Hallo Scherben,
frag da für jemanden
wie wird das nun nochmal angerechnet der 450 Euro Job
wenn jemand geringe RegelAltersrente plus Grusi bekommt
Es kommt auf die (konkrete) Höhe der Rente an, auf die Wohnkosten (im "angemessenen, örtlichen" Bereich für diese Person), wann die Grusi ganz wegfällt, denn die soll ja nur "Bedürftigen" das Überleben ermöglichen, wenn die Rente zu gering ausfällt.
ich hab nun gelesen das 135 € anrechnungsfrei sind
der Rest mit sozialamt verrechnet wird
Das stimmt nur zum Teil, es gibt nicht den Betrag 135 € als anrechnungsfrei, sondern von je 100 € Nebeneinkommen darf man 30 € behalten und der Rest wird angerechnet ... das ergibt zwar bei 450 € (rein rechnerisch) 135 €, die Grusi fällt aber dann schon ganz weg, wenn er weniger als 315 € vom Amt zu seiner Rente dazu bekommt.
Echte "Freibeträge" auf Erwerbseinkommen (wie im SGB II) ohne Einfluß auf den Grusi-Betrag gibt es eigentlich nicht, wer deutlich mehr (zur Rente) verdient im Monat (regelmäßig), als vom Amt gezahlt wird, hat keinen Anspruch mehr auf diese Sozial-Leistung.
wenn allerding jemand volle Regelaltersrente bekommt
dann kann er 450 € voll anrechnungsfrei hinzuverdienen
JAEIN, wer volle Regelaltersrente bekommt darf verdienen soviel er will (und noch kann), die Zuverdienst-Grenze von 450 € bezieht sich nur auf vorzeitige DRV-Renten (wegen Schwebi / EM-Rente usw.)
BIS zum Eintritt in die Regelaltersrente.
Von der (vorzeitigen Alters- oder EM-Rente) Rente (von der DRV) darf bis zu diesem Betrag monatlich
KEIN Abzug vorgenommen werden, das gilt aber nicht für Leistungen aus der Grusi oder aus Sozial-Hilfe des SGB XII, da gilt was ich oben beschrieben habe ... sobald die "Bedürftigkeit" (durch ausreichendes Erwerbseinkommen auch unter 450 €) wegfällt, besteht kein Anspruch mehr auf Grusi.
stimmt das nun so ?
So wie du es bisher verstanden hast, stimmt es
NICHT, beim Grusi-Amt interessieren die Zuverdienstgrenzen der DRV Niemanden,
JEDES Einkommen in Geld (auch Erbschaften /Lottogewinne/Geldgeschenke) wird
VOLL auf die Leistung angerechnet, nur bei einer beruflichen Tätigkeit "darf" man 30 von 100 € behalten ...
Aber nur solange der Nebenverdienst den Leistungsbetrag vom Amt nicht übersteigt, dann wird die Leistung eingestellt.
Bei kleiner Altersrente + Zuverdienst könnte man allerdings noch Wohngeld beantragen, aber auch hier gibt es obere Einkommensgrenzen, ganz unabhängig von den Zuverdienst-Grenzen bei einer DRV-Rente.
Liebe Grüße von der Doppeloma
