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Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 13:58
von stasi2
Hallo,

wie negativ (oder ob) wirkt sich die folgende theoretische Situation auf die Höhe der EM Rente?

Erkrankt am 15 Dezember 2012.

Arbeitsverhältnis beendet am 31 Dezember 2012

Krankengeld ab 01 Januar 2013 bis 31 März 2014

Arbeitslos ab 01 April 2014 (nahtlosigkeitsregelung)

Renten Antrag am 10 Dezember 2013 gestellt

EM Rente unbefristet am 30 April 2014 rückwirkend zum 10 Dezember 2013 genehmigt

Aus dem Arbeitsverhältnis berechnete EM Rente = 1500 EUR (Renten Information von April 2013).

Da ich den Arbeitsplatz verloren habe vor der Renten-Antrag-Stellung, stellt sich die Frage, ob meine EM Rente geringer als vorher angenommen wird ?

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 19:11
von Fatbob
EM Rente unbefristet am 30 April 2014 rückwirkend zum 10 Dezember 2013 genehmigt

Aus dem Arbeitsverhältnis berechnete EM Rente = 1500 EUR.
Also hast du einen Rentenbescheid, dort sollte auch die höhe deiner EM-Rente drinstehen, meistens
ganz zu Anfang.
Kontoklärung wird ja erfolgt sein, habe noch keinen Rentenbescheid gesehen ohne Geldangabe (punkte usw)
lg

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 19:32
von stasi2
Sorry Fatbob, Du hast meine Frage nicht verstanden.

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 19:43
von maday
Fatbob meint die jährliche Rentenauskunft. Auf der steht als erster Betrag bei eintretender Erwerbsminderung die Höhe der Rente. Was anderes dazu sagen, wäre reine Sicht durch eine Glaskugel.

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 21:18
von Fatbob
wie negativ (oder ob) wirkt sich die folgende theoretische Situation auf die Höhe der EM Rente?
habe erst nun verstanden...
Also..da musst du wirklich die DRV, bzw ein Rentenberater fragen, zudem kann ich mir nicht vorstellen das hier jemand
dir das beantworten kann, sollte alles in deinen jährlichen Bescheid stehen.
Klar das je mehr Punkte man im Jahr bekommt auch die Rente höher wird.
Aber das kann man als Kranker nicht beeinflussen.
lg
PS: übern den Daumen gepeilt sollte von den 1500€ max nur 50€ gemindert werden, je länger die Rentenbeiträge
extrem nach unten schnellen, (KK, ALG1, ALG2) je mehr wird dir abgezogen, sollte aber nach 1-2 jahren nicht so extrem ausfallen.
Nur wie gesagt, beeinflussen kann das ein Kranker nicht, nur ein Gesunder, indem er eben wieder Arbeiten geht.

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 21:53
von stasi2
@fatbob
Yep, das war meine Frage.
Danke für Dein Tip.
Grüße !
Stasi 2.0

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 22:21
von maday
Ich halte folgendes an meinem Beispiel entgegen:
ab Dezember 2007 AU
- Ende Mai 2009 ausgesteuert
- nach Aussteuerung neue Tätigkeit aufgenommen aus Eigeninitiative (mit 1.100 Euro weniger Brutto als in meiner alten Tätigkeit) - Tätigkeit wurde nach 2,5 Monaten wieder beendet
- nun ALG I nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) - für 15 Monate
- ab November 2010 Hartz IV
- im April 2012 habe ich mein Konto klären lassen
- im Mai 2012 habe ich die Renteninformation angefordert
- im Juli 2012 habe ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt
- ab August 2012 habe ich dann die EMR erhalten. Rückwirkend gab es noch EMR ab August 2010. Bereits im August 2010 war meine Rente um 60 Euro höher als in der Renteninformation vom Mai 2012 angegeben. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011 und 1.Juli 2012 war die tatsächliche Rente im August 2012 bereits 100 Euro höher als in der Renteninformation vermerkt. Warum dies so eingetreten ist, weiß ich nicht, denn die ganzen Berechnungen sind auf die Klärung des Kontos im April 2012 erfolgt.

Gruß maday

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: So 23. Mär 2014, 12:29
von stasi2
Danke Euch,
Es bring mich jetzt weiter.
Grüße
Stasi2

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: So 23. Mär 2014, 16:24
von Lilafee
Bei mir war es ähnlich wie bei maday.

AU seit 2010, nach Aussteuerung und ALG1 habe ich im Dezember 2012 Rente beantragt. Die Dame bei der DRV nannte mir bei Antragstellung einen zu erwartenden Betrag X, der auch meiner letzten Rentenauskunft entsprach.

Die Rente wurde dann rückwirkend ab 2010 bewilligt und war knapp 150 Euro höher als erwartet.

Vielleicht hat das was mit der Hochrechnung bis zum Eintritt des Rentenalters zu tun? Wenn die ab 2010 mit meinem normalen Gehalt hochrechnen und nicht mit dem tatsächlichen, geringeren KG und ALG? :confused:

Re: Negative Auswirkung Ja oder Nein

Verfasst: So 23. Mär 2014, 17:30
von maday
Es könnte auch sein, daß die Kinder noch nicht in der jährlichen Rentenauskunft berücksichtigt sind. Ist aber nur eine Vermutung von mir.