Urlaubsabgeltung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Di 22. Apr 2014, 15:53

Hallo Engelchen und Doppeloma,
Ich möchte mich ganz Herzlich für Eure guten Ratschläge bedanken.Ich habe mich heute mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt und die sind auf meiner Seite und werden gegen den Arbeitsbeendigungsantrag vorgehen.

Ich habe mich nicht mit unseren Personalrat in Verbindung gesetzt,da die eh nur dem Arbeitgeber zustimmen,eine Schwerbehindertenvertretung gibt es bei uns nicht mehr,die Arbeit erledigt der Personalrat mit.

Ich selbst war die letzte Schwerbehindertenvertretung und weiß dadurch wie in unserem Haus mit der Personalabteilung zusammen gearbeitet wird.

Also ich habe zu diesem Verein kein Vertrauen,die helfen mir nicht.
Deshalb habe ich auch heute versucht mit der Rechtsabteilung von Verdi in Kontakt zutreten,aber leider war keiner da.

Was sagt Ihr wann soll ich schriftlich meine Urlaubsabgeltung beantragen,denn wenn ich warte bis ich vom Arbeitgeber alles schriftlich habe,dann sind die 15 Monate rum.

Oder verstehe ich das falsch,es gild doch die Zeit ab meiner Krankschreibung mit und das war ab 11.3.13 .

Ich bin total durch den Wind in meinem Kopf ist nur noch alles durcheinander.

Ich habe so viele Fragen,aber ich bekomme es nicht alles geordnet auf die Reihe.
Entschuldigt bitte wenn es bisschen durcheinander ist.
Einen schönen Tag euch noch monikap

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Apr 2014, 02:11

Hallo monikap, :koepfchen:
Ich möchte mich ganz Herzlich für Eure guten Ratschläge bedanken.Ich habe mich heute mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt und die sind auf meiner Seite und werden gegen den Arbeitsbeendigungsantrag vorgehen.
Dann ist es doch ähnlich wie beim @Engelchen, dein AG hat beim Integrationsamt gerade mal "den Antrag gestellt" dein Arbeitsverhältnis beenden zu dürfen ... es besteht also nach wie vor RUHEND weiter und somit hast du aktuell keinen Grund die Urlaubsabgeltung zu verlangen /beantragen ... denn die steht dir erst ab dem regulären ENDE des Arbeitsverhältnisses rechtlich überhaupt zu.

Beim I-Amt hat man jedoch nicht vor deinem AG das zu gestatten, also bleibt es auch dabei ... dein AG könnte /müsste dir nach einer Zustimmung erst mal die fristgerechte Kündigung (schriftlich) zukommen lassen, ein "automatisches Auslaufen" des Vertrages gibt es bei Zeitrente nicht, sondern NUR bei (VOLLER) EM-Rente OHNE Befristung, soweit ist es aber noch nicht mit dem aktuellen DRV-Bescheid ...
Deshalb habe ich auch heute versucht mit der Rechtsabteilung von Verdi in Kontakt zutreten,aber leider war keiner da.
OK, dann hole dir dort Hilfe und vertraue wenigstens dem Integrationsamt, das sind noch die einzigen, die sich (in solchen Fällen) wenigstens aktiv für die Rechte der Schwerbehinderten einsetzen, üblicherweise gibt es dann einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten, du musst aber nicht anwesend sein, wenn es dir dafür nicht gut genug geht ... kannst /solltest dir ansonsten auch unbedingt einen Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen.

Das kann jeder sein, dem du persönlich genug vertraust, also auch ein Vertreter der Gewerkschaft oder ein guter Freund/Bekannter/ Nachbar/ Ehemann aber geh nicht alleine dort hin ...
Was sagt Ihr wann soll ich schriftlich meine Urlaubsabgeltung beantragen,denn wenn ich warte bis ich vom Arbeitgeber alles schriftlich habe,dann sind die 15 Monate rum.
Du kannst den Antrag erst wirksam stellen, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, aktuell ist das nicht der Fall also warte ab was weiter passieren wird, dein AG muss dir was schriftlich geben, wenn er dich kündigen will und dafür braucht er die Zustimmung vom I-Amt ...

Ein Arbeitsverhältnis löst sich (wegen EM-Zeitrente) nicht einfach so "in Luft auf", nur weil es der AG gerne so hätte ... diese 15 Monate beginnen immer (jedes Jahr am 01.01. ) neu, mach dir darum keine Gedanken, es ist unerheblich wann genau mal dein Arbeitsvertrag enden wird, wegen Dauer-Rente oder aus anderen Gründen ...

Wenn du wegen Krankheit /Rente keinen Urlaub mehr nehmen konntest steht dir diese Abgeltung zu, aktuell nicht ...

Komm runter :koepfchen: und vergiss diese ganzen Berechnungen aktuell einfach, danach geht es letztlich überhaupt nicht (mehr), aber in deinem Falle müssen auch die Urlaubstage für Schwerbehinderte (zusätzlich) mit ausgezahlt werden (für ein volles Jahr und anteilig für 3 Monate) ... das kann dir vielleicht die Gewerkschaft genauer erklären wie das berechnet wird ... ich war zufrieden mit meiner Urlaubsabgeltung, wo man mir erst gar nichts zahlen wollte ... :glotzen: :teufel:

Das war letztes Jahr im August (Beginn der EM-Rente auf Dauer) zuletzt gearbeitet hatte ich Anfang 2008 ..., dann KG, dann ALGI, dann Hartz 4, dann Zeitrente ... keine Ahnung was die da genau gerechnet haben ... jedenfalls schien es mir nicht zu wenig zu sein ... :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mi 23. Apr 2014, 11:59

Hallo Doppeloma, :smile:
Vielen Dank für Deine Zeilen,ja ich werde jetzt in erster Linie mit dem Integrationsamt zusammen arbeiten,wenn man es so nennen darf. :jaa:
Die Gewerkschaft springt erst ein,wenn ich eine schriftliche Kündigung in den Händen haben sollte,dann geht es vor das Arbeitsgericht,wegen einer Abfindung für langjährige Angestellte,denn die wollen sie auch nicht zahlen,aber das ist eben typisch für meinen Arbeitgeber. :Sturkopf:
Ja du hast recht, sollte ein zusammen Treffen mit dem Integrationsamt stattfinden,werde ich nicht alleine hingehen,mal sehen wie es weiter läuft,denn wenn sie es doch Ruhend stellen müssen,hat sich das mit der Abfindung und Urlaubsabgeltung eh erledigt. :Zunge_zeigen:

Nun Du hast Recht,ich werde jetzt erst mal abwarten was da noch so kommt,es ist zwar leichter gesagt,als getan .

Es beschäftigt mich schon sehr und läßt einen kaum zur Ruhe kommen,aber ich Danke Dir erst mal für deine Hilfe.

Ich werde mich wieder melden,wenn ich genaueres weiß,vielleicht hilft es auch anderen. :jaa:

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 23. Apr 2014, 16:00

Hallo Monikap

ich habe deinen Beitrag jetzt einmal gelesen und dabei festgestellt, dass Engelchen22 etwas von Doppelomas Antwort an dich evtl. falsch interpretiert hat, daher möchte ich noch einmal etwas dazu schreiben.
von Doppeloma:
Dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht erst bei regulärer/gesetzeskonformer Beendigung des Arbeitsvertrages, solange das nicht endgültig geklärt ist, läuft dein Arbeitsverhältnis ruhend weiter und es ist kein Anspruch dafür rechtlich gegeben.
Engelchen22 hatte Doppelomas Zeilen herauskopiert und folgendes dazu geschrieben:
von Engelchen22
Bei ruhendem AV fällt soweit ich hier im Forum gelesen habe - sehr wohl Urlaubsanspruch an - der dann wohl vom AG auch zu gewähren ist
Das ist korrekt und genau das hatte auch Doppeloma vorher schon geschildert, jedoch wird der Anspruch erst rechtlich abgreifbar (also auch der Anspruch aus einem ruhendem Arbeitsverhältnis), wenn das Arbeitsverhältnis erlischt.

Das bedeutet, so wie es Doppeloma auch richtig schrieb, dass erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnis ein Urlaubabgeltungsanspruch entsteht.

Da noch keine rechtskräftige Kündigung erfolgt ist und du eine befristete EMR erhältst, bleibt dein Arbeitsverhältnis solange als ruhend bestehen, bis entweder eine rechtskräftige Kündigung ausgesprochen wurde, oder aber deine EMR nach dem Verlängerungsantrag anstatt verlängert dann unbefristet bewilligt wird.
Die Bewillgung der unbefristeten EMR würde das Arbeitsverhältnis automatisch zum Erliegen bringen und du kannst umgehend die Urlaubsabgeltung einfordern.

BAG: Urlaubsansprüche entstehen auch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis:
http://www.loh.de/bag_urteil_urlaub_ruh ... -3964.html

von Monikap
Oder verstehe ich das falsch,es gild doch die Zeit ab meiner Krankschreibung mit und das war ab 11.3.13 .
Da du bestimmt aus dem Jahr 2013 noch keinen Urlaub genommen hast, würde sogar das ganze Jahr zur Abgeltung kommen und auch der Anspruch aus der Schwerbehinderung, wenn du bereits in dem Jahr mindestens einen GdB 50 hattest.

Der gesamte Anspruch aus dem Jahr 2013 verfällt jedoch Ende März 2015, also 15 Monate nach Ablauf des maßgeblichen Urlaubsjahres!

Wenn eine rechtskräftige Kündigung oder Arbeitsvertragsauflösung sich jetzt im Jahr 2014 noch etwas länger hinauszieht, dann wird jeder Monat aus dem Jahr 2014 ebenfalls zur Abgeltung kommen!
Dieser Anspruch würde erst im März 2016 verjähren, also sieh ruhig zu, dass jetzt eine Vertragsauflösung gar nicht so schnell zustande kommt, denn jeder weitere Monat würde dir anteilig auch Urlaubsansprüche bieten.

Wenn das Integrationsamt einer Kündigung jetzt nicht zustimmt, dann wird sich eh alles erst für dich neu entwickeln/entscheiden, wie es nach der befristeten EMR weitergeht.

So kann es dann natürlich sein, dass die Ansprüche aus dem Jahr 2013 oder 2014 verfallen werden. Dafür entstehen aber aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis neue Ansprüche, solange dein Arbeitsverhältnis besteht/ruht!

Diese Ansprüche würden weiterhin erst immer 15 Monate nach Ablauf des maßgeblichen Urlaubsjahres verfallen.


Lieben Gruß und sei selber auf der Hut. Lasse dich zwar beraten aber nicht über den Tisch ziehen! :koepfchen: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mi 23. Apr 2014, 18:13

Vielen Dank Agnes,ich werde mich bemühen,das sie mich nicht über den Tisch ziehen werden.
Ja meine Behinderung habe ich von Geburt an,ich habe nur eine Hand,linke Hand fehlt.

Ich melde mich wieder,wenn ich genaueres weiß.
Danke und viele Grüße monikap.

monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Di 10. Jun 2014, 20:30

Hallo Ihr lieben ,ich möchte Euch heute mal berichten wie es bei mir weiter gegangen ist. :Verwirrt:

Mein Arbeitsverhältnis ist nun beendet worden ,mit Zustimmung des Integrationsamtes und vom Personalrat. :amen:

Sie haben sich mit dem Teilzeitsarbeitsgesetz durchgesetzt,denn ich war ja nur in Teilzeit beschäftigt.

Nun ist mein Arbeitsverhältnis seid dem 31.05.14 beendet und auch die Gewerkschaft meinte es ist alles rechtens,er hat mir da die vielen § erklärt die der AG angewendet hat.

Nun bekomme ich ende Juni meine Urlaubsabgeltung ausbezahlt,was mich natürlich freut,aber man hat mich darauf hingewiesen das eine Urlaubsabgeltung,als Hinzuverdienst gewertet wird und ich es der DRV melden müsste. :confused:

Nun bin ich total durcheinander und will nichts falsch machen,liebe Doppeloma und ihr Anderen was sagt ihr dazu?

Doppeloma meinte doch ,ich müsste es nicht melden,da es ja eine einmalige Zahlung ist,aber die meinten es würde ja dem Arbeitseinkommen gleich kommen. :lesen:

Ich versteh das ganze nicht mehr,die haben mich total verunsichert,denn wenn es als Hinzuverdienst angesehen wird,hätte ich ja von der Abgeltung nicht viel.

Bitte helft mir mit fundierten Antworten :respekt:

monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Di 10. Jun 2014, 20:57

Weiß keiner einen Rat für mich?

bammel
Beiträge: 36
Registriert: So 20. Jan 2013, 21:11
Hat sich bedankt: 68 Mal
Danksagung erhalten: 19 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von bammel » Di 10. Jun 2014, 21:01

monikap hat geschrieben:Weiß keiner einen Rat für mich?
Sei nicht so ungeduldig :koepfchen:

Die Nachteulen kommen erst :jaa:
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Jun 2014, 21:52

Hallo monikap, :smile:
Nun bekomme ich ende Juni meine Urlaubsabgeltung ausbezahlt,was mich natürlich freut,aber man hat mich darauf hingewiesen das eine Urlaubsabgeltung,als Hinzuverdienst gewertet wird und ich es der DRV melden müsste.


Worauf die so hinweisen ist schon wieder "köstlich", eine Urlaubsabgeltung gibt es erst wenn ein Arbeitsverhältnis endet also kann es gar kein reguläres "Arbeitseinkommen" sein, die DRV darf aber nur als "Zuverdienst" anrechnen was auch (neben der Rentenleistung) durch aktive Tätigkeit erarbeitet wurde ... für die Urklaubsabgeltung arbeitet man aber nicht "aktiv", das ist sogenanntes "müheloses Einkommen" (ähnlich wäre eine Erbschaft oder ein Lottogewinn zu sehen, da darf die DRV ja auch keinen "Zuverdienst" draus machen) ...

Deine Firma muss das auch als Urlaubsabgeltung bescheinigen, das ist kein "normales Arbeitseinkommen", achte bitte darauf wenn du das schriftlich bekommst, damit es später keinen Ärger deswegen mit der DRV geben kann ... ansonsten könnten die aber auch nur EINE Monatsrente daraus verlangen, es wäre also längst nicht gleich alles weg.
Nun bin ich total durcheinander und will nichts falsch machen,liebe Doppeloma und ihr Anderen was sagt ihr dazu?
Doppeloma meinte doch ,ich müsste es nicht melden,da es ja eine einmalige Zahlung ist,aber die meinten es würde ja dem Arbeitseinkommen gleich kommen.
Solange man beschäftigt ist und arbeitet hat man ja gar keinen Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung, wie begründen die denn das wieder ... lass dich nicht "wirre" machen, von dem was die erzählen, ich habe bis zum heutigen Tag noch NICHTS von der DRV gehört (oder gelesen), dass die deswegen was von mir wollen, habe das aber auch nach Zahlung meiner Firma (letzten Sommer) dort nicht gemeldet.

Ich bekam ja schon EM-Rente mit Befristung davor und habe definitiv nicht mehr "aktiv" gearbeitet für dieses Geld ... das ist also KEIN Lohnbestandteil ... sogar Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Abfindungen dürfen nicht von der DRV als Zuverdienst berücksichtigt werden ...

Schau mal hier, das ist auch auf eine Urlaubsabgeltung übertragbar, damit würde ich jedenfalls argumentieren, falls die DRV mal was von mir will deswegen... :jaa: :cool: :applaus:

viewtopic.php?p=40457#p40457

Ich warte einfach ab und wenn die sich nicht dazu melden sehe ich das als erledigt an, die bekommen keinen Cent von mir zurück, denn sie versuchen es, wenn man das "voreilig" bei denen bekannt gibt ... hatten wir hier gerade irgendwo ... :Gruebeln:
Ich versteh das ganze nicht mehr,die haben mich total verunsichert,denn wenn es als Hinzuverdienst angesehen wird,hätte ich ja von der Abgeltung nicht viel.
"Hinzuverdienst" kannst du nur haben, wenn du neben der Rente auch tatsächlich arbeiten gehst (regelmäßigen Minijob z.B.), sogenanntes "müheloses Einkommen" ist KEIN echter Hinzuverdienst ... eine aktive Nebentätigkeit musst du ja generell bei der DRV melden, auch wenn die Zuverdienstgrenze (450 € im Monat) dabei nicht überschritten wird.

Im Ernstfall könnten die auch nur auf den "Zuflußmonat" anrechnen, so wurde das früher dann gemacht, man sollte eine Monatsrente (wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze) zurückzahlen ... da würde ICH mich aber sofort mit Widerspruch und unter Beifügung des genannten Urteiles gegen wehren ... :keule: :keule: :keule:

Eine Userin hatte das Geld direkt zurück überwiesen, weil sie das Urteil noch nicht kannte (und Ärger befürchtet hatte), da stellt sich die DRV natürlich an, ihr das nun wieder zu geben ... man "werde prüfen, ob man das Urteil anerkennen würde ... :confused: " ... ich glaube die "prüfen" immer noch, was die erst mal haben, das geben die so einfach nicht zurück ... :Verwirrt: :Hilfe:

Lass dich da von deinem AG nicht beeindrucken, dem kann das egal sein, wie du mit der DRV mal umgehen wirst, wenn die sich dazu melden ... das geht den gar nichts an ... :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

monikap
Beiträge: 106
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 12:05
Wohnort: Schneeberg/Erzgebirge
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von monikap » Mi 11. Jun 2014, 15:05

Hallo Doppeloma,ich werde es genau so handhaben und mich von denen nicht mehr wirr machen lassen. :jaa:

Ich weiß man sollte sich nicht so verunsichern lassen von denen,aber irgendwie schaffen sie es eben doch immer wieder. :Angst:

Also begehe ich keinen Fehler ,wenn ich es der DRV nicht melde,denn es geht die und den AG nichts an. :Yeah:

Besteht aber nicht die Möglichkeit,das die DRV von der Urlaubsabgeltung erfährt. :confused:

Ich weiß zwar nicht wie,aber könnte ja sein.

Ach,ich werde jetzt das Thema erst einmal beiseite schieben und mit meinem Mann in Urlaub fliegen.
:applaus: Hab erst mal vielen Dank für Deine Mühe,ich werde wenn es neues gibt,mich wieder melden.
:pfeif: Herzliche Grüße monikap

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste