Ausgesteuert
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Re: Ausgesteuert
Hallo ihr lieben,
Hier in der Klinik hab ich nur eingeschränkt Zugang zum INTERNET.
Meinen Antrag auf Arbeitslosengeld hab ich schon abgegeben und die wissen auch, dass ich in der Klinik bin, Men Mann nimmt den Termin am Montag für mich wahr und ich habe ihm sicherheitshalber eine Vollmacht erteilt.
Dem Arbeitgeber hab ich die Formulare vom Arbeitsamt ebenfalls zugesendet und die kennen das schonend haben mich auch beruhigt, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht verliere.
Ich habe meinen Mann auch darum gebeten sich das med. Gutachten in Kopie Genen zu lassen.
Soweit alles richtig gemacht?
LG Poldi
Hier in der Klinik hab ich nur eingeschränkt Zugang zum INTERNET.
Meinen Antrag auf Arbeitslosengeld hab ich schon abgegeben und die wissen auch, dass ich in der Klinik bin, Men Mann nimmt den Termin am Montag für mich wahr und ich habe ihm sicherheitshalber eine Vollmacht erteilt.
Dem Arbeitgeber hab ich die Formulare vom Arbeitsamt ebenfalls zugesendet und die kennen das schonend haben mich auch beruhigt, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht verliere.
Ich habe meinen Mann auch darum gebeten sich das med. Gutachten in Kopie Genen zu lassen.
Soweit alles richtig gemacht?
LG Poldi
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Re: Ausgesteuert
ich hab wohl alles komplett falsch gemacht.
Mein Mann hat den Termin bei der Arbeitsvermittlung wahrgenommen.
ich bekomme kein Geld, da ich schon vor der Aussteuerung in die Klinik bin.
Der Arzt vom Arbeitsamt hat mich für voll arbeitsfähig mit Einschränkungen eingestuft. Hat jedoch nur bei der Psychiaterin nachgefragt.
Meine Hausärztin hat nun eine Stellungnahme geschrieben, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin.
Würde es mir etwas bringen, wenn ich von der Klinik eine Bescheinigung erhalte, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin, oder macht das alles noch schlimmer? Ich muss doch von irgendwas leben.
Ich habe angekreuzt, dass ich im Rahmen meiner noch festzustellenden Leistungsfähigkeit dem Amt zur Verfügung stelle. Ich bin jedoch nicht leistungsfähig und der schreibtischarzt kann ferndiagnosen stellen
Kan ich zu dieser Einschätzung Stellung nehmen bzw. Die Stellungnahmen der Ärzte einsenden?
Hiiiiieeeelfe
poldi
Mein Mann hat den Termin bei der Arbeitsvermittlung wahrgenommen.
ich bekomme kein Geld, da ich schon vor der Aussteuerung in die Klinik bin.
Der Arzt vom Arbeitsamt hat mich für voll arbeitsfähig mit Einschränkungen eingestuft. Hat jedoch nur bei der Psychiaterin nachgefragt.
Meine Hausärztin hat nun eine Stellungnahme geschrieben, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin.
Würde es mir etwas bringen, wenn ich von der Klinik eine Bescheinigung erhalte, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin, oder macht das alles noch schlimmer? Ich muss doch von irgendwas leben.
Ich habe angekreuzt, dass ich im Rahmen meiner noch festzustellenden Leistungsfähigkeit dem Amt zur Verfügung stelle. Ich bin jedoch nicht leistungsfähig und der schreibtischarzt kann ferndiagnosen stellen
Kan ich zu dieser Einschätzung Stellung nehmen bzw. Die Stellungnahmen der Ärzte einsenden?
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Re: Ausgesteuert
moin poldi
hast du das schon schriftlich?
gibt es in der klinik einen sozialen dienst ? wenn du es nicht weißt, frage deinen psychologen/krankenbetreuer/stationsschwestern in der klinik , bzw spreche das thema afa bei ihm an.
wenn ja kannst du dort hingehen und mit dem sozial berater sprechen, welchen weg du, bzw. er für dich aus der klink herraus unternehmen kann/wird.
hannie
hast du das schon schriftlich?
gibt es in der klinik einen sozialen dienst ? wenn du es nicht weißt, frage deinen psychologen/krankenbetreuer/stationsschwestern in der klinik , bzw spreche das thema afa bei ihm an.
wenn ja kannst du dort hingehen und mit dem sozial berater sprechen, welchen weg du, bzw. er für dich aus der klink herraus unternehmen kann/wird.
hannie
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Re: Ausgesteuert
Hallo,
Die Einschätzung vom Arbeitsamtartzt habe ich schon schriftlich, mein Mann hat beim VdK angerufen und die empfehlen paralel Rente zu beantragen.
Ich habe heute dieses Neue und für mich ja zusätzliche Problem bei der arztvisite angesprochen, doch die Ärzte interessierte es nicht sonderlich und verwiesen an den sozialdienst, da hab ich nächste Woche einen Termin.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Oberärztin meinte ich sei nicht die kränkste unter den Patienten und man wolle meinen Aufenthalt so kurz wie möglich gestalten.
Es kotzt mich grad alles total an. eine Stunde Therapiearbeit schlaucht mich so, dass ich dann erst mal ne Pause brauche. Aber trotzdem bin ich arbeitsfähig????
Trotzdem schon mal Danke an Euch
poldi
Die Einschätzung vom Arbeitsamtartzt habe ich schon schriftlich, mein Mann hat beim VdK angerufen und die empfehlen paralel Rente zu beantragen.
Ich habe heute dieses Neue und für mich ja zusätzliche Problem bei der arztvisite angesprochen, doch die Ärzte interessierte es nicht sonderlich und verwiesen an den sozialdienst, da hab ich nächste Woche einen Termin.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Oberärztin meinte ich sei nicht die kränkste unter den Patienten und man wolle meinen Aufenthalt so kurz wie möglich gestalten.
Es kotzt mich grad alles total an. eine Stunde Therapiearbeit schlaucht mich so, dass ich dann erst mal ne Pause brauche. Aber trotzdem bin ich arbeitsfähig????
Trotzdem schon mal Danke an Euch
poldi
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Re: Ausgesteuert
Hallo Poldibär,
Erst wenn da drin steht, dass (und warum) du kein Geld bekommen sollst, dann muss man (schriftlich /nachweislich) Widerspruch dagegen einlegen und sich notfalls zusätzlich massiv in Nürnberg beschweren.
Solche Ergebnisse gibt es oft, wenn ohne Untersuchung nach (vom ÄD ausgewählter) Aktenlage entschieden wird, dass du aktuell akut in der Klinik bist deutet ja eher nicht darauf hin, dass du "arbeitsfähig" sein sollst nach "Aktenlage"...
Hat dein Mann diese Stellungnahme schon bei der AfA abgegeben, das wäre NICHT so gut, letzlich ist der AfA bekannt, dass du aktuell in der Klinik bist, das genügt doch wohl das ÄD-GA anzuzweifeln, für Genaueres müßte ich wissen, was da genau drinsteht, WANN das erstellt wurde, welche Prognosen da abgegeben werden ...
Allerdings MUSS auch ein Antrag (auf Reha/ EM-Rente) bei der DRV aktuell gestellt werden oder schon am Laufen sein, sonst hast du keinen Anspruch auf die Anwendung der "Nahtlosigkeit" bei der AfA, das soll ja nur die Wartezeit "überbrücken" bis die DRV zu einem entsprechnden Antrag entschieden hat.
Erst mit einem schriftlichen Bescheid kann man überhaupt irgendwas anfangen ...
In einem gewissen Rahmen musst du dich aber willig zeigen, mit deinem "Restleistungsvermögen" arbeiten zu wollen, daher ist /wäre es auch nicht gut denen immer mehr Nachweise (Klinik /deine Ärzte) vorzulegen, dass es überhaupt NICHT geht (auch nicht wenn du wieder aus der Klinik entlassen bist) ...
Dass die AfA-Ärzte das "Restleistungsvermögen" meist zu gut einschätzen, besonders wenn sie den Antragsteller nie gesehen haben, ist ja nichts Neues mehr, du darfst aber auch für den Anspruch auf ALGI nach § 145 nicht komplett kaputt sein, zumindest darfst du das SELBER nicht so angeben (oder deine Ärzte).
Wie ich schon öfter mal geschrieben habe ist ALGI nach der Aussteuerung KEIN "Ersatzkrankengeld", das bekommt man nur, wenn man (zumindest theoretisch) "vermittelbar ist" in was auch immer.
Ein Klinik-Aufenthalt zählt da als "kurzzeitige Verhinderung", aber es wäre besser gewesen das noch zu verschieben, bis dein Lebensunterhalt auch schriftlich (durch den Bescheid von der AfA) gesichert gewesen wäre.
Bitte wende dich wirklich dringend an den sozialen Dienst der Klinik und beantworte mir möglichst die Fragen dazu, ob es schon einen schriftlichen Bescheid von der AfA gibt oder nicht ... was da irgendwer "erzählt", hat zunächst noch gar nichts zu bedeuten.
Aber von den Vorgehensweisen /Abläufen nach der Aussteuerung bei der AfA haben die sowieso selten Ahnung, das hilft dir ja nun akut auch nicht wirklich weiter an Geld zu kommen, ODER ...
Wie glaubst du eigentlich kann dir so eine "Behandlung" wirklich helfen, was konkret tut man denn dort, damit es dir besser gehen könnte ...nur Vergleiche mit anderen Patienten anstellen, denen es schlechter geht als dir (nach Meinung der Oberärztin) und dir klar machen, dass du dort eigentlich "fehl am Platze bist" ...so schnell könnten die gar nicht gucken, wie ich da verschwunden wäre ...
Da wäre es ja wirklich wichtiger, dass du erst mal deinen Lebensunterhalt sicherst und dich selber um die ganzen Angelegenheiten (AfA /EM-Renten-Antrag) kümmerst ...
Ist nicht böse gemeint, aber bei solchen Aussagen geht mir "der Hut hoch" , die sind ja noch schlimmer als der AfA-DOC, der dich nichtmal kennengelernt hat ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das entscheidet NICHT die "Arbeitsvermittlung" sondern die Leistungsabteilung, wurde denn der komplette Antrag schon (nachweislich???) abgegeben und wenn ja WANN, den haben die zu bearbeiten und einen Bescheid zu erstellen.Mein Mann hat den Termin bei der Arbeitsvermittlung wahrgenommen.
ich bekomme kein Geld, da ich schon vor der Aussteuerung in die Klinik bin.
Erst wenn da drin steht, dass (und warum) du kein Geld bekommen sollst, dann muss man (schriftlich /nachweislich) Widerspruch dagegen einlegen und sich notfalls zusätzlich massiv in Nürnberg beschweren.
Dein Mann hat das komplette Gutachten (Teil A UND Teil B) vom med. Dienst der AfA erhalten ???Der Arzt vom Arbeitsamt hat mich für voll arbeitsfähig mit Einschränkungen eingestuft. Hat jedoch nur bei der Psychiaterin nachgefragt.
Meine Hausärztin hat nun eine Stellungnahme geschrieben, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin.
Solche Ergebnisse gibt es oft, wenn ohne Untersuchung nach (vom ÄD ausgewählter) Aktenlage entschieden wird, dass du aktuell akut in der Klinik bist deutet ja eher nicht darauf hin, dass du "arbeitsfähig" sein sollst nach "Aktenlage"...
Hat dein Mann diese Stellungnahme schon bei der AfA abgegeben, das wäre NICHT so gut, letzlich ist der AfA bekannt, dass du aktuell in der Klinik bist, das genügt doch wohl das ÄD-GA anzuzweifeln, für Genaueres müßte ich wissen, was da genau drinsteht, WANN das erstellt wurde, welche Prognosen da abgegeben werden ...
JAAA, das macht ALLES noch schlimmer, denn die Tatsache , dass du aktuell in der Klinik BIST reicht doch wohl als Beweis, dass du wohl im Moment nicht vermittelt werden kannst, die AfA MUSS trotzdem zahlen gemäß § 145 SGB III, dafür ist das nämlich gedacht...Würde es mir etwas bringen, wenn ich von der Klinik eine Bescheinigung erhalte, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin, oder macht das alles noch schlimmer? Ich muss doch von irgendwas leben.
Allerdings MUSS auch ein Antrag (auf Reha/ EM-Rente) bei der DRV aktuell gestellt werden oder schon am Laufen sein, sonst hast du keinen Anspruch auf die Anwendung der "Nahtlosigkeit" bei der AfA, das soll ja nur die Wartezeit "überbrücken" bis die DRV zu einem entsprechnden Antrag entschieden hat.
Das war ja auch richtig, nur hatte ich dir empfohlen mit der Klinik (möglichst) noch zu warten, bis du den Leistungesbescheid von der AfA erhalten hast ... weil ich genau das was jetzt passiert befürchtet habe, trotzdem haben die einen Bescheid zu schreiben, wenn sie dir kein Geld geben wollen und der Antrag auf ALGI ordnungsgemäß gestellt wurde.Ich habe angekreuzt, dass ich im Rahmen meiner noch festzustellenden Leistungsfähigkeit dem Amt zur Verfügung stelle.
Erst mit einem schriftlichen Bescheid kann man überhaupt irgendwas anfangen ...
Ich bin jedoch nicht leistungsfähig und der schreibtischarzt kann ferndiagnosen stellen
In einem gewissen Rahmen musst du dich aber willig zeigen, mit deinem "Restleistungsvermögen" arbeiten zu wollen, daher ist /wäre es auch nicht gut denen immer mehr Nachweise (Klinik /deine Ärzte) vorzulegen, dass es überhaupt NICHT geht (auch nicht wenn du wieder aus der Klinik entlassen bist) ...
Dass die AfA-Ärzte das "Restleistungsvermögen" meist zu gut einschätzen, besonders wenn sie den Antragsteller nie gesehen haben, ist ja nichts Neues mehr, du darfst aber auch für den Anspruch auf ALGI nach § 145 nicht komplett kaputt sein, zumindest darfst du das SELBER nicht so angeben (oder deine Ärzte).
Wie ich schon öfter mal geschrieben habe ist ALGI nach der Aussteuerung KEIN "Ersatzkrankengeld", das bekommt man nur, wenn man (zumindest theoretisch) "vermittelbar ist" in was auch immer.
Ein Klinik-Aufenthalt zählt da als "kurzzeitige Verhinderung", aber es wäre besser gewesen das noch zu verschieben, bis dein Lebensunterhalt auch schriftlich (durch den Bescheid von der AfA) gesichert gewesen wäre.
Aus den beschriebenen Gründen solltest du das aktuell lieber bleiben lassen, das wird den ÄD der AfA nicht besonders interessieren.Kan ich zu dieser Einschätzung Stellung nehmen bzw. Die Stellungnahmen der Ärzte einsenden?
Bitte wende dich wirklich dringend an den sozialen Dienst der Klinik und beantworte mir möglichst die Fragen dazu, ob es schon einen schriftlichen Bescheid von der AfA gibt oder nicht ... was da irgendwer "erzählt", hat zunächst noch gar nichts zu bedeuten.
Bei der DRV was beantragen musst du auf jeden Fall, wenn du Geld von der AfA (im Zuge der Nahtlosigkeit) haben möchtest, die Erkenntnis /Empfehlung des VDK ist nicht so umwerfend, wenn denen nicht mehr dazu einfällt ...Die Einschätzung vom Arbeitsamtartzt habe ich schon schriftlich, mein Mann hat beim VdK angerufen und die empfehlen paralel Rente zu beantragen.
Aber von den Vorgehensweisen /Abläufen nach der Aussteuerung bei der AfA haben die sowieso selten Ahnung, das hilft dir ja nun akut auch nicht wirklich weiter an Geld zu kommen, ODER ...
Wenn deine belastenden Probleme dort sowieso nicht mal die Ärzte interessieren, was willst du dort erreichen ???Ich habe heute dieses Neue und für mich ja zusätzliche Problem bei der arztvisite angesprochen, doch die Ärzte interessierte es nicht sonderlich und verwiesen an den sozialdienst, da hab ich nächste Woche einen Termin.
ACH, das könnten die aber bei mir ganz schnell haben, nach so einer Bemerkung würde ich meine Sachen packen und mich verabschieden, du bist doch schließlich freiwillig dort, in der Hoffnung dass man dir HELFEN kann und es dir mal wieder besser gehen könnte ... man kann ja dann auch warten, bis du deren Kriterien für "ausreichend Krank erreicht hast" ...Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Oberärztin meinte ich sei nicht die kränkste unter den Patienten und man wolle meinen Aufenthalt so kurz wie möglich gestalten.
Wie glaubst du eigentlich kann dir so eine "Behandlung" wirklich helfen, was konkret tut man denn dort, damit es dir besser gehen könnte ...nur Vergleiche mit anderen Patienten anstellen, denen es schlechter geht als dir (nach Meinung der Oberärztin) und dir klar machen, dass du dort eigentlich "fehl am Platze bist" ...so schnell könnten die gar nicht gucken, wie ich da verschwunden wäre ...
Da wäre es ja wirklich wichtiger, dass du erst mal deinen Lebensunterhalt sicherst und dich selber um die ganzen Angelegenheiten (AfA /EM-Renten-Antrag) kümmerst ...
Ist nicht böse gemeint, aber bei solchen Aussagen geht mir "der Hut hoch" , die sind ja noch schlimmer als der AfA-DOC, der dich nichtmal kennengelernt hat ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Ausgesteuert
Liebe Doppeloma,
ich habe den Ablehnungsbescheid erhalten und habe gleich Widerspruch eingelegt, die Begründung wird noch folgen, auch wenn ich noch nicht weiß, wie ich die formulieren soll.
Drin steht, "Sie stehen der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung". Deshalb haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbietslosengeld (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 138 Abs. 1 Sowie Absatz 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch."
ICH HABE habe Dir auch das Gutachten nach aktenlage zugesandt.
Teil B des Gutachtens fehlt, habe ich schriftlich mit dem Widerspruch zusammen angefordert.
Einen Rentenantrag habe ich ebenfalls gestellt, den wird mein Mann mit Vollmacht für mich abgeben.
Die Frau vom VDK meinte ich solle auch noch AG II beantragen.
Liebe Grüße
Poldi
ich habe den Ablehnungsbescheid erhalten und habe gleich Widerspruch eingelegt, die Begründung wird noch folgen, auch wenn ich noch nicht weiß, wie ich die formulieren soll.
Drin steht, "Sie stehen der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung". Deshalb haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbietslosengeld (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 138 Abs. 1 Sowie Absatz 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch."
ICH HABE habe Dir auch das Gutachten nach aktenlage zugesandt.
Teil B des Gutachtens fehlt, habe ich schriftlich mit dem Widerspruch zusammen angefordert.
Einen Rentenantrag habe ich ebenfalls gestellt, den wird mein Mann mit Vollmacht für mich abgeben.
Die Frau vom VDK meinte ich solle auch noch AG II beantragen.
Liebe Grüße
Poldi
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Re: Ausgesteuert
Hallo Poldibär,
Das bekommst du aber nicht von der Stelle wo der Widerspruch hingeht, sondern nur direkt vom Med. Dienst ...
Traurig, dass die wieder mal zur Durchsetzung deines Rechtsanspruches auf ALGI keinen Einfall hatten, denn das steht dir noch unabhängig vom Einkommen deines Partners zu ...
Beschwere dich in Nürnberg per Mail, dass man dir das ALGI nach der Aussteuerung (§ 145 SGB III) verweigert, weil du aktuell in die Klinik mußtest (warum geht die nichts an) und obwohl doch der ÄD (nach Aktenlage) entschieden hat, dass du voll arbeitsfähig bist...
Schicke alles als Anhang mit, den Bescheid von der KK, den Ablehnungsbescheid von der AfA, das "Gutachten" von der AfA (da würde ich gleich mal nachfragen warum man dir weismachen will, das sei der Teil A ) und dein Widerspruchschreiben wegen der Ablehnung.
Weise darauf hin, dass du deinen Anspruch auf ALGI nötigenfalles am Sozialgericht per "Einstweiliger Anordnung" geltend machen läßt, wenn dir nicht umgehend ein Leistungsbescheid erteilt wird, dein Anspruch nach § 145 SGB III ergibt sich aus der Aussteuerung und der Antragstellung auf EM-Rente am XXX (Nachweis bitte auch beifügen).
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Mehr fällt mir dazu auch nicht mehr ein, dann hilft nur noch Abwarten und hoffen ...
Alles Gute für dich
Liebe Grüße von der Doppeloma
Warum fragst du wieder erst hinterher ?, in solchen Fällen begründet man das direkt im Widerspruch, es geht hier nicht um GdB oder Rente sondern darum, dass man dir kein Geld zahlen will, auf das du nach § 145 SGB III einen Anspruch hast.ich habe den Ablehnungsbescheid erhalten und habe gleich Widerspruch eingelegt, die Begründung wird noch folgen, auch wenn ich noch nicht weiß, wie ich die formulieren soll.
Das ist "normal" im Falle von ALGI nach der Aussteuerung, das AfA-GA besagt aber doch (nach Aktenlage) dass du Vollzeit arbeiten kannst, dann steht dir auch ALGI zu, die müssen sich schon mal einig werden.Drin steht, "Sie stehen der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung". Deshalb haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbietslosengeld (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 138 Abs. 1 Sowie Absatz 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch."
Nein, Teil B fehlt nicht, das IST der Teil B, das "Teil A" was da jemand (handschriftlich) draufgekritzelt hat, macht daraus keinen Teil A, das ist ein offizieller separater Gutachten-Teil, wo das auch ordentlich draufgedruckt ist, dass es sich um den Teil A handelt.ICH HABE habe Dir auch das Gutachten nach aktenlage zugesandt.
Teil B des Gutachtens fehlt, habe ich schriftlich mit dem Widerspruch zusammen angefordert.
Das bekommst du aber nicht von der Stelle wo der Widerspruch hingeht, sondern nur direkt vom Med. Dienst ...
Er läßt sich diese Abgabe hoffendlich auch schriftlich bestätigen ???Einen Rentenantrag habe ich ebenfalls gestellt, den wird mein Mann mit Vollmacht für mich abgeben.
Und woher will die wissen, ob du dort überhaupt einen Anspruch hast, zunächst wird da erst mal das Einkommen deines Mannes geprüft und wenn er (nach Meinung /Berechnung des JC) genug hat für euch beide, dann bekommst du dort gar nichts.Die Frau vom VDK meinte ich solle auch noch AG II beantragen.
Traurig, dass die wieder mal zur Durchsetzung deines Rechtsanspruches auf ALGI keinen Einfall hatten, denn das steht dir noch unabhängig vom Einkommen deines Partners zu ...
Beschwere dich in Nürnberg per Mail, dass man dir das ALGI nach der Aussteuerung (§ 145 SGB III) verweigert, weil du aktuell in die Klinik mußtest (warum geht die nichts an) und obwohl doch der ÄD (nach Aktenlage) entschieden hat, dass du voll arbeitsfähig bist...
Schicke alles als Anhang mit, den Bescheid von der KK, den Ablehnungsbescheid von der AfA, das "Gutachten" von der AfA (da würde ich gleich mal nachfragen warum man dir weismachen will, das sei der Teil A ) und dein Widerspruchschreiben wegen der Ablehnung.
Weise darauf hin, dass du deinen Anspruch auf ALGI nötigenfalles am Sozialgericht per "Einstweiliger Anordnung" geltend machen läßt, wenn dir nicht umgehend ein Leistungsbescheid erteilt wird, dein Anspruch nach § 145 SGB III ergibt sich aus der Aussteuerung und der Antragstellung auf EM-Rente am XXX (Nachweis bitte auch beifügen).
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Mehr fällt mir dazu auch nicht mehr ein, dann hilft nur noch Abwarten und hoffen ...
Alles Gute für dich
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Re: Ausgesteuert
Liebe Doppeloma,
damit ich nicht wieder was falsch mache, hier mal mein Entwurf für einen Widerspruch.
********
Widerspruch gegen Gutachten/Entschgeidung vom ----- nach
aktenlage
Sehr geehrte Dasmen und Herrn,
ich befinde mich seit dem 29.1. in der ********-Akkut-Klinik. Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin Frau ****** am ****** bei meinem persönlichen Erscheinen zum Erhalt des Antrages auf ALG I mitgeteilt, dass ein Klinikaufenthalt ansteht.
Sie haben für Ihr Gutachten und Ihre Entscheidung lediglich einen Befundbericht von Dr. ********* angefordert, aus dem hervorgeht, dass sie mich nur gelegentlich behandelt hat. Sie hat mir die Rezepte für die Medikamente ausgestellt und nach 15 Min. war ich wieder drausen.
Befunde von Dr. ******* und Dr.***** haben Sie nicht für Ihr Gutachten angefordert.
Da ich laut Ihrem Gutachten, obwohl ich derzeit in der Klinik bin (Einweisungsschein wurde von Frau Dr. ***** ausgestellt), vollschichtig arbeitsfähig bin, habe ich Anspruch auf ALGI nach § 145 SGB III. Ich stehe der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, bin jedoch derzeit nur krankheitsbedingt verhindert.
Ein Antrag auf EM-Rente wurde am 01.02.2013 gestellt.
Ich bitte umgehend um die Zusendung eines geänderten Leistungsbescheid für ALG I nach §145 SGB III.
Ich weise darauf hin, dass ich das Kundenmanagement in Nürnberg über Ihre Vorgehensweise informieren werde und meinen Anspruch auf ALG I nach § 145 SGB III nötigenfalls am Sozialgericht per "Einstweiliger Anordnung" geltend machen werde.
Mit freundlichen Gruessen
*******
Wäre das so in Ordnung ???? bin total verunsichert.
LG
Poldi
damit ich nicht wieder was falsch mache, hier mal mein Entwurf für einen Widerspruch.
********
Widerspruch gegen Gutachten/Entschgeidung vom ----- nach
aktenlage
Sehr geehrte Dasmen und Herrn,
ich befinde mich seit dem 29.1. in der ********-Akkut-Klinik. Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin Frau ****** am ****** bei meinem persönlichen Erscheinen zum Erhalt des Antrages auf ALG I mitgeteilt, dass ein Klinikaufenthalt ansteht.
Sie haben für Ihr Gutachten und Ihre Entscheidung lediglich einen Befundbericht von Dr. ********* angefordert, aus dem hervorgeht, dass sie mich nur gelegentlich behandelt hat. Sie hat mir die Rezepte für die Medikamente ausgestellt und nach 15 Min. war ich wieder drausen.
Befunde von Dr. ******* und Dr.***** haben Sie nicht für Ihr Gutachten angefordert.
Da ich laut Ihrem Gutachten, obwohl ich derzeit in der Klinik bin (Einweisungsschein wurde von Frau Dr. ***** ausgestellt), vollschichtig arbeitsfähig bin, habe ich Anspruch auf ALGI nach § 145 SGB III. Ich stehe der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, bin jedoch derzeit nur krankheitsbedingt verhindert.
Ein Antrag auf EM-Rente wurde am 01.02.2013 gestellt.
Ich bitte umgehend um die Zusendung eines geänderten Leistungsbescheid für ALG I nach §145 SGB III.
Ich weise darauf hin, dass ich das Kundenmanagement in Nürnberg über Ihre Vorgehensweise informieren werde und meinen Anspruch auf ALG I nach § 145 SGB III nötigenfalls am Sozialgericht per "Einstweiliger Anordnung" geltend machen werde.
Mit freundlichen Gruessen
*******
Wäre das so in Ordnung ???? bin total verunsichert.
LG
Poldi
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Re: Ausgesteuert
Hallo Poldibär,
was soll das jetzt werden, die Begründung für den bereits eingelegten Widerspruch gegen die Ablehnung von ALGI ???
Gegen ein Gutachten kann man keinen Widerspruch einlegen und der ärztliche Dienst hat mit Bewilligung oder Ablehnung von ALGI und den Widersprüchen dazu NIX zu tun ... die §§ in dem Ablehnungs-Bescheid, treffen auf deine Situation nicht zu, du wurdest ausgesteuert und hast Anspruch auf die Anwendung der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III ... was dann im Bewilligungsbescheid für §§ stehen werden kann dir EGAL sein, hauptsache du bekommst dann dein Geld...
Du sollst denen auch nicht "androhen" dich in Nürnberg zu beschweren , ich habe gehofft das hättest du längst schon getan, direkt nach der Ablehnung der Leistung von ALG I ... nun ist ja schon wieder unnötig Zeit verflossen ...
Hattest du nicht ein Gespräch mit dem sozialen Dienst der Klinik, was ist denn dabei rausgekommen ???
Egal ich habe deinen Text jetzt mal ein wenig bearbeitet und angepasst, das möchte dein Mann BITTE dringend, von zu Hause aus, an die Nürnberger Mail-Adresse schicken, zusammen mit den Unterlagen (als Anhang), die ich unten noch aufgeführt habe.
E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Es nützt dir nichts wenn die Antwort darauf irgendwo in der Klinik landet, das sollte unbedingt im Privat-Bereich ankommen, dann bitte mit der Antwort HIER wieder melden, weiteren Stellen brauchst du das nicht zu schicken, die leiten das dann schon an deine örtlich zuständige AfA weiter.
Sollte mich sehr wundern wenn du da nicht bald den neuen Bescheid im Briefkasten hast und endlich mal an dieser Front aufatmen kannst, die erste reguläre Zahlung für dich wäre jetzt erst am 28.02.2013 fällig, da bringt es noch nichts mit dem Sozialgericht zu drohen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
was soll das jetzt werden, die Begründung für den bereits eingelegten Widerspruch gegen die Ablehnung von ALGI ???
Gegen ein Gutachten kann man keinen Widerspruch einlegen und der ärztliche Dienst hat mit Bewilligung oder Ablehnung von ALGI und den Widersprüchen dazu NIX zu tun ... die §§ in dem Ablehnungs-Bescheid, treffen auf deine Situation nicht zu, du wurdest ausgesteuert und hast Anspruch auf die Anwendung der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III ... was dann im Bewilligungsbescheid für §§ stehen werden kann dir EGAL sein, hauptsache du bekommst dann dein Geld...
Du sollst denen auch nicht "androhen" dich in Nürnberg zu beschweren , ich habe gehofft das hättest du längst schon getan, direkt nach der Ablehnung der Leistung von ALG I ... nun ist ja schon wieder unnötig Zeit verflossen ...
Hattest du nicht ein Gespräch mit dem sozialen Dienst der Klinik, was ist denn dabei rausgekommen ???
Egal ich habe deinen Text jetzt mal ein wenig bearbeitet und angepasst, das möchte dein Mann BITTE dringend, von zu Hause aus, an die Nürnberger Mail-Adresse schicken, zusammen mit den Unterlagen (als Anhang), die ich unten noch aufgeführt habe.
Als Anlagen (Anhang) bitte unbedingt, den Ablehnungs-Bescheid und auch das merkwürdige Gutachten Teil B mit anfügen, wer immer da gerade in deiner Familie dazu in der Lage ist, möchte das BITTE umgehend (vom heimischen PC aus !!!) an folgende Adresse senden ...
Beschwerde wegen Ablehnung ALGI nach Aussteuerung (§ 145 SGB III)
gilt gleichzeitig als Begründung zum Widerspruch vom XXX
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich befinde mich seit dem 29.1. in der ********-Akut-Klinik. Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin Frau ****** am ****** bei meinem persönlichen Erscheinen zum Erhalt des Antrages auf ALG I mitgeteilt, dass ein Klinikaufenthalt ansteht.
Für Ihr Gutachten (durch den Med. Dienst am XXX nach Aktenlage erstellt) und Ihre Entscheidung wurde lediglich ein Befundbericht von Dr. ********* angefordert, aus dem hervorgeht, dass sie mich nur gelegentlich behandelt hat.
Sie hat mir vorwiegend nur die Rezepte für die Medikamente ausgestellt, Befunde von Dr. ******* und Dr.***** wurden nicht für das Gutachten des Med. Dienstes angefordert.
Da ich laut Ihrem Gutachten Ihres Med. Dienstes, vollschichtig arbeitsfähig bin, habe ich Anspruch auf ALGI nach § 145 SGB III.
Ich stelle mich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, bin jedoch derzeit nur krankheitsbedingt verhindert, befinde mich aktuell noch in der Klinik (Einweisungsschein wurde von Frau Dr. ***** ausgestellt), was meiner Sachbearbeiterin ordnungsgemäß mitgeteilt und nachgewiesen wurde.
Zudem wurde ein Antrag auf EM-Rente am 01.02.2013 gestellt.
Der Ablehnungsbescheid ist daher aufzuheben und mir umgehend ein korrekter Bescheid über ALGI-Leistungen ab dem 01.02.2013 gemäß Nahtlosigkeit § 145 SGB III zu erteilen und die Zahlungen fristgerecht (28.02.2013) aufzunehmen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen !
Mit freundlichem Gruß
Poldibär
E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Es nützt dir nichts wenn die Antwort darauf irgendwo in der Klinik landet, das sollte unbedingt im Privat-Bereich ankommen, dann bitte mit der Antwort HIER wieder melden, weiteren Stellen brauchst du das nicht zu schicken, die leiten das dann schon an deine örtlich zuständige AfA weiter.
Sollte mich sehr wundern wenn du da nicht bald den neuen Bescheid im Briefkasten hast und endlich mal an dieser Front aufatmen kannst, die erste reguläre Zahlung für dich wäre jetzt erst am 28.02.2013 fällig, da bringt es noch nichts mit dem Sozialgericht zu drohen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Ausgesteuert
Hallo Doppeloma,
ich möchte mich an dieser Stelle einfach mal für deinen unermüdlichen Einsatz bedanken.
Wenn ich solche Fälle und Beamtenwillkür..bzw. Angestelltenwillkür lese, dann möchte ich auch helfen..nur in dem Moment bin ich so getriggert von solch einer Unverschämtheit, das mir dann wieder mein Fall einfällt und ich, außer Schweißausbruch und Herzrasen, nix auf die Reihe bekomme..
Von daher mal wieder meinen allerherzlichsten Dank an deine unermüdliche Hilfestellungen...
ich möchte mich an dieser Stelle einfach mal für deinen unermüdlichen Einsatz bedanken.
Wenn ich solche Fälle und Beamtenwillkür..bzw. Angestelltenwillkür lese, dann möchte ich auch helfen..nur in dem Moment bin ich so getriggert von solch einer Unverschämtheit, das mir dann wieder mein Fall einfällt und ich, außer Schweißausbruch und Herzrasen, nix auf die Reihe bekomme..
Von daher mal wieder meinen allerherzlichsten Dank an deine unermüdliche Hilfestellungen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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