Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen
Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 20:53
Ich bin volle EM-Rentnerin und würde trotz Krankheit gerne eine Rückkehr ins Arbeitsleben versuchen.
Ich habe einen Job in Aussicht, bei dem ich mich selbstständig machen würde und dann frei für eine Firma arbeiten würde. Zeitlich wäre es wie eine O,4 Stelle und ich könnte davon ganz gut leben. Ich müsste die Rente dann aber aufgeben, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeiten müsste (und bei halber Rente ja nur bis 6 erlaubt sind) und die Verdienstgrenzen überschritten wären.
Zwei Fragen dazu:
1. Kann die Firma, für die ich selbstständig arbeiten würde, durch irgendwelchen Papierkram davon erfahren, dass ich bisher EM-Rente bezogen habe?
2. Ob ich es gesundheitlich durchhalte weiß ich natürlich nicht, deshalb möchte ich sicherheitshalber lieber mal durchspielen, was passiert, wenn es nicht klappt. Damit ich nicht auf der Straße lande.
KG würde ich dann ja eh nicht bekommen (weil selbstständig und ausgesteuert) und ALG1 auch nicht (weil Anspruch schon aufgebraucht). Bliebe noch die Möglichkeit, dann wieder EM-Rente zu beantragen. Dafür muss man ja in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit gearbeitet haben. Da ich dann bald selbstständig wäre, wäre dies keine versicherte Tätigkeit mit Pflichtbeiträgen. Vor Eintritt in die Rente bekam ich ALG1 nach 145, KG und davor arbeitete ich viele Jahre voll. Werden Rente, ALG und KG bei dieser 3-5-Jahresberechnung rausgerechnet?
Falls ich dann richtig rechne, hätte ich also theoretisch als Selbstständiger bis zu 2 Jahre Zeit um zu gucken, ob ich das Arbeiten gesundheitlich durchhalte und könnte bis dahin immer noch wieder EM-Rente beantragen? Nach den zwei Jahren wäre es dann vorbei?
Ich habe einen Job in Aussicht, bei dem ich mich selbstständig machen würde und dann frei für eine Firma arbeiten würde. Zeitlich wäre es wie eine O,4 Stelle und ich könnte davon ganz gut leben. Ich müsste die Rente dann aber aufgeben, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeiten müsste (und bei halber Rente ja nur bis 6 erlaubt sind) und die Verdienstgrenzen überschritten wären.
Zwei Fragen dazu:
1. Kann die Firma, für die ich selbstständig arbeiten würde, durch irgendwelchen Papierkram davon erfahren, dass ich bisher EM-Rente bezogen habe?
2. Ob ich es gesundheitlich durchhalte weiß ich natürlich nicht, deshalb möchte ich sicherheitshalber lieber mal durchspielen, was passiert, wenn es nicht klappt. Damit ich nicht auf der Straße lande.
KG würde ich dann ja eh nicht bekommen (weil selbstständig und ausgesteuert) und ALG1 auch nicht (weil Anspruch schon aufgebraucht). Bliebe noch die Möglichkeit, dann wieder EM-Rente zu beantragen. Dafür muss man ja in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit gearbeitet haben. Da ich dann bald selbstständig wäre, wäre dies keine versicherte Tätigkeit mit Pflichtbeiträgen. Vor Eintritt in die Rente bekam ich ALG1 nach 145, KG und davor arbeitete ich viele Jahre voll. Werden Rente, ALG und KG bei dieser 3-5-Jahresberechnung rausgerechnet?
Falls ich dann richtig rechne, hätte ich also theoretisch als Selbstständiger bis zu 2 Jahre Zeit um zu gucken, ob ich das Arbeiten gesundheitlich durchhalte und könnte bis dahin immer noch wieder EM-Rente beantragen? Nach den zwei Jahren wäre es dann vorbei?