zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
pfanni
Beiträge: 18
Registriert: So 10. Mär 2013, 16:35
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Fr 11. Apr 2014, 16:18

Hallo an Alle im Forum, lese schon eine Weile mit und bedanke mich hier für viele gute Beiträge.
Jetzt habe ich jedoch selbst einige Fragen, welche mich nicht mehr schlafen lassen. Ich habe vor zwei Tagen den Rentenbescheid über eine volle, unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten und könnte nur noch "heulen".
Mein AG hat der DRV mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis bei Erhalt der Rente zum Rentenbeginn beendet wird. Dies möchte ich aber nicht, weil ich ALG I erhalten habe und rückwirkend Angst vor einer Sperre habe. Außerdem fordert er noch 1500 Euro zurück, für die Zeit der Lohnfortzahlung. Wenn mein AV aber weiter besteht, wird dann die Lohnfortzahlung als Zuverdienst gerechnet?
Ich bin für Antworten sehr dankbar

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 11. Apr 2014, 17:03

Das Arbeitsverhältniss ist mit erhalt der vollen unbefrissteten EM-Rente erloschen.
Dagegen klagen bringt nichts.
Nur mal so.. Warum hast du Angst vor einer Sperre des ALG1 ? zumal noch rückwirkend.
Und dein AG kann keine Forderung dir gegenüber haben..sondern nur gegenüber der DRV, was aber auch nur geht wenn
deine EM-Rente so zurückdatiert wurde das er zu dem Zeitpunkt LFZ geleistet hat.
Ansonsten sagt meine Glaskugel das du nichts zahlen musst, die regelung das sie nur alles in höhe deiner
Rente zurückfordern können (rückwirkend) ist dir wohl bekannt.
Du wirst ab den Zeitpunkt der bewilligten Rentenzahlung deine volle Rente erhalten, nichts werden sie abziehen.
Rückwirkend können sie sich drum streiten, ist aber nicht dein Ding.
PS: vergess bloss nicht den Resturlaub beim AG einzufordern, dazu ist er verpflichet.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

pfanni
Beiträge: 18
Registriert: So 10. Mär 2013, 16:35
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Fr 11. Apr 2014, 17:35

Hallo Fatbob, danke für deine Antwort.Ich glaube, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Meine Rente ist datiert Beginn 01.03.2013. Lohnfortzahlung vom AG habe ich bis 25.03.2013 erhalten. Danach Krankengeld und ab 2.03.2014 ALG I. AG möchte Aufhebungsvertrag zum Beginn der Rente (01.03.2013)
machen und Lohnfortzahlung soll ich zurückzahlen. Klagen werde ich nicht. Urlaub würde mir dann auch nur für Ja./Feb. zustehen, wobei ich nicht riskieren möchte , dass meine Rente gleich wieder weg ist weil ich über den Zuverdienst komme.

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 11. Apr 2014, 17:56

Wann hast du den die Rentenzusage von der DRV erhalten ?
Ich frage nur weil ich es vermute, aber will sicher sein.
Solltest du erst vor kurzen den positven Rentenbescheid erhalten haben rückwirkend zum 01.03.2013
können sie sich abschminken das die ein Cent zahlen musst, das macht die DRV.
Hast du den schon von der DRV geld regelmässig überwiesen bekommen ?
Ohne infos stochert man nur im dunkeln.
Und so ein Schwachsinn..deine Rente ist nicht weg wenn du dein Resturlaub von deinen alten AG ausgezahlt bekommst.
Und einen Aufhebungsvertrag unterschreibt man nie..nie nich, wenn sie sowas anbieten wollen sie dein Urlaubsanspruch einsparen, nichts weiter, sie wollen dich bescheissen.
Wie gesagt Arbeitsvertrag erlischt automatisch mit der Zusage der DRV, erst wenn du es schriftlich hast, nicht rückwirkend, also Urlaubsgeld anfordern da dein Vertrag eh erloschen ist, aber bitte Zeitnah !.
Wann hat die DRV den dir den Rentenbescheit zugeschickt ? und ob du schon Geld von der DRV bekommen hast haste auch noch nicht beantwortet. Ich meine ab wann hast du deine erste Monatliche Rente auf dein Konto bekommen ?
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

pfanni
Beiträge: 18
Registriert: So 10. Mär 2013, 16:35
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Fr 11. Apr 2014, 19:13

Habe den Bescheid vor zwei Tagen bekommen. Zahlung der ersten Rente zum 01.06.14. Nachzahlung vom 01.03.13 - 31.05.14 wird vorerst einbehalten.

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 11. Apr 2014, 19:29

Also so wie ich vermutet habe, du selber zahlst nicht einen cent.
Die welche ansprüche haben (anmelden) machen das mit der DRV aus, du zahlst wie gesagt nichts.
Keiner kann gegenüber dir Ansprüche anmelden, nur gegenüber der DRV die dann eben zahlt, du bekommst deine Rente,
ALG1 bekommst du keine Sperre, warum auch, schwachsinn, die sind froh das die DRV ihnen was zurückzahlt.
Also das wichtigste, unterschreib blos nicht den Aufhebungsvertrag, dein Arbeitsverhältniss ist erst ab bekanntgabe erloschen, (vor 2 Tagen) d.h Urlaubsanspruch hast du noch den sie auszahlen müssen.
Was meinst du warum sie wenn du sowieso automatisch gekündigt bist rückwirkend einen aufhebungsvertrag haben wollen ?
Sie wollen sparen, sie verarschen dich.
Die Nachzahlung wird verrechnet mit denen die anspruch haben (KK, AFA, AG) du zahlst nichts.
Sollte was übrig bleiben bekommst du es ausbezahlt, und nochwas, deine Rente wird dir wegen Urlaubsgeld/Abfindung oder so nicht entzogen.
Geh zum Rechtsanwalt, bzw fordere dein Urlaubsgeld selber ein, ich denke das sind viel mehr als 2 tage, deswegen wollen sie dich über den Leisten ziehen, in der Zeit wenn du Krankgeschrieben bist bekommste ja neuen Urlaubsanspruch...du verstehst ?
Können locker ein paar tausend € sein verschenk die nicht, nur deswegen wollen die ab 01.03.2013 den Aufhebungsvertrag, sagt dir auch so jeder Anwalt.
Also..ab zum Anwalt, und Unterschreibe blos kein Aufhebungsvertrag !!!!!! du bist automatisch gekündigt und bekommst eben noch den Rest den dein AG dir sowieso zahlen muss !
Denk dran, die Zeit rennt..
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 11. Apr 2014, 19:53

Hallo Pfanni,

für die letzten 15 Monate hast du einen Urlaubsanspruch. Sollte noch älterer Urlaub vorhanden sein, ist dieser verfallen. Dein Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem Tag, an dem dich der Rentenbescheid erreicht hat und nicht rückwirkend mit Beginn der Rente. Also nichts unterschreiben. Die Rentenversicherung rechnet automatisch mit deinem AG, der KK und der AfA ab. Du brauchst nichts tun. Nur abwarten bis alles über die Bühne gegangen ist. Umgehend aber den Antrag über die Auszahlung des aufgelaufenen Urlaubsanspruches an den AG schicken, sollte der nicht reagieren oder die Auszahlung verweigern, dann einen Anwalt einschalten. Ist deine Rente niedriger als die Rückforderungen von AG, KK und AfA haben diese Pech, denn es wird nur max. in der Höhe deiner Rente verrechnet. Von dir darf nichts zusätzlich verlangt werden.
Noch eine Anmerkung: Die erste Rentenzahlung wird erst am 30.06. bei dir eintreffen, da die Rente immer rückwirkend gezahlt wird.

Gruß maday
Zuletzt geändert von maday am Fr 11. Apr 2014, 22:14, insgesamt 2-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

pfanni
Beiträge: 18
Registriert: So 10. Mär 2013, 16:35
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von pfanni » Fr 11. Apr 2014, 20:11

Danke an Fatbob und maday für die Antworten. Bin jetzt etwas ruhiger. werde meine AG sofort am Montag anschreiben wegen dem Urlaub für 2013 und bis März 2014. Mal sehen wie das weitergeht. Ich glaube, dass wird ihm nicht gefallen. Aber ich muss jetzt auch sehen wie ich mit der Rente zurecht komme. Viel wichtiger jedoch ist, dass ich endlich versuchen kann was für meine Gesundheit zu machen. Es geht mir mit der ganzen Situation nicht gut. Euch danke ich
und bin echt froh dieses Forum gefunden zu haben. Vielleicht kann ich in Zukunft auch mal jemanden helfen. Liebe Grüße von Pfanni

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 11. Apr 2014, 20:41

@Pfanni: hier kannst du die Sache mit dem Urlaub noch einmal nachlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: zurückdatieren von Aufhebeungsvertrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 12. Apr 2014, 00:16

Hallo pfanni, :smile:

meinen Vorschreibern kann ich mich nur "ganz laut" anschließen, warum solltest du einen "Aufhebungsvertrag" unterschreiben, wenn im Arbeitsvertrag die Modalitäten für die Verfahrensweise bei Bewilligung einer EM-Rente (auf Dauer) festgelegt sind, hat sich auch dein AG danach zu richten ... einen Aufhebungsvertrag (der erfolgt übrigens in gegenseitigem Einverständnis ... :Gruebeln: ) kann man nur für die Zukunft abschließen.

Das macht nur Sinn, wenn man damit legal die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist verkürzen will, aktuell gibt es keinen Grund für einen solchen "Vertrag", dein Arbeitsverhältnis endet (vermutlich) völlig ohne Extra-Schriftkram gemäß Arbeitsvertrag, ist jedenfalls meist so geregelt.

Schließe mich direkt an, dass du deinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung (gemäß der gesetzlichen Regelungen) unbedingt zur Abgeltung (Auszahlung in Geld) schriftlich /nachweislich bei deiner Firma beantragen solltest, so was (Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis) verjährt oft sehr schnell und das steht dir zu ... :lesen: :lesen: :lesen:

Meine Firma meinte auch erst (telefonisch), dass mein Urlaub "komplett verfallen sei", als ich das schriftlich haben wollte, bekam ich einige Tausend € als Urlaubsabgeltung überwiesen ... ich habe nicht mehr nachgefragt, für wie viele Urlaubstage das jetzt gewesen ist ... :cool: :lachen: :applaus:
Klagen werde ich nicht. Urlaub würde mir dann auch nur für Ja./Feb. zustehen, wobei ich nicht riskieren möchte , dass meine Rente gleich wieder weg ist weil ich über den Zuverdienst komme.
Das ist nicht richtig, dir steht dieser Urlaubs-Ausgleich für die letzten 15 Monate zu, wenn das Arbeitsverhältnis endet wegen EM-Rente und du den Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen konntest ... wenn du der "Aufhebung" zustimmen würdest (was wohl rückwirkend rechtlich sehr fragwürdig wäre ... :confused: :Gruebeln: ), dann besteht dieser Anspruch natürlich inzwischen nicht mehr ... :Ohnmacht:

Lass dir da wirklich anwaltlich helfen und klagen (Arbeitsgericht) solltest du auf jeden Fall bei den abstrusen Ideen deiner Firma, wenn die nicht ganz fix auf den Boden der rechtlichen Tatsachen zurück kehren wollen ... :keule: :keule: :keule:

Wegen überschreiten der Zuverdienst-Grenze brauchst du dir keine Gedanken machen, denn noch bekommst du die Rente ja gar nicht regelmäßig überwiesen ... bis Juni sollte das Geld (von deinem AG) eigentlich längst auf dem Konto eingegangen sein ...
Außerdem zählt das als sogenanntes "müheloses" Einkommen (ähnlich wäre ein Lotto-Gewinn oder eine Erbschaft zu werten), das darf gar nicht als reguläres Erwerbseinkommen von der DRV angerechnet werden ... :lesen: :lesen: :lesen:

Als Zuverdienst darf nur Einkommen (über 450 €) angerechnet werden, das durch aktive Berufstätigkeit entstanden ist, ansonsten darf das nicht als "Zuverdienst" angesehen werden ... dazu gibt es hier auch schon ein gutes Urteil verlinkt, falls die DRV das mal anders sehen sollte.

Ich habe meine U-Abgeltung letzten August schon bekommen, bisher hat sich die DRV dazu noch nicht gemeldet, ich würde gegen eine Rückforderung (betrifft dann übrigens nur EINE Monatsrente, da ist nicht gleich die Rente wieder ganz weg) sofort Widerspruch einlegen und eine Kopie von dem Urteil beifügen, von mir gibt es kein Geld zurück ... ich hatte KEINEN "Zuverdienst", sondern habe eine "Entschädigungsleistung" bekommen ... :Sturkopf:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste