Hallo Max,
so schnell liest man sich wieder, unsere
@Vrori ![Bussi :Bussi:](./images/smilies/Bussi.gif)
hat dich ja schon hervorragend mit Infos versorgt und da kann (und will) ich nur noch ein paar kleinere Ergänzungen liefern.
Ich gehe mal so eine wenig durch deine Beiträge und "picke mir die Rosinen raus" die mir da noch so aufgfallen sind ...
Ich vermute, die Aufforderung, eine Reha zu beantragen, ist bloß erfolgt, weil vor einer Berentung üblicherweise eine Reha durchgeführt werden sollte bzw. weil das die vorgeschriebene Reihenfolge ist?
Die Wahrheit ist eher, dass die KK überhaupt nicht berechtigt ist zum Antrag auf EM-Rente = Rente wegen
Erwerbs-
Minderung aufzufordern (
Erwerbs-
Unfähigkeits--Rente gibt es seit 2001 nicht mehr, nur noch Altfälle werden so bezeichnet), darum die Aufforderung nach § 51 SGB V.
Darin geht es ausschließlich um Anträge auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" in diese Rubrik gehören auch die medizinischen Reha-Maßnahmen, die allerdings bei tatsächlich erfolglosem Verlauf eine "Umdeutung" in eine EM-Rente möglich machen (könnten), die dann eine Erstattung für die KK bringen KÖNNTE.
Genau SOOO viele Hürden gibt es auf diesem weg dann auch, denn diese Rehas finden üblicherweise in Einrichtungen statt, die der Verwaltung /Kontrolle /Bezahlung der DRV untergeordnet sind, die Zielrichtung des Reha-Ergebnisses kannst du dir da sicher leicht denken...die soll ganz sicher nicht in Bewilligung einer EM-Rente bestehen, sondern im FITT machen für die weitere Verwendung auf dem Arbeitsmarkt...
Zunächst mal ist die KK aber daran interessiert, dass man wenigstens für den Zeitraum der Reha-Maßnahme (3 - 4 - X Wochen) diene Krankengeldzahlungen einstellen kann, denn es besteht ja (üblicherweise) Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV während dieser Reha, hier tut sich nach deiner Schilderung allerdings bei mir das nächste Fragezeichen auf...
Du schreibst ja, dass du überwiegend selbstständig tätig warst und deswegen (deiner Meinung nach oder hast du das schon mal bei der DRV erfragt /schriftlich bekommen ???) keinen Renten-Anspruch haben würdest, dann ist aber auch fraglich, ob du einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe /med. Reha hast an die DRV ???
Dafür sind ja auch bestimmte Beitragszeiten notwendig, sonst lehnen die das sowieso ab, wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, ich frage mich in diesem Zusammenhang auch gerade wo (aus welcher "abhängigen" Tätigkeit) da ein Anspruch auf Übergangsgeld herkommen soll, dafür ist üblicherweise ein Arbeitsverhältnis mit Lohn-/ Gehalts-Ansprüchen erforderlich (vor Beginn der Erkrankung bzw. Reha-Maßnahme) ...
Ansonsten bleibt ja nur die KK selbst für die Kosten-Übernahme deiner Reha-Maßnahme übrig (Klinik + Krankengeld), da hätten die ja eher mehr als weniger Kosten ...
Und auf welcher Basis entscheidet die RV dann üblicherweise? Eine nochmalige persönliche Begutachtung durch einen eigenen Gutachter der RV? Oder könnte auch der Bericht des behandelnden Arztes reichen?
Bei einer frisch absolvierten Reha entscheidet die DRV meist recht schnell und überwiegend NUR nach dem letzten Reha-Bericht, sagt der aus EM-Rente ist nicht nötig (6 und mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig), dann gibt es auch keine Feststelung von Erwerbsminderung durch die DRV.
Weitere "Ermittlungen" zum tatsächlichen Gesundheitszustand finden dann in der Regel gar nicht mehr statt, nicht mal dann wenn es angebracht wäre, weil die Reha eben nur nach Ansicht der (DRV-) Reha-Klinik "erfolgreich" war.
Manchmal wird dann noch ein DRV-GA beauftragt, die behandelnden Ärzte werden eher selten befragt, deren Befunde /Berichte werden (fast) immer den Feststellungen der DRV untergeordnet, besonders wenn sie klare Aussagen zur Notwendigkeit einer Berentung machen.
Eine Stellungnahme deines Arztes, dass er weder eine Reha für notwendig hält, noch die Gefahr einer Erwerbsminderung bei dir sieht, dürfte von der DRV allerdings "aufgesaugt werden wie von einem Schwamm das Wasser", ob die Reha damit vom Tisch ist (abgelehnt wird, weil unnötig
![Cool :cool:](./images/smilies/cool.gif)
) weiß ich nicht, aber eine EM-Rente oder die Bescheinigung, dass du EM bist entfällt damit ziemlich sicher.
Wird die Reha abgelehnt (aus welchem Grund auch immer) brauchst du NICHTS dagegen unternehmen, du warst nur verpflichtet den Antrag zu stellen, wenn die DRV nicht will kannst du doch nicht dafür...
Die DRV hat ja auch NIX davon deiner KK einen Gefallen zu tun, auch nicht wenn du keine Geld-Leistung (EM-Rente) beanspruchen kannst, die arbeiten ALLE (KK /AfA/ JC/DRV) gegeneinander aber nicht miteinander, JEDER sitzt auf "seinem Geld" und besonders gut und hartnäckig, wenn der Beitragszahler /Anspruchsberechtigte Ansprüche darauf erhebt...
Die "schnelle EM" (wenn KEIN Renten-Anspruch besteht !!!) gibt es meist erst beim "Verschiebe-Spiel" unter den Beteiligten im SGB II (HARTZ 4) und SGB XII (Sozial-Hilfe), damit die, oft schon länger kranken Leistungsbezieher (ohne Job-Aussichten)mal wo anders "geparkt werden können", denn letztlich entscheidet NUR die DRV über "Sein oder nicht Sein" bei der Erwerbsminderung, auch ob "nur Zeitweise /Teilweise oder auf Dauer" ... alle Anderen (KK /AfA/ JC) machen da nur VIEL LÄRM UM NICHTS ...
Ich habe schon gehört, dass die KK oft versucht, sich Gelder von der RV zurückholt. Aber: wenn ich gar keine EU-Rente bekommen kann, ist so ein Versuch doch zwecklos ... Oder?
Richtig, wo nichts ist wird auch nichts erstattet, von mir bekamen sie auch NICHTS mehr, meine (endlich) bewilligte EM-Rente reicht nur bis in die AfA-Zeit zurück ...so geht /ging meine KK auch leer aus...
Liebe Grüße von der Doppeloma
![Umarm :umarm:](./images/smilies/umarm.gif)