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REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 18:35
von Lebenswert
Hallo und Guten Abend,

mir geht mal wieder so viel durch den Kopf und nun da ich keine Antworten gefunden habe, frage ich hier einfach mal. :Ohnmacht:

Beim Zuverdienst einer EM: werden hier eigentlich auch Rentenbeiträge abgezogen? Hier bleibt die Rente doch gleich, wenn es in Altersrente geht, oder?

Bei Teil - EM : wie sieht es hier mit Abzügen aus? Kann sich durch Einzahlungen die Rente dann als Altersrente noch steigern?

DAnke für eure Antworten :winke:

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 19:14
von maday
Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man nur einen geringfügigen Job ausüben. Wöchentlich unter 15h, Verdienst max. 450 Euro/Monat. Von der Rentenversicherung kann man sich befreien lassen. Somit ist dann brutto gleich netto. Zweimal im Jahr darf man das Doppelte verdienen (900 Euro). Allerdings nicht durch Stundenerhöhung, sondern dies ist für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gedacht.

Wie sich der Zuverdienst bei halber EMR verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 20:01
von Lebenswert
maday hat geschrieben:Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man nur einen geringfügigen Job ausüben. Wöchentlich unter 15h, Verdienst max. 450 Euro/Monat. Von der Rentenversicherung kann man sich befreien lassen. Somit ist dann brutto gleich netto. Zweimal im Jahr darf man das Doppelte verdienen (900 Euro). Allerdings nicht durch Stundenerhöhung, sondern dies ist für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gedacht.

Wie sich der Zuverdienst bei halber EMR verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.

Herzlichen Dank maday! :umarm: :ic_up: :winke:

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 21:07
von agnes
Hallo
@ maday
Wie sich der Zuverdienst bei halber EMR verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung richtet sich der individuelle Hinzuverdienst nach den erworbenen Entgeltpunkten der letzten drei Jahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung. Hat man vor Eintritt der Erwerbsminderung lediglich Teilzeit gearbeitet, wird die Hinzuverdienstgrenze auch entsprechend geringer ausfallen.

Wie hoch genau die Hinzuverdienstgrenzen für diese Teilrenten sind, wird vom Rentenversicherungsträger individuell für jeden Versicherten aus den Verdiensten der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn bestimmt und kann somit im Rentenbescheid nachgelesen werden. Es gibt jedoch Mindesthinzuverdienstgrenzen, die bei niedrigen oder fehlenden Arbeitsentgelten zugrunde gelegt werden.

Auch bei Teilrenten ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten in zwei Monaten des laufenden Jahres möglich.

In § 96a SGB VI sind die Hinzuverdienstgrenzen geregelt.

Wenn dir nach Feststellung zur EMR ein Rentenbescheid ausgestellt wird, kannst du deine persönliche Hinzuverdienstgrenze darin einsehen.


Die EMR ist mit 10,8 % Abschlag belegt und dieser Abschlag bleibt auch beim Übertritt in die Altersrente bestehen.

In wie weit eine Rentensteigerung durch einen Hinzuverdienst erfolgen kann, liegt nicht in meinem Kenntnisbereich.

Lieben Gruß sendet agnes

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 21:47
von maday
Ich mache noch auf die Broschüre der RV "Erwerbsminderungsrentner:So viel können Sie hinzuverdienen"
aufmerksam.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... dienen.pdf

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Fr 28. Feb 2014, 11:19
von Anna61
Ich beziehe selbst Teil-EMR und verdiene bis zur Hinzuverdienstgrenze dazu.
Laut Rentenberater erwirbt man sich dafür noch zusätzliche Rentenpunkte und somit wird der zweite Teil der Altersrente höher ausfallen als jetzt die Teilerwerbsminderungsrente.
d.h. die Teilerwerbsminderungsrente = halbe volle Rente bleibt gleich... der zweite Teil erhöht sich...
Je nachdem wie lange du arbeiten kannst z.B. bis zum regulären Eintritt in die Altersrente entfällt auch der Abschlag von 10,8%

LG Anna

P.S.: ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Fr 28. Feb 2014, 15:36
von k@lle
Je nachdem wie lange du arbeiten kannst z.B. bis zum regulären Eintritt in die Altersrente entfällt auch der Abschlag von 10,8%
Also das hab ich noch nicht gehört/gelesen....hast du da was Schriftliches?

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Fr 28. Feb 2014, 20:48
von maday
k@lle hat geschrieben:
Je nachdem wie lange du arbeiten kannst z.B. bis zum regulären Eintritt in die Altersrente entfällt auch der Abschlag von 10,8%
Also das hab ich noch nicht gehört/gelesen....hast du da was Schriftliches?
Ich versuche mich mal in der Erklärung:
Angenommen jemand erhält Teilerwerbsminderungsrente. Seine Erwerbsminderungsrente beträgt bei vollem Bezug 1.000 Euro. Da dieser jemand aber nur die Teil-EMR erhält, beträgt seine Rente nur 500 Euro abzüglich 10,8% (da er angenommen unter 60 J.alt ist). Da die RV festgestellt hat, dass diese Person noch 4h täglich arbeiten kann, geht diese Person diese erlaubte Zeit noch arbeiten. Für diesen Verdienst erwirtschaftet diese Person neue Renteneckpunkte. Diese Tätigkeit wird bis zur regulären Altersrente fortgeführt. Wenn diese Person dann in die reguläre Altersrente geht, setzt sich seine Altersrente wie folgt zusammen: 50% seiner Altersrente werden 1:1 aus der Teil-EMR mit den 10,8% Abzug übernommen. Die andere Hälfte wird neu berechnet, da ja die neu erwirtschafteten Renteneckpunkte dazu gezählt werden müssen. Für diesen Teil der Rente erfolgt nun kein Abzug der 10,8%, da ja für diesen Teil der Altersrente vorher keine EMR gezahlt wurde.

Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist.

Gruß maday

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Fr 28. Feb 2014, 21:17
von Anna61
sehr gut maday... ich wusste doch dass ich es zu kompliziert erklärt habe... aber genau so wie du es beschrieben hast verhält es sich.

Re: REntenbeiträge bei Hinzuverdienst EM

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 18:51
von Anna61
@ kalle
lies mal hier: eine Antwort von der DRV auf diese Fragestellung: https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html ... tid]=20397