Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Miko
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 22. Mär 2010, 09:56

Esuse hat geschrieben: Aber, wie verhält man sich richtig, der Termin ist bei einem Rahasachbearbeiter?
Alles was den Tatsachen entspricht, beschreiben und ggf. belegen.

:ic_up:
Gruß
Miko

Tarzan59
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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Mo 22. Mär 2010, 14:57

Hallo
Dazu habe ich auch einige Fragen.
Mein Widerspruch läuft.
Ich bekomme noch bis anfang Mai Krankengeld.
Muß mich dann arbeitslos melden.
Werde ich dann nach §17 eingestuft?
Von der RV ist aber meine Krankheit zu 100% anerkannt.
Muß ich da trotz der 100% zum Gutachter?
Bei mir geht es doch nicht um die Krankheit, sondern um die Zeit, die mir fehlt.
MfG
Tarzan59

Wie lange kann es dauern, bis über einen Widerspruch entschieden ist?

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 22. Mär 2010, 15:02

Wenn Du weiter Leistungen haben willst, solltest Du Dich arbeitslos melden. Da Du im Widerspruchsverfahren bist, hast Du ja schon mal eine Rentenablehnung bekommen, wirst also vermutlich nach § 125 eingestuft werden. Die Gutachten der AfA erfolgen meist nach Aktenlage.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Mo 22. Mär 2010, 15:08

Arbeitslos werde ich mich dann melden. Werde ich persönlich machen müssen.
Mir geht es darum, weil ich mich kaum bewegen kann.
Trotz Tabletten und Spritzen habe ich Schmerzen ohne Ende.
Da bin ich froh zu Hause in meinem Bett mit 2 Matratzen, 3 Decken und 5 Kissen zu liegen.
MfG
Tarzan59

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 22. Mär 2010, 15:18

Arbeitslos kannst Du Dich erstmal telefonisch melden. Aber Du wirst an einem Besuch nicht vorbeikommen. Da es Dir nicht gut geht, wirst Du den Gesundheitsfragebogen mit ausfüllen müssen. Wenn die RV Deine Erkrankung zu 100% anerkannt hat, wieso bist Du dann im Widerspruch?
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Mo 22. Mär 2010, 15:28

Man muss ja in den letzten 5 Jahren 3 Jahre eingezahlt haben.
Da fehlen mir einige Mon. Es war schwierig mit 50% eine Arbeit zu bekommen.
2003 hatte ich schon Mal einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde.
Damals waren die Zeiten erfüllt.
Darauf beruht auch unser Widerspruch.
MfG
Tarzan59

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 22. Mär 2010, 16:01

Die Afa hat doch eine Servicenummer ruf doch einfach da an und erkundige Dich.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Mo 22. Mär 2010, 16:07

Danke.
Das werde ich tun.
MfG
Tarzan59

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Sa 27. Mär 2010, 11:14

Hallo nochmal an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen,

ich habe diese Woche meinen RA gestellt wie ich euch schon angekündigt habe.
Und zwar auf unserer Gemeinde. Der zuständige Mitarbeiter war sehr zuvorkommend und hat alles formelle geduldig
erledigt. :koepfchen:
Vorher hat er mir einen Merkzettel mitgegeben was ich alles mitbringen soll.

Anmerkung: Ich bin zwar beim VdK Mitglied und war wegen diesem RA schon zweimal bei dem Sachbearbeiter - kannste aber vergessen, beim ersten Mal wollte er nicht (habe den Eindruck gehabt), beim zweiten Mal waren keine Anträge da. :confused:

Wie ich schon geschrieben habe, werde ich bald ausgesteuert bin aber noch immer in einem Arbeitsverhältnis 22 Std. Woche (50% SB).

Diese Woche hat mich unser Schwerbehindertenvertreter angerufen und gefragt, ob er einen Termin mit einer Dame vom Integrationsamt ausmachen darf, damit wir (Ich - SB-Vert.- Integra-Amt) uns mal zusammensetzen, und darüber reden was wir für mich in der Arbeit vielleicht verbessern können. (Die Aussage von meinem AG ist nämlich = 100 % oder gar nicht) :depri:

Der SB-Vertreter meint halt, ich bin noch zu jung für die Rente und habe demnach zuviele Abstriche. Ist ja nur gut gemeint Weiß ich auch.

Aber wenn mir wirklich alles schmerzt und ich mich kaum rühren kann, frag ich mich: was hat das für einen Sinn?
So wie es jetzt ist, geht momentan gar nichts. Meine Medis sind wieder umgestellt und alles spielt wieder verrückt. :traurig:

lg
Fichtenlaus :winke:

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Re: Vielleicht doch eine "dumme Frage"

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Mär 2010, 18:15

Hallo Fichtenlaus,

hast du denn schon die schriftliche Information von deiner Krankenkasse, dass dein K-Geld-Anspruch am Tag "X" endet und du dich deshalb bei der AfA melden sollst :confused:

Das ist ein Bescheid und damit mußt du dich bei der Agentur für Arbeit melden (geht erst mal telefonisch) und die sagen dir dann wie es weitergeht (z.B. Termin für die Antragstellung / bzw. hatte ich davor noch einen Termin, um mir den Antrag abzuholen, den kann man leider nicht übers Internet laden).
Beim ERSTEN persönlichen Termin (da wirst du irgendwie hinkommen müssen, das geht nicht alles telefonisch /eventuell mit Vollmacht???) nimmst (gibst) du deine aktuelle Krankmeldung (am besten Kopie!) mit und beantragst ALGI nach §125 SGBIII :jaa: !!!
Was die dir dazu erzählen ist erst mal egal, du hast einen Anspruch darauf und wie du schreibst auch einen Anwalt, also lass dir helfen.

Die Gespräche mit Integrationsdienst/Schwerbehindertenvertretung usw. kannst du parallel führen, die helfen dir aber nicht ALG zu bekommen.
Die AfA wird dir -wie schon erwähnt- die Unterlagen für eine amtsärztliche Untersuchung mitgeben/zuschicken und normalerweise muß auch ein Gutachten ( Aktenlage/persönlich) erstellt werden, denn die AfA muß sich ein eigenes Bild von deiner Erwerbsfähigkeit machen.
Dabei können/werden sie eventuell auf dein(e) Vorgutachten zurückgreifen, müssen sie aber nicht!
Danach wird entschieden ob du ALG nach § 125 weiterbekommst oder in die "normale" Vermittlung (§117) /Reha-Vermittlung kommst.

Ich schreibe das (wieder einmal so, wie es sein sollte und bei mir bisher auch war), leider kann es sein, dass sich deine AfA da auch wieder nicht dran hält.
Lass dir aber trotzdem da nicht nur was erzählen, du brauchst einen schriftlichen Bescheid, damit du bei Ablehnung was dagegen machen kannst.

Brauch erst mal nen :kaffee:

Liebe Grüße von Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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