DRV-Begutachtung und Begleitperson
Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 13:48
Hallo zusammen
Da es bei mir die letzte Zeit persönlich etwas turbulent war, melde ich mich erst jetzt wieder. Details zum weiteren Verlauf meines Falles liefere ich gerne später mal nach.
Heute beschäftigt mich die morgen bevorstehende Sozialmedizinische Untersuchung bei der DRV.
Darf meine Begleitperson an allen Teilen der Begutachtung (medizinische, Befragung, anderes) anwesend sein ?
Darf Sie der Räumlichkeiten verwiesen werden ?
Muss Sie sich auf Nachfrage ausweisen und erklären, in welchem Verhältnis zu mir steht ?
Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich berufen ?
Bezüglich AfA hatte ich mir den § 13 SGB X (Beistände) ausgedruckt und verinnerlicht.
Nun habe ich akut Zweifel, ob der für die Sozialmedizinische Begutachtung bei der DRV auch reicht oder evtl. ein ganz anderes Gesetz.
Sorry, ich weiss - das hätte mir auch früher einfallen können.
Ich war leider etwas abgelenkt.
Hoffe, es meldet sich noch jemand. Das wäre super
Gruss
NeueWege
Da es bei mir die letzte Zeit persönlich etwas turbulent war, melde ich mich erst jetzt wieder. Details zum weiteren Verlauf meines Falles liefere ich gerne später mal nach.
Heute beschäftigt mich die morgen bevorstehende Sozialmedizinische Untersuchung bei der DRV.
Darf meine Begleitperson an allen Teilen der Begutachtung (medizinische, Befragung, anderes) anwesend sein ?
Darf Sie der Räumlichkeiten verwiesen werden ?
Muss Sie sich auf Nachfrage ausweisen und erklären, in welchem Verhältnis zu mir steht ?
Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich berufen ?
Bezüglich AfA hatte ich mir den § 13 SGB X (Beistände) ausgedruckt und verinnerlicht.
Nun habe ich akut Zweifel, ob der für die Sozialmedizinische Begutachtung bei der DRV auch reicht oder evtl. ein ganz anderes Gesetz.



Sorry, ich weiss - das hätte mir auch früher einfallen können.


Hoffe, es meldet sich noch jemand. Das wäre super

Gruss
NeueWege