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Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was passiert

Verfasst: So 9. Feb 2014, 12:44
von Yeti
Wenn ein Erwerbsminderung -Renten -Bezieher stirb, was passiert mit der Rente?
Bekommt seine Frau die weiter? Gemindert? oder Nichts?
Was ist zu tun? Witwenrentenantrag?
Danke für alle Antworten.
Ehemann meiner Kollegin ist gestern gestorben.
Sie Arbeitet halbtags.

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 12:50
von maday
Die Frau muß Witwenrente beantragen. In den ersten 3 Monaten erhält die Frau die Rente in voller Höhe weiter, danach gibt es nur noch ca. 50% als Witwenrente. Beerdigungsinstitute wissen über so etwas Bescheid und helfen auch bei der Antragstellung.

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 13:08
von Yeti
Danke für schnelle Reaktion Toll !!!

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 13:32
von Vrori
Hallo,

gibt es die ca. 50 % von der Erwerbsminderungsrente oder von der evtl. zu erhaltenden Altersrente des verstorbenen Versicherten?

man kann das alles gar nicht so pauschal beantworten..kommt drauf an, wann die Ehe geschlossen wurde, wie alt man selber ist und und und..
gibt den Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente...es werden eigene Einkünfte auf die Rente angerechnet...und und und..


xxx.witwenrente24.de/witwenrente/witwenrente.html

statt des xxx bitte www einsetzen...

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 13:53
von Yeti
@Vrori
Danke für den Link.
Die Frau ist über 50 und seit 30 Jahren verheiratet.
Arbeitet nur halbtags.

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 14:33
von Doppeloma
Hallo Yeti, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns ... :umarm:

es ist richtig, dass eine Altersrente für 3 Monate weiter gezahlt wird, wenn der Rentner verstirbt, wie das bei einer EM-Rente ist weiß ich nicht (die stand ja in der Form nur dem EM-Rentner zu), man kann auch direkt über die Service-Nummer der DRV oder bei einer öffentlichen Renten-Beratungsstelle (von der DRV) nachfragen, die helfen dann auch bei den nötigen Anträgen.

Die Witwenrente ergibt sich aus der Altersrente des Verstorbenen, in dem Alter der Witwe sollte es die sogenannte "große Witwenrente" sein, was nicht bedeutet, dass die wirklich besonders hoch sein wird.

Mein Schwiegervater bekommt aus der Rente seiner verstorbenen Ehefrau gerade mal knapp 100 € (sie hatte rund 400 € Rente), weil seine eigene Rente angerechnet wird, bei Einkommen ist das ähnlich, da kann man aber eventuell durch Reduzierung der Arbeitszeit einen höheren Anteil an Witwenrente erreichen.

Es gab jedenfalls bei ihm ein ziemlich "böses Erwachen" als er den Betrag der Witwer-Rente dann im Bescheid gelesen hat, die Kosten laufen ja weiter, auch wenn ein Partner nicht mehr da ist.

Es ist richtig, dass auch die Beerdigungsinstitute sowas mit erledigen, das lassen die sich aber dann auch extra gut bezahlen, besonders die Hinterbliebenen merken dann oft nicht mehr, wie gründlich sie finanziell ausgenommen werden dabei, also besser kostenlose Möglichkeiten nutzen, auch wenn es natürlich sehr belastend ist in dieser Situation.

Alles Gute für die Betroffenen, es dauert leider geraume Zeit, bis man da selber die Zeit zum Trauern finden kann und wird ... :koepfchen: :troesten:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Wenn ein Erwerbsminderung Renten Bezieher stirb was pass

Verfasst: So 9. Feb 2014, 17:31
von Yeti
Danke Doppeloma, ich werde versuchen der Kollegin entsprechend Deiner Antwort zu helfen.