Hallo an alle ...In diesem Thread geht es mir nur um die um die "richtige" Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen.
Ich tue mich damit unsagbar schwer. Ich finde einfach nicht das richtige Worte / Maß . Nicht zu viel , nicht zu wenig , detailliert aber nicht zu ausschweifend usw usw....
In diesem Fall wollte ich zu dieser Antragstellung eigentlich nur meine Krankheiten und die daraus entstandenen Einschränkungen beschreiben.
Muss ich denn jetzt auch darin schreiben was mir gut tut ?? Wäre das nicht eher schädlich ?????
Sorry , ich blicke das gerade wieder nicht
Thema Rente : Ja die ist auf anraten meines Doc vor kurzem eingereicht worden.
Da war ich aber hier noch nicht auf das Forum gestoßen. Den Antrag habe ich nur zusammen mit meinem Doc ausfüllen können
(also diese diese beiden R Anträge.) Da war ich selber nicht im stande zu.Den Rentenantrag selber habe ich dann persönlich
gemacht. Das war ein absoluter Horror Tag... Das war für mich so stressig .... Danach war ich so fertig das ich es kaum nach Hause geschafft habe.
Ich musste mich gleich hinlegen und habe nur gepennt...
Seit dem Tag kann ich überhaupt nicht mehr abschalten...Meine Gedanken sind nur noch beim Thema Rente ( tierische Angst zum Gutachter zu müssen ,
im Antrag alles richtig gemacht zu haben , was passiert bei Ablehnung usw usw.) und beim Schwerbehindertenausweis.( beachte ich alle Ratschläge , schreibe und lege ich einen Jammerlappen bei oder nicht wie schreibst Du ihn am besten usw usw .... )
Seit ich das Forum gefunden habe und einiges hier gelesen habe werde ich immer unsicherer.. Einen Jammerlappen habe ich zum Beispiel beim Rentenantrag gar nicht abgegeben.
Davon hatte ich vorher auch noch nie etwas gehört. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen so etwas dazu zu tun weil ich es bestimmt als Minuspunkt gesehen hätte ( nach dem Motto
schau mal was schreibt der denn hier ....ist das nicht übertrieben )
Seit Tagen versuche ich nun diesen erst einmal für den Ausweis zu schreiben. Das ist schon echt überfordernd für mich ....
Macht es dann überhaupt noch einen Sinn einen "ausführlicheren" für die Rente nachzureichen / bzw. bei einem evtl. Gutachter Termin abzugeben
oder sollte man den für einen evtl.Widerspruch in der Hinterhand behalten für den Fall das die Rente in erster Instanz abgelehnt wird.
P.S. Habe hier irgendwo gelesen das man sich eine Stichpunkt Liste für den Gutachter machen soll . Ist diese Stichpunktliste und der Jammerlappen dasselbe ?????
LG
HSV