Hallo Arighis,
habe heute ein Schreiben von der AfA bekommen, in dem sie mir mitteilen, dass ich laut ärztlichem Gutachten nicht leistungsgemindert und vollschichtig arbeitsfähig bin.
Dies stellt für mich schlichtweg eine Unverfrorenheit und Frechheit dar.
so besonders viel ist uns ja von dir noch nicht bekannt, warst du zu einer Reha oder läuft ein Antrag auf EM-Rente für den schon ein GA gemacht wurde ... da ist es üblich, dass die AfA sich gerne der Meinung der DRV anschließt, um Differenzen mit denen aus dem Wege zu gehen ...
Ich habe einen GdB von 50, leide unter Blasenekstrophie, schweren Depressionen, Diabetes mellitus insulinabhängig und Bronchialasthma. Der Arzt beim ärztlichen Dienst hat mich ca. 12 Minuten beurteilt und kann dann entscheiden, in welcher gesundheitlichen Situation ich mich befinde?
Was hast du erwartet, es geht um deinen Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, die wissen sehr gut, dass die Leute nicht wirklich "Vermittlungsfähig" sind, das ist aber nun mal eine Voraussetzung für die Leistung von ALGI ... um es mal hart auszudrücken, hat die AfA langsam auch keine Lust mehr "Ersatzkrankengeld" zu zahlen, was sie später (oft) nichtmal aus einer bewilligten EM-Rente erstattet bekommen wird und die Betroffenen müssen immer stärker darunter leiden.
Also muss man wenigstens so tun, als ob man dich "nur in Arbeit vermitteln braucht" und alles wird gut ... dass du dich da vollkommen verar***t fühlst kann
JEDER hier gut verstehen, aber wenn du dein "nicht können" zu deutlich machst, bei der AfA dann lehnen die (gesetzlich mit Recht) deinen Anspruch komplett ab, weil du dich nicht der Vermittlung zur Verfügung stellst.
Das ist eine reine Farce! Ich habe am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt um mich beraten zu lassen, was ich dagegen unternehmen kann. So kann man meines Erachtens nicht mit Menschen umgehen. Ich habe von der AfA noch keinen Cent erhalten, und jetzt drohen sie mir, das sie mir die Leistungen entziehen, wenn ich nicht mitwirke.
Wenn du wobei "nicht mitwirkst" ???
Man muß dir schon Rechtsgrundlagen benennen, die den Forderungen der AfA auch entsprechen, nicht
ALLES was die unter dem "Deckmäntelchen" der Mitwirkungspflicht" verkaufen, gehört da wirklich auch dazu ...
Was hat denn der Termin beim Anwalt ergeben, und in welchem konkreten Zusammenhang wird dir mit dem "Entzug" der Leistung gedroht ...
Was kann man denn entziehen, wenn man noch nichts erhalten hat?
NIX, darum frage ich ja nach, in welchem Zusammenhang man das androht, wenn es noch gar keinen Leistungsbescheid gibt, dann solltest du dich vielleicht mal in Nürnberg darüber beschweren, dass man dir die zustehende Geldleistung (ab dem XXX ???) noch immer vorenthält, von irgendwas musst du schließlich auch Leben können und deine Miete bezahlen.
Die AfA hat mir einen Termin gesetzt, bis zu dem ich mich bei meinem bisherigen Arbeitgeber melden soll, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dieser Termin ist der 4.Januar. Mein AG ist erst am 03.01.14 wieder zu sprechen. Also ist dieser Termin viel zu knapp gesetzt.
Das würde ich direkt einscannen und mit einer Beschwerde nach Nürnberg schicken, wie begründet denn die AfA diese Forderung, dafür gibt es doch überhaupt
KEINE Rechtsgrundlage ... wenn du in deiner Firma arbeiten könntest, wärst du ja nicht seit mehr als 1,5 Jahren AU geschrieben ...
Deine Firma braucht sich dazu überhaupt
NICHT zu äußern, solange deine Ärzte dich AU schreiben, dürfen die dich gar nicht arbeiten lassen ...
Ich kann dir nur dringend raten eine Beschwerde dazu (per Mail) nach Nürnberg zu schicken, die ticken doch nicht mehr ganz sauber bei deiner AfA, das Schreiben bitte im Anhang mitsenden ...
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Versuche bitte trotzdem einigermaßen sachlich zu bleiben und betone deine Bereitschaft dich in andere Arbeit "vermitteln zu lassen", aber für deinen aktuellen Job bist du immer noch krank und kannst dort nicht arbeiten ... dein AG ist auch nicht bereit das zu "erlauben".
Es ist egal ob du deinen AG darauf wirklich angesprochen hast oder nicht, ich würde sogar soweit gehen, dass die AfA diese Forderung bitte
SELBER an deinen AG herantragen möge, da er zu solchen Experimenten mit deiner Gesundheit nicht bereit ist.
Ansonsten möge man dir die zutreffende Rechtsgrundlage dazu nennen, die deinen AG dazu verpflichtet, damit die AfA keine Leistungen nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld erbringen muss.
Zudem erwartest du deinen Leistungsbescheid ab dem XX und die Überweisung der bereits überfälligen Beträge ab dem YYY (das natürlich nur, wenn es zutreffend ist).
Ab dem Tag nach der Aussteuerung (wann war das ???) besteht Anspruch auf die Geldleistung und zum Monatsende wird das jeweils überwiesen, lass dir das nicht länger gefallen.
Das GA kannst du dir direkt beim Med. Dienst in Kopie einfordern (verlange
Teil A UND Teil B), das steht dir zu, dafür gibt es außer § 25 SGB X noch viele weitere Gesetze zu Patientenrechten auf die Einsicht in ihre Unterlagen, das gilt
AUCH für den Med. Dienst der AfA...
Ansonsten solltest du dich versuchen zu beruhigen, wenn du Bescheid und Geld erhalten hast, in gewissen Grenzen bleibt dir nichts anderes übrig als das "AfA-Spiel mitzuspielen", wenn du den Anspruch nicht verlieren willst, gegen das GA wirst du kaum etwas machen können, aber falls es dich tröstet hat es auch anderswo überhaupt keine Bedeutung.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der AfA gemacht?
Ja hier haben auch schon andere in letzter Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht, sie sollten "Bescheinigungen" ihrer AG vorlegen, dass sie dort nicht beschäftigt oder mit anderen Arbeiten betraut werden können ... das scheitert allerdings bereits daran, dass die AG zu solchen Erklärungen rechtlich gegenüber der AfA überhaupt nicht verpflichtet sind ...
Zudem kann dein AG auch gar nicht beurteilen, ob du medizinisch gesehen in der Lage bist deine Arbeit wieder aufzunehmen, denn auch dem AG gegenüber brauchst du keine Auskunft zu gesundheitlichen Themen geben und selbst wenn du das freiwillig tust oder schon getan hast, fehlen die medizinischen Kenntnisse, das überhaupt beurteilen zu können.
Darum bist du ja vom Arzt deiner Wahl AU geschrieben und nur der kann beurteilen, ob du (in deiner letzten Tätigkeit) arbeitsfähig bist oder nicht, die Feststellung des Amtsarztes hat dafür keine Bedeutung, der sollte (eigentlich) nur deine
Restleistungsfähigkeit für "ANDERE" Tätigkeiten feststellen ... in die man dich dann eventuell "vermitteln" könnte ... keine Sorge ... tatsächlich vermittelt wurde hier von den Ausgesteuerten noch keiner, das ist alles nur "heiße Luft" ...
Und dich kann dabei Niemand zur "Mitwirkung verpflichten", wenn ein Dritter (dein AG) was tun soll, was er gar nicht tun braucht, das einzige was dein AG tun musste, war die Lohnbescheinigung auszustellen, die für die Berechnung des ALGI bei der AfA erforderlich ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
