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???

Verfasst: Mo 29. Okt 2012, 11:09
von skip07
Hallo an euch
Kann mir jemand weiter helfen??

Also es ging ja um EMRente weiterbewilligung und die wurde ja abgelehnt
Wir sind im Mom immer noch im Widerspruchsverfahren und die AfA führt mich nicht unter Nahtlosigkeit sondern ganz normal

Fall mir die Rente jetzt doch weitergewährt werden sollte träumen wir mal weiter gelle,na ja eben nur mal angenommen,müssen die dann ab Februar nachzahlen ???oder nimmt sich das auch die AfAzurück obwohl sie nicht unter NAHTLOSIGKEIT führt

Lg Petra

Re: ???

Verfasst: Mo 29. Okt 2012, 12:14
von maday
Hallo Petra,

ich gehe davon aus, dass du jetzt das normale ALG I bekommst. Solltest du doch rückwirkend wieder Rente erhalten, würde dann die RV wieder mit dem Vorleister, in dem Fall der AfA abrechnen und alles was die AfA gezahlt hat, wird mit deiner Rente verrechnet. Ist deine Rente höher als das ALG I bekommst du den Rest nachgezahlt. War das ALG I höher, hat die AfA Pech, denn sie bekommen nur soviel, wie es deiner Rente entspricht. Ob Nahtlosigkeit oder nicht spielt keine Rolle. Rente hat vor ALG I und II Vorrang.

Gruß maday

Re: ???

Verfasst: Mo 29. Okt 2012, 17:18
von Doppeloma
Hallo skip, :koepfchen:

kann mich da @maday nur anschließen, bei rückwirkender Bewilligung von EM-Rente bekommen (fordern) die Vorleister immer ihr Geld für den überschneidenden Zeitraum ein bei der DRV.

Was immer man dir bei der AfA dazu erzählt hat, OHNE § 145 SGB III (Nahtlosigkeits-Regelung) würden die überhaupt NICHT zahlen an dich...du bist ja nicht direkt aus einem Arbeitsverhältnis arbeitslos dort gelandet.
Sondern weil dir die DRV deine Zeitrente nicht verlängert hat, deswegen bekommt man (ohne § 145) überhaupt normalerweise KEIN Arbeitslosengeld ...

Wer schon (wie WIR) im ALG II gelandet war, bei der EM-Renten-Bewilligung, der bekommt auch bei Ablehnung der Renten-Verlängerung KEIN ALGI mehr, weil die "Nahtlosigkeit" nicht mehr greift.
WIR (bzw. ICH) bekämen also auch NICHTS, wie ein "normaler Arbeitsloser" ...die erzählen viel "wenn der Tag lang ist, die Rechtslage besagt was Anderes und wenn es dann bei der DRV "was zurück zu holen gibt", dann ist denen völlig egal, nach welchen §§ du dort ALGI bezogen hast.

Wir drücken weiter die Daumen, dass du bald wieder zur Ruhe kommen kannst :ic_up: , aber deine Hoffnung eine Nachzahlung dann für dich alleine zu haben, die kann ich auch nicht bestätigen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: ???

Verfasst: Mo 29. Okt 2012, 22:12
von skip07
Danke an euch für die Antworten

E shat mich eben nur interessiert .............Nachzahlungen interessieren mich nicht ...........Ich will endlich wie du schon sagtest meine RUHE seitdem Mist geht es mir immer schlechter .............Wer weiss was da kommt
Am 24 Oktober soll mein Fall angeblich entschieden worden sein dann müsste ja mal bld ein Urteil kommen

Ich habe solche Angst vor einer Klage beim SG und noch mehr Angst vor dem Gang zur ARGE

Aktzeptiert man da meine Krankheit???Wie geht man mit mir um????

Im Februar gibt es das letzte Mal ALG1 wann soll ich meinen Antrag bei der Arge dann abgeben??

Soviele Fragen und meine RA kann man auch in die Tüte klopfen bin jetzt dem VDK beigetretten
Hier der Kreis hat einen guten Ruf

Ach Menno ........................
Lg Skipi