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Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 09:30
von Karla1
Hallo
Mal ne Frage
Ich habe am 19.12.2013 vom SG eine Schreiben mit Termin zum Gutachter bekommen.
Da war ich dann am 16.01.2014
Seit dem hab ich nichts mehr gehört.
Gibt es da auch eine Frist bis wann eine weitere Reaktion erfolgen muss .
Danke
Gruß Karl
Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 14:47
von agnes
Hallo
ob es eine feste Abgabefrist für den Gutachter gibt, ist mir nicht bekannt.
Folgende Information habe ich gefunden:
Warum dauert mein Verfahren so lange?
Das Gericht bemüht sich um eine möglichst rasche Erledigung Ihres Rechtsstreits. Die Dauer eines Verfahrens kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Es gibt viele Gründe, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem die Bearbeitung der Vielzahl anderer Klagen, die bereits früher erhoben worden sind, lässt es manchmal nicht zu, dass Ihre Streitsache sofort behandelt wird. Die Übersendung von Akten und Unterlagen, die das Gericht anfordert, erfolgt häufig erst nach einigen Wochen. Die Gutachtenerstellung durch medizinische Sachverständige kann sich über mehrere Monate hinziehen. Die Fristen zur Stellungnahme eines Beteiligten auf Schreiben des Prozessgegners betragen in der Regel mindestens vier bis sechs Wochen. Diese Frist gilt sowohl für Kläger als auch für den / die Beklagte(n).
Quelle:
http://www.sozialgericht-braunschweig.n ... algericht/
Lieben Gruß sendet agnes
Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 02:08
von Doppeloma
Hallo Karl,
Ich habe am 19.12.2013 vom SG eine Schreiben mit Termin zum Gutachter bekommen.
Da war ich dann am 16.01.2014
Seit dem hab ich nichts mehr gehört.
In meinem Schrieb vom Gericht stand damals drin, dass der GA (ab Tag der Untersuchung) 3 Monate Zeit hat das GA fertigzustellen, das wurde auch eingehalten, 1. Teil-GA im Dezember / 2. Teil-GA Anfang Februar und Anfang März war das GA dann bei Gericht.
Bald danach gab es dann den Vergleichs-Vorschlag von der DRV "auf Anordnung des Gerichtes" im Ergebnis der Begutachtungen.
Wenn die GA wirklich 3 Monate Zeit dafür haben wirst du wohl noch Geduld brauchen, die haben keine Eile ... letztlich entscheidet das Gericht wieviel Zeit der GA dafür bekommt, ich weiß nicht ob es tatsächlich eine Vorschrift dafür gibt.
Gibt es da auch eine Frist bis wann eine weitere Reaktion erfolgen muss .
Solche Fristen gibt es bei Gericht nicht mehr, die reagieren wenn sie soweit sind, der Richter muss das GA ja dann auch erst auswerten und wird dann entsprechend seine weiteren Entscheidungen treffen ... beim Dopa dauerte es damals fast noch ein halbes Jahr ehe dann eine Verhandlung anberaumt wurde, es gingen aber auch noch einige Argumente hin und her weil das GA (reiner Orthopäde bei chronischer Schmerzkrankheit) damals "großer Mist" war ...
Letztlich wurde dem Dopa dann vom Richter angeraten die Klage zurückzunehmen ...
Bei mir hat gar keine Verhandlung mehr stattgefunden, die DRV hatte keine Wahl mehr und musste mir die EM-Rente bewilligen/zahlen fast 2 Jahre rückwirkend.
Bis dahin lief das Gerichtsverfahren auch schon gut 1,5 Jahre ... bei Gericht geht
NIX mehr schnell ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 08:06
von k@lle
dass der GA (ab Tag der Untersuchung) 3 Monate Zeit hat das GA fertigzustellen,
so habe ich´s auch in Erinnerung.....Sg schrieb meinen Ra an (wo das Ga bliebe)....der wiederum den Ga (war ein 109) naja der wiederum murkste aus den Vorgutachten fix was zusammen (kein Wort von dem was ich bei ihm Persönlich gesagt;durch weitere Atteste bescheinigt hatte;keine Ergebnisse seiner "Tests")...und ganz fix war das Schlechtachten da.
Update...(neuer Prozess,Em-Rente der 2 Versuch))
war Anfang Dez.bei Ga....hatte sich jetzt Ende Jan.gemeldet....Ga soll bis Ende Feb.kommen...
nun haben wir März...und ich warte immer noch
Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 08:30
von Tiefenzauber
hallo,
ich war auch am 24.01.2014 beim GA dieses Warten ist wirklich ganz schlimm....zum verzweifeln.
lg tiefenzauber
Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 08:54
von maday
Übt euch bitte in Geduld egal ob beim SG oder bei der RV. Ich habe damals 5 Monate warten müssen, bis nach dem Gutachtertermin eine Entscheidung gefallen ist. Ich war am 17.01. beim Gutachter, das Gutachten war bereits 1 Woche später bei der Rentenversicherung und Ende Juni kam erst der Bescheid der Rentenversicherung. Es bringt gar nichts sich verrückt zu machen. Wie heißt es doch so schön, was lange währt, wird gut. Bei mir endete die Sache mit einem Rentenbescheid (dabei wollte ich nur eine REHA).
Gruß maday
Re: Gibt es beim SG Fristen
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 12:56
von agnes
Hallo
Mein letzter Gutachtertermin durch das SG war 8.10. (Davor hatte ich aber auch zig andere Gutachten durch die DRV)
Das Gutachten wurde jedoch erst am 31.12. geschrieben.
Das DRV-Schreiben, mit dem 2 1/4 Jahre rückwirkenden und 1 1/4 Jahre verbleibendem Anerkenntnis einer EMR auf richterliche Anordnung, wurde am 8.4. datiert und mir zugesandt.
Das Gutachten, bezüglich Verlängerung dieser befristeten EMR, erfolgte im Mai und innerhalb von einer guten Woche bekam ich den Bescheid über die dann nun unbefristete EMR.
Ich habe schon beides erlebt ... längere Wartezeit ... sehr kurze Wartezeit
Lieben Gruß sendet agnes