laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgemindert

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Arighis
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laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgemindert

Ungelesener Beitrag von Arighis » Fr 20. Dez 2013, 21:17

Hallo,
habe heute ein Schreiben von der AfA bekommen, in dem sie mir mitteilen, dass ich laut ärztlichem Gutachten nicht leistungsgemindert und vollschichtig arbeitsfähig bin.
Dies stellt für mich schlichtweg eine Unverfrorenheit und Frechheit dar. Ich habe einen GdB von 50, leide unter Blasenekstrophie, schweren Depressionen, Diabetes mellitus insulinabhängig und Bronchialasthma. Der Arzt beim ärztlichen Dienst hat mich ca. 12 Minuten beurteilt und kann dann entscheiden, in welcher gesundheitlichen Situation ich mich befinde? Das ist eine reine Farce! Ich habe am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt um mich beraten zu lassen, was ich dagegen unternehmen kann. So kann man meines Erachtens nicht mit Menschen umgehen. Ich habe von der AfA noch keinen Cent erhalten, und jetzt drohen sie mir, das sie mir die Leistungen entziehen, wenn ich nicht mitwirke. Was kann man denn entziehen, wenn man noch nichts erhalten hat? Die AfA hat mir einen Termin gesetzt, bis zu dem ich mich bei meinem bisherigen Arbeitgeber melden soll, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dieser Termin ist der 4.Januar. Mein AG ist erst am 03.01.14 wieder zu sprechen. Also ist dieser Termin viel zu knapp gesetzt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der AfA gemacht?
Habe ich das Recht eine Kopie des ärztlichen Gutachtens anzufordern oder einzusehen?

Gruss
Arighis (Klaus)

maniacx
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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von maniacx » Sa 21. Dez 2013, 15:50

Du kannst Akten Einsicht anfordern nach § 25 SGB X, gegen das Gutachten kannst du nichts direkt machen nur gegen Bescheide die darauf sich begründen.

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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 25. Dez 2013, 01:00

Hallo Arighis, :smile:
habe heute ein Schreiben von der AfA bekommen, in dem sie mir mitteilen, dass ich laut ärztlichem Gutachten nicht leistungsgemindert und vollschichtig arbeitsfähig bin.
Dies stellt für mich schlichtweg eine Unverfrorenheit und Frechheit dar.


so besonders viel ist uns ja von dir noch nicht bekannt, warst du zu einer Reha oder läuft ein Antrag auf EM-Rente für den schon ein GA gemacht wurde ... da ist es üblich, dass die AfA sich gerne der Meinung der DRV anschließt, um Differenzen mit denen aus dem Wege zu gehen ... :confused: :Gruebeln:
Ich habe einen GdB von 50, leide unter Blasenekstrophie, schweren Depressionen, Diabetes mellitus insulinabhängig und Bronchialasthma. Der Arzt beim ärztlichen Dienst hat mich ca. 12 Minuten beurteilt und kann dann entscheiden, in welcher gesundheitlichen Situation ich mich befinde?
Was hast du erwartet, es geht um deinen Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, die wissen sehr gut, dass die Leute nicht wirklich "Vermittlungsfähig" sind, das ist aber nun mal eine Voraussetzung für die Leistung von ALGI ... um es mal hart auszudrücken, hat die AfA langsam auch keine Lust mehr "Ersatzkrankengeld" zu zahlen, was sie später (oft) nichtmal aus einer bewilligten EM-Rente erstattet bekommen wird und die Betroffenen müssen immer stärker darunter leiden. :Wut: :schimpfen:

Also muss man wenigstens so tun, als ob man dich "nur in Arbeit vermitteln braucht" und alles wird gut ... dass du dich da vollkommen verar***t fühlst kann JEDER hier gut verstehen, aber wenn du dein "nicht können" zu deutlich machst, bei der AfA dann lehnen die (gesetzlich mit Recht) deinen Anspruch komplett ab, weil du dich nicht der Vermittlung zur Verfügung stellst.
Das ist eine reine Farce! Ich habe am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt um mich beraten zu lassen, was ich dagegen unternehmen kann. So kann man meines Erachtens nicht mit Menschen umgehen. Ich habe von der AfA noch keinen Cent erhalten, und jetzt drohen sie mir, das sie mir die Leistungen entziehen, wenn ich nicht mitwirke.
Wenn du wobei "nicht mitwirkst" ???
Man muß dir schon Rechtsgrundlagen benennen, die den Forderungen der AfA auch entsprechen, nicht ALLES was die unter dem "Deckmäntelchen" der Mitwirkungspflicht" verkaufen, gehört da wirklich auch dazu ...
Was hat denn der Termin beim Anwalt ergeben, und in welchem konkreten Zusammenhang wird dir mit dem "Entzug" der Leistung gedroht ... :confused: :Gruebeln:
Was kann man denn entziehen, wenn man noch nichts erhalten hat?


NIX, darum frage ich ja nach, in welchem Zusammenhang man das androht, wenn es noch gar keinen Leistungsbescheid gibt, dann solltest du dich vielleicht mal in Nürnberg darüber beschweren, dass man dir die zustehende Geldleistung (ab dem XXX ???) noch immer vorenthält, von irgendwas musst du schließlich auch Leben können und deine Miete bezahlen.
Die AfA hat mir einen Termin gesetzt, bis zu dem ich mich bei meinem bisherigen Arbeitgeber melden soll, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dieser Termin ist der 4.Januar. Mein AG ist erst am 03.01.14 wieder zu sprechen. Also ist dieser Termin viel zu knapp gesetzt.
Das würde ich direkt einscannen und mit einer Beschwerde nach Nürnberg schicken, wie begründet denn die AfA diese Forderung, dafür gibt es doch überhaupt KEINE Rechtsgrundlage ... wenn du in deiner Firma arbeiten könntest, wärst du ja nicht seit mehr als 1,5 Jahren AU geschrieben ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Deine Firma braucht sich dazu überhaupt NICHT zu äußern, solange deine Ärzte dich AU schreiben, dürfen die dich gar nicht arbeiten lassen ...

Ich kann dir nur dringend raten eine Beschwerde dazu (per Mail) nach Nürnberg zu schicken, die ticken doch nicht mehr ganz sauber bei deiner AfA, das Schreiben bitte im Anhang mitsenden ...

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Versuche bitte trotzdem einigermaßen sachlich zu bleiben und betone deine Bereitschaft dich in andere Arbeit "vermitteln zu lassen", aber für deinen aktuellen Job bist du immer noch krank und kannst dort nicht arbeiten ... dein AG ist auch nicht bereit das zu "erlauben".

Es ist egal ob du deinen AG darauf wirklich angesprochen hast oder nicht, ich würde sogar soweit gehen, dass die AfA diese Forderung bitte SELBER an deinen AG herantragen möge, da er zu solchen Experimenten mit deiner Gesundheit nicht bereit ist.

Ansonsten möge man dir die zutreffende Rechtsgrundlage dazu nennen, die deinen AG dazu verpflichtet, damit die AfA keine Leistungen nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld erbringen muss.

Zudem erwartest du deinen Leistungsbescheid ab dem XX und die Überweisung der bereits überfälligen Beträge ab dem YYY (das natürlich nur, wenn es zutreffend ist).

Ab dem Tag nach der Aussteuerung (wann war das ???) besteht Anspruch auf die Geldleistung und zum Monatsende wird das jeweils überwiesen, lass dir das nicht länger gefallen.

Das GA kannst du dir direkt beim Med. Dienst in Kopie einfordern (verlange Teil A UND Teil B), das steht dir zu, dafür gibt es außer § 25 SGB X noch viele weitere Gesetze zu Patientenrechten auf die Einsicht in ihre Unterlagen, das gilt AUCH für den Med. Dienst der AfA... :keule:

Ansonsten solltest du dich versuchen zu beruhigen, wenn du Bescheid und Geld erhalten hast, in gewissen Grenzen bleibt dir nichts anderes übrig als das "AfA-Spiel mitzuspielen", wenn du den Anspruch nicht verlieren willst, gegen das GA wirst du kaum etwas machen können, aber falls es dich tröstet hat es auch anderswo überhaupt keine Bedeutung.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der AfA gemacht?
Ja hier haben auch schon andere in letzter Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht, sie sollten "Bescheinigungen" ihrer AG vorlegen, dass sie dort nicht beschäftigt oder mit anderen Arbeiten betraut werden können ... das scheitert allerdings bereits daran, dass die AG zu solchen Erklärungen rechtlich gegenüber der AfA überhaupt nicht verpflichtet sind ... :Ohnmacht:

Zudem kann dein AG auch gar nicht beurteilen, ob du medizinisch gesehen in der Lage bist deine Arbeit wieder aufzunehmen, denn auch dem AG gegenüber brauchst du keine Auskunft zu gesundheitlichen Themen geben und selbst wenn du das freiwillig tust oder schon getan hast, fehlen die medizinischen Kenntnisse, das überhaupt beurteilen zu können.

Darum bist du ja vom Arzt deiner Wahl AU geschrieben und nur der kann beurteilen, ob du (in deiner letzten Tätigkeit) arbeitsfähig bist oder nicht, die Feststellung des Amtsarztes hat dafür keine Bedeutung, der sollte (eigentlich) nur deine Restleistungsfähigkeit für "ANDERE" Tätigkeiten feststellen ... in die man dich dann eventuell "vermitteln" könnte ... keine Sorge ... tatsächlich vermittelt wurde hier von den Ausgesteuerten noch keiner, das ist alles nur "heiße Luft" ...

Und dich kann dabei Niemand zur "Mitwirkung verpflichten", wenn ein Dritter (dein AG) was tun soll, was er gar nicht tun braucht, das einzige was dein AG tun musste, war die Lohnbescheinigung auszustellen, die für die Berechnung des ALGI bei der AfA erforderlich ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Arighis » Sa 28. Dez 2013, 21:30

Hallo Doppeloma,
zunächst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Deine Ausführungen haben mich ein wenig beruhigt.
Ich war am 23.12.13 bei meinem Rechtsanwalt und er sieht die ganze Situation ähnlich wie Du. Er wird der AfA ein Schreiben schicken, indem wir Akteneinsicht verlangen.
Desweiteren findet er die Terminsetzung 04.01.14 völlig unrealistisch. Er ist genau der selben Ansicht wie Du, dass die AfA sich höchstenfalls selbst mit meinem AG in Verbindung setzen soll, da ja mein AG meine gesundheitliche Situation überhaupt nicht einschätzen kann und dies auch nicht sollte.
Was meinst Du: sollte ich die ganze Sache komplett meinem Anwalt überlassen, oder sollte ich selbst ein Schreiben an die AfA richten, indem ich um einen Leistungsbescheid bitte. Ich bin seit dem 07.11.13 ausgesteuert und habe seither noch keinen Cent an Leistungen erhalten. So langsam komme ich an meine absoluten finanziellen Grenzen und weiss eigentlich nicht wie ich die nächsten 4 Wochen finanziell überstehen soll.

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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 28. Dez 2013, 22:50

Hallo Arighis,
zunächst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Deine Ausführungen haben mich ein wenig beruhigt.
Das freut mich ...
Ich war am 23.12.13 bei meinem Rechtsanwalt und er sieht die ganze Situation ähnlich wie Du. Er wird der AfA ein Schreiben schicken, indem wir Akteneinsicht verlangen.
Das ist nur eine Seite, er bekommt aber (normalerweise) auf diesem Wege nicht das AfA-GA, das gibt es nur direkt beim Med. Dienst, weil zumindest Teil A der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
Das solltest du dir am Besten dort persönlich (Ausweis und Beistand mitnehmen) abholen.
Desweiteren findet er die Terminsetzung 04.01.14 völlig unrealistisch. Er ist genau der selben Ansicht wie Du, dass die AfA sich höchstenfalls selbst mit meinem AG in Verbindung setzen soll, da ja mein AG meine gesundheitliche Situation überhaupt nicht einschätzen kann und dies auch nicht sollte.
Ich empfinde diese ganze Forderung unrealistisch und unverfroren, denn die AfA hat dazu kein Recht ... das mit der Idee "die sollen selber fragen" war eher ein Joke, denn die dürfen der AfA gar keine Auskünfte geben zu deiner Person, das würde dem Datenschutz zuwiderlaufen ... sowas sollte ein Anwalt aber auch wissen.
Was meinst Du: sollte ich die ganze Sache komplett meinem Anwalt überlassen, oder sollte ich selbst ein Schreiben an die AfA richten, indem ich um einen Leistungsbescheid bitte. Ich bin seit dem 07.11.13 ausgesteuert und habe seither noch keinen Cent an Leistungen erhalten. So langsam komme ich an meine absoluten finanziellen Grenzen und weiss eigentlich nicht wie ich die nächsten 4 Wochen finanziell überstehen soll.
Da "bittet" man doch nicht mehr, hast du das schriftlich vorliegen mit dem Termin zur Klärung mit deinem AG ???

Dann scanne das bitte ein und schicke es als Anhang mit ...
Habe dir ja oben schon die zuständige Stelle für sowas bei der AfA verlinkt, mach ich gerne erneut.

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Dazu teilst du deine Daten mit / Briefkopf wie sonst auch /Kunden-Nummer nicht vergessen ...

und dann schreibst du etwa so :

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 07,11.2013 bin ich aus dem Krankengeld ausgesteuert, mein kompletter Antrag auf ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit liegt der AfA seit dem XXX nachweislich vor.

Bisher ist mir weder ein Bescheid zugegangen, noch wurden die bereits überfälligen Leistungen für den Monat November überwiesen.
Statt dessen erhielt ich das angefügte Schreiben (vom YYY), in dem ich ohne Angabe einer Rechtsgrundlage (die meinen Arbeitgeber dazu verpflichten könnte) aufgefordert werde meine Tätigkeit wieder aufzunehmen und dazu bis zum 04.01.2014 der AfA Bericht zu erstatten.

Ansonsten wird mir mit Leistungsentzug gedroht, ich frage mich was man mir entziehen will, habe ja bisher noch keinen Bescheid und kein Geld erhalten ???
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Forderung mit den geltenden Gesetzen nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld und weiterer Leistungseinschränkung (ärztlich bescheinigt) für die bisherige Tätigkeit nicht in Einklang zu bringen ist und auch nicht zu meinen "Mitwirkungspflichten" gehören kann.

Das erstellte ärztliche Gutachten dazu liegt mir bisher nicht vor, die persönliche Untersuchung hat ganze 15 Minuten in Anspruch genommen, eine umfassende, objektive Beurteilung meiner "Restleistungsfähigkeit" für den allgemeinen Arbeitsmarkt stelle ich mir etwas anders vor, bei der Untersuchung war bereits bekannt, dass ich für meine letzte Tätigkeit weiterhin nicht einsatzfähig bin.

Selbstverständlich stelle ich mich der Vermittlung entsprechend der Forderungen des § 145 SGB III mit meiner Restleistungsfähigkeit auch weiterhin zur Verfügung !
Ich fordere Sie hiermit auf die zuständige AfA anzuweisen, mir den Leistungsbescheid ab dem 07.11.2013 umgehend zukommen zu lassen und das überfällige Geld für den Monat November 2013 sowie die laufenden Leistungen ohne weitere Verzögerungen pünktlich zu überweisen.

Ich habe Miete zu zahlen und benötige das Geld dringend für den laufenden Lebensunterhalt, der Verweis auf andere Leistungsträger ist nicht zulässig, da ALG I vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, bei weiterer Verzögerung meiner zustehenden Leistung sehe ich mich gezwungen das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen und dort eine "Einstweilige Anordnung" zu erwirken.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichem Gruß

Aghiris


Das solltest du spätestens Monat morgen rausschicken, am Wochenend machen die dort auch nichts, meist bekommt man wenige Tage danach eine Antwort und oft genug auch ganz schnell den Bescheid und das geld ... manchmal ist die Antwort zunächst nicht sehr "befriedigend" ...
Die stehen natürlich immer hinter ihren Leuten und versuchen alles schön zu reden oder als "Mißverständnis" darzustellen, behalte dir diese Antworten gut (ruhig ausdrucken, auch ein PC macht manchmal schlapp) und melde dich dann wieder, zur Not gibt es noch "Nachschlag" aber meist genügt das schon ...

Vielleicht kannst du deinen Anwalt dann bald erstmal zurückpfeifen ... :Gruebeln: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma

PS: ich wäre ja frech und würde denen auch noch ein gutes Neues Jahr wünschen ... :jaa: :cool:
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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Arighis » So 29. Dez 2013, 00:06

Hallo Doppeloma,
nochmals vielen Dank für Deine Antwort!!!!
Ich habe alles schon in einer Mail gefertigt, die ich dann am Montag, dem 30.12.2013 versenden will.
Ich denke aber, dass ich mich vorher vielleicht nochmal mit meinem Anwalt kurzschließen sollte, damit nicht Dinge doppelt gesagt werden. Er hat mir in vollem Umfang seine rechtliche Unterstützung zugesagt und ich werde ihm von Deinen zitierten Zeilen berichten, bevor ich eine e-Mail nach Nürnberg verschicke.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass ein Schreiben eines Rechtsanwalts, die AfA etwas mehr beeindruckt als ein Einspruch eines einfachen Kunden. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die meine RA-Beratung voll abdeckt. Oder meinst Du, aufgrund Deiner Erfahrung, dass Einlassungen von Rechtsbeiständen weniger erfolgreich sind?? Dann würde ich es natürlich alleine versuchen. Nochmals auf Deine Antwort wartend verbleibe ich

Lieber Gruss
Arighis

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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 29. Dez 2013, 00:35

Hallo Aghiris, :smile:
Ich denke aber, dass ich mich vorher vielleicht nochmal mit meinem Anwalt kurzschließen sollte, damit nicht Dinge doppelt gesagt werden. Er hat mir in vollem Umfang seine rechtliche Unterstützung zugesagt und ich werde ihm von Deinen zitierten Zeilen berichten, bevor ich eine e-Mail nach Nürnberg verschicke.
Die Entscheidung dazu kann ich dir nicht abnehmen, dein Anwalt will sich ja an die AfA vor Ort wenden, per Mail nach Nürnberg ist eher unüblich durch Anwälte, es heißt ja "Kundenreaktionsmanagement", die haben zwar auch eine Postadresse und eine Fax-Nummer, das dauert aber erfahrungsgemäß alles zu lange.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass ein Schreiben eines Rechtsanwalts, die AfA etwas mehr beeindruckt als ein Einspruch eines einfachen Kunden.
Weiß ich nicht ob die das mehr beeindruckt, wir hatten hier im Forum schon mehrfach Erfolg damit, wenn die AfA vor Ort solche Sprenzchen gemacht hat ... ich persönlich habe mit denen schon mehrfach zu tun gehabt (immer ohne Anwalt), auch noch als unser JC nicht in die Füße kam mit der Bewilligung von ALGII ...

Erst hat man uns (Anfang Oktober) weggeschickt, weil es angeblich zu früh sei für den Antrag und dann standen wir (auch im Dezember) ohne Geld für die Miete da, weil sie nicht rechtzeitig fertig wurden mit dem Antrag und der Überweisung ... nach 3-4 Mails und 2 weiteren Tagen war das Geld auf dem Konto und der Bescheid dazu im Briefkasten ... :applaus:
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die meine RA-Beratung voll abdeckt.


Das würde ich mir aufheben bis ich es wirklich nicht mehr alleine schaffen kann, bisher ist doch noch gar nichts "Schlimmes passiert", und RSV haben auch nichts dagegen Geld zu sparen ... :Gruebeln: :teufel:
Oder meinst Du, aufgrund Deiner Erfahrung, dass Einlassungen von Rechtsbeiständen weniger erfolgreich sind?? Dann würde ich es natürlich alleine versuchen. Nochmals auf Deine Antwort wartend verbleibe ich
Es kommt immer darauf an, um welche "Einlassungen" es sich da handelt, wenn ein Widerspruch vom Anwalt eingereicht und begründet wird, hat das durchaus (manchmal) eine andere Wirkung als wenn ein "Kunde" sich da etwas unbeholfen selber versucht ... aber aktuell geht es doch nur darum der AfA die allgemeinen Grenzen ihres Tuns aufzuzeigen ... :keule: :keule: :keule:

Einen Bescheid gegen den ein Anwalt (bei Notwendigkeit) zielgerichtet vorgehen könnte, hast du doch noch gar nicht ... ich wüßte im Moment nicht was er anders argumentieren könnte, die "Drohung" mit der EA am SG ist schon ein ziemlicher "Versuchsballon", mehr kann der im Moment eigentlich auch nicht machen oder schreiben ... :Gruebeln:

Wenn die sich dazu gar nicht rühren, dann könnte er dir da sehr behilflich sein, das dann auch am SG einzuleiten ... unter uns mußt du dafür allerdings wirklich so gut wie "Pleite sein" :koepfchen: , als "Schuß ins Blaue" bei der "Ober-AfA" hat das aber immer ganz gut gewirkt ...

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Re: laut ärztlichem Gutachten der AfA nicht leistungsgeminde

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 29. Dez 2013, 10:48

Hallo,

seinerzeit knallte mir der SB der Afa auch vor den Bauch: da fragen sie jetzt erst mal ihren Arbeitgeber, wann sie dort wieder anfangen können und die müssen ihnen einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen..

ich hab dann mit unserer Geschäftsführung gesprochen (20.000 Mitarbeiter)...und die haben dann sehr ironisch gemeint: da soll doch der SB des Afa uns mal anschreiben, nach welcher Rechtsgrundlage, wenn sie doch noch krank sind..

das habe ich dann schriftlich meinem SB mitgeteilt: er möge doch bitte meinem AG die Rechtsgrundlage seines Ansinnens mitteilen..

auf dies Schreiben habe ich nie eine Antwort erhalten...

mach das so, wie Doppeloma dir rät, da bist du auf der richtigen Seite..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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