Überprüfung

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Quassel
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Beitrag von Quassel » Sa 4. Mai 2013, 11:29

Hallo,
Heute bekam ich von DRV Post.
Meine teilweise Erwerbsminderung wird überprüft.
Sie ist unbefristet. Es werden fragen zu Arbeitsstunden und Gesundheit überprüft.
Ich habe große Angst. Und bereits in der letzten zeit ging es mir nicht gut. Nun geht es mir richtig schlecht.
Ich weiß das diese Prüfungen anstehen können aber trotzdem. Gerade hatte ich ein Panikattacke.
Wer hat auch eine solche Überprüfung bei Teilrente erhalten?
Viele Grüße
Quassel

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Re: Überprüfung

Beitrag von Doppeloma » Sa 4. Mai 2013, 14:49

Hallo Quassel, :koepfchen:
Meine teilweise Erwerbsminderung wird überprüft.
Sie ist unbefristet. Es werden fragen zu Arbeitsstunden und Gesundheit überprüft.
die Bewilligung ist doch auch noch gar nicht so lange her, oder ???
Die haben wohl Langeweile bei der DRV, gehst du denn nebenbei was arbeiten ... :confused: :Gruebeln:

Sonst gibt es ja dazu keine Informationen, du bist nicht beruflich tätig bzw. im bisher angegebenen Rahmen = FERTIG

Magst du das Formular mal (anonymisiert) einstellen, ist ja vielleicht auch für andere User interessant wie sowas dann aussieht / aussehen könnte. :Gruebeln:

Dann kann man dir auch besser weiterhelfen, sollst du alles selber beantworten oder ist auch was für deinen Arzt dabei (was der ausfüllen soll ???), ich hatte bisher nur den Fragebogen für die Verlängerung der Zeitrente, das war nur für mich zum Ausfüllen.
Ich bekam nach knapp 2 Wochen die Verlängerung ohne weitere Befristung bis zur Altersrente (plötzlich als Volle EM-Rente :applaus: , war auch nur teilweise unbefristet gewesen seit letztes Jahr), bin immer noch "ganz erschüttert", dass mal was ohne Theater mit der DRV über die Bühne ging ... :Heiss:

Vielleicht will man ja auch was "prüfen", ob man dir nun die Volle-EM-Rente geben sollte, ist ja auch möglich ... denn zur Halben Rente sollte man ja noch dazuverdienen können ... :confused:
Ich habe große Angst. Und bereits in der letzten zeit ging es mir nicht gut. Nun geht es mir richtig schlecht.
Ich weiß das diese Prüfungen anstehen können aber trotzdem. Gerade hatte ich ein Panikattacke.
Komm mal wieder ein wenig runter von deiner Panik :koepfchen: :troesten: , auch wenn die DRV plötzlich anderer Meinung sein sollte KANN man dir (auch die Teilweise) EM-Rente (ohne Befristung bewilligt) nicht so einfach wieder wegnehmen, denn hier MUSS die DRV weiterzahlen bis mal was anders entschieden wird (notfalls am Gericht), das ist der wesentliche Unterschied zu einer befristeten EM-Rente.

Die Zeitrente läuft nach Ende der Befristung einfach aus und man muß sich möglicherweise die Verlängerung (Weiterzahlung) erst neu erkämpfen, bis dahin gibt es keine Renten-Leistung mehr oder nur noch die Halbe, wenn die unbefristet war (wie bei mir) ... man hätte mir also die Volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) bei Befristungs-Ablauf einfach einstellen können, aber trotzdem die Teilweise EM-Rente zahlen müssen.
Wer hat auch eine solche Überprüfung bei Teilrente erhalten?
Vielleicht meldet sich dazu konkret noch Jemand, im Prinzip ist es unerheblich ob eine Teilweise oder eine Volle EM-Rente "überprüft" wird, ist natürlich etwas ungewöhnlich aber der Vorgang ist immer der Gleiche, einfach nicht mehr zahlen geht nicht, wenn man meint du seist wieder fitt, dann kannst du (solltest du auch) Widerspruch einlegen und die DRV muß weiter zahlen und weiter "prüfen" ... und "wenn sie nicht gestorben sind, dann prüfen sie noch immer" ...

Hier kommen die langen Verfahrenszeiten dann mal dem EM-Rentner "zu Gute", also keine Sorge, deine Rente ist vorerst "sischer" ...

Wahrscheinlich machst du dich völlig unnötig verrückt, bei den meisten Dauer-Renten wegen EM passiert da gar nichts weiter, kannst ja einen aktuellen Befund deines Arztes beifügen und das sollte es eigentlich gewesen sein, kritisch wird es meist nur, wenn die Leute "plötzlich" neben der Rente beruflich wieder sehr aktiv werden, da wird die DRV oft schnell "hellhörig", aber bei einer teilweisen EM-Rente darf und soll man ja eigentlich die andere Hälfte noch dazu verdienen. :confused: :Gruebeln:

Hast du denn keine "Arbeitsmarktrente" bekommen oder bist du noch Teilzeit beschäftigt, kann auch damit zusammenhängen, denn ohne "leidensgerechten /versicherungspflichtigen Teilzeit-Job" zur bewilligten Teilweisen EM-Rente besteht nach einer gewissen Zeit ein Anspruch auf die sogenannte "Arbeitsmarktrente" (Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmaktes bei teilweiser EM) ??? :Gruebeln:

Kann durchaus sein, dass diese Prüfung damit was zu tun hat, dann muss dir nämlich (auf Zeit) eine Volle EM-Rente gezahlt werden, es muß also keineswegs negativ für dich sein, diese Prüfung bei einer Teilweisen EM-Rente.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Überprüfung

Beitrag von Quassel » Sa 4. Mai 2013, 15:23

Scannen 1.jpeg
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Danke Doppeloma,
das du dich meiner annimmst.
Mir geht es nicht nur wegen dem Rentenschreiben schlecht, sondern ich habe im Moment ganz dolle psychische Probleme.
Ich rutsche wohl wieder in eine Depression.
Ja, ich arbeite noch. Habe nach dem endgültigen Rentenbescheid meine Arbeitszeit auf 17,5 Stunden reduziert.
Mehr schaffe ich zurzeit nicht. Jedoch verlangt mein AG immer wieder Überstunden von mir. Ich habe zwar ne Jahressollarbeitzeit aber trotzdem.
Ich habe es ihm schon häufiger gesagt. Ich arbeite sonst 4,19 Stunden an vier Tagen.
Ich stelle das Schreiben mal rein. Die endgültigen Bescheid habe ich ja im Dezember 2011 erhalten, daher wundere ich mich auch.

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Re: Überprüfung

Beitrag von Quassel » Sa 4. Mai 2013, 15:31

Ich bekomme das Anschreiben nicht mehr hochgeladen?

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Re: Überprüfung

Beitrag von Doppeloma » Sa 4. Mai 2013, 16:24

Hallo Quassel, :umarm:
das du dich meiner annimmst.
Soweit ich kann gerne, kann es sein, dass du das eine Formular 3 Mal eingestellt hast ???

Nachtrag ... Nun ist das Andere doppelt, weiß ich im Moment auch nicht, wie man das ändern kann ... :Gruebeln:

Ich sehe da übrigens bisher kein besonderes Problem, es handelt sich (vor ALLEM) um die Prüfung, ob du die Zuverdienst- Grenzen eingehalten hast und eben die Rückfrage, ob du überhaupt noch beruflich tätig bist oder nicht.
Das ist üblich bei Zuverdienst zu einer (teilweisen) EM-Rente, deine persönlichen Zuverdienstgrenzen stehen im Renten-Bescheid drin und der AG soll das schriftlich geben, damit die das abgleichen können.

Bei Überschreiten der erlaubten Grenze kann die Teilweise EM-Rente entsprechend gekürzt werden, das heißt noch nicht, dass sie ganz wegfällt, jetzt "dämmert" mir solangsam wieder, wie das bei dir war.
Mir geht es nicht nur wegen dem Rentenschreiben schlecht, sondern ich habe im Moment ganz dolle psychische Probleme.
Ich rutsche wohl wieder in eine Depression.
Dann solltest du zum Arzt gehen und dich AU-schreiben lassen, warum quälst du dich so rum und gehst trotzdem arbeiten, für die DRV sieht das nicht nach besonders "schlechtem Befinden aus", das andere Formular ist ja nicht so schwer auszufüllen ...deine Ärzte /Behandlungen /Befinden (unverändert, eher schlechter) ... :confused: :Gruebeln:
Ja, ich arbeite noch. Habe nach dem endgültigen Rentenbescheid meine Arbeitszeit auf 17,5 Stunden reduziert.
Mehr schaffe ich zurzeit nicht. Jedoch verlangt mein AG immer wieder Überstunden von mir. Ich habe zwar ne Jahressollarbeitzeit aber trotzdem.
Ich habe es ihm schon häufiger gesagt. Ich arbeite sonst 4,19 Stunden an vier Tagen.
Ja, ich erinnere mich, darüber hatten wir schonmal diskutiert, dass dein AG da was von dir verlangt, was du gar nicht machen brauchst, die "gesundheitliche Quittung" dafür bekommst du wohl gerade ... :Ohnmacht:
Du DARFST KEINE Überstunden machen, wenn du mehr als 6 Stunden (täglich) arbeiten kannst (auch "ausnahmsweise") dann hast du keinen Anspruch auf Teilweise EM-Rente, das habe ich aber schon damals versucht dir zu erklären. :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Es geht streng um die tägliche Arbeitszeit und nicht um irgendein "Jahressoll", da bin ich ja mal gespannt wie dein AG diese Bescheinigung für die DRV ausfüllen wird, wenn der da auch was von "Überstunden" reinschreibt (mehr als 6 Stunden an einem Tag), dann kannst du deine EM-Rente vergessen und dich dafür bei deinem AG "bedanken" ... sorry wenn ich so direkt bin, aber so ist nun mal die Realität ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:
Ich stelle das Schreiben mal rein. Die endgültigen Bescheid habe ich ja im Dezember 2011 erhalten, daher wundere ich mich auch.
NÖ, da wundere ich mich nicht mehr, solche Nachprüfungen der Zuverdienstgrenzen sind ganz normal, es geht ja garnicht um die Prüfung deiner EM-Rente direkt, sondern darum ob sie dir auf Grund deines Einkommens (rein finanziell gesehen) überhaupt zusteht oder nur noch gekürzt oder eben gar nicht mehr.

Es ist nunmal so, dass Teilweise EM-Rente den Einkommensverlust bei einer Teilzeit-Beschäftigung ausgleichen soll, weil die Belastbarkeit (Erwerbsfähigkeit) auf 3 - unter 6 Stunden täglich gesunken ist und zwar generell (für JEDE noch zumutbare Tätigkeit), wer da noch relativ regelmäßig /häufig seine Leistungsgrenzen überschreitet (ob freiwillig oder nicht interessiert die DRV dabei nicht) der gefährdet den Anspruch auf seine Teilweise EM-Rente selber ... denn wer über 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf EM-Rente, auch nicht auf eine Teilweise.

Darum soll man ja (bei Zuverdienst) immer darauf achten, dass man das rentenbedingte Leistungslimit NICHT überschreitet, es geht nicht um eine "durchschnittliche Arbeitszeit" sondern konkret, um die tatsächliche tägliche Arbeitszeit.
Ein EM-Vollrentner darf auch nicht einen Tag die Woche 7 oder 8 Stunden arbeiten und hat den Rest der Woche frei ... (was Mancher sogar als machbar empfinden würde und angenehmer als 5 X 2,5 Stunden die ganze Woche), arbeitet er länger als knapp 3 Stunden täglich, hat er keinen Anspruch mehr auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ... das ist nun mal die Voraussetzung für diese Rente, davon gibt es keine Abweichungen (wegen "Überstunden"), die von der DRV toleriert werden müßten.

Wie schon geschrieben haben wir das irgendwo schon nach deiner Renten-Bewilligung durchdiskutiert, die prüfen doch die berufstätigen Teil-EM-Rentner nicht zum Spaß auf Einhaltung ALLER erforderlichen Einschränkungen, du sollst ja die Möglichkeit haben dich durch diese Teilweise EM-Rente eben NICHT mehr zu Überlasten und Überfordern ... :Ohnmacht:

Ohne AU-Zeiten aktuell oder in der näheren Vergangenheit wirst du die DRV auch nur schwer von einer Verschlechterung deines Gesamtzustandes überzeugen können, die sehen dann nur du arbeitest regelmäßig (und vielleicht lt. AG-Angaben sogar mehr, als du mit Teilrente stundenmäßig täglich darfst) und werden danach ihre Entscheidung treffen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 4. Mai 2013, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
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