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Ok, den Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur zu verschieben?
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 15:48
von sicko
Habe einen Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur bekommen. Hätte da aber einen anderen Arzttermin, auf den ich lange gewartet habe. Kann man den Amtsarzt-Termin verschieben oder könnte das ernsthafte negative Folgen haben?
Re: Ok, den Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur zu verschiebe
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 16:46
von Fatbob
Einfachster Weg, Anrufen und Problem schildern, Kontakt-Adresse sollte ja vorhanden sein, wenn zeitlich möglich
besser nachweisbar schriftlich abwickeln.
Aber vergess blos nicht Kopie des Schreibens für dich, am besten nachweisbar persönlich abgeben, und abstempeln
lassen (Kopie natürlich auch)
Solltest du einen Facharzt Termin zu der Zeit haben, lass dir bestätigen das du da warst, besser noch wie
lange es dauerte von Termin-Vereinbarung bis Termin.
Ansonsten wenn Rechtshilfebelehrung dabei war (Mitwirkungspflicht) in der Aufforderung würde ich das schon ernst sehen, die sind schneller im Kürzen als du schauen kannst, wobei Harz4 extremer agiert als AfA.
Also ja, es kann sehr ernsthafte Folgen für dich haben.
lg
Re: Ok, den Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur zu verschiebe
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 18:18
von Zwolle
Hallo Fatbob,
Ansonsten wenn Rechtshilfebelehrung dabei war (Mitwirkungspflicht) in der Aufforderung würde ich das schon ernst sehen, die sind schneller im Kürzen als du schauen kannst, wobei Harz4 extremer agiert als AfA.
Nun ja, kommt auch immer auf den SB drauf an.
Ich habe auch mal einen Amtsarzt Termin versäumt, weil ich eben einfach keinen Bock hatte mich schon wieder nackig zu machen und mich dort in leidender Weise zu offenbaren.
Wenige Wochen darauf hatte ich dann eine Vorladung zum SB des Jobcenters, wegen einer Stellungnahme.
Mein Wortlaut: "Upps, den Termin habe ich jetzt tatsächlich übersehen"
Konsequenzen sind keine erfolgt, im Gegenteil, ich habe einen Ersatztermin bekommen, direkt in der Praxis meines Hausarztes. Und der Amtsarzt war wesentlich gemütlicher, als der normalerweise eingesetzte.
Aber da muss mal selber entscheiden, wie Dick - oder Feinhäutig man eben ist und wie hoch man Pokert.
Fakt ist aber letztendlich, nach dem Sozialgesetzbuch hat man seine Mitwirkungspflicht ( §§ 60 bis 67 SGB I) zu erfüllen.
Nach meiner Erfahrung reicht es aber aus, den Termin telefonisch kurzfristig zu verschieben, ohne das Nachweise vorgelegt werden müssen. Damit hat man schon einen großen Teil der Mitwirkungspflicht erfüllt.
Oder man macht es wie ich, "Sei schlau, stelle dich dumm"
Gruß,
Wolfgang
Re: Ok, den Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur zu verschiebe
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 19:18
von Fatbob
Wenn der SB sich noch dümmer stellt gibts aber ein Problem im Geldbeutel.
lg
Re: Ok, den Amtsarzt-Termin der Arbeitsagentur zu verschiebe
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 19:41
von Sonne13
Hallo,
ich hatte mal einen Arzttermin, wo ich behandelt wurde. Diese Behandlungen sollten regelmäßig einmal die Woche stattfinden, damit sie auch wirken. Die Termine habe ich weit im Voraus vereinbart. Dann habe ich zum gleichen Zeitpunkt eine Einladung bei meinem SB im Jobcenter bekommen. Den wollte ich dann verschieben eben mit der Begründung dieses Arzttermines. Das war nicht möglich. Der SB hat mir mit Sanktionen gedroht, wenn ich den Termin nicht einhalten würde und den Arzttermin könnte ich ja verschieben...
Also ich denke, es kommt immer auf den SB an. Ich habe halt einen "schwierigen Fall", der meinte ja auch, dass er sich mit Migräne besser auskennt als der Professor von der Schmerzklinik, der darauf spezialisiert ist. Obwohl ich die Rente beantragt habe und 60 GdB habe, verlangt er auch von mir, dass ich mich für Vollzeitstellen bewerbe, ohne dass eine Gesundheitsprüfung bisher stattgefunden hat (außer die von der Rentenversicherung bezüglich des EM-Antrages).
Also wie gesagt, es liegt vieles im Ermessen des SB...
Liebe Grüße
Sonne 13