Hallo Quassel,
das du dich meiner annimmst.
Soweit ich kann gerne, kann es sein, dass du das eine Formular 3 Mal eingestellt hast ???
Nachtrag ... Nun ist das Andere doppelt, weiß ich im Moment auch nicht, wie man das ändern kann ...
Ich sehe da übrigens bisher kein besonderes Problem, es handelt sich (vor ALLEM) um die Prüfung, ob du die Zuverdienst- Grenzen eingehalten hast und eben die Rückfrage, ob du überhaupt noch beruflich tätig bist oder nicht.
Das ist üblich bei Zuverdienst zu einer (teilweisen) EM-Rente, deine persönlichen Zuverdienstgrenzen stehen im Renten-Bescheid drin und der AG soll das schriftlich geben, damit die das abgleichen können.
Bei Überschreiten der erlaubten Grenze kann die Teilweise EM-Rente entsprechend gekürzt werden, das heißt noch nicht, dass sie ganz wegfällt, jetzt "dämmert" mir solangsam wieder, wie das bei dir war.
Mir geht es nicht nur wegen dem Rentenschreiben schlecht, sondern ich habe im Moment ganz dolle psychische Probleme.
Ich rutsche wohl wieder in eine Depression.
Dann solltest du zum Arzt gehen und dich AU-schreiben lassen, warum quälst du dich so rum und gehst trotzdem arbeiten, für die DRV sieht das nicht nach besonders "schlechtem Befinden aus", das andere Formular ist ja nicht so schwer auszufüllen ...deine Ärzte /Behandlungen /Befinden (unverändert, eher schlechter) ...
Ja, ich arbeite noch. Habe nach dem endgültigen Rentenbescheid meine Arbeitszeit auf 17,5 Stunden reduziert.
Mehr schaffe ich zurzeit nicht. Jedoch verlangt mein AG immer wieder Überstunden von mir. Ich habe zwar ne Jahressollarbeitzeit aber trotzdem.
Ich habe es ihm schon häufiger gesagt. Ich arbeite sonst 4,19 Stunden an vier Tagen.
Ja, ich erinnere mich, darüber hatten wir schonmal diskutiert, dass dein AG da was von dir verlangt, was du gar nicht machen brauchst, die "gesundheitliche Quittung" dafür bekommst du wohl gerade ...
Du
DARFST KEINE Überstunden machen, wenn du mehr als 6 Stunden (täglich) arbeiten kannst (auch "ausnahmsweise") dann hast du keinen Anspruch auf Teilweise EM-Rente, das habe ich aber schon damals versucht dir zu erklären.
Es geht streng um die tägliche Arbeitszeit und nicht um irgendein "Jahressoll", da bin ich ja mal gespannt wie dein AG diese Bescheinigung für die DRV ausfüllen wird, wenn der da auch was von "Überstunden" reinschreibt (mehr als 6 Stunden an einem Tag), dann kannst du deine EM-Rente vergessen und dich dafür bei deinem AG "bedanken" ... sorry wenn ich so direkt bin, aber so ist nun mal die Realität ...
Ich stelle das Schreiben mal rein. Die endgültigen Bescheid habe ich ja im Dezember 2011 erhalten, daher wundere ich mich auch.
NÖ, da wundere ich mich nicht mehr, solche Nachprüfungen der Zuverdienstgrenzen sind ganz normal, es geht ja garnicht um die Prüfung deiner EM-Rente direkt, sondern darum ob sie dir auf Grund deines Einkommens (rein finanziell gesehen) überhaupt zusteht oder nur noch gekürzt oder eben gar nicht mehr.
Es ist nunmal so, dass Teilweise EM-Rente den Einkommensverlust bei einer Teilzeit-Beschäftigung ausgleichen soll, weil die Belastbarkeit (Erwerbsfähigkeit) auf 3 - unter 6 Stunden täglich gesunken ist und zwar generell (für JEDE noch zumutbare Tätigkeit), wer da noch relativ regelmäßig /häufig seine Leistungsgrenzen überschreitet (ob freiwillig oder nicht interessiert die DRV dabei nicht) der gefährdet den Anspruch auf seine Teilweise EM-Rente selber ... denn wer über 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf EM-Rente, auch nicht auf eine Teilweise.
Darum soll man ja (bei Zuverdienst) immer darauf achten, dass man das rentenbedingte Leistungslimit NICHT überschreitet, es geht nicht um eine "durchschnittliche Arbeitszeit" sondern konkret, um die tatsächliche tägliche Arbeitszeit.
Ein EM-Vollrentner darf auch nicht einen Tag die Woche 7 oder 8 Stunden arbeiten und hat den Rest der Woche frei ... (was Mancher sogar als machbar empfinden würde und angenehmer als 5 X 2,5 Stunden die ganze Woche), arbeitet er länger als knapp 3 Stunden täglich, hat er keinen Anspruch mehr auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ... das ist nun mal die Voraussetzung für diese Rente, davon gibt es keine Abweichungen (wegen "Überstunden"), die von der DRV toleriert werden müßten.
Wie schon geschrieben haben wir das irgendwo schon nach deiner Renten-Bewilligung durchdiskutiert, die prüfen doch die berufstätigen Teil-EM-Rentner nicht zum Spaß auf Einhaltung
ALLER erforderlichen Einschränkungen, du sollst ja die Möglichkeit haben dich durch diese Teilweise EM-Rente eben
NICHT mehr zu Überlasten und Überfordern ...
Ohne AU-Zeiten aktuell oder in der näheren Vergangenheit wirst du die DRV auch nur schwer von einer Verschlechterung deines Gesamtzustandes überzeugen können, die sehen dann nur du arbeitest regelmäßig (und vielleicht lt. AG-Angaben sogar mehr, als du mit Teilrente stundenmäßig täglich darfst) und werden danach ihre Entscheidung treffen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
