zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
agnes
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 12. Apr 2014, 01:22

Hallo Pfanni

auch ich kann dem bisher Geschriebenem nur zustimmen und dir raten, umgehend schriftlich (mache es am Besten per Einschreiben oder gebe den Brief persönlich ab) bei deinem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung einzufordern.
Auch dazu gibt es Fristen!

Dein Arbeitsverhältnis hat bis zur Bekanntgabe des EMR Bescheids geruht, sodass während des ruhenden Arbeitsverhältnis weiterhin Urlaubsansprüche aufgelaufen sind.

Der komplette Urlaubsanspruch für das Jahr 2013 und die drei Monate aus dem Jahr 2014 sollten dabei nun Abgeltung finden!

Falls du schwerbehindert bist (mindestens einen GdB 50) und dir daraus ein Zusatzurlaubsanspruch entsteht, wird auch dieser dazu zu rechnen sein. Also auch hier aufpassen, falls das für dich zutrifft, dass korrekt abgerechnet wird!

Auch wenn der Arbeitgeber sich hiervor drücken will, es steht dir vom Gesetz her zu, jedoch erst jetzt, da dein Arbeitsverhältnis mit dem Bescheid zur unbefristeten EMR automatisch ein Ende findet.

Dazu musst du nichts unterschreiben. Der Arbeitgeber wird/kann es dir höchstens formhalber noch einmal schriftlich mitteilen, damit für beide Parteien die Sachlage eindeutig geklärt ist, dass das Arbeitsverhältnis nun beendet ist. Das Datum ist Bescheiderteilung, also nichts rückwirkend. :nein:

Meine nahtlose Krankschreibung begann Anfang 2005 und das Arbeitsverhältnis endete 2009 mit dem Bescheid zur unbefristeten EMR.
Dazwischen ruhte mein Arbeitsverhältnis obwohl/weil ich rückwirkend ab 2006 für 3,5 Jahre zeitberentet war.

Bei mir liefen insgesamt fünf Jahre Urlaubsansprüche auf, davon fanden am Ende 2 Jahre Abgeltung, die anderen drei Jahre unterlagen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Aufgrund einer tariflich vereinbarten 6-Tagewoche galt es bei mir aus dem Jahr 2008 = 36 Tage und aus dem Jahr 2009 = 36 Tage, zusätzlich für jedes Jahr = 2 x 6 Tage Schwerbehindertenurlaub also insgesamt 84 Tage abzugelten und das war ein Batzen , um den es zu kämpfen lohnte :ic_up:

Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) hatte sich auch zunächst gesträubt und mich abblitzen lassen wollen. Aber ich fackelte nicht lang und habe ohne mich mit denen darüber auseinanderzusetzen umgehend Klage eingereicht und bevor das Gericht den Termin anberaumte wurde meine Forderung anerkannt und man zahlte freiwillig.

Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass eine Personal- und Rechtsabteilung im öffentlichen Dienst sich mit der Marterie auskennt und Mitarbeiter nicht um ihr Recht bringt. :lesen:

Viel Erfolg für deine Belange, das wünscht dir agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Sa 12. Apr 2014, 17:40

Ihr seid Alle einfach nur super und ich kann Euch gar nicht genug danken für die Antworten. Ich hoffe, dass ich auch mal helfen kann.
Ich werde mich gleich nächste Woche mit meinem AG in Verbindung setzen. Im Arbeitsvertrag steht bei Kündigung übrigens nur "es gelten die
gesetzlichen Kündigungsfristen) Liebe Grüße und ein schönes WE von Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 12. Apr 2014, 23:38

Hallo pfanni, :smile:
Ich werde mich gleich nächste Woche mit meinem AG in Verbindung setzen. Im Arbeitsvertrag steht bei Kündigung übrigens nur "es gelten die
gesetzlichen Kündigungsfristen)
Dann muss es im Tarifvertrag /Betriebsvereinbarung geregelt sein, wie das bei einer EM-Rente auf Dauer sein soll ... üblicherweise endet der Arbeitsvertrag dann OHNE Kündigung im Folgemonat des Renten-Bescheides, also wenn du das schriftlich von der DRV bekommen hast (nicht wenn da lt. Bescheid "theoretisch" die Rente begonnen hätte) ... :lesen: :lesen: :lesen:

Bitte mach alles bei deinem AG unbedingt schriftlich/nachweislich und unterschreibe KEINEN Aufhebungsvertrag, schon gar nicht mit Wirkung in der Vergangenheit (so was ist rechtlich gar nicht zulässig) ... du brauchst für die Auflösung des Arbeitsvertrages jetzt NICHTS mehr zu unterschreiben ... eine Kündigungsfrist kann es nicht mehr geben (für dich nicht und für den AG auch nicht), wenn du aktuell bereits EM-Rentner bist ... :Verwirrt: :nein:

Wenn es in deiner Firma einen Betriebsrat /Personalvertretung anderer Art gibt, dann nimm dir zu solchen Gesprächen eine Vertrauensperson (Beistand nach § 13 SGB X) mit, führe bitte keine "Vier-Augen-Gespräche" dazu, da wird man dich nur unter Druck setzen wollen ...
Mein Dopa und ich haben auch nichts mehr dafür unterschreiben müssen, wir bekamen nur eine schriftliche Bestätigung, dass der Arbeitsvertrag wegen Bezug einer EM-Rente auf Dauer automatisch beendet ist, ab Monat X / 20XX ... das ist nur zum Wegheften ...

Dann wollten die AG noch Betriebsausweis und sonstige Firmen-Utensilien zurück haben und damit war das Arbeits-Verhältnis Geschichte ...
Meine Unterlagen /Ausweis habe ich per Übergabe-Einschreiben zum Personalbüro geschickt, nicht mal dafür bin ich nach fast 4 Jahren AU dort persönlich hingegangen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Di 15. Apr 2014, 18:54

Herzlichen Dank an Alle für die Antworten :respekt: ich werde berichten wie es weitergeht und wünsche Allen hier ein schönes Osterfest
Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Mi 21. Mai 2014, 20:08

Guten Abend, ich melde mich kurz zurück.
Nachdem ich meinem AG mitgeteilt hatte, dass ich einem Aufhebungsvertrag rückwirkend nicht unterschreiben werde besteht mein Arbeitsverhältnis noch immer. Nun hatte ich heute einen Anruf von meinen AG. Beendigung des AV per Aufhebungsvertrag zum 31.05.14 und Urlaubsabgeltung für 17 Monate.
Kann es immer :Gruebeln: noch nicht glauben. Ich werde euch berichten ob alles gut wird. :smile:
LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Mai 2014, 21:01

Hallo pfanni,
Guten Abend, ich melde mich kurz zurück.
Nachdem ich meinem AG mitgeteilt hatte, dass ich einem Aufhebungsvertrag rückwirkend nicht unterschreiben werde besteht mein Arbeitsverhältnis noch immer.
Warum sollst du überhaupt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ich verstehe es einfach nicht, es ist nicht nötig, das Arbeitsverhältnis wird üblicherweise einfach beendet, bei Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer , was erhofft sich dein AG von deiner Unterschrift auf einen solchen Vertrag ????? :confused: :confused: :confused:
Nun hatte ich heute einen Anruf von meinen AG. Beendigung des AV per Aufhebungsvertrag zum 31.05.14 und Urlaubsabgeltung für 17 Monate.
Kann es immer :Gruebeln: noch nicht glauben. Ich werde euch berichten ob alles gut wird. :smile:
Hast du keine schriftliche Information dazu verlangt, auf Telefonate solltest du dich da besser nicht verlassen, du kannst doch niemals beweisen was dir da zugesagt wurde ... außerdem ist es einfach völlig überflüssig, dass du dazu was unterschreibst, ich habe den Eindruck man will dich aus irgendeinem Grund zum Aufhebungsvertrag bringen und die zugesagte Urlaubsabgeltung, soll dich jetzt leichtsinnig werden lassen. :Gruebeln:

Lass dir das schriftlich geben von deinem AG, die Urlaubsabgeltung steht dir auch ohne "Aufhebungsvertrag" zu, was soll der Quatsch ... vielleicht sollst du (vor Freude über die "Großzügigkeit" deines AG ... :glotzen: ) unterschreiben, dass du auf alle weiteren Forderungen an deinen AG (z.B. eine Abfindung ???) verzichtest ... ohne die "Tarnung" mit dem Aufhebungsvertrag würdest du so was ja sicher nicht (bei klarem Verstand) unterschreiben, oder ...

Die Urlaubsabgeltung steht dir in jedem Falle zu, auch wenn du keinen Aufhebungsvertrag unterschreibst (warum nun zum 31.05. das geht von heute auf morgen, jedenfalls für die Zukunft ... :confused: :Gruebeln: ), es gibt keinen rechtlichen Grund dafür das zu tun, wenn dein AG einen kennt, dann soll er dir das bitte schriftlich geben ... das ist immer noch kein "sauberes Ende" deines Arbeitsvertrages ... da ist irgendwas oberfaul ... :Verwirrt: :Hilfe:

Es hört sich zunächst "gut" (und verlockend) an, aber wirklich korrekt ist das so nicht und dein AG hat sicher einen (weniger guten) Grund dafür das so durchsetzen zu wollen, dass du ihm noch irgendwas (geschickt Formuliertes) unterschreiben sollst, bevor er dir dann wenigstens die Urlaubsabgeltung zahlt ... selbst das hast du ja bisher nur telefonisch zugesagt bekommen ...

Unterschreibst du einen "Forderungsverzicht" (da gibt es Formulierungen, die der Laie zunächst gar nicht richtig als Nachteilig deuten kann) in einem Aufhebungsvertrag BEVOR die Urlaubsabgeltung tatsächlich überwiesen wurde (und auch auf deinem Konto ist !!!), kann es dir passieren, dass du gar nichts mehr bekommst ... "hast ja mit deiner Unterschrift im Aufhebungsvertrag darauf freiwillig verzichtet" ...

Warum hat man dir das nicht einfach (doppelt) zugeschickt, mit der Bitte das (eine Exemplar) unterschrieben zurück zu senden, wenn du einverstanden bist (so wird das doch bei anderen auch gemacht ???) ... hat man Sorge, dass du dann rechtlichen Rat dazu einholen könntest ... :Verwirrt: :Heiss: :ic_down:

Pass auf dich auf und lass dich nicht "einwickeln" ... !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Mi 21. Mai 2014, 21:24

Hallo liebe Doppeloma
Du hast mit allem recht und ich bin wirklich froh, das es hier Menschen wie dich gibt auf die man sich immer verlassen kann.
Da mir seit der Aktion mit dem "zurückdatieren" klar war das ich aufpassen muss, habe ich gleich darum gebeten mir den Vertrag zuzuschicken oder zur mailen.Ich werde ihn dann von meinem Anwalt prüfen lassen. In meinem Arbeitsvertrag steht, das mein AV nur durch( unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) beendet werden kann. Natürlich geht auch ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigem Einvernehmen. Wenn es nicht dazu kommt, wie soll das enden? Ich glaube nicht das mein AG mir kündigt, denn dann würde ja eine Abfindung fällig. Wie also soll das gehen?
LG Pfanni

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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Mai 2014, 22:41

Hallo pfanni, :smile:
Du hast mit allem recht und ich bin wirklich froh, das es hier Menschen wie dich gibt auf die man sich immer verlassen kann.
Da mir seit der Aktion mit dem "zurückdatieren" klar war das ich aufpassen muss, habe ich gleich darum gebeten mir den Vertrag zuzuschicken oder zur mailen.Ich werde ihn dann von meinem Anwalt prüfen lassen.


Dann ist es ja gut, unterschreibe auf keinen Fall was, wenn du damit auf Geld (verzichten) musst ...
In meinem Arbeitsvertrag steht, das mein AV nur durch( unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) beendet werden kann. Natürlich geht auch ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigem Einvernehmen. Wenn es nicht dazu kommt, wie soll das enden?


Leider steht es nicht immer komplett im Arbeitsvertrag drin, was bei einer Rente wegen Voller EM ohne Befristung bis zur Altersrente passieren soll/wird ... das hat mit "normaler Kündigung" nichts mehr zu tun, warum sollst du noch kündigen, wenn du sowieso überhaupt nicht mehr arbeiten KANNST ...

Der AG zahlt dir auch in einer "gesetzlichen" Kündigungsfrist kein Gehalt mehr und Urlaub (auf die übliche Weise, also bezahlten Urlaub) kannst du auch nicht mehr nehmen, weil du bereits Rentner bist wegen Krankheit (vor dem Eintritt in die Altersrente soll man z.B. den zustehenden Urlaub noch in Anspruch nehmen, ehe der Arbeitsvertrag "planmäßig" enden wird wegen der Altersrente), den Eintritt in eine EM-Rente kann man aber nicht für einen festen Termin "einplanen" und wer AU krank ist oder bereits Rentner kann auch keinen regulären Urlaub mehr machen.
Ich glaube nicht das mein AG mir kündigt, denn dann würde ja eine Abfindung fällig. Wie also soll das gehen?
Wo steht das denn, dass du eine Abfindung bekommen musst wenn der AG kündigt, das Gleiche kann ja auch zutreffend sein, wenn du wegen Krankheit /EM-Rente vorzeitig aussteigen musst aus dem Job ... dann braucht (in der Regel) Niemand mehr zu kündigen ... der Arbeitsvertrag endet "automatisch" (ohne Kündigung/ohne Aufhebungsvertrag) mit dem Beginn der EM-Rente (Zahlungsbeginn spätestens oder Monat nach Erhalt des Bescheides) ...

Es ist doch völlig widersinnig das Arbeitsverhältnis trotzdem weiter "ruhen" zu lassen, es ist doch klar wie nie zuvor, dass du nicht mehr bei deinem AG arbeiten wirst (jedenfalls nicht nach den Bedingungen deines aktuellen Arbeitsvertrages) ...

Will man dir denn jetzt was zuschicken, da bin ich ja gespannt und wäre sehr interessiert zu erfahren was da so geschrieben steht, ein Aufhebungsvertrag bewirkt ja auch nur dass es keine Abfindung gibt, wenn du damit einverstanden bist und das da drin steht ... heißt ja nicht ohne Grund "im gegenseitigen Einvernehmen wird das Arbeitsverhältnis beendet" ...

Man hat allerdings keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, es sei denn dass es Tarifliche /Betriebliche Regelungen dazu gibt, dann gibt es aber auch keinen Grund "freiwillig" darauf zu verzichten, dann bleibst du eben noch X Jahre weiter "ruhendes Firmenmitglied ..., ICH hätte damit kein Problem gehabt, wenn mein AG sich so aufgeführt hätte ... DU hast doch dabei nichts zu verlieren ... :Gruebeln: :glotzen: :teufel:

Ich schau mal bei Gelegenheit, ob es auch gesetzliche Regelungen dazu gibt, dass man bei EM-Rente (auf Dauer) nicht kündigen oder gekündigt werden braucht, weil das Arbeitsverhältnis dadurch sowieso beendet wird ... ein Aufhebungsvertrag ist dann erst Recht überflüssig, aber der soll aktuell sowieso nur dazu dienen dich "irgendwie über den Tisch zu ziehen" ... :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Fr 23. Mai 2014, 12:50

Danke nochmal :smile: und ich werde mich melden wenn ich den Aufhebungsvertrag in den Händen halte.
Bis dann LG Pfanni

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Fatbob
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Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 23. Mai 2014, 18:53

Ich schau mal bei Gelegenheit, ob es auch gesetzliche Regelungen dazu gibt, dass man bei EM-Rente (auf Dauer) nicht kündigen oder gekündigt werden braucht, weil das Arbeitsverhältnis dadurch sowieso beendet wird ... ein Aufhebungsvertrag ist dann erst Recht überflüssig, aber der soll aktuell sowieso nur dazu dienen dich "irgendwie über den Tisch zu ziehen" .
Den Aufhebungsvertrag überhaupt zu lesen ist schon zuviel, verschwendest nur Lebenszeit, es ist genauso wie
Doppeloma schreibt, sie wollen dein bestes, dein Geld.
Mein noch AG hat mir per Aufhebungsvertrag 7000€ 2011 angeboten, habe abgelehnt, insgesamt habe ich 9000€ erhalten, habe noch 68 Tage Urlaub im Sack und bin ungekündigt.
Es gab die 9000 € wegen 200 Jahrfeier, bzw nur für einige Mitarbeiter, so wie ich, davon haben die mir aber nichts gesagt
soviel zum Vertrauen zum AG.
Den Aufhebungsvertrag habe ich einen Kollegen gemailt damals, lachen sich noch heute alle drüber kaputt.
Wird die GL wohl so nie wieder versuchen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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