Urlaub nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Borrelia
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Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Fr 3. Aug 2012, 21:06

Hallo,

mein Krankengeld ist bereits ausgelaufen, und ich bekomme ALG 1 bin laut AA unter 3 Stunden arbeitfähig (habe Borreliose, CFS, Fibro). Die Krankenkasse hat mich kurz vor Aussteuerung aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Das habe ich getan. Dieser ist abgelehent worden. Da ich momentan eh nicht Rehafähig bin hab ich dann einen Antrag auf Umwandlung gestellt. ca. 1,5 - 2 Monate her. Bisher ist nichts passiert.

Ich weiß, dass das Thema nicht so einfach ist. Aber mein Freund will unbedingt Urlaub machen. Ich habe schon hier gelesen.

viewtopic.php?f=5&t=2893&hilit=Urlaub

Wenn ich das alles richtig verstehe darf und sollte ich keinen Urlaub machen.

Es ist so, dass mein Freund viel arbeitet und auch zu Hause viel machen muss, weil ich nicht so viel kann. Er möchte unbedingt raus und sich um nichts Gedanken machen. Das versteh ich gut habe auch etwas angst, dass er auf ein Burn Out zurennt. Ich will eigentlich nicht in den Urlaub. Ich hab angst, dass was passiert und ich nicht zu Hause bin. Auf der anderen Seite wäre es auch mal schön kein schlechtes Gewissen zu haben wenn man nichts macht. Und mich quälen wenigstens ein bisschen Haushalt oder Essen zu machen. Und wenn es mir ganz schlecht geht kann ich auch im Urlaub im Bett liegen und wenn es halbwegs geht am Pool oder am Meer.

Aber das wird wohl nicht möglich sein was?

Kann ja nicht einfach wegfahren was? Gut AA wird sich nicht melden, aber die Rentenversicherung könnte mich ja einladen. Allerdings rechne ich eher damit, dass ne Ablehnung kommt oder ich zur Reha geschickt werde. Von Krankheit darf man wohl keinen Urlaub nehmen was?


lg
Borrelia

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josi_66
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 3. Aug 2012, 21:46

Hallo Borrelia :smile:

Warum hast du Angst dass du zur Reha geschickt wirst von der DRV, wenn du im Urlaub bist? Du hast doch geschrieben dass dies abgelehnt worden ist worden ist. :confused: :Gruebeln:

Was gab es denn für einen Grund, weshalb die Reha abgelehnt wurde? :confused: Wenn die DRV glaubt das die Reha keinen Erfolg bringt, kann es durchaus zu einer Umdeutung von Reha in Rente kommen. :jaa: Manchmal dauert sowas einige Zeit.

Wie sich das mit dem Urlaub verhält weiß ich auch nicht so genau. Ich meine dass man während dem Bezug von ALG I bis zu 3 Wochen ortsabwesend sein darf. Man muss es nur melden.

Ich bekomme jetzt Krankengeld und man hat mir mitgeteilt, wenn ich beabsichtige in den Urlaub zu fahren ruht grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld. Aber in den Urlaub fahren darf ich. Ich denke das kommt auch auf die jeweilige Erkrankungen an und wie der Arzt einen Urlaub befürwortet.

Liebe Grüße sendet dir Josi :troesten:
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 3. Aug 2012, 21:48

Hallo Borrelia,

wie genau lautete die Ablehnung deines REHA-Antrages? Das wäre sehr wichtig zu wissen. Mir wurde z.B. die REHA versagt, da ich zum Antragsdatum noch immer akut erkrankt war. Deshalb hieß es in der Begründung der Ablehnung: ich solle mich in ein Krankenhaus bzw. in eine Tagesklinik begeben. Das heißt dann aber nicht, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Auch eine Umdeutung eines REHA-Antrages benötigt viel Zeit. Hier mal mein Ablauf:
- April 2011 Antragstellung medizinische REHA
- Juni 2011 Ablehnung des Antrages
- Juli 2011 Widerspruch mit Rechtsanwalt
- August bis November 2011 Tagesklinik
- Januar 2012 Gutachtertermin (war allerdings der 2. Termin, den ersten im Oktober 2011 konnte ich wegen der Tagesklinik
nicht wahrnehmen)
- Gutachten lag dann 5 Monate bei der RV
- Juni 2012 Ablehnung Widerspruch, jedoch Hinweis auf Umdeutung des REHA-Antrages
- Juli 2012 Rentenantrag gestellt
- lt. telefonischer Auskunft der RV soll der Bescheid unterwegs sein (ich glaube es erst wenn der Bescheid eingetroffen ist)

Ach ja, ich habe mir im Juni 2011 auch eine Auszeit genommen und war im Urlaub, habe Ortsabwesenheit beim JC beantragt (wurde aber nie genehmigt, Antrag wurde beim JC übersehen). Allerdings war es eigentlich ein wenig gewagt von mir. Gesundheitlich war ich nicht stabil und dann bin ich auch noch durch den chilenischen Vulkan bei meinem Hinflug 6 Tage unterwegs gewesen und wußte absolut nicht, ob ich überhaupt mal ankomme. Von meinen 3 Wochen Urlaub konnte ich nur die letzte Woche geniesen.

Ich rate dir, gut zu überlegen, ob du instabil in den Urlaub reisen solltest. Frage auch bei deinen Ärzten nach.

Von Bekanntgabe meines Gutachters bis zum Gutachtertermin lagen knapp 4 Wochen, allerdings lag Weihnachten dazwischen.

Gruss maday
-
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Fr 3. Aug 2012, 22:14

Hallo,

danke für eure Antworten. :Bussi:

@ josi_66: mir wurde gesagt, das Reha Anträge immer gern pauschal abgelehnt werden und wenn man dann einen Rentenantrag stellt geschickt wird. :Ohnmacht:

@ maday: Der Antrag wurde abgelehnt, weil man meine Depression ambulant behandeln soll :Suizid: .... nicht das die Depression mein kleinstes Problem ist und wenn ich wieder halbwegs normal leben könnte wahrscheinlich von allein verschwinden würde ....
Ja ich mach mir auch Gedanken, aber im Prinzip ist es egal, ob ich in Deutschland bin oder nicht. Die Ärzte helfen mir eh nicht ... ist entweder alles die Borreliose ... oder psychisch.
Wirklich genießen werde ich den Urlaub auch nicht können, aber wie gesagt allein kein schlechtes gewissen haben zu müssen wäre schon toll. Und meinem Freund ist es halt sehr wichtig. Aber wenn ich dann im Urlaub angst haben muss mir deshalb noch mehr zu verbauen hier hab ich davon dann ja auch wieder nichts.

lg
Borrelia

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 3. Aug 2012, 22:24

Hallo Borrelia,

die Begründung der REHA-Ablehnung hört sich für mich an, dass du akut krank bist und die örtlichen Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft hast. Eine REHA wird nur gewährt, wenn du nicht im akuten Stadium bist, das heißt für eine REHA mußt du stabil und schon ein wenig belastbar sein.

Mein Gutachter hatte übrigens ganz genau nachgefragt, welche Behandlungen bereits durchgeführt wurden. Sein Resultat war dann, ich habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, aber es ist keinerlei Besserung eingetreten, sondern im Gegenteil, es ist noch schlechter gewurden. Deshalb gab es die Empfehlung für die RV Erwerbsminderungsrente.

Gruss maday
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 3. Aug 2012, 22:39

Hallo Borrellia :smile:

Diese Begründung hatte ich auch bei meiner Ablehnung für meine medizinische Reha. Ich habe dann Widerspruch eingelegt und dann wurde sie genehmigt. Aber warte erstmal ab was die DRV dir nun zu deinem Umwandlungsantrag schreibt. Du siehst es ja bei maday wie lange sowas dauern kann.

LG Josi :Bussi:
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Aug 2012, 23:48

Hallo Borrelia, :smile:
mein Krankengeld ist bereits ausgelaufen, und ich bekomme ALG 1 bin laut AA unter 3 Stunden arbeitfähig (habe Borreliose, CFS, Fibro). Die Krankenkasse hat mich kurz vor Aussteuerung aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Das habe ich getan. Dieser ist abgelehent worden.


was heißt "kurz vor der Aussteuerung", es ändert zwar aktuell nichts mehr, aber ich frage mich welchen Sinn die KK darin wohl gesehen hat, wahrscheinlich auch wieder nur, sich im Falle einer Umdeutung eventuell noch ein wenig Krankengeld-Erstattung zu sichern... :confused:
Da ich momentan eh nicht Rehafähig bin hab ich dann einen Antrag auf Umwandlung gestellt. ca. 1,5 - 2 Monate her. Bisher ist nichts passiert.
Wie ist das jetzt zu verstehen, einen Antrag auf "Umwandlung" kenne ich nicht und eine "Umdeutung Reha in Rente" nimmt nur die DRV SELBER vor, wenn sie das für richtig und notwendig hält, weil eine Reha die Erwerbsfähigkeit nicht mehr herstellen kann oder konnte...

Das ist ja bei dir noch gar nicht klar, wenn du schreibst, dass (aus Sicht der DRV) wegen akuter Behandlungsbedürftigkeit die Reha abgelehnt wurde, bedeutet das ja nicht unbedingt, dass nun eine EM-Rente bewilligt wird (Behandlungsfall ist üblicherweise KEIN Rentenfall für die DRV)...

Ich gehe also mal davon aus, dass du einen üblichen Antrag auf EM-Rente gestellt hast, ansonsten wären genauere Informationen von dir zum Thema "Umwandlungs-Antrag" wirklich sehr nett, wir wissen ja auch nicht alles und hören/lesen gerne mal was NEUES...
Ich weiß, dass das Thema nicht so einfach ist. Aber mein Freund will unbedingt Urlaub machen. Ich habe schon hier gelesen.


Wie dieser Antrag nun auch genau bezeichnet wird, ist es keine besonders gute Idee da im Moment in Urlaub fahren zu wollen, es KÖNNTE zum Beispiel täglich eine Einladung zu einem Gutachter der DRV im Briefkasten liegen und die Termine werden dann oft sehr kurzfristig vergeben.

Die AfA sehe ich da als das geringere Problem an, für 2 - 3 Wochen bekommst du da schon die Genehmigung wegzufahren, wenn du sowieso (unter 3 Stunden) aus der Vermittlung rausgenommen bist...denen MUSS man ja dann nicht "auf die Nase binden" wo man hin will, kann ja auch ein Verwandten-Besuch sein, das geht die eigentlich NICHTS an.

Bei der DRV solltest du dich aber besser nicht mit dieser Begründung "abmelden", gab es auch schon, dass Leute dort mit Verweis auf die Urlaubsreise, um Berücksichtigung bei geplanten GA-Terminen gebeten haben.
Ich MUSS dir sicher nicht erklären, wie sich das dann auf die Entscheidung zu einer EM-Rente auswirken könnte. :Gruebeln:

Du schreibst selber, dass DU dich eigentlich gar nicht danach fühlst und NUR deinem Freund zuliebe in Urlaub fahren möchtest, unbeschwerte Urlaubstage sehen irgendwie anders aus, ICH hätte kein Ruhe wenn ich nicht wüßte, was da vielleicht inzwischen von der DRV im Postkasten liegt. :confused:

Nimm es mir nicht übel, es ist sicher wichtig, dass dein Freund mal Erholung hat, gerade auch wenn er viel arbeitet und dich sehr unterstützt...vielleicht SOLLTE er da auch mal einige Tage Urlaub von diesen Verpflichtungen nehmen und derweil kümmert sich eine Freundin /Nachbarin/ Bekannte ein wenig um dein Wohlergehen /Einkäufe und sowas...

Es wäre sicher nicht sehr erholsam für ihn, wenn es dir dann mit deiner Entscheidung doch nicht so besonders gut geht und er hat dann im Urlaub auch nicht wirklich Entspannung, die Partner von sehr kranken Menschen reiben sich oft SELBER bis zur totalen Erschöpfung auf, weil sie sich nicht trauen zuzugeben, dass ihnen auch mal ALLES zuviel wird... :Verwirrt: :Hilfe:

Es ist verständlich, weil sie den Partner nicht verletzen und nicht "im Stich lassen" wollen aber am Ende sind dann beide KAPUTT und das hilft doch keinem wirklich, das soll nur ein Anstoß sein auch mal über diese Variante nachzudenken.
Bei mir entsteht zumindest beim Lesen deiner Anfrage ein wenig der Eindruck, dass du selber auch lieber zu Hause bleiben würdest und das nicht nur wegen AfA und DRV...du solltest das offen mit ihm besprechen, vielleicht wartet er nur darauf...

Es bringt NICHTS wenn du dich NUR ihm zuliebe darauf einläßt und es DIR nicht gut tut und du anschließend vielleicht noch Ärger deswegen bekommst...
Wie lange was so bei der DRV dauert und was die als Nächstes mit dir vor haben, kann man nicht voraussehen, es ist möglich, dass man dir nun doch eine Reha genehmigt/vorschlägt oder einen GA-Termin ansetzt (da kommt es auch nicht sehr gut an, wenn man "frisch aus dem Urlaub kommt"), es kann durchaus sein, dass du irgendwie kurzfristig auf Post von denen reagieren musst...

Es ist NICHT so, dass ich dir den Urlaub nicht gönnen würde, ist nur gerade ein sehr ungünstiger Zeitpunkt für dich, wir haben damals auch (heimlich :grinser: ) unsere Hochzeitsreise gemacht, NUR unsere Ärzte wußten Bescheid... als wir die gebucht hatten waren wir aber beide noch nicht AU und die Stornokosten hätte wohl auch KEINER übernommen...die KK NICHT und die AfA wohl auch NICHT...

Die Reise war SEHR schön aber als wir wieder zu Hause ankamen waren wir auch froh, dass inzwischen Niemand was von uns wollte...und dass unterwegs NIX passiert ist...ein wenig (innere) Unruhe bringt das schon in die "Urlaubsstimmung"... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Sa 4. Aug 2012, 19:24

Hallo Doppeloma,
was heißt "kurz vor der Aussteuerung", es ändert zwar aktuell nichts mehr, aber ich frage mich welchen Sinn die KK darin wohl gesehen hat, wahrscheinlich auch wieder nur, sich im Falle einer Umdeutung eventuell noch ein wenig Krankengeld-Erstattung zu sichern...
Ja so war es. War glaub ich 4 oder 5 Wochen vorher. Die waren sehr aggressiv von der KK. Sollte den Antrag innerhalb einer Woche fertig machen. Hab mich hier aber schlau gelesen, dass ich 10 Wochen Zeit habe und mein Arzt hat auch Unterstürzt, dass ich mir Zeit lasse .... was ich dann auch getan habe :Zunge_zeigen: KK hat dann alle paar Tage bei mir angerufen und da ich nicht mehr dran gegangen bin Briefe geschrieben "ich solle mich mal melden" .... aber da dachte ich mir, dass die mir auch schreiben können was die wollen, aber das haben sie nicht getan :Miko:
Ich gehe also mal davon aus, dass du einen üblichen Antrag auf EM-Rente gestellt hast, ansonsten wären genauere Informationen von dir zum Thema "Umwandlungs-Antrag" wirklich sehr nett, wir wissen ja auch nicht alles und hören/lesen gerne mal was NEUES...
Mhm ... das weiß ich alles nicht so genau *lol*

Also ich bin logischerweise nach der Aussteuerung zum AA ... dort alles ausgefüllt Gesundheitsbogen ect. .... hab auch alle Schweigepflichtsentbindungen undterschrieben ... hoffe das ich da keinen Fehler gemacht hab....
Dort haben die dann bestätigt, dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig bin. Daraufhin wollte das AA, dass ich Antrag auf Reha oder Rente stelle ... denke EM Rente, bin noch nicht alt. Da war mein Reha Antrag mittlerweile raus gewesen, da die 10 Wochen abgelaufen waren. Also war das AA zufrieden.

Dann kann die Ablehnung. Hab dann bei der DRV angerufen und gefragt, was das jetzt für mich bedeutet, ob ich dann jetzt Rente bekomme, weil das AA zahlt ja nur zum Übergang. Die nette Dame sagte, dass ich das bei dem Reha Antrag nicht mit beantragt hätte. Mhm ... ok .... hab dann mit meinem Spezi gesprochen, ob ich Widerspruch einlegen soll. Er sagte, dass eine Reha momentan bei mir nichts bringen würde, weil ich ja nicht gesund bin. Also hab ich der DRV formlos geschrieben, dass die den Reha Antrag bitte umwandeln und ein Attest vom Arzt dazu gepackt, dass ich nicht Reha-fähig bin ... bzw. hatte ich das erst vergessen und es dann 3 Wochen später nochmal hingeschickt nachdem es mir aufgefallen ist :Suizid:

Tja und jetzt warte ich was passiert.
(Behandlungsfall ist üblicherweise KEIN Rentenfall für die DRV)...
Wie jetzt???? Nur weil ich noch versuche gesund zu werden??? Soll man dann garnichts bekommen?

Zu der Urlaubsache schreib ich dir morgen nochmal heute schwimmt mir der Bildschirm schon wieder weg :Ohnmacht:

Liebe Grüße
Borrelia :umarm:

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Sonne13 » Sa 4. Aug 2012, 22:22

Hallo Borrelia,

solltest Du zu einem Gutachter eingeladen werden kann das durchaus auch kurzfristig sein. Bei mir war es so, dass ich bei zwei verschiedenen Gutachtern vorstellig werden sollte. Den ersten Termin hatte ich wenige Tage nach der Einladung, das war noch nicht einmal eine Woche.

So, wie Du das schilderst, würde ich Dir raten, Deinen Freund davon zu überzeugen, allein in Urlaub zu fahren. Das kann auch Eurer Beziehung mal gut tun und Du hast nicht den Konflikt, dass Du nur wegen ihm wegfährst, während es zuhause "brennt". Auch wird es für ihn einfacher sein, zu entspannen und Abstand zu gewinnen, wenn er mal ganz auf sich selbst gestellt ist.

Ich wünsche Dir gute Entscheidungen.

Liebe Grüße
Sonne
Wenn ich immer nur das tun würde, was andere von mir erwarten,
dann könnte folgendes auf meinem Grabstein stehen:
"Mein Leben hat ALLEN gefallen,
nur mir nicht
".

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Aug 2012, 00:25

Hallo Borrelia, :smile:
Also ich bin logischerweise nach der Aussteuerung zum AA ... dort alles ausgefüllt Gesundheitsbogen ect. .... hab auch alle Schweigepflichtsentbindungen undterschrieben ... hoffe das ich da keinen Fehler gemacht hab....
NAJA, wenn es dich nicht weiter interessiert WO die sich überall für die nächsten 3 Jahre deine Gesundheits-Unterlagen einsammeln, dann war es KEIN Fehler...

Ansonsten solltest du dir umgehend mal dein AfA-Gutachten (beim Med Dienst /Teil A UND Teil B verlangen !!!) als Kopie holen (oder schriftlich anfordern) und bei der Gelegenheit auch direkt die (am XXX erteilten) Schweigepflicht-Entbindungen ab SOFORT widerrufen.
Es wurde (vermute ich mal) direkt auch auf eine persönliche Untersuchung verzichtet, also "Ferndiagnose" und GA nach "Aktenlage" aus dir unbekannten Quellen... :confused: :Gruebeln:
Dort haben die dann bestätigt, dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig bin. Daraufhin wollte das AA, dass ich Antrag auf Reha oder Rente stelle ... denke EM Rente, bin noch nicht alt. Da war mein Reha Antrag mittlerweile raus gewesen, da die 10 Wochen abgelaufen waren. Also war das AA zufrieden.
JA, das gilt aber nur intern für die Vermittlung bei der AfA, die Rentenkasse interessiert das nicht, nicht mal dann wenn man denen dieses GA mitschickt beim EM-Renten-Antrag.
Dann kann die Ablehnung. Hab dann bei der DRV angerufen und gefragt, was das jetzt für mich bedeutet, ob ich dann jetzt Rente bekomme, weil das AA zahlt ja nur zum Übergang.


Wie die Ablehnung begründet wurde hast du ja schon angedeutet, eine med. Reha dient zur Stabilisierung und nicht zur Behandlung, wenn die DRV Reha ablehnt, weil sie meint du hast noch nicht ALLE Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausreichend genutzt, dann MUSST du gegen diese Ablehnung (der Reha) Widerspruch einlegen...damit die sich damit weiter beschäftigen MÜSSEN...
WANN kam der Bescheid, ist die Widerspruchsfrist (1 Monat ab Zugang bei dir) schon vorbei :confused: :Gruebeln:

Das macht man schriftlich, da ruft man NICHT an, DAS hätte dir die "nette Dame" SAGEN MÜSSEN, dass du dagegen fristgerecht Widerspruch einlegen musst, wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist...
DAS wäre eine rechtlich einwandfreie Auskunft in dieser Angelegenheit gewesen, denn wenn diese Frist VORBEI ist, passiert da GAR NICHTS MEHR, das ist Unsinn, dass man die Umdeutung (in eine EM-Rente) mit beantragen MUSS /KANN.

Da hat dich die "nette Dame" aber ganz NETT verarsc*t, so eine "Umdeutung" passiert nicht "automatisch" weil ein Reha-Antrag abgelehnt wird, es kommt immer auf die konkreten Gründe für diese Ablehnung an...
NUR wenn man (von der DRV) schriftlich bekommt, dass eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit (zumindest vorerst) nicht wieder herstellen KANN, wandelt die DRV (SELBER) einen solchen Antrag in eine EM-Rente um.

Das passiert aber sicher nicht per Telefon und auch NICHT wenn man (bei der DRV) NUR der Ansicht ist, dass erst weitere Akut-Behandlungen erforderlich sind oder sogar meint, dass ambulante Behandlungen noch nicht ausgeschöpft wären.
Was dazu ganz konkret in der Begründung steht, das weiß ich ja nicht, aber deine Andeutungen lassen darauf schließen, dass man dich auf die Fortsetzung deiner ambulanten Behandlungen verweist und deswegen aktuell die Reha ablehnt.
Die nette Dame sagte, dass ich das bei dem Reha Antrag nicht mit beantragt hätte. Mhm ... ok .... hab dann mit meinem Spezi gesprochen, ob ich Widerspruch einlegen soll. Er sagte, dass eine Reha momentan bei mir nichts bringen würde, weil ich ja nicht gesund bin.


Mit welchem "Spezi" hast du da gesprochen, im Moment wäre der Widerspruch aber notwendig gewesen (schon um deinen Anspruch an die AfA aktuell aufrecht zu erhalten !!!), nach einem Monat ist die Ablehnung rechtskräftig und du hast KEINEN Antrag mehr bei der DRV laufen, der für den Bezug deines ALGI aber aktuell notwendig ist... :Verwirrt: :Hilfe:
Also hab ich der DRV formlos geschrieben, dass die den Reha Antrag bitte umwandeln und ein Attest vom Arzt dazu gepackt, dass ich nicht Reha-fähig bin ... bzw. hatte ich das erst vergessen und es dann 3 Wochen später nochmal hingeschickt nachdem es mir aufgefallen ist
Tja und jetzt warte ich was passiert.
NA, NIX und das wird sich auch nicht ändern, DU KANNST keine "Umwandlung" beantragen, weil man dir bescheinigt, dass du im Moment nicht Reha-Fähig bist und formlos, kannst du in diesem Falle vergessen, die werden das ignorieren, darf ich fragen WIE JUNG du bist ???
So wie du das bisher gemacht hast geht da GAR NICHTS bei der DRV und die AfA wird dir auch das ALGI einstellen, wenn der Reha-Antrag auch NICHT mehr läuft, nach 1 Monat OHNE Widerspruch ist da Ende der Fahnenstange...mit "Überbrückung" bis zur Entscheidung der DRV...

Ich fürchte da hast du bald ganz andere Sorgen als deine Urlaubsplanung... :Heiss:
(Behandlungsfall ist üblicherweise KEIN Rentenfall für die DRV)...
Wie jetzt???? Nur weil ich noch versuche gesund zu werden??? Soll man dann garnichts bekommen?
Niemand will dich hindern gesund zu werden, nur bekommt nicht jeder immer gleich EM-Rente, weil er mal längere Zeit krank ist...
Dass die DRV überhaupt NICHT "begeistert ist", wenn jemand (ganz offiziell und mit dem richtigen Formular) nach langer Krankheit die EM-Rente beantragt, das kannst du doch hier vielfach nachlesen... :lesen:

Warum glaubst du da, dass du nur einen formlosen Zettel mit deinen Wünschen dort hin schicken brauchst, zusammen mit einem Attest von deinem Arzt und "dann wird das schon"... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

So ein GA vom Med. Dienst der AfA habe ich übrigens damals (2009) auch bekommen, ich war sogar beim Arzt zur Untersuchung dafür, dann wurde ich (schriftlich) aufgefordert eine EM-Rente zu beantragen, damit ich zur Überbrückung der Wartezeit auf die Entscheidung der DRV dazu, mein ALGI bekommen kann.

Das AfA-GA habe ich mitgeschickt (zusammen mit dem Formular-Antrag auf EM-Rente), dazu noch ein ganz Ähnliches vom MDK der Krankenkasse...eine Reha hatte ich bereits erfolglos hinter mir (konnte aber lt. Bericht noch Vollzeit arbeiten, wenn ich mal nicht mehr krankgeschrieben wäre), also KEINE Umdeutung der Reha in EM-Rente.

Mein Antrag auf EM-Rente wurde übrigens abgelehnt, ich bin schon über 4 JAHRE AU und beziehe inzwischen HARTZ 4...NUN hat aber ein Gericht entschieden, dass ich EM- Rente bekommen werde, ab September 2012, befristet bis 07 / 2013...

Ich bin übrigens fast 60 Jahre alt...nur mal so als Hinweis...was man so zu erwarten hat, wenn man die EM-Rente braucht weil man länger krank ist, als es Krankengeld und ALGI-Anspruch so zulassen...

Wovon du da irgendwann lebst, wenn KEINER mehr zuständig sein will, das ist der Rentenkasse ziemlich EGAL, wenn die meinen du bist NICHT krank genug für eine EM-Rente, dann bekommst du auch KEINE EM-Rente...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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