Hallo dorette,
nach langem hickhack wurde mir eine teilweise erwerbsminderungsrente bei bu gewährt.Ich bin 60. meine frage: kann ich damit mit 63 ohne abschläge in die altersrente gehen? Habe über 35 Jahre einbezahlt.
Leider ist es völlig egal wieviele Jahre du eingezahlt hast, nach Bewilligung /Bezug einer EM-Rente (auch wegen BU) ist eine ungekürzte Altersrente überhaupt nicht mehr möglich (es sei denn du würdest erneut ohne (BU)-Rente versicherungspflichtig tätig sein
VOR der Altersrente), die Abzüge aus der EM-Rente wegen BU (10,8%) bleiben ansonsten lebenslang bestehen ...
Bitte schau mal in deinen Renten-Bescheid, da sollte was dazu drin stehen welcher "Rentenwert" dir zugebilligt wurde, bei einer EM/BU-Rente ist das meines Wissen nicht der Wert 1 (voller Renten-Anspruch) sondern weniger (0,???) wegen der Abzüge auf EM/BU-Renten (gekürzter Renten-Anspruch) ...
Mal ganz abgesehen davon, kann man mit 63 sowieso nicht in eine "ungekürzte" Altersrente gehen

, bin selber auch aktuell 60 und in meiner Renten-Information steht zwar auch drin, dass ich ab 63 in vorgezogene Altersrente gehen könnte, wegen der (lange) erfüllten 35 Jahre, aber nur
MIT Abzügen (0,3% pro Monat früher, als die reguläre Altersrente) ...
Ohne Abzüge (
VOR der Regelaltersgrenze) geht aktuell eigentlich nur noch, wenn man den Schwerbehinderten-Ausweis hat, aber das ist auch schon nach Geburtsdatum gestaffelt, bei mir wäre das (theoretisch) mit 63,5 Jahren möglich gewesen, aber durch meine Berentung wegen EM (seit letztes Jahr) hat sich das ohnehin erledigt.
Nach fast 3 Jahrem hartem Kampf dafür mit der DRV, ist es mir aber inzwischen
EGAL ... ich bin froh, dass man mich endlich in Ruhe läßt, bevor man mir den gesundheitlichen "Rest" gegeben hätte ... eine Änderung der Rechtslage zu den Renten-Abschlägen (insbesondere bei EM/BU-Renten) könnte nur die Politik herbeiführen ...
ABER die sind ja vorerst weiter intensiv mit sich selber beschäftigt ...
Lieb Grüße von der Doppeloma
