Hallo
@ maday
Wie sich der Zuverdienst bei halber EMR verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung richtet sich der individuelle Hinzuverdienst nach den erworbenen Entgeltpunkten der letzten drei Jahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung. Hat man vor Eintritt der Erwerbsminderung lediglich Teilzeit gearbeitet, wird die Hinzuverdienstgrenze auch entsprechend geringer ausfallen.
Wie hoch genau die Hinzuverdienstgrenzen für diese Teilrenten sind, wird vom Rentenversicherungsträger individuell für jeden Versicherten aus den Verdiensten der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn bestimmt und kann somit im
Rentenbescheid nachgelesen werden. Es gibt jedoch Mindesthinzuverdienstgrenzen, die bei niedrigen oder fehlenden Arbeitsentgelten zugrunde gelegt werden.
Auch bei Teilrenten ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten in zwei Monaten des laufenden Jahres möglich.
In § 96a SGB VI sind die Hinzuverdienstgrenzen geregelt.
Wenn dir nach Feststellung zur EMR ein Rentenbescheid ausgestellt wird, kannst du deine persönliche Hinzuverdienstgrenze darin einsehen.
Die EMR ist mit 10,8 % Abschlag belegt und dieser Abschlag bleibt auch beim Übertritt in die Altersrente bestehen.
In wie weit eine Rentensteigerung durch einen Hinzuverdienst erfolgen kann, liegt nicht in meinem Kenntnisbereich.
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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