Hallo didi,
Nach Depressionen und Krank seit Septemper 2011 ist jetzt meine med. Reha vorbei. Ich ging AU in Reha und wurde Arbeitsfähig entlassen.
Liegt dir der Reha-Bericht schon vor, hast du den an deine KK freigegeben ???
Warum wurdest du arbeitsfähig entlassen, keine Einschränkungen für deine letzte Tätigkeit, dann "erstaunt" es mich etwas, dass die KK überhaupt noch zahlt ...
Die KK schreibt, dass ich im Februar ausgesteuert werde.
Damit meldest du dich auf jeden Fall bei der AfA, wegen Anspruch auf ALGI /Nahtlosigkeitsregelung... es ist wirklich sehr wichtig, was in deinem Rehabericht für Prognosen stehen.
Zu deiner letzten Tätigkeit und zum allgemeinen Arbeitsmarkt, die AF-Entlassung deutet ja darauf hin, dass man glaubt du könntest in deine letzte Tätigkeit "problemlos" zurück ...
Ist nicht so ganz verständlich im Moment, wie du jetzt weiter vorgehen kannst/sollst.
Mir hat man geraten mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, zwecks ( Eingliederungsmanagement § 84 Abs. 2 SGB IX ).
Wer hat dir das geraten ???
Was
@Urmeli zu den Unterlagen schreibt die du bei deinem AG vorlegen sollst kann ich nur unterstreichen, das geht doch den AG alles NICHTS an, worüber wollen die bitte (und WER konkret) mit deinen Ärzten sprechen ...
Es wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der langen Erkrankung mein Arbeitsplatz sehr gefährdet ist
Und, was soll dir das nun genau sagen, hast du einen GDB /Schwerbehinderten-Ausweis /Gleichstellung von der AfA ???
Die Gleichstellung (mit einem Schwerbehinderten) wäre nötigenfalles wohl schnellstens zu beantragen, da hat sich dein AG eher selber eine Falle gestellt, mit der Angabe dein Arbeitsplatz sei aus gesundheitlichen Gründen gefährdet...
Was geht die denn an bei welchen Ärzten du in den letzten 3 Jahren gewesen bist, wichtig (wenn überhaupt) wären nur deine aktuellen Behandler, gibt es bei euch einen Betriebs-ARZT, das wäre der Einzige der um solche Unterlagen
bitten könnte, von wem kam denn jetzt dieses Schreiben, Personal-Abteilung ???
Krankengeld läuft aus.
Arbeitslos bin ich nicht.
Für den Anspruch nach § 145 SGB III brauchst du auch nicht arbeitslos sein, die AfA mag aber die "Ausgesteuerten" auch nicht mehr so besonders gerne und verlangt in letzter Zeit öfter mal (bei der Antragstellung) von den AG eine Bescheinigung darüber, dass man dort nicht einsatzfähig ist.
Sowas ist zwar rechtlich auch nicht erlaubt aber inzwischen wird ja viel gemacht an Recht und Gesetz vorbei...
Liebe Grüße von der Doppeloma
