Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
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Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Hallo zusammen,
entfaltet ein Widerspruch gg. Krankengeldeinstellung (keine Aussteuerung) eigentlich aufschiebende Wirkung?
Hab mich im I-Net schon wund gesucht, finde dazu aber nichts ...
LG von Ava
entfaltet ein Widerspruch gg. Krankengeldeinstellung (keine Aussteuerung) eigentlich aufschiebende Wirkung?
Hab mich im I-Net schon wund gesucht, finde dazu aber nichts ...
LG von Ava
Gruß von Ava
- Doppeloma
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Hallo Ava,
Darum ja mein Hinweis auf eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen, genau von dort gab es nämlich schon Rundschreiben dazu an alle GKV, dass sie eben diese "aufschiebende Wirkung" zu beachten haben, mindestens bis über den Widerspruch entschieden wurde MUSS (eigentlich) Krankengeld weiter gezahlt werden ...
Von dort stammt übrigens auch die Vorschrift, dass der MDK "nach Aktenlage" die Einstelleung von KG gar nicht "empfehlen" darf, sondern nur nach Untersuchung des betroffenen Patienten ...
Aber wenn dem Betroffenen das aktuell offenbar egal ist, wer in diesem "Sozialstaat" im Moment wirklich zuständig ist für ihn, dann ist es fast unmöglich überhaupt was dazu zu raten.
Dann muss er wohl erst persönlich feststellen, dass es Niemanden interessiert was aus ihm wird, wenn er sich nicht selber um was kümmert und notfalls um seine Rechte kämpft, dazu muss man sie aber wenigstens ungefähr auch kennen und sich an den jeweils richtigen/gerade auch zuständigen "Sozial-Partner" wenden ...
Alles Gute bis dahin!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ja, rechtlich gesehen schon, nur richten sich die KK nicht danach ...entfaltet ein Widerspruch gg. Krankengeldeinstellung (keine Aussteuerung) eigentlich aufschiebende Wirkung?
Hab mich im I-Net schon wund gesucht, finde dazu aber nichts ...
Darum ja mein Hinweis auf eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen, genau von dort gab es nämlich schon Rundschreiben dazu an alle GKV, dass sie eben diese "aufschiebende Wirkung" zu beachten haben, mindestens bis über den Widerspruch entschieden wurde MUSS (eigentlich) Krankengeld weiter gezahlt werden ...

Von dort stammt übrigens auch die Vorschrift, dass der MDK "nach Aktenlage" die Einstelleung von KG gar nicht "empfehlen" darf, sondern nur nach Untersuchung des betroffenen Patienten ...


Aber wenn dem Betroffenen das aktuell offenbar egal ist, wer in diesem "Sozialstaat" im Moment wirklich zuständig ist für ihn, dann ist es fast unmöglich überhaupt was dazu zu raten.
Dann muss er wohl erst persönlich feststellen, dass es Niemanden interessiert was aus ihm wird, wenn er sich nicht selber um was kümmert und notfalls um seine Rechte kämpft, dazu muss man sie aber wenigstens ungefähr auch kennen und sich an den jeweils richtigen/gerade auch zuständigen "Sozial-Partner" wenden ...
Alles Gute bis dahin!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Danke Doppeloma!
Leider werde ich per Mail nicht benachrichtigt, sobald ein neuer Beitrag eintrudelt - habs daher jetzt erst gelesen.
In den Einstellungen habe ich bei Benachrichtige mich über neue Nachrichten: ein JA gesetzt.
Oder bedeutet dies, dass ich 'hier auf der Seite' benachrichtigt werde, sobald es einen neuen Beitrag gibt?
Ja leider steckt der Betroffene gerade 'den Kopf in den Sand' - ist wohl auch Teil seines Krankheitsbildes, hoffe aber, dass er die nächsten Tage wieder zu sich kommen wird.
Zwischenzeitlich informiere ich mich aber dennoch.
Zitat Doppeloma:
"Ja, rechtlich gesehen schon, nur richten sich die KK nicht danach ...
Darum ja mein Hinweis auf eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen ..."
Macht es erstmal Sinn, seine KK auf ihre gesetzliche Verpflichtung bzgl. aufschiebender Wirkung hinzuweisen, da ansonsten eine Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen rausgeht? Oder gibt es hier bereits Erfahrungen, dass man sich die Mühe sparen kann, da die KK nur ein müdes Lächeln dafür übrig hat?
Mir wäre sehr geholfen, wenn mir eine Formulierungshilfe für ein evtl. Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen gegeben würde
Gruß und bis bald von Ava

Leider werde ich per Mail nicht benachrichtigt, sobald ein neuer Beitrag eintrudelt - habs daher jetzt erst gelesen.
In den Einstellungen habe ich bei Benachrichtige mich über neue Nachrichten: ein JA gesetzt.
Oder bedeutet dies, dass ich 'hier auf der Seite' benachrichtigt werde, sobald es einen neuen Beitrag gibt?

Ja leider steckt der Betroffene gerade 'den Kopf in den Sand' - ist wohl auch Teil seines Krankheitsbildes, hoffe aber, dass er die nächsten Tage wieder zu sich kommen wird.
Zwischenzeitlich informiere ich mich aber dennoch.
Zitat Doppeloma:
"Ja, rechtlich gesehen schon, nur richten sich die KK nicht danach ...
Darum ja mein Hinweis auf eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen ..."
Macht es erstmal Sinn, seine KK auf ihre gesetzliche Verpflichtung bzgl. aufschiebender Wirkung hinzuweisen, da ansonsten eine Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen rausgeht? Oder gibt es hier bereits Erfahrungen, dass man sich die Mühe sparen kann, da die KK nur ein müdes Lächeln dafür übrig hat?
Mir wäre sehr geholfen, wenn mir eine Formulierungshilfe für ein evtl. Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen gegeben würde

Gruß und bis bald von Ava
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Hallo AVA,
die Kontroverse bezüglich der aufschiebenden Wirkung wird auch sehr gut in folgendem Forum diskutiert:
sozial-krankenkassen-gesundheitsforum.de
Im Krankenkassenforum wird man dir sagen, dass die Aufschiebende Wirkung für Krankengeld nicht zutrifft und die Krankenkassen sowieso machen (können) was sie wollen.
LG
ReallyAngry
die Kontroverse bezüglich der aufschiebenden Wirkung wird auch sehr gut in folgendem Forum diskutiert:
sozial-krankenkassen-gesundheitsforum.de
Im Krankenkassenforum wird man dir sagen, dass die Aufschiebende Wirkung für Krankengeld nicht zutrifft und die Krankenkassen sowieso machen (können) was sie wollen.
LG
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Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Danke!
Da hatte ich mich auch schon umgesehen, doch bin bisher nicht wirklich fündig geworden.
Werds also noch mal versuchen - oder hast Du einen Tipp?
Doch eigentlich hat Doppeloma auf meine erste Frage ja schon eine für mich schlüssige Antwort gegeben.
Gruß von Ava
Da hatte ich mich auch schon umgesehen, doch bin bisher nicht wirklich fündig geworden.

Werds also noch mal versuchen - oder hast Du einen Tipp?

Doch eigentlich hat Doppeloma auf meine erste Frage ja schon eine für mich schlüssige Antwort gegeben.
Gruß von Ava
Gruß von Ava
- k@lle
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Doppeloma
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Hallo Ava,
Für neue Beiträge gehst du über deinen persönlichen Bereich in den Reiter "Einstellungen" ... und links an der Seite unter "persönliche Einstellungen" findest du die Option "Nachrichten erstellen" ... ist ein wenig versteckt, da hast du schon recht ...
Wenn du da rauf gehst bekommst du das mit der Signatur und am Ende der Liste kannst du einstellen, ob du per Mail über neue Antworten informiert werden möchtest, ich habe das auch auf nein, sonst würde mein privates Mail-Postfach wohl täglich "überlaufen" aber bei wichtigen Anfragen kann man das ja auch kurzfristig mal einrichten und später wieder ändern.

Vielleicht ist ja dein Bekannter bis dahin auch wieder besser "ansprechbar", denn ganz ohne seine Informationen und ein paar konkrete Daten funktioniert auch eine Beschwerde nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Nein, das ist die Benachrichtigung wenn dir jemand eine PN geschrieben hat.Leider werde ich per Mail nicht benachrichtigt, sobald ein neuer Beitrag eintrudelt - habs daher jetzt erst gelesen.
In den Einstellungen habe ich bei Benachrichtige mich über neue Nachrichten: ein JA gesetzt.
Oder bedeutet dies, dass ich 'hier auf der Seite' benachrichtigt werde, sobald es einen neuen Beitrag gibt?
Für neue Beiträge gehst du über deinen persönlichen Bereich in den Reiter "Einstellungen" ... und links an der Seite unter "persönliche Einstellungen" findest du die Option "Nachrichten erstellen" ... ist ein wenig versteckt, da hast du schon recht ...
Wenn du da rauf gehst bekommst du das mit der Signatur und am Ende der Liste kannst du einstellen, ob du per Mail über neue Antworten informiert werden möchtest, ich habe das auch auf nein, sonst würde mein privates Mail-Postfach wohl täglich "überlaufen" aber bei wichtigen Anfragen kann man das ja auch kurzfristig mal einrichten und später wieder ändern.


Schon OK, sollte auch kein persönlicher Vorwurf sein, ...Ja leider steckt der Betroffene gerade 'den Kopf in den Sand' - ist wohl auch Teil seines Krankheitsbildes, hoffe aber, dass er die nächsten Tage wieder zu sich kommen wird.
Zwischenzeitlich informiere ich mich aber dennoch.

Vermutlich letzteres, die wissen das doch und den Rundbrief (wie sie zu handeln haben) ihrer obersten Kontrollbehörde haben sie schon mehrfach bekommen, je länger an der "untersten Treppe herumgekratzt" wird, umso länger wird es dauern, bis sich da überhaupt mal was bewegt.Macht es erstmal Sinn, seine KK auf ihre gesetzliche Verpflichtung bzgl. aufschiebender Wirkung hinzuweisen, da ansonsten eine Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen rausgeht? Oder gibt es hier bereits Erfahrungen, dass man sich die Mühe sparen kann, da die KK nur ein müdes Lächeln dafür übrig hat?
NaJa, sowas kann man schlecht konkret formulieren ohne Einblick in die vorliegenden Schreiben der KK zu haben, die sollten zumindest in Kopie mit eingereicht werden zur Beschwerde ...Formulierungshilfe gerne, aber frühestens am Wochenende (jedenfalls von mir), im Moment habe ich meine Verhandlung morgen gegen unser JC im Kopf, da kann ich mich nicht so gut auf Formulierungen für ganz andere Sachverhalte konzentrieren ...Mir wäre sehr geholfen, wenn mir eine Formulierungshilfe für ein evtl. Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen gegeben würde
Vielleicht ist ja dein Bekannter bis dahin auch wieder besser "ansprechbar", denn ganz ohne seine Informationen und ein paar konkrete Daten funktioniert auch eine Beschwerde nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
Hallo Doppeloma,
Danke auch an k@lle, der mir den wertvollen Tipp fürs Zitieren gegeben hat.
die Empfehlung des MDK an die KK,
das Schreiben der KK an den Arzt (oder wars ein Schreiben des MDK an den Arzt?)
und natürlich das Schreiben (kein Bescheid mit Rechtsbehelf) der KK an den Betroffenen.
Müsste bei ihm noch mal nachschauen gehen, ob ich etwas vergessen habe.
Sein Arzt ist übrigens im Urlaub und praktiziert erst wieder ab dem 26.08.2013. Vorher kann er also keine Stellungnahme des Arztes an den MDK erwarten.
Lieben Gruß von Ava
Daaanke - bin gerade Deiner Anleitung gefolgt und konnte das JA jetzt aktivieren.Wenn du da rauf gehst bekommst du das mit der Signatur und am Ende der Liste kannst du einstellen, ob du per Mail über neue Antworten informiert werden möchtest
Danke auch an k@lle, der mir den wertvollen Tipp fürs Zitieren gegeben hat.
Gibts den 'Rundbrief' denn irgendwo - falls ja, würde ich den mitschicken.die wissen das doch und den Rundbrief (wie sie zu handeln haben) ihrer obersten Kontrollbehörde haben sie schon mehrfach bekommen
Was vorliegt, ist das Schreiben des Arztes an den MDK (Beschwerdebeschreibung und Diagnose),NaJa, sowas kann man schlecht konkret formulieren ohne Einblick in die vorliegenden Schreiben der KK zu haben, die sollten zumindest in Kopie mit eingereicht werden zur Beschwerde ...
die Empfehlung des MDK an die KK,
das Schreiben der KK an den Arzt (oder wars ein Schreiben des MDK an den Arzt?)
und natürlich das Schreiben (kein Bescheid mit Rechtsbehelf) der KK an den Betroffenen.
Müsste bei ihm noch mal nachschauen gehen, ob ich etwas vergessen habe.
Sein Arzt ist übrigens im Urlaub und praktiziert erst wieder ab dem 26.08.2013. Vorher kann er also keine Stellungnahme des Arztes an den MDK erwarten.
Dann umsomehr ein dickes DANKE an Dich, dass Du heute Abend noch geantwortet hast!!! Alles Gute für morgen!!!im Moment habe ich meine Verhandlung morgen gegen unser JC im Kopf, da kann ich mich nicht so gut auf Formulierungen für ganz andere Sachverhalte konzentrieren ...

Das ist kein Problem - kann ich liefern... denn ganz ohne seine Informationen und ein paar konkrete Daten funktioniert auch eine Beschwerde nicht.

Lieben Gruß von Ava
Gruß von Ava
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