Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld
Verfasst: Mo 6. Mai 2013, 13:19
Hallo,
wer hat Erfahrungen mit den Zahlungsformalitäten von Anschlussübergangsgeld nach erfolgreich beendeter Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 Monate Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift:
Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach
§ 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich
Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann.
EINE MONATL. BESCHEINIGUNG DURCH DIE ARBEITSAGENTUR, dass ich noch arbeitslos bin, wurde weder in der Zusage der DRV Bund noch auf dem erhaltenen Formular zur Auszahlung erwähnt.
Ebenso nicht meine Bankverbindung.
Ist dass so O.K.?
Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013
habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.
Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld?
Indem ich das oben beschriebene Formular am 22.5.13 frühestens ausfülle (= ggfs.
bestätige, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann) und an die DRV Bund schicke.....
Mit freundlichen Grüßen
Charles
wer hat Erfahrungen mit den Zahlungsformalitäten von Anschlussübergangsgeld nach erfolgreich beendeter Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 Monate Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift:
Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach
§ 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich
Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann.
EINE MONATL. BESCHEINIGUNG DURCH DIE ARBEITSAGENTUR, dass ich noch arbeitslos bin, wurde weder in der Zusage der DRV Bund noch auf dem erhaltenen Formular zur Auszahlung erwähnt.
Ebenso nicht meine Bankverbindung.
Ist dass so O.K.?
Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013
habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.
Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld?
Indem ich das oben beschriebene Formular am 22.5.13 frühestens ausfülle (= ggfs.
bestätige, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann) und an die DRV Bund schicke.....
Mit freundlichen Grüßen
Charles