Teil-Abhilfebescheid
Verfasst: Do 13. Jun 2013, 11:11
Hallo zusammen,
habe heute Post erhalten vom Versorgungsamt, (nach dem ich Widerspruch eingelegt hatte) Teil-Abhilfebescheid.
Kann mit diesem im ersten Moment über Haupt gar nichts anfangen. Da wird mir ein höherer Grad der Behinderung anerkannt,
aber hier komme ich mir vor wie auf dem Basar. Es könnte aber, es könnte auch nicht. Es liegt auch gleich eine Rückantwort bei.
Die da fein säuberlich mit ERKLÄRUNG einverstanden bin, oder aber nicht einverstanden bin. ( Als erledigt betrachtet) Habe zuerst 30 Grad
der Behinderung gehabt und habe dann einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser ist nach Stuttgart gegangen??? Glaube wer will.
Da steht dass mein Wiederspruch teilweise begründet ist, jedoch für mein Krankheitsbild Seelische Störung/Persönlichkeitsstörung
nunmehr mit 40 Grad bewertet wird. Ein GdB von 50 würde da nicht vorliegen.
Habe dazu einige Fragen: Muss oder kann ich da Widerspruch einlegen und wer kann mir da helfen??
Brauche ich da einen Anwalt. Oder kann mir da auch der VDK helfen. Oder soll ich dieses so belassen.??
Bin total in der Zweifel.??
Myckimaus
habe heute Post erhalten vom Versorgungsamt, (nach dem ich Widerspruch eingelegt hatte) Teil-Abhilfebescheid.
Kann mit diesem im ersten Moment über Haupt gar nichts anfangen. Da wird mir ein höherer Grad der Behinderung anerkannt,
aber hier komme ich mir vor wie auf dem Basar. Es könnte aber, es könnte auch nicht. Es liegt auch gleich eine Rückantwort bei.
Die da fein säuberlich mit ERKLÄRUNG einverstanden bin, oder aber nicht einverstanden bin. ( Als erledigt betrachtet) Habe zuerst 30 Grad
der Behinderung gehabt und habe dann einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser ist nach Stuttgart gegangen??? Glaube wer will.
Da steht dass mein Wiederspruch teilweise begründet ist, jedoch für mein Krankheitsbild Seelische Störung/Persönlichkeitsstörung
nunmehr mit 40 Grad bewertet wird. Ein GdB von 50 würde da nicht vorliegen.
Habe dazu einige Fragen: Muss oder kann ich da Widerspruch einlegen und wer kann mir da helfen??
Brauche ich da einen Anwalt. Oder kann mir da auch der VDK helfen. Oder soll ich dieses so belassen.??
Bin total in der Zweifel.??
Myckimaus