anwalt für Arbeitsrecht !!! Dieser setzt sich dann auch mit dem INA in Verbindung !
Habt Ihr einen Betriebsrat bzw Schwerbehindertenvertretung - letztere trifft ja dann für Dich zu ! Falls ja - würde ich mit dieser Kontakt aufnehmen !

Mit 29 Jahren Beschäftigungsdauer - können DIE Dich nicht so einfach SORRY " entsorgen " - ich nannte das für mich ENTSORGUNG - denn das ist der volle Schlag ins Gesicht
so billig entsorgt zu werden ... da hat man den Kampf um die EMR " gestempt " und schon kommt der AG und droht mit Kündigung.
Am liebsten wäre es dem Brötchengeber noch - mit Auflösungsvertrag zu kündigen....

[quote="Doppeloma"]
wer da im ÖD genau zuständig ist weiß ich nicht, meiner Firma habe ich das komplett an die Personal-Abteilung /Lohnrechnung geschickt ... üblicherweise sollten die AG doch auch in der Lage sein, Mitarbeiterpost an die richtige Bearbeitungsstelle weiterzuleiten ... :confused: :Gruebeln:
In meiner Angelegenheit war es die Pers. Abt - wir haben nun eigens eine Abt für Arbeitsrecht - schon das zu lesen hat mir ein Schaudern über den Rücken laufen lassen...
Bisher ist dein Arbeitsverhältnis aber keineswegs als beendet anzusehen, für eine reguläre Beendigung bei einer Dauer-Rente ist keine Zustimmung vom Integrationsamt notwendig, das bestätigt eigentlich nur erneut, dass die den falschen Weg damit gehen und dich eigentlich "kündigen" wollen .. :Gruebeln: :teufel:
Jab... korrekt...

Bei unserem @Engelchen22 hat man ja auch versucht sie noch kurz vor der vertraglichen "Unkündbarkeit" zur "freiwilligen Aufhebung" zu überreden (weil sie dort ja sowieso nicht mehr arbeiten könne), man war sogar frech genug zu behaupten, dass die Zustimmung vom Integrationsamt bereits vorliegen würde :glotzen: ... das ALLES erfolgte telefonisch ... eine schriftliche Kündigung gab es gar nicht ... :kotzen:

Inzwischen ist das geklärt und die "Unkündbarkeit" eingetreten, das Schreiben vom I-Amt dazu (dass man einer Kündigung nicht zustimmen wird ... :grinser: ), dass die Kündigung daher als unwirksam gilt und zurückzunehmen ist, hat die Firma bisher nicht beantwortet ...
Genauso wie @ Doppeloma schreibt - ist es.... :jaa:
Zum Glück hat das I-Amt der geplanten Kündigung NICHT zugestimmt - da war mein AG wohl " etwas " zu spät mit der beabsichtigten Kündigung. :grinser:
Werde da Ende Sept - mit O-Saft " anstossen " und mein derzeit ruhendes AV - feiern. :Yeah:
Was mir auch wichtig ist - den wie wir K-o-R´ler die DRV " kennen " - kann dieses mit einem Verweisungsjob ( am besten an der Pforte im Schichtsystem ! ) nicht anklopfen... :Zunge_zeigen:

Auf die Künigungsrücknahme beim INA warte ich noch.... :confused: Muss mal wieder bei meinem AD " nachhaken "...
Dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht erst bei regulärer/gesetzeskonformer Beendigung des Arbeitsvertrages, solange das nicht endgültig geklärt ist, läuft dein Arbeitsverhältnis ruhend weiter und es ist kein Anspruch dafür rechtlich gegeben.
In einem Antrag solltest du also unbedingt darauf hinweisen, dass der erst nach Klärung der aktuellen Situation Geltung erlangt, sonst legen die das womöglich als "Aufhebungswunsch" von deiner Seite aus.
[/quote]

Bei ruhendem AV fällt soweit ich hier im Forum gelesen habe - sehr wohl Urlaubsanspruch an - der dann wohl vom AG auch zu gewähren ist - ich darf auch nicht " vergessen " diesen
zu beantragen - sollte ich in ferner Zukunft einmal die EMR auf Dauer erhalten. :schlecht:

Ganz viel Glück u Erfolg Monikap - Wir lassen uns das nicht gefallen ! :ic_up:

Lg Engelchen 22
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