Hallo PANTAU,
Das DRV-GA liegt mir vor. Habe es selbst von der DRV angefordert. Widerspruch (erstmal ohne Begründung) ist eingelegt.
Beim VdK bin ich jetzt auch Mitglied. Dort hab ich demnächst auch einen Rechtsberatungstermin.
OK, warst du alleine beim GA der DRV oder in Begleitung, hast du dir ein Gedächtnis-Protokoll zu diesem Termin gemacht ...
Solltest du dir für weitere GA-Termine merken, später weiß man meist nicht mehr viel Genaues über den Ablauf /Zeitdauer usw., bei Begleitung hat man zumindest später einen Zeugen für die Dauer der Untersuchung, eines meiner GA (Internist) dauerte genau 17 Minuten ... mein Dopa freute sich und war sehr überrascht als er mich so schnell wieder in die Arme schließen konnte.
Im GA stand später eine gründliche "Ganzkörper-Untersuchung", ich frage mich heute noch wann und bei wem wer die gemacht hat, bei extremem Fehlverhalten des GA (z.B. deutliche Voreingenommenheit /Unverschämte Bemerkungen ...) ist eine direkte Beschwerde beim Auftraggeber (DRV oder Gericht) angebracht, unter solchen Bedingungen kann man ein GA auch abbrechen.
Mit dem DRV-Gutachten geht's morgen zu meinem Arzt, der mir jegliche Unterstützung zugesagt hat.
Das ist schon mal sehr positiv zu sehen, warst du (z.B.) auch direkt nach diesem GA-Termin bei deinem Arzt, hat er das registriert, habt ihr über den Ablauf und deinen ersten Eindruck dein Empfinden und Befinden danach gesprochen, das sind alles Sachen, die
JETZT (für den Widerspruch) wichtig werden können.
Der Arzt weiß auch nur was du ihm davon erzählst (oder erzählt hast), der war ja beim GA auch nicht anwesend, wann war denn diese Begutachtung ???
Komischerweise ist der DRV-Gutachter telefonisch nicht zu erreichen. Unter seiner TelNr läuft ein Band, mit einer zweiten TelNr, wo er behauptet, dort eine Gemeinschaftspraxis zu betreiben. Hab dort angerufen, der "Knabe" ist dort nicht bekannt. Bei der Untersuchung damals hat er immer wieder ein einziges Blatt gedreht und Notizen gemacht, wo noch Platz frei war.
Unterlasse es bitte besser den GA kontaktieren zu wollen, das wird man dir eher negativ auslegen, wenn es damals Probleme gab, wäre es angebracht gewesen sich direkt und deutlich beim Auftraggeber (DRV) darüber zu beschweren, sowas IMMER zeitnah, nachweislich, schriftlich, niemals telefonisch.
Jetzt nachträglich wird man dir nur unterstellen, dass du (beim GA) Druck machen willst, weil dir das GA nicht gefällt, du tust dir keinen Gefallen mit solchen Aktionen.
Er ist auch schon im Rentneralter. Bei der Untersuchung hat er immer wieder betont, er hätte keinen Einfluß auf die Entscheidung der DRV. Ha,ha,ha......
Hätte ihn fragen sollen, warum ich dann eigentlich da bin !
Ob ein GA schon im Renten-Alter ist oder nicht ist eher nicht das Problem, viele Ärzte verdienen sich mit Begutachtungen bis ins hohe Alter was dazu, das muss nicht generell schlecht sein, wenn sie ihre Erfahrungen (medizinisch und menschlich) dabei dem Antragsteller widmen, bei den GA für die DRV ist das allerdings eher selten der Fall.
Ich war vom Gericht aus auch bei einem medizinischen "Methusalem" (74), aber der macht keine GA für die DRV, sondern NUR noch für Sozialgerichte und das LSG ... wer da "durchfällt" hat wohl auch seinen Prozeß verloren ...
In meinem Falle gab es dann die Anordnung des Richters an die DRV einen Vergleich anzubieten, wenn sie noch "sauber" aus der Sache rauskommen will ...
Ja sicher trifft die Entscheidung die DRV, der GA soll nur eine medizinische Einschätzung abgeben, üblicherweise hat er dafür die komplette Renten-Akte vorliegen, wenn es bei dir "nur ein Schmierzettel" war ist das mehr als traurig, hast du denn mal deine Ärzte befragt ob im Renten-Verfahren schonmal Berichte /Befunde angefordert wurden .. das sollten die dir ja beantworten können.
Eben weil nicht der GA die Entscheidung trifft, ob du EM-Rente bekommst oder nicht, sollen die GA dazu auch (eigentlich) überhaupt keine Aussagen machen, es sind auch schon EM-Renten abgelehnt worden. wo der GA eindeutige Leistungs-Unfähigkeit bescheinigt hatte ...
Was sollst du dann dort

, naja, man hofft immer, dass viele Antragsteller einfach aufgeben, wenn der Antrag abgelehnt wird und ein Widerspruch gar nicht eingelegt wird, viele wissen auch gar nicht, dass man einen Rechts-Anspruch auf Einsicht in die GA hat, so fallen noch Einige raus, denen man bei gründlicher Prüfung die EM-Rente bewilligen müßte ...
Es geht einfach
NUR UM GELD dabei, nicht um unsere Gesundheit und besonders die DRV-GA wissen wohl genau wessen "Lied sie singen müssen", wenn das Zubrot auch weiterhin fließen soll, denn wer zu Viele
PRO EM-Rente begutachtet, bekommt sicher bald keine Aufträge mehr von der DRV.
Es wird auch seinen Grund haben, dass diese GA oft sehr "nebulös und zweideutig und widersprüchlich" geschrieben sind, so kann sich dann der DRV-SB selbst heraussuchen, was er da gerade "verstehen möchte", denn die sind ja auch keine Ärzte.
Liebe Grüße von der Doppeloma
