KH-Aufenthalt & ALG1

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Pfläumchen
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KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Pfläumchen » Mi 6. Mär 2013, 22:31

Hallo!

Nach einem Termin bei meiner Ärztin heute, grüble ich nun und möchte euch etwas fragen.

Ich soll wirklich dringend über einen Klinikaufenthalt nachdenken. Stehe seit einiger Zeit schon auf der Warteliste für Tagesklinik, was bisher wegen meinem gebrochenen Fuß nicht ging. Nun würde es gehen, aber...

Derzeit beziehe ich ALG1 und das brauchen wir auch. Mein KG war ja ausgelaufen. Wie ist es nun, wenn ich länger als 6 Wochen im KH bin. Dann krieg ich ja kein ALG 1 mehr, aber scheinbar ja auch kein KG richtig? Anspruch auf ALG2 haben wir nicht, weil zu großes Grundstück (sagte man mir im Bekanntenkreis). Was würde also sein?

:Verwirrt:
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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Re: KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Vrori » Mi 6. Mär 2013, 22:55

Hallo,

das ist so eine von den Situationen, die man nach Aussteuerung fürchtet...wenn du eindeutig wegen deiner Erkrankung, die zur Aussteuerung führte, arbeitsfähig bist...und wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig wirst...dann zahlt die KK nach 6 Wochen wieder KG....
aber da die KK vermutlich der Auffassung ist, dass die 2. Erkrankung eine hinzugetretene Erkrankung ist, gibt es keinen neuen KG-Anspruch..
du bist ja mit der Aussteuerung nicht wundergeheilt...

also möglichst sehen, dass du innerhalb der 6 Wochen, die von der Afa gezahlt werden, wieder, naja, arbeitsfähig kann man das ja bei Aussteuerung nicht nennen..also wieder dem Arbeitsmarkt im Rahmen deines Restleistungsvermögens zur Verfügung stehst..

im übrigen muss die Afa bei jeder weiteren AU oder stat. Behandlung immer wieder 6 Wochen ALG I zahlen..da gibt es nicht die Einschränkung wie bei einem Arbeitgeber...
d.h. für dich evtl...Klinikaufenthalt nach 5,5 Wochen unterbrechen und nach 10 Tagen wieder neu stationär...das macht die Afa zwar nicht lange mit...aber so lange sie zahlen... :aha:
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Hannie » Mi 6. Mär 2013, 23:06

moin

ich denke so wie die Sachlage ist, kannst du ja für 6 Wochen ohne Befürchtungen in eine Klinik gehen

du solltest abwägen, was TUT DIR wirklich GUT -

vll. reichen dir erst mal (nur) 6 Wochen, damit es dir auf alle fälle besser geht - als jetzt -

du hast ja auch die Möglichkeit in der letzten Woche, nochmal darüber zu entscheiden ob du länger bleibst

oder ob du nach 6 Wochen entlassen wirst

wenn du in einer guten Klinik untergebracht bist

werden dir die Ärzte und die vom Klinik-Sozialen Dienst , bei deiner entscheidungs-finden behilflich sein.

bzw: so wie vrori schrieb:
d.h. für dich evtl...Klinikaufenthalt nach 5,5 Wochen unterbrechen und nach 10 Tagen wieder neu stationär...das macht die Afa zwar nicht lange mit...
aber so lange sie zahlen... :aha:
hannie

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Re: KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Doppeloma » Mi 6. Mär 2013, 23:24

Hallo Pfläumchen, :smile:
Ich soll wirklich dringend über einen Klinikaufenthalt nachdenken. Stehe seit einiger Zeit schon auf der Warteliste für Tagesklinik, was bisher wegen meinem gebrochenen Fuß nicht ging. Nun würde es gehen, aber...
Wirklich Erfahrungen haben ich damit nicht, war in keiner Klinik während ALGI-Bezug und der Dopa nur mal für 3 Wochen, das hat er beim Termin seiner SB mitgeteilt (er sollte sich ja "bewerben") und dann war das OK ... :Gruebeln:
Derzeit beziehe ich ALG1 und das brauchen wir auch. Mein KG war ja ausgelaufen. Wie ist es nun, wenn ich länger als 6 Wochen im KH bin.
Was macht man denn aktuell bei der AfA mit dir, bist du aus der Vermittlung genommen (offiziell nach § 145 /unter 15 Wochenstunden) oder bekommst du Einladungen zu Gesprächen wegen "Vermittlung", bei mir hat sich nach der Stellung des EM-Renten-Antrages keiner mehr dafür interessiert, ob ich immer zu Hause war, hätte ja nur bei einem Termin eine Rolle spielen können.

Wenn du mit Terminen rechnen mußt, dann solltest du zumindest den Beginn einer (vollstationären) Klinik-Behandlung mitteilen, wie lange das genau dauern kann, weiß man ja normalerweise vorher noch nicht.

Du gibst ja keine offizielle AU-Bescheinigung ab und über § 145 ist das auch normalerweise kein Problem über 6 Wochen (sollte es jedenfalls nicht sein, denn die Aussteuerung ist ja bekannt bei der AfA), in einer Tagesklinik ist man doch aber nicht über Nacht, da würde ich gar nichts weiter mitteilen, wenn man dich so auch "in Ruhe" läßt, aber wie ich schon geschrieben habe gibt es da bei mir /uns keine Erfahrungswerte.
Dann krieg ich ja kein ALG 1 mehr, aber scheinbar ja auch kein KG richtig?


Ganz genau betrachtet siehst du das richtig, das "Abgeben" von der AfA an die Krankenkasse (nach 6 Wochen) geht aber üblicherweise nach der Aussteuerung nicht mehr, weil du dort auch kein Geld mehr bekommen würdest, es ist sehr schwierig einzuschätzen, wie genau deine zuständige AfA das dann machen wird, im Prinzip müßte trotzdem weitergezahlt werden, bis dein Anspruch auf ALGI abgelaufen ist.
Anspruch auf ALG2 haben wir nicht, weil zu großes Grundstück (sagte man mir im Bekanntenkreis). Was würde also sein?


Ich kann nicht beurteilen welche Kenntnisse dein Bekanntenkreis im Bezug auf Hartz 4 hat, was bedeutet jetzt "zu großes Grundstück", ein selbstbewohntes Eigenheim ist geschützt (inclusive dazugehörigem Grundstück), da hat man sogar trotzdem Anspruch auf gewisse Wohnkosten (KdU) im Rahmen einer zustehenden Wohnungsgröße, die Einzelheiten kenne ich jetzt nicht genau, wir haben kein Wohneigentum, wohnen zur Miete.

Das alleine schließt also einen Anspruch auf Hartz 4 nicht unbedingt aus, es hängt alles von den konkreten persönlichen (familiären) Umständen ab, die eher selten irgendwelchen Bekannten so genau bekannt sein dürften, das zu beurteilen.
Letztlich kann euch nach Wegfall des ALGI (aus welchem Grund jetzt auch immer, läuft ja auch mal ab) nur das zuständige Amt (JobCenter) unter Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wirklich mitteilen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Solange du rechtlich gesehen Anspruch auf ALGI hast, wollen die aber auch nicht zahlen (müssen) weil ALGI (als beitragsfinanzierte Leistung) vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, die verlangen dann also auch erst eine Bescheinigung von der AfA, dass du dort kein Geld (mehr) erhalten wirst.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Pfläumchen » Do 7. Mär 2013, 07:15

Hi,

danke danke danke... eure Antworten helfen mir schonmal weiter!

@Doma, wir bewohnen 3500m² Land und haben keine hohen Wohnkosten,d.h. wir zhlen nur die Nebenkosten und mein Mann hat ja ein Einkommen. Uns wurde erzählt, dass man unter ALG2 nur eine gewisse Grundstücksgröße haben darf der Rest quasi als "Luxus" gilt und verbraucht werden müsste. Egal, ich denke wir kriegen kein ALG2. Uns gehts auch mit einem Einkommen gut genug, aber die Hausrenovierung wird durch mein ALG1 finanziert.

LG Rilana, heute dank neuer Tabletten völlig neben sich :nein:
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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Re: KH-Aufenthalt & ALG1

Beitrag von Doppeloma » Do 7. Mär 2013, 18:06

Hallo Pfläumchen, :smile:
Uns wurde erzählt, dass man unter ALG2 nur eine gewisse Grundstücksgröße haben darf der Rest quasi als "Luxus" gilt und verbraucht werden müsste.
Ist ja auch nicht völlig falsch, von einem Gesamtgrundstück kann /braucht man aber eher selten was "verbrauchen", besonders wenn der Hartz-Bezug nur vorübergehend notwendig ist, da gibt es sogenannte "Härtefall-Regelungen" mit denen ich mich aber auch nicht auskenne, wie das genau gerechnet wird und funktioniert.
Egal, ich denke wir kriegen kein ALG2. Uns gehts auch mit einem Einkommen gut genug, aber die Hausrenovierung wird durch mein ALG1 finanziert.
Es ist relativ einfach zu überschlagen, du brauchst auch keine genauen Zahlen nennen was das Einkommen deines Männe betrifft, davon werden dann zwar geringe Beträge nicht angerechnet aber als ganz grobe Schätzung gibt es 2 mal den Regelsatz, aktuell glaube ich 347 € (???) in der 2-er- Bedarfsgemeinschaft und dazu die örtlich "angemessenen Wohnkosten".

Also Rund 694 € Regelsatz für euch BEIDE zusammen plus Wohnkosten (z.B.) 400 € = 1094 € Gesamtbedarf eurer Bedarfsgemeinschaft.

Ist nur ein Beispiel, bei uns kam das etwa hin und wenn das Einkommen auch ohne dein ALGI mindestens diesen Betrag erreicht oder sogar deutlich darüber liegen würde, dann besteht auf Hartz 4 tatsächlich kein Anspruch.

Da ist die Grundstücksgröße dann schon völlig nebensächlich, es fehlt einfach die grundsätzliche "Bedürftigkeit", zusätzliche Ausgaben für Hausrenovierung /Kreditraten usw. interessieren das JobCenter sowieso nicht, wer da Verpflichtungen hat, muss dann sehen, woher er dafür das Geld nimmt.

Wichtig ist dann nur noch, dass du weiter krankenversichert bist z.B. als familienversichert in der gesetzlichen KV deines Ehemannes, ansonsten muß das neu durchgerechnet werden, falls eine freiwillige Weiterversicherung selbst bezahlt werden müßte.

Trotzdem erstmal ALLES Gute für dich in der weiteren Behandlung. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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