Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
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Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo,
ich beziehe volle EM-Rente und würde gerne wieder in meinen Job zurück.
Dabei stellen sich mir mehrere Fragen.
1. Eine volle Stelle würde ich zunächst wagen wollen, eher eine 1/2, 2/3 oder 3/4. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist es aber kompliziert, wenn ich dann weiterhin anteilig Leistungen der DRV in Anspruch nehmen würde? Ist es nicht so, dass die DRV die Erwerbstätigkeit nicht nach der wöchentlichen, sondern der täglichen Arbeitszeit einschätzt und man bei über 6 h Arbeit täglich voll erwerbsfähig ist, auch wenn man nur jeden zweiten Tag arbeitet?
Ich würde aus Gesundheitsgründen nämlich am liebsten eine halbe Stelle machen, aber nicht jeden Tag 4 Stunden, sondern lieber jede Woche 2,5 Tage. Das würde den für mich körperlich schwierigen Arbeitsweg reduzieren. Kann man das offiziell mit der DRV regeln oder entscheiden die da streng nach ihrer 6-Stunden-Regel? Wäre denkbar, notfalls eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass man laut Papier jeden Tag 4 Stunden arbeitet, de facto aber 2,5 Tage die Woche voll?
Oder ich arbeite halb, aber beziehe aber einfach keine weiteren Leistungen der DRV. Das wäre zwar finanziell eng, würde aber auch das Problem bei meiner Frage 2 lösen...
2. Ich möchte natürlich, dass mein Arbeitgeber wenig von der DRV und diesem Rentenkram mitbekommt. Wenn ich weiter anteilig Leistungen der DRV beziehe, wie stark kontaktiert die DRV dann meinen Arbeitgeber? Muss der dann Fragebögen über meine Arbeit ausfüllen? Wenn dem so wäre, wäre ich vom beruflichen Ansehen in der Firma sowieso gleich wieder erledigt und könnte das Ganze vergessen.
3. Was passiert, wenn die Rückkehr scheitert, ich also merke, ich schaffe es nicht? Wie lange gilt etwas als Arbeitsversuch und man kann direkt zurück in die EM-Rente und ab wann muss man ggf. die EM-Rente neu beantragen?
Danke für eure Hilfe schon mal.
ich beziehe volle EM-Rente und würde gerne wieder in meinen Job zurück.
Dabei stellen sich mir mehrere Fragen.
1. Eine volle Stelle würde ich zunächst wagen wollen, eher eine 1/2, 2/3 oder 3/4. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist es aber kompliziert, wenn ich dann weiterhin anteilig Leistungen der DRV in Anspruch nehmen würde? Ist es nicht so, dass die DRV die Erwerbstätigkeit nicht nach der wöchentlichen, sondern der täglichen Arbeitszeit einschätzt und man bei über 6 h Arbeit täglich voll erwerbsfähig ist, auch wenn man nur jeden zweiten Tag arbeitet?
Ich würde aus Gesundheitsgründen nämlich am liebsten eine halbe Stelle machen, aber nicht jeden Tag 4 Stunden, sondern lieber jede Woche 2,5 Tage. Das würde den für mich körperlich schwierigen Arbeitsweg reduzieren. Kann man das offiziell mit der DRV regeln oder entscheiden die da streng nach ihrer 6-Stunden-Regel? Wäre denkbar, notfalls eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass man laut Papier jeden Tag 4 Stunden arbeitet, de facto aber 2,5 Tage die Woche voll?
Oder ich arbeite halb, aber beziehe aber einfach keine weiteren Leistungen der DRV. Das wäre zwar finanziell eng, würde aber auch das Problem bei meiner Frage 2 lösen...
2. Ich möchte natürlich, dass mein Arbeitgeber wenig von der DRV und diesem Rentenkram mitbekommt. Wenn ich weiter anteilig Leistungen der DRV beziehe, wie stark kontaktiert die DRV dann meinen Arbeitgeber? Muss der dann Fragebögen über meine Arbeit ausfüllen? Wenn dem so wäre, wäre ich vom beruflichen Ansehen in der Firma sowieso gleich wieder erledigt und könnte das Ganze vergessen.
3. Was passiert, wenn die Rückkehr scheitert, ich also merke, ich schaffe es nicht? Wie lange gilt etwas als Arbeitsversuch und man kann direkt zurück in die EM-Rente und ab wann muss man ggf. die EM-Rente neu beantragen?
Danke für eure Hilfe schon mal.
Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo Katie!
Ich kann dir jetzt nicht weiterhelfen, aber ich habe genau die selben Überlegungen. Hast du denn einen Betrieb in den du zurückkehren kannst?
Ich weiß jetzt nur, dass ich mich beim Jobcenter melden kann. Was dann passiert, weiß ich nicht? Ob es ein neues Gutachterverfahren gibt?
Und wie wäre es mit einem Minijob zu Beginn, den könntest du vielleicht jetzt ungehindert ausüben?
Viele Grüße!
Tamara
Ich kann dir jetzt nicht weiterhelfen, aber ich habe genau die selben Überlegungen. Hast du denn einen Betrieb in den du zurückkehren kannst?
Ich weiß jetzt nur, dass ich mich beim Jobcenter melden kann. Was dann passiert, weiß ich nicht? Ob es ein neues Gutachterverfahren gibt?
Und wie wäre es mit einem Minijob zu Beginn, den könntest du vielleicht jetzt ungehindert ausüben?
Viele Grüße!
Tamara
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo Katie,
Die Frage wird zunächst sein, welche volle EMR bekommst du. Wird sie aufgrund der Arbeitsmarktlage als Vollrente gezahlt, ist sie zeitlich befristet oder unbefristet.
Wenn du deine volle EM halbierst und z.B. auf eine Teil-EM absenkst kannst du, unter Berücksichtigung der für dich maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze berufstätig sein.
Eine Teil-EM bedingt einem Leistungsvolumen von 3 bis unter sechs Stunden arbeitstäglich, wobei hier aber der zulässige Hinzuverdienstrahmen u.U. die Zeitgrenze am Ende ausmacht. Der Hinzuverdienst kann lediglich 2x jährlich das Doppelte betragen.
In wie weit die arbeitstägliche oder die wöchentliche Zeitregelung hier ausschlaggebend zu beachten ist, entzieht sich meiner genauen Kennntnis, dazu würde ich an deiner Stelle mich beim RV-Träger vorab erkundigen, wenn die Überlegung zur Arbeitsaufnahme spruchreif werden sollte.
Vielleicht hilft dir auch dieser Link schon etwas, wenn er auch schon dreieinhalb Jahre zurückliegt.
https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html ... d%5D=15133
Hierbei müssten die Arbeitszeiten dann übereinstimmen ... das wäre mir als AN und auch als AG dann zu heikel, die getrickste längere Arbeitszeit im Nachhinein erklärbar zu machen.
Ich könnte mir denken, dass dein AG etwas mitbekommt, der Hinzuverdienst muss ja auch beachtet bleiben.
Wie sah es denn vor dem EMR-Rentenbezug aus, wurde da bereits beim AG nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz angefragt?
Es ist ggf. auch denkbar, dass dein vorheriger EMR-Status durch die DRV neu überprüft wird.
Ob deine Umstellung von z.B. Voll- auf Teil-EMR mit einem zunächst zeitlich begrenzten Arbeitsversuch belegt werden kann, musst du alles beim zuständigen RV-Träger nachfragen.
Ich denke, es wird sie geben, die Menschen die versuchen von der Voll-EMR ein Stück zurück in den Alttag zu kommen, was ich persönlich auch lobenswert finde, doch viele solcher Fälle davon wird es sicher nicht geben.
Ich hoffe, dir einige Denkanstöße zu deinen Fragen hiermit geben zu können und wünsche mir, du wirst zu all deine Fragen auch noch zufriedenstellende Antworten erhalten.
Lieben Gruß sendet agnes
Die Frage wird zunächst sein, welche volle EMR bekommst du. Wird sie aufgrund der Arbeitsmarktlage als Vollrente gezahlt, ist sie zeitlich befristet oder unbefristet.
Wenn du deine volle EM halbierst und z.B. auf eine Teil-EM absenkst kannst du, unter Berücksichtigung der für dich maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze berufstätig sein.
Eine Teil-EM bedingt einem Leistungsvolumen von 3 bis unter sechs Stunden arbeitstäglich, wobei hier aber der zulässige Hinzuverdienstrahmen u.U. die Zeitgrenze am Ende ausmacht. Der Hinzuverdienst kann lediglich 2x jährlich das Doppelte betragen.
In wie weit die arbeitstägliche oder die wöchentliche Zeitregelung hier ausschlaggebend zu beachten ist, entzieht sich meiner genauen Kennntnis, dazu würde ich an deiner Stelle mich beim RV-Träger vorab erkundigen, wenn die Überlegung zur Arbeitsaufnahme spruchreif werden sollte.
Vielleicht hilft dir auch dieser Link schon etwas, wenn er auch schon dreieinhalb Jahre zurückliegt.
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Wäre zwar denkbar, doch arbeitsrechtliche Probleme könnten sich dahingehend auftun, wenn z. B. ein Wegeunfall oder ein Arbeitsunfall in der Arbeitszeit (einschließlich Weg zur und von der Arbeit) passiert und das dann eine BG-Fall würde.Wäre denkbar, notfalls eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass man laut Papier jeden Tag 4 Stunden arbeitet, de facto aber 2,5 Tage die Woche voll?
Hierbei müssten die Arbeitszeiten dann übereinstimmen ... das wäre mir als AN und auch als AG dann zu heikel, die getrickste längere Arbeitszeit im Nachhinein erklärbar zu machen.
Ich könnte mir denken, dass dein AG etwas mitbekommt, der Hinzuverdienst muss ja auch beachtet bleiben.
Wie sah es denn vor dem EMR-Rentenbezug aus, wurde da bereits beim AG nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz angefragt?
Es ist ggf. auch denkbar, dass dein vorheriger EMR-Status durch die DRV neu überprüft wird.
Ob deine Umstellung von z.B. Voll- auf Teil-EMR mit einem zunächst zeitlich begrenzten Arbeitsversuch belegt werden kann, musst du alles beim zuständigen RV-Träger nachfragen.
Ich denke, es wird sie geben, die Menschen die versuchen von der Voll-EMR ein Stück zurück in den Alttag zu kommen, was ich persönlich auch lobenswert finde, doch viele solcher Fälle davon wird es sicher nicht geben.
Ich hoffe, dir einige Denkanstöße zu deinen Fragen hiermit geben zu können und wünsche mir, du wirst zu all deine Fragen auch noch zufriedenstellende Antworten erhalten.
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo
Ich verstehe im Moment die Welt nicht mehr.
Ich bin total fertig und kapputt und mir verweigert man mir die EU-Rente.
Jetzt läuft die Klage und wer die DRV kennt, weiss, wie schlecht die Chancen sind.
Ihr habt die Rente und wollt wieder voll arbeiten gehn.
Nicht falsch verstehen, aber ich versteh die DRV jetzt überhaupt nicht mehr mit ihren Entscheidungen!
Wünsche euch trotzdem alles Gute.
MfG
Ich verstehe im Moment die Welt nicht mehr.
Ich bin total fertig und kapputt und mir verweigert man mir die EU-Rente.
Jetzt läuft die Klage und wer die DRV kennt, weiss, wie schlecht die Chancen sind.
Ihr habt die Rente und wollt wieder voll arbeiten gehn.
Nicht falsch verstehen, aber ich versteh die DRV jetzt überhaupt nicht mehr mit ihren Entscheidungen!
Wünsche euch trotzdem alles Gute.
MfG
Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Nicht falsch verstehen, aber es gibt ja auch Krankheitsbilder die wieder heilen. Oder für mich ist Arbeit ein ganz wichtiger Faktor für den Selbstwert oder gemäß diesem Spruch: Arbeit ist die beste Medizin.Devil-Hawk hat geschrieben: Ich verstehe im Moment die Welt nicht mehr.
Ich bin total fertig und kapputt und mir verweigert man mir die EU-Rente.
Ihr habt die Rente und wollt wieder voll arbeiten gehn.
Ist halt immer sehr unterschiedlich von den Krankheitsverläufen.
Oder die Rente ist zum Leben einfach zu wenig. Außerdem ist die Rente eh immer befristet.
Tamara
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo Katie,
An diese Vorgaben hat man sich auch mit einer Nebenbeschäftigung zu halten, ich denke nicht, dass die DRV da der richtige Ansprechpartner für andere Zeitaufteilungen ist, obwohl ich deinen Gedankengang durchaus nachvollziehen kann.
Andere Varianten kann man sich erst mit Altersrente erlauben, da interessiert das die DRV nicht mehr, wie viele Stunden und an welchen Tagen man arbeitet, bei "vorgezogener" (z.B. Rente für Schwerbehinderte) darf es nur nicht mehr Neben-Einkommen sein, nach der regulären Altersgrenze ist sogar das egal.
Dein AG wird sich auf einen solchen "Kuhhandel" (mit den Stunden) ganz sicher nicht einlassen, der muss das für die DRV ausfüllen wenn du dort arbeitest, schon wegen der Prüfung der Zuverdienst-Grenzen.
Welche gesundheitlichen Überprüfungen da vielleicht auf dich zukommen könnten, weiß ich nicht ... kann mich dem Vorschlag nur anschließen zunächst auf Mini-Job-Basis (im erlaubten Zeit- und Verdienstrahmen) zu probieren, ob du da deine Leistungsfähigkeit nicht selber gerade überschätzt ...
Es mag schon sein, dass Berufstätigkeit ein wichtiger Lebensinhalt für dich ist, aber wenn es gesundheitlich tatsächlich kein Problem ist /wäre, dann besteht auch kein Rechts-Anspruch mehr auf den Bezug einer (vollen) EM-Rente ...
"Zurück in die EM-Rente" gibt es dann nur mit einem neuen Antrag, auch die Rente kann dann entsprechend der aktuellen Beitragslage (aus längerer Teilzeit-Arbeit z.B.) u.U. sogar geringer sein, wenn du aktuell noch viele "Zurechnungszeiten" mit gutem Einkommen dabei hast ...
Es beginnt dann alles bei NULL und spielt für die neue Entscheidung keine Rolle mehr, ob du schon mal berentet gewesen bist oder nicht ...
Soweit meine Gedanken dazu, eine "Beratung" durch die DRV würde ich da lieber nicht in Anspruch nehmen, die gesetzlichen Möglichkeiten für EM-Renten sind im Prinzip eindeutig, was Zuverdienst und Arbeitszeiten betrifft, individuelle Sonderregelungen wird es da eher nicht geben (können).
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dabei stellt sich mir auch die Frage ob es eine Rente auf Zeit (eventuell sogar Arbeitsmarktrente ?) oder eine EM-Rente ohne Befristung ist ...ich beziehe volle EM-Rente und würde gerne wieder in meinen Job zurück.
Da die EM-Rente bewilligt wird, weil man aus gesundheitlichen Gründen eben nicht in der Lage ist mehr als 3 Stunden ODER (bei Teilweiser EM) zwischen 3 - und UNTER 6 Stunden zu arbeiten.1. Eine volle Stelle würde ich zunächst wagen wollen, eher eine 1/2, 2/3 oder 3/4. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist es aber kompliziert, wenn ich dann weiterhin anteilig Leistungen der DRV in Anspruch nehmen würde? Ist es nicht so, dass die DRV die Erwerbstätigkeit nicht nach der wöchentlichen, sondern der täglichen Arbeitszeit einschätzt und man bei über 6 h Arbeit täglich voll erwerbsfähig ist, auch wenn man nur jeden zweiten Tag arbeitet?
An diese Vorgaben hat man sich auch mit einer Nebenbeschäftigung zu halten, ich denke nicht, dass die DRV da der richtige Ansprechpartner für andere Zeitaufteilungen ist, obwohl ich deinen Gedankengang durchaus nachvollziehen kann.
Jeden Tag 4 Stunden wären schon ein Grund für die DRV die Rentenberechtigung (auf volle EM-Rente) zu überprüfen, da DARF man nur UNTER 3 Stunden täglich arbeiten (als Zuverdienst bis 450 € im Monat), das hält mich z.B. auch davon ab, weil mir ein täglicher Arbeitsweg für eine so kurze Zeit zu anstrengend wäre.Ich würde aus Gesundheitsgründen nämlich am liebsten eine halbe Stelle machen, aber nicht jeden Tag 4 Stunden, sondern lieber jede Woche 2,5 Tage. Das würde den für mich körperlich schwierigen Arbeitsweg reduzieren. Kann man das offiziell mit der DRV regeln oder entscheiden die da streng nach ihrer 6-Stunden-Regel? Wäre denkbar, notfalls eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass man laut Papier jeden Tag 4 Stunden arbeitet, de facto aber 2,5 Tage die Woche voll?
Andere Varianten kann man sich erst mit Altersrente erlauben, da interessiert das die DRV nicht mehr, wie viele Stunden und an welchen Tagen man arbeitet, bei "vorgezogener" (z.B. Rente für Schwerbehinderte) darf es nur nicht mehr Neben-Einkommen sein, nach der regulären Altersgrenze ist sogar das egal.
Dein AG wird sich auf einen solchen "Kuhhandel" (mit den Stunden) ganz sicher nicht einlassen, der muss das für die DRV ausfüllen wenn du dort arbeitest, schon wegen der Prüfung der Zuverdienst-Grenzen.
Die Rentenzahlungen werden sowieso entsprechend dem erzielten Einkommen reduziert oder ganz eingestellt, das wird regelmäßig überprüft, da du JEDE Aufnahme einer Tätigkeit bei der DRV melden musst, egal ob unter oder über der Zuverdienst-Grenze.Oder ich arbeite halb, aber beziehe aber einfach keine weiteren Leistungen der DRV. Das wäre zwar finanziell eng, würde aber auch das Problem bei meiner Frage 2 lösen...
Welche gesundheitlichen Überprüfungen da vielleicht auf dich zukommen könnten, weiß ich nicht ... kann mich dem Vorschlag nur anschließen zunächst auf Mini-Job-Basis (im erlaubten Zeit- und Verdienstrahmen) zu probieren, ob du da deine Leistungsfähigkeit nicht selber gerade überschätzt ...
Es mag schon sein, dass Berufstätigkeit ein wichtiger Lebensinhalt für dich ist, aber wenn es gesundheitlich tatsächlich kein Problem ist /wäre, dann besteht auch kein Rechts-Anspruch mehr auf den Bezug einer (vollen) EM-Rente ...
Wie ich oben schon beschrieben habe, ist dein AG dazu verpflichtet regelmäßig die entsprechenden Angaben bei der DRV zu machen, sonst könnte ja jeder EM-Voll-Rentner "nebenbei " Vollzeit arbeiten gehen und gleichzeitig die Rente kassieren ...2. Ich möchte natürlich, dass mein Arbeitgeber wenig von der DRV und diesem Rentenkram mitbekommt. Wenn ich weiter anteilig Leistungen der DRV beziehe, wie stark kontaktiert die DRV dann meinen Arbeitgeber? Muss der dann Fragebögen über meine Arbeit ausfüllen? Wenn dem so wäre, wäre ich vom beruflichen Ansehen in der Firma sowieso gleich wieder erledigt und könnte das Ganze vergessen.
Das gilt (über die gesetzliche Zuverdienst- Möglichkeit hinaus) überhaupt nicht als "Arbeitsversuch", wenn die DRV meint du brauchst keine Rente mehr (weil du über der Zuverdienst-Grenze /zulässigen Arbeitszeit pro Tag regelmäßig arbeitest), dann werden die Zahlungen eingestellt und der Bescheid aufgehoben (oder bei Zeitrente nicht mehr verlängert).3. Was passiert, wenn die Rückkehr scheitert, ich also merke, ich schaffe es nicht? Wie lange gilt etwas als Arbeitsversuch und man kann direkt zurück in die EM-Rente und ab wann muss man ggf. die EM-Rente neu beantragen?
"Zurück in die EM-Rente" gibt es dann nur mit einem neuen Antrag, auch die Rente kann dann entsprechend der aktuellen Beitragslage (aus längerer Teilzeit-Arbeit z.B.) u.U. sogar geringer sein, wenn du aktuell noch viele "Zurechnungszeiten" mit gutem Einkommen dabei hast ...
Es beginnt dann alles bei NULL und spielt für die neue Entscheidung keine Rolle mehr, ob du schon mal berentet gewesen bist oder nicht ...
Soweit meine Gedanken dazu, eine "Beratung" durch die DRV würde ich da lieber nicht in Anspruch nehmen, die gesetzlichen Möglichkeiten für EM-Renten sind im Prinzip eindeutig, was Zuverdienst und Arbeitszeiten betrifft, individuelle Sonderregelungen wird es da eher nicht geben (können).
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo TamaraTamara hat geschrieben:Nicht falsch verstehen, aber es gibt ja auch Krankheitsbilder die wieder heilen. Oder für mich ist Arbeit ein ganz wichtiger Faktor für den Selbstwert oder gemäß diesem Spruch: Arbeit ist die beste Medizin.Devil-Hawk hat geschrieben: Ich verstehe im Moment die Welt nicht mehr.
Ich bin total fertig und kapputt und mir verweigert man mir die EU-Rente.
Ihr habt die Rente und wollt wieder voll arbeiten gehn.
Ist halt immer sehr unterschiedlich von den Krankheitsverläufen.
Oder die Rente ist zum Leben einfach zu wenig. Außerdem ist die Rente eh immer befristet.
Tamara
War ja nicht gegen dich gemeint, sondern gegen die DRV.
Es ist ja schön und freut mich, wenn Du wieder Gesund bist
Der Kampf gegen die DRV ist schon sehr nervig und man wird immer Depressiver.
LG
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Vielen Dank für die interessanten Antworten, besonders den Link aus dem DRV-Forum: https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html ... d%5D=15133
Die Frage, ob man auch 2 Tage 8 Stunden mit halber Erwerbsminderungsrente arbeiten kann, scheint schwierig zu sein.
Die offizielle Antwort der DRV lautet da: "Die Einhaltung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen entscheidet darüber, ob der Rentenversicherungsträger Ihnen weiterhin die volle Rente wegen Erwerbsminderung zahlt. Die zulässige Stundenzahl für die Ausübung einer Beschäftigung parallel zum Rentenbezug ist vor einigen Jahren ersatzlos entfallen. " Stimmt das? Das habe ich vorher noch nicht gehört.
Ein anderer schreibt da:
"Maßgebend ist die medizinische Beurteilung. Wird hier (zu Recht) ein Leistungsvermögen unter 3 Stunden festgestellt, ist die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit völlig bedeutungslos; d.h. man kann 10, 20 oder auch 40 stunden wöchentlich arbeiten, ohne das der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung deshalb verloren gehen würde (Hinzuverdienstgrenzen sind aber natürlich zu beachten). Man arbeitet dann eben auf Kosten der Gesundheit."
Das hat mir schon mal jemand erzählt. Das wäre natürlich super. Ich glaube, ich muss mich beraten lassen. Bloß die unabhängigen Rentenberater kosten wieder Geld und die abhängigen (DRV) sind eben leider ihren und nicht meinen Interessen verpflichtet.
Die Frage, ob man auch 2 Tage 8 Stunden mit halber Erwerbsminderungsrente arbeiten kann, scheint schwierig zu sein.
Die offizielle Antwort der DRV lautet da: "Die Einhaltung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen entscheidet darüber, ob der Rentenversicherungsträger Ihnen weiterhin die volle Rente wegen Erwerbsminderung zahlt. Die zulässige Stundenzahl für die Ausübung einer Beschäftigung parallel zum Rentenbezug ist vor einigen Jahren ersatzlos entfallen. " Stimmt das? Das habe ich vorher noch nicht gehört.
Ein anderer schreibt da:
"Maßgebend ist die medizinische Beurteilung. Wird hier (zu Recht) ein Leistungsvermögen unter 3 Stunden festgestellt, ist die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit völlig bedeutungslos; d.h. man kann 10, 20 oder auch 40 stunden wöchentlich arbeiten, ohne das der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung deshalb verloren gehen würde (Hinzuverdienstgrenzen sind aber natürlich zu beachten). Man arbeitet dann eben auf Kosten der Gesundheit."
Das hat mir schon mal jemand erzählt. Das wäre natürlich super. Ich glaube, ich muss mich beraten lassen. Bloß die unabhängigen Rentenberater kosten wieder Geld und die abhängigen (DRV) sind eben leider ihren und nicht meinen Interessen verpflichtet.
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
erscheint mir total UN-logisch.....man bekommt die volle Rente nur wenn man keine 3 Std.mehr Arbeiten kann (und da ist die DRV & Ga sehr einfallsreich im bezug auf leichte/verweisbare Arbeiten trotz zig Einschränkungen) und dann soll das alles egal sein?"Die Einhaltung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen entscheidet darüber, ob der Rentenversicherungsträger Ihnen weiterhin die volle Rente wegen Erwerbsminderung zahlt. Die zulässige Stundenzahl für die Ausübung einer Beschäftigung parallel zum Rentenbezug ist vor einigen Jahren ersatzlos entfallen. "
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: Zurück in den Job - Bürokratie-Probleme bei 1/2-Stelle
Hallo
die Hinzuverdienstgrenze zur vollen EMR ist und bleibt derzeit 450€
Wenn man aber auf die volle EMR verzichtet und stattdessen versucht im Rahmen seines Hinzuverdienstes noch z.B. 1/2 (Teil) tätig zu bleiben, dann ist die Höhe des Hinzuverdienstes maßgebend, dem jeden Versicherungsnehmer individuell nach vorherigem Versicherungsverlauf (Verdienst) zugesprochen wird.
Einzig wie es mit der Einhaltung der Stundenzahl (3 bis unter 6 Std) aussieht, ist mir noch unklar.
Lieben Gruß sendet agnes
die Hinzuverdienstgrenze zur vollen EMR ist und bleibt derzeit 450€
Wenn man aber auf die volle EMR verzichtet und stattdessen versucht im Rahmen seines Hinzuverdienstes noch z.B. 1/2 (Teil) tätig zu bleiben, dann ist die Höhe des Hinzuverdienstes maßgebend, dem jeden Versicherungsnehmer individuell nach vorherigem Versicherungsverlauf (Verdienst) zugesprochen wird.
Einzig wie es mit der Einhaltung der Stundenzahl (3 bis unter 6 Std) aussieht, ist mir noch unklar.
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
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(Günter Leitenbauer)
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