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Wer kennst sich aus

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 19:12
von skip07
Hallo ihr Lieben :confused:
Also meiner Ra habe ich zuerst mal das Mnadat entziehen müssen weil sie ja nur Mist gebaut hat usw

Heute war ich zum VDK bzw mein Partner mit der Vollmacht von mir

Also die klagen mit mir gegen die DRV und die haben uns
etwas gesagt das mich soooo beunruhigt
Ich habe ja einen Wirbelsäulenschaden mit einer dollen Agorophobie (also alleine mach ich gar nix)und Bus Bahn Taxi Flugzeug usw noch nicht mal bei jemanden fremdes ins Auto steige ich ein ,das ist aber auch schon über 20 Jahre so und das bekommt man nicht mehr weg
Nur in meinem eigenen PKW fühlte ich mich wohl,aber auch nur in der Ortschaft nicht weiter
Ab 2008 ist das Auto abgemeldet und verkauft nachdem ich nämlich fast einen Menschen gefährdet hätte
SEITdiesem Tag fahre ich selbst auch kein Auto mehr

So und 4 mal am Tag schaffe ich auch keine 500m aus dem Grund es ist nicht immer jemand da wo sie mit mir laufen würde und durch den wirbelsäulenschaden im Mom auch sehr schwer

Man sagte uns heute hätte die RA das mit in die Begründung mit eingebracht wäre vieles anders gelaufen
Kann das sein was die uns da erzählten heute???


Lg eure skipi :cool: :cool:

Re: Wer kennst sich aus

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 20:12
von k@lle
dabei dreht es sich um die Wegfähigkeit....

viele dürfen wegen der Medis keine Fahrzeuge mehr selbst benutzen...daher wird dann gefragt ob sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen können....

ist diesen nicht möglich wäre man dann Weg unfähig....glaube wir haben hier sogar jemand der damit auch Probleme hat ....muss mal suchen hoffe das ich seine Beiträge finden kann....

auch habe ich schon irgendwo gehört/gelesen ,dass jemand aus diesem Grund seine Em-Rente bekam

Re: Wer kennst sich aus

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 20:17
von k@lle
hab mal auf die schnelle Zwolle gefunden...schau mal in seine Beiträge....

aber da war noch jemand....ich suche weiter....gib mir noch etwas zeit od.versuch doch mal über unser suchfeld ob du selbst hier noch was findest.....auch kannst du mal googeln...

Re: Wer kennst sich aus

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 20:24
von Fatbob
Wegefähigkeit

Die Fähigkeit eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Nach dem Bundessozialgericht muss man dazu in der Lage sein 4x täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m einschließlich kurzer Pausen jeweils in der Zeit von bis zu 20 Minuten (15-18min) zu Fuß zurückzulegen. Darüber hinaus muss die Fähigkeit vorhanden sein 2x täglich öffentliche oder private Verkehrsmittel auch während der Hauptverkehrszeit zu benutzen. Mangels eines entsprechend nahen Arbeitsplatzes oder eines Kfz, um einen weiter entfernten Arbeitsplatz zu erreichen, führt Wegeunfähigkeit im Rentenrecht nach der einschlägigen Rechtsprechung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung. Abgesehen von einer Besserung des Gesundheitszustandes könnte Wegeunfähigkeit als überwunden gelten, wenn Betroffene einen zu Fuß erreichbaren Arbeitsplatz tatsächlich inne haben oder wenn ihnen ein Kfz zur Verfügung stünde, das sie selbst führen oder mit dem sie gefahren werden könnten. Hat der Versicherte keinen Arbeitsplatz und wird ihm ein solcher auch nicht konkret angeboten, bemessen sich die Wegstrecken, deren Zurücklegung ihm - auch in Anbetracht der Zumutbarkeit eines Umzugs - möglich sein muss, nach einem generalisierenden Maßstab, der zugleich den Bedürfnissen einer Massenverwaltung Rechnung trägt. Dabei wird angenommen, dass ein Versicherter für den Weg zur Arbeitsstelle öffentliche Verkehrsmittel benutzen und von seiner Wohnung zum Verkehrsmittel und vom Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und zurück Fußwege zurücklegen muss. Erwerbsfähigkeit setzt danach grundsätzlich die Fähigkeit des Versicherten voraus, vier Mal am Tag Wegstrecken von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß bewältigen und zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr 10, S 30 f; Senatsurteile vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 - SozR 3-2600 § 44 Nr 10 und vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - veröffentlicht in JURIS). Dazu gehört auch die zumutbare Benutzung eines vorhandenen, ggf im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI, § 33 Abs 3 Nr 1, Abs 8 Nr 1 SGB IX) subventionierten Kraftfahrzeugs (vgl Senatsurteile vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 - SozR 3-2600 § 44 Nr 10 und vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - veröffentlicht in JURIS; BSG Urteil vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R - veröffentlicht in JURIS).
lg

Re: Wer kennst sich aus

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 06:59
von k@lle