Hallo christoph,
Dass ich in diesem Antrag der DRV erlauben muss, alle Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten anzufordern und wiederum alle Unterlagen von anderen Ärzten, die bei meinen behandelnden Ärzten jemals angekommen sind, bereitet mir angesichts der Oberflächlichkeit und Arroganz mancher Ärzte schon ziemliches Unbehagen - aber offenbar kommt man beim Rentenantrag nicht drum herum, oder?
wie du schon richtig erkannt hast kommt man da beim Antrag auf EM-Rente nicht herum, der DRV den Zugriff auf ALLE Gesundheits-Unterlagen zu ermöglichen.
Ganz ehrlich wären Viele hier SEHR FROH, wenn die auch nur einige unserer behandelnden Ärzte überhaupt anschreiben und um entsprechende Befunde/ Berichte bitten würden, leider ist ja genau DAS OFT /meist NICHT der Fall, ich teile zwar deine Bedenken, aber die sind vermutlich überflüssig.
Dann wären wohl viele Begutachtungen von der DRV gar nicht (mehr) nötig, wenn die soviel Wert auf die Meinung unserer Ärzte legen würden...
KEINER deiner Ärzte ist verpflichtet "Fremdberichte" an die DRV zu geben, hier hast du außerdem die Möglichkeit das direkt bei deinen Ärzten einzuschränken, wenn es dort Berichte gibt die du NICHT freigeben möchtest.
Das ist KEINE Einbahnstraße, auch deine Ärzte sind (dir gegenüber) verpflichtet diese Beschränkungen zu beachten und absolut NUR EIGENE Erkenntnisse an die DRV zu geben, wenn du denen das so erklärst.
Was ich allerdings nicht einsehe, ist der DRV auch noch die geforderte Einwilligung zu erteilen, dass sie meine medizinischen Daten an andere Sozialleistungsträger weiterleiten darf. Das möchte ich gerne verweigern und das kann ja auch eigentlich nicht zur Mitwirkungspflicht bei einem Rentenantrag gehören, oder? (Leider behauptet das die DRV im Antrag mit Verweis auf § 66 SGB I und droht mit Folgen fehlender Mitwirkung).
Das kannst du gerne tun, ich habe den Text zwar gerade nicht konkret im Kopf, aber der Hinweis zu § 66 SGB I ist da wohl drin, der beeinhaltet aber auch KEINE Pflicht Schweigepflicht-Entbindungen zu geben.
Wenn die meinen, dass sie später deine Zustimmung für bestimmte Unterlagen noch brauchen, dann können (und MÜSSEN) die das vorher noch mal bei dir anfordern, ehe sie die Bearbeitung tatsächlich verweigern können.
Ich hatte z.B. meinen Reha-Bericht (direkt bei der DRV) zur Weitergabe gesperrt wegen einer Beschwerde dazu, da hat man mich vor den DRV-GA erst angeschrieben, ob der dort mit zum GA gegeben werden darf.
Die Beschwerde war inzwischen erledigt, da habe ich das dann erlaubt, bezog sich aber NUR auf den Reha-Bericht.
Sie fordern zudem, dass diese Daten "auch an sonstige Dritte (z.B. zu beauftragende Gutachter) übermittelt werden". Darf ich da schreiben, dass sie mich da jedes Mal vorher um Erlaubnis fragen müssen oder ist das auch fehlende Mitwirkung. Sonst ist das ja eine Blanko-Vollmacht zur Weitergabe an jegliche Dritte!
Letztlich ist die Schweigepflicht-Entbindung beim EM-Renten-Antrag IMMER eine "Blanko-Vollmacht", man fragt sich aber eher immer wieder WOZU eigentlich, denn die tatsächlichen Ermittlungen zum Gesundheitszustand der Antragsteller beschränken sich überwiegend auf vorhandene Reha-Berichte und erstellte DRV-GA...da besteht also wenig ernsthafte Gefahr des "Daten-Austausches".
Du kannst das ALLES streichen und erlaubst GAR NICHTS, ich denke mal man wird nicht sehr oft extra um Erlaubnis fragen, man wird deinen Antrag einfach schnellstens ablehnen....wenn nicht, dürfte sich dadurch trotzdem Alles noch unnötig in die Länge ziehen ...es kommt darauf an, was du tatsächlich erreichen WILLST...
Ich "musste" (nein auch da MUSS man eigentlich NICHT, stehen die gleichen Infos dabei, aber dann braucht man auch keine Klage einreichen) später für das Sozialgericht nochmal eine solche umfassende Schweigepflicht-Entbindung unterschreiben, so einfach ist das also denn doch nicht mit der Weitergabe an "Dritte", wäre ja sonst nicht nötig gewesen, damit das Gericht meine DRV-Akte bekommen darf (samt aller bis dahin vorhandenen Gesundheits-Unterlagen) zwecks Akteneinsicht.
Auch die AfA bekommt ja nicht so leicht was von der DRV wie du gerade glaubst, dann bräuchten die ja nicht so ein Theater machen wegen der DRV-Unterlagen...und der Schweigepflichtentbindungen dafür...
Von alleine schickt die DRV nirgendwo was hin, NUR auf Anforderung mit entsprechender Begründung und bei Erfordernis, wie z.B. bei der AfA, NUR mit erneuter Schweigepflicht-Entbindung von dir ...
Dann wollen die noch eine Einwilligung, dass in "Fällen des Rückgriffsverfahren nach § 110/111 von SGB VII" Gutachten usw. "an die Rentenversicherung und an Dritte" herausgegeben werden dürfen. Weiß jemand was damit gemeint ist?
Da geht es um "Schwarzarbeit" und solchen Kram, wird vermutlich bei dir nie passieren, streich es durch, wenn es dir nicht gefällt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/110.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/111.html
Es gibt ja auch Selbsständige, die bestimmte Renten, beantragen können, da ist eben ALLES für ALLE mit dabei, ich habe mir darum ehrlich gesagt (beim EM-Renten-Antrag) KEINEN Kopf gemacht, ich weiß nur, dass die GA üblicherweise die komplette Renten-Akte (oder Gerichtsakte) bekommen, wahrscheinlich ist das hauptsächlich damit gemeint, dass dann nicht erst überall nachgefragt werden muss.
Ich hätte mir eher gewünscht, dass die auch von diesen Möglichkeiten MEHR Gebrauch gemacht hätten, besonders meine behandelnden Ärzte betreffend, die wurden bis zur Ablehnung des Antrages nicht mal angeschrieben, es ging NUR nach dem Reha-Bericht und den DRV-GA und danach war ich "Vollzeit Erwerbsfähig" ...
Berichte meiner Ärzte wollte man erst im Widerspruchs-Verfahren haben, aber die (Befundberichte) musste ich dann SELBER beschaffen ..."möglichst innerhalb 5 Tagen" weil sich das (angeblich) so gut bewährt hat lt. DRV -Anschreiben dazu

...ich glaube um ZUVIEL ACTION der DRV in der Hinsicht, musst du dir keine ernsthaften Gedanken machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
