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Rente durch, und nun?

Verfasst: Mo 30. Jul 2012, 18:02
von Zwolle
Hallo liebe Mitglieder,

wie schon an anderer Stelle beschrieben, habe ich gerade ohne großen Widerstand meine volle Erwerbsminderung durch bekommen.
Eigentlich ein Grund, sich jetzt zurückzulegen und durch zu atmen. :icon_e_wink:

Aber zur Ruhe komme ich nun doch nicht, denn so einiges verstehe ich jetzt nicht.
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft, im Sinne der Hartz IV Rechtsprechung lebe, wird natürlich mein voller Rentenanteil mit eingerechnet.
Dieser bereits jetzt zum 01.08.2012 Das heißt, meine Lebensgefährtin und ich bekommen ab sofort nur noch die halbe Grundsicherung.

In meinem Rentenbescheid steht aber entgegen, das mir die Rente erst ab Ende September ausgezahlt wird. :Verwirrt:
In dem Bescheid steht auch, das eine Nachzahlung ansteht, da die Rente rückwirkend ab dem 01.06.2012 anerkannt sei. Dieses würde mit dem Amt verrechnet und mir nicht ausgezahlt.

Das würde bedeuten, das ich keine Grundsicherung mehr erhalte, aber die Rente auch erst in 2 Monaten. Ich bin verwirrt, soll ich jetzt die 2 Monate Pfandflaschen sammeln, um meine Miete und andere laufenden Kosten aufzubringen?

Vielleicht hat ja hier jemand Rat und Tat, denn ich bin ja nicht der erste, welcher in Rente geht. Das existenzielle muss doch irgendwo im SGB geregelt sein. :Hilfe:

Herzliche Grüße,
Wolfgang

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Mo 30. Jul 2012, 18:17
von Fatbob
Ich habe jetzt mehrfach gelesen (Google), dass ein Darlehen nach § 38 SGB XII beantragt werden sollte/müsste, um die Lücke (erste Rentenzahlung erst am Ende des Monats für den vergangenen Monat) zu schließen

2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen

Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach § 38 SGB XII ausgeschlossen. In diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren.
Dies gilt auch, wenn eine vorübergehende Notlage nur deshalb entstanden ist, weil unklar ist, ob und in welcher Höhe Familienangehörige zum Unterhalt verpflichtet sind. Wegen des gesetzlichen Übergangs von Unterhaltsansprüchen (=> § 94 SGB XII) ist hier ebenfalls eine Darlehensvergabe ausgeschlossen.
------------

So kannst du den Brief ans Amt aufsetzen:

Antrag auf Niederschlagung der Darlehens Rückzahlungspflicht.


Sehr geehrte
hiermit beantrage ich, die Niederschlagung der Rückzahlungspflicht das an mich gewährten Darlehens.
Laut meinen Informationen, liegt in meinem Fall eine sog. „unbillige Härte vor“, da meine Rente unter dem HLU liegt.

Ferner beziehe ich mich, auf folgende Information zum § 38 SGB XII:
„2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach § 38 SGB XII ausgeschlossen. In diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren.“
Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und verbleibe
Mit freundlichem Gruß

geklaut aus den elo-Forum.org
lg

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Mo 30. Jul 2012, 18:56
von Doppeloma
Hallo Zwolle,

ich melde mich da später nochmal zu, bitte schau noch mal in deinen Bescheid bis WANN (Monat) denn die Verrechnung mit dem Vorleistungsträger erfolgen soll...

Es ist NICHT richtig, dass die Leistung bereits NEU berechnet wird, bevor übehaupt ein Zufluß von Renten-Zahlung (auf dem Konto !!!) erfolgt ist, aber das "Spiel" kennen wir schon, seit der Dopa seine EM-Rente bekommt...

Leider ist es so, dass mit der Bewilligung erst mal der Stress mit den "Vorleistern" beginnt....die dann am Liebsten direkt GAR NICHT mehr leisten wollen... :Ohnmacht:

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Mo 30. Jul 2012, 23:28
von Doppeloma
Hallo Wolfgang, :koepfchen:

dann versuche ich mal zu sortieren...
Aber zur Ruhe komme ich nun doch nicht, denn so einiges verstehe ich jetzt nicht.
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft, im Sinne der Hartz IV Rechtsprechung lebe, wird natürlich mein voller Rentenanteil mit eingerechnet.
JA UND NEIN, denn deine Rente kann / DARF natürlich erst berücksichtigt werden, wenn sie auch ausgezahlt und auf dem Konto eingegangen ist (Zufluß-Prinzip bei Einkommen ist durch das JC zu beachten)... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Die Rente ist zwar anrechenbares Einkommen (MINUS 30 € Versicherungs-Pauschale monatlich !!!) ABER erst nach dem Zufluß der Zahlung, also ECHTEM Beginn der Renten-Zahlung...in deinem Falle ENDE September.

Das heißt ALGII ist wie bisher nach den bisherigen Berechnungen, nach dem gültigen aktuellen Bescheid weiterhin zu leisten, denn ihr seid weiterhin im gleichen Maße Hilfebedürftig wie bisher auch, NUR der Renten-Bescheid ändert ja daran erst mal NICHTS, den könnt ihr ja nicht essen...
Dieser bereits jetzt zum 01.08.2012 Das heißt, meine Lebensgefährtin und ich bekommen ab sofort nur noch die halbe Grundsicherung.
WER hat euch das WIE mitgeteilt, bekommt sie VOLLE Leistungen vom Amt oder hat sie selbst anrechenbares Einkommen ???

Wenn sie selber Volle Leistungen (Regelsatz + 50 % KDU) bekommt, darf da erst mal GAR NICHTS passieren, SIE bekommt ja KEINE Rente und DU bisher auch noch nicht...was ab Juni vom Amt FÜR DICH gezahlt wurde wird doch von der DRV jetzt erstattet, die können nicht doppelt "kassieren" (du bekommst NIX mehr und die Erstattung holen sie sich trotzdem... :Verwirrt:) wird aber gerne mal versucht...

Habt ihr dazu einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid bekommen ???
Was steht da genau als Begründung drin, die §§ bitte, denn du verbleibst mit einer befristeten EM-Rente ohnehin im Rechtskreis des SGB II, sofern ihr (als Paar) trotzdem noch auf das Geld vom JobCenter angewiesen seid.

Es kann höchstens ein Wechsel für deine Person (weil nicht mehr erwerbsfähig auf Zeit) in den Bereich des Sozial-GELDES (SGB II) stattfinden,was aber insgesamt nicht zu weniger Geld für die Bedarfsgemeinschaft führen darf als vorher.

Diese Änderung ist aber erst für die Zukunft (ab September) und mit offiziellem Neu-Antrag (den SIE dann stellt) möglich.
In meinem Rentenbescheid steht aber entgegen, das mir die Rente erst ab Ende September ausgezahlt wird.
In dem Bescheid steht auch, das eine Nachzahlung ansteht, da die Rente rückwirkend ab dem 01.06.2012 anerkannt sei. Dieses würde mit dem Amt verrechnet und mir nicht ausgezahlt.
Soweit richtig (das mit der Verrechnung), es darf aber NUR DEIN persönlicher Anteil (ALGII) lt. Bescheid "verrechnet" werden, was darüber noch an Renten-Betrag verbleibt, ergibt die angekündigte Nachzahlung.

Befristete EM-Renten werden immer erst ab dem 7. Monat nach der Antragstellung ausgezahlt (kommt das hin mit deiner Antragstellung ???), so ergeben sich nach deinen bisherigen Angaben Verrechnungen von Juni bis August, natürlich MUSS das Amt für August auch (wie bisher !!!) ZAHLEN und kann nicht nur die Verrechnung (bei der DRV) in Anspruch nehmen.

Ich kenne natürlich jetzt keine Zahlen, deine EM-Rente betreffend und will auch nicht neugierig sein, aber reicht denn der Betrag deiner Rente (minus Vers.-Pauschale) für deinen EIGENEN Bedarf gemäß SGB II dann aus (also 337 € Regelsatz plus Kopf-Anteil KDU), dann DARF NUR noch ein verbleibender "Überschuß" auf die Bedarfsgemeinschaft "verteilt" werden.

Es ist also NICHT zulässig deine EM-Rente einfach DURCH 2 (Personen der BG) zu teilen und damit deine eigene Bedarfsdeckung unmöglich zu machen.

Zumindest dieser Teilbereich hat damals beim Dopa funktioniert, er bekam wie vorher auch bis März seinen Bedarfs-Anteil aus dem SGB II (lt. bestehendem Bescheid) und erst ab April (erster Renten-Zahlungs-Monat) begann dann bei uns das Theater...wir kamen finanziell nur deshalb hin, weil er die Nachzahlung Anfang April schon bekam und außerdem auch die Urlaubsabgeltung von seiner Firma.

Bei ihm ist aber auch ALLES komplizierter, weil er eine unbefristete EM-Rente erhält...das macht erst "richtig Spass", denn MIR zieht man alles ab was man meint, dass es bei ihm zuviel sei und ER soll sich seine Fehlbeträge aus dem SGB XII holen...damit sind wir ja inzwischen am Gericht, aber das trifft auf dich bei einer Zeitrente so auf keinen Fall zu.
Das würde bedeuten, das ich keine Grundsicherung mehr erhalte, aber die Rente auch erst in 2 Monaten. Ich bin verwirrt, soll ich jetzt die 2 Monate Pfandflaschen sammeln, um meine Miete und andere laufenden Kosten aufzubringen?
In deinem Falle besteht EINDEUTIG weiterhin der Anspruch an das SGB II (bist DU der Haupt-Antragsteller der BG oder deine Frau /Partnerin ???), jedenfalls solange du eine Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person bildest, es könnte aber eben sein, dass die Person des Haupt-Antragstellers wechseln MUSS, weil ein EM-Rentner das (im SGB II) NICHT sein kann...
Vielleicht hat ja hier jemand Rat und Tat, denn ich bin ja nicht der erste, welcher in Rente geht. Das existenzielle muss doch irgendwo im SGB geregelt sein.
Ist es ja auch, das versteht bloß kaum einer und es wäre auch eigentlich Angelegenheit der JC-Mitarbeiter, euch da entsprechend über den weiteren Werdegang und die notwendigen Schritte zu informieren und aufzuklären... :aha:

Zu uns hat man damals bloß gesagt, dass der Dopa jetzt (wegen der Dauer-EM-Rente!!!) keinen Leistungs-Anspruch (im SGB II) mehr habe, wir würden das aber alles noch schriftlich bekommen und er gehöre aber (zwecks Einkommens-Anrechnung bei MIR) weiterhin zu meiner Bedarfsgemeinschaft, nach dem SGB II ... :Ohnmacht:

Was Schriftliches bekamen wir dann nach mehreren Anmahnungen und Beschwerden ca. 9 Monate später, da wurde dann mal offiziell der alte Bescheid (von VOR der Renten-Bewilligung) aufgehoben, ich "freue" mich jetzt schon auf neue "Überraschungen", wenn ICH demnächst mal meinen EM-Voll-Renten-Bescheid bekomme...dann gibt es sicher auch neue Geschichten aus unserem JC-Panoptikum.

Vielleicht bekommen wir ja bis dahin schon mal deinen "gordischen Knoten" auf... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Mo 30. Jul 2012, 23:55
von Doppeloma
Hallo Fatbob, :smile:
hiermit beantrage ich, die Niederschlagung der Rückzahlungspflicht das an mich gewährten Darlehens.
Laut meinen Informationen, liegt in meinem Fall eine sog. „unbillige Härte vor“, da meine Rente unter dem HLU liegt.
Mit dieser Behauptung muß man aber vorsichtig sein, denn es ist ja nicht klar ob hier (im aktuellen Fall) eine Rente UNTER de HLU (374 €) gezahlt wird, richtig ist allerdings der Hinweis auf einen Darlehens-Antrag, hier sollte man aber besser auf den § 24 SGB II Abs.(4) abstellen, im Anschluß kann man immer noch eine moderate Rückzahlungs-Vereinbarung auf Raten treffen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/24.html

Ich würde den Kram dann aber möglichst schnell "vom Hals haben wollen", vielleicht kann ich /können wir auch drauf verzichten...wenn meine Nachzahlung früh genug käme... :Gruebeln:

Vor dem Verweis auf das SGB XII sollte man sich hüten sofern möglich, ich möchte dort möglichst NIEMALS einen Antrag auf irgendwas stellen müssen...die sind ja noch perverser drauf, als die beim JobCenter... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Für meine Überbrückung werde ich eventuell auch den § 24 SGB II bemühen müssen, jedenfalls wenn ich in diesem Leben überhaupt mal noch den EM-Renten-Bescheid für die "Restlaufzeit" der Arbeitsmarktrente bekommen werde... :glotzen:
Hier kann ich die dann allerdings besonders GUT "ärgern", denn mit der AM-Rente ist sowieso noch das JC zuständig, wenn mir Geld fehlt...nach Ansicht der DRV bin ich ja noch immer (rein theoretisch) 3 - 6 Stunden "erwerbsfähig"... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Di 31. Jul 2012, 00:22
von Zwolle
Hallo Doppeloma :smile: ,

schon vorab viel Dank für Deine Hilfe.♥♥♥

Ich werde es mal versuchen, einigermaßen aufzuknoten. :Gruebeln:
Befristete EM-Renten werden immer erst ab dem 7. Monat nach der Antragstellung ausgezahlt (kommt das hin mit deiner Antragstellung ???), so ergeben sich nach deinen bisherigen Angaben Verrechnungen von Juni bis August, natürlich MUSS das Amt für August auch (wie bisher !!!) ZAHLEN und kann nicht nur die Verrechnung (bei der DRV) in Anspruch nehmen.
Kommt nicht hin. Ich zitiere mal aus meinem Rentenbescheid:

" Sehr geehrter XYZ,
auf Ihren Antrag vom 04.05.2012 erhalten Sie von Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente beginnt am 01.09.2012. Sie ist befristet und endet mit dem 31.05.2015.

Für die Zeit ab 01.09.2012 werden laufend monatlich XXX Euro gezahlt.

Für die Zeit vom 01.06.2012 bis zum 31.08.2012 beträgt die Nachzahlung XXXX Euro.
Die monatliche Zahlung wir auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt."

Das soweit von der DRV.

Dann das Schreiben vom Jobcenter vom 26.07.2012:

"Sehr geehrte Frau XYZ, (meine Lebensgefährtin und Antragsteller der Bedarfsgemeinschaft)
für Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind folgende Änderungen eingetreten:

Berücksichtigung von Einkommen aus Rentenversicherung bei Wolfgang XYZ
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz (SGB II) werden nunmehr für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.10.2012 in folgender Höhe bewilligt."

Betrag minus meiner Rente, welche Zahlung ich ja noch gar nicht bekomme.
Was steht da genau als Begründung drin, die §§ bitte, denn du verbleibst mit einer befristeten EM-Rente ohnehin im Rechtskreis des SGB II, sofern ihr (als Paar) trotzdem noch auf das Geld vom JobCenter angewiesen seid.
Kein weiterer Paragraf, nur SGB II :Angst:
Es kann höchstens ein Wechsel für deine Person (weil nicht mehr erwerbsfähig auf Zeit) in den Bereich des Sozial-GELDES (SGB II) stattfinden,was aber insgesamt nicht zu weniger Geld für die Bedarfsgemeinschaft führen darf als vorher.

Diese Änderung ist aber erst für die Zukunft (ab September) und mit offiziellem Neu-Antrag (den SIE dann stellt) möglich.
Wer stellt diesen Antrag? Meine Lebensgefährtin oder ich. Meine Lebensgefährtin ist Antragsteller der Bedarfsgemeinschaft.
Zumindest dieser Teilbereich hat damals beim Dopa funktioniert, er bekam wie vorher auch bis März seinen Bedarfs-Anteil aus dem SGB II (lt. bestehendem Bescheid) und erst ab April (erster Renten-Zahlungs-Monat) begann dann bei uns das Theater...wir kamen finanziell nur deshalb hin, weil er die Nachzahlung Anfang April schon bekam und außerdem auch die Urlaubsabgeltung von seiner Firma.
Was Schriftliches bekamen wir dann nach mehreren Anmahnungen und Beschwerden ca. 9 Monate später, da wurde dann mal offiziell der alte Bescheid (von VOR der Renten-Bewilligung) aufgehoben, ich "freue" mich jetzt schon auf neue "Überraschungen", wenn ICH demnächst mal meinen EM-Voll-Renten-Bescheid bekomme...dann gibt es sicher auch neue Geschichten aus unserem JC-Panoptikum.
Jetzt wir mir schon ganz schwindelig. Ich möchte doch auch weiterhin, wie immer, nur meine Miete und sonstiges pünktlich zahlen. :Wut:

Zum besseren Verständnis könnte ich Dir auch "Akteneinsicht" gewähren. :grinser:
Dann kopiere ich das ganze mal und sende das als PDF Datei vertrauensvoll an Deine Email Adresse.

Herzliche Grüße,
Wolfgang

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Di 31. Jul 2012, 03:07
von Doppeloma
Hallo Wolfgang, :smile:
Kommt nicht hin. Ich zitiere mal aus meinem Rentenbescheid:

" Sehr geehrter XYZ,
auf Ihren Antrag vom 04.05.2012 erhalten Sie von Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente beginnt am 01.09.2012. Sie ist befristet und endet mit dem 31.05.2015.

Für die Zeit ab 01.09.2012 werden laufend monatlich XXX Euro gezahlt.
OK, da bin ich jetzt ein wenig "platt" aber wenn die das so schreiben...dann wird es wohl seine Ordnung haben...lt. Renten-Infos auf deren Homepage habe ich das anders in Erinnerung...aber Bescheid ist Bescheid...da will ich keineswegs dran rumdeuteln.
Für die Zeit vom 01.06.2012 bis zum 31.08.2012 beträgt die Nachzahlung XXXX Euro.
Die monatliche Zahlung wir auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt."
Das soweit von der DRV.
Das besagt schon mal (ähnlich wie in Dopas Bescheid damals), dass die Nachzahlung bis zum Monat VOR der ersten Renten-Überweisung (bei dir für JUNI /JULI /AUGUST) zwecks Verrechnung mit dem Vorleister (JobCenter) einbehalten wird und du dann später nur noch den verbleibenden Rest erhalten wirst.
Sofern sich aus der Differenz zwischen deinem Anteil ALGII und der zu erwartenden monatlichen Rente eine positive Differenz für dich ergibt.
Das kann ich ja nicht beurteilen, weil ich die konkreten Zahlen nicht kenne.

Als Beispiel "gebe" ich dir mal eine monatliche Netto-Rente von 700 € und "genehmige" dir (nur dir persönlich !!!) 500 € Hartz 4 jeweils für Juni /Juli /August...

Dann bleiben jeweils 200 € übrig, wenn das JC deine Leistung für diese 3 Monate (DIREKT von der DRV !!!) zurück bekommt und deine Nachzahlung beträgt anschließend noch 600 €...da ist also der August auf JEDEN Fall schon mal enthalten, das geht ja aus dem Bescheid der DRV schon hervor... :Heiss:

Seid ihr persönlich dort gewesen wegen der Info zur EM-Rente oder wie (und WANN) habt ihr denen das mitgeteilt..., welche Unterlagen habt ihr dort vorgelegt /hingeschickt... :confused: :Gruebeln:
Dann das Schreiben vom Jobcenter vom 26.07.2012:

"Sehr geehrte Frau XYZ, (meine Lebensgefährtin und Antragsteller der Bedarfsgemeinschaft)
für Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind folgende Änderungen eingetreten:

Berücksichtigung von Einkommen aus Rentenversicherung bei Wolfgang XYZ
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz (SGB II) werden nunmehr für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.10.2012 in folgender Höhe bewilligt."

Betrag minus meiner Rente, welche Zahlung ich ja noch gar nicht bekomme.
Na SOOO einfach geht das ja nun auch nicht, ihr habt einen rechtsgültigen (und aus meiner Sicht immer noch aktuellen) Leistungs-Bescheid vorliegen, der MUSS ja erst mal (begründet) aufgehoben werden, bevor es was Anderes dazu geben KANN, irgendein "Schreiben" reicht da nicht so ganz und die KÖNNEN doch wohl auch LESEN, dass lt, deinem Renten-Bescheid die Zahlungen erst zum September aufgenommen werden.

Was steht denn sonst noch so in diesem Schreiben, was soll das sein, eine Info, ein Bescheid, gibt es eine Rechtsmittelbelehrung...ja, da wäre ich tatsächlich mal sehr neugierig... :confused: :Gruebeln:
Einfach nur Betrag Minus deiner Rente geht sowieso NICHT, davon (von der Rente) muß erst mal noch die Versicherungs-Pauschale abgezogen werden...gemäß SGB II also...AHA... :Gruebeln:
Meine Lebensgefährtin ist Antragsteller der Bedarfsgemeinschaft.
Wenn deine Partnerin sowieso schon der Antragsteller eurer BG ist, dann braucht da NIX geändert werden, der 31.10. ist vermutlich der letzte Monat eures aktuellen Bewilligungs-Zeitraumes ???

JA, wie schon festgestellt KANN erst angerechnet/berücksichtigt werden, was auch vorhanden ist auf dem Konto, diese Anrechnung deiner EM-Rente ist also erst ab ENDE September möglich.
Das werden wir denen schon noch beibringen, seid ihr direkt der AfA unterstellt (kommt das Geld von der Agentur für Arbeit ???) oder eine Optionskommune (Geld kommt vom Land /Landkreis) ???
Bitte mal auf dem Auszug nachsehen, wäre wichtig falls eine Beschwerde nötig wird.
Jetzt wir mir schon ganz schwindelig. Ich möchte doch auch weiterhin, wie immer, nur meine Miete und sonstiges pünktlich zahlen.
Na, du kannst vielleicht Wünsche haben :glotzen: , wir haben schon am Beginn unserer JC-"Karriere" eine "friedliche Vereinbarung" mit unserem Vermieter schließen können (MÜSSEN), dass wir unsere Miete immer erst zum 15. des Monats einziehen lassen...wir bekamen schon die erste JC-Zahlung NICHT pünktlich...obwohl ja die Antragstellung damals "als VIEL zu FRÜH" angesehen wurde... :Verwirrt: :Hilfe:

Bei denen kann mich so schnell NICHTS mehr überraschen...
Zum besseren Verständnis könnte ich Dir auch "Akteneinsicht" gewähren.
Dann kopiere ich das ganze mal und sende das als PDF Datei vertrauensvoll an Deine Email Adresse
Ja, besonders dieses Schreiben würde mich wirklich brennend interessieren...wir werden denen schon Feuer unter dem Hintern machen... :Neugierig:

Kannst du auch über PN anhängen...sonst machen wir das über Mail...jetzt gehe ich erst mal zum Dopa in die Falle :Bett: .

Bie später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Di 31. Jul 2012, 10:55
von josi_66
Hallo Wolfgang :smile:

Genauso war es bei mir auch.

Ich bekomme meine erste Rentenzahlung Ende August (für August). Mit dem JC wurde bis 31.07. abgerechnet. Eingstellt wurde die Zahlung zum 01.07.

Also gabs schon im Juli kein Geld mehr vom JC. Da meine Nachzahlung aber sehr schnell kam, ( vor dem 01.07.) bin ich da nicht weiter drauf eingegangen.

Ich denke die sind auch davon ausgegangen, das ich die beiden Monate von der Nachzahlung leben kann, den Betrag der Nachzahlung kannten die ja, stand ja auf der 1 Seite des Rentenbescheides. So war es ja auch, hatte sogar noch was über. :smile:

Aber es kommt natürlich auch darauf an, wie hoch die Rentennachzahlung ist und wie schnell sie auf dem Konto ist. Bei mir war die Nachzahlung nach 10 Tagen nach dem Bescheid auf dem Konto.

Liebe Grüße Josi :Bussi:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Di 31. Jul 2012, 16:08
von Doppeloma
Hallo Josi, :smile:
Ich bekomme meine erste Rentenzahlung Ende August (für August). Mit dem JC wurde bis 31.07. abgerechnet. Eingstellt wurde die Zahlung zum 01.07.
damit wäre ICH aber NICHT einverstanden, die können doch keinen Ausgleich von Leistung (für den Juli) bei der DRV kassieren und DU hast von denen (FÜR JULI) GAR NICHTS mehr bekommen... :Verwirrt: :Hilfe:
Also gabs schon im Juli kein Geld mehr vom JC. Da meine Nachzahlung aber sehr schnell kam, ( vor dem 01.07.) bin ich da nicht weiter drauf eingegangen.
NA, solche "Kunden" sind denen bestimmt die Liebsten, die noch auf Geld verzichten, was ihnen SELBER zusteht, weil es nun mal schon vom JC (bei der DRV) abkassiert wurde......hast du noch so viel über, dass du dir das leisten kannst...so großzügig zu sein beim JobCenter... :confused: :Gruebeln:
Ich denke die sind auch davon ausgegangen, das ich die beiden Monate von der Nachzahlung leben kann, den Betrag der Nachzahlung kannten die ja, stand ja auf der 1 Seite des Rentenbescheides. So war es ja auch, hatte sogar noch was über.
Du brauchst NICHT von deiner Renten-Nachzahlung "Leben"...rückwirkend schon gar nicht...die wissen doch gar nicht, wann dieses Geld kommt und ob es überhaupt noch eine Rest-Nachzahlung geben wird...wir mussten z.B. noch einige 100 € an die Wohngeldstelle zurückzahlen, von diesem Betrag...darum mußten wir uns selber kümmern, als die Endabrechnung zur Nachzahlung kam.

Das wurde gar nicht über die DRV verrechnet, die Nachzahlung ist beim JC (ausnahmsweise) mal vollkommen "außen vor", davon brauchst du überhaupt NICHT leben...darauf dürfen die sich nicht "verlassen" und schon mal "vorsichtshalber" die Leistung einstellen.

Es ist also vollkommen EGAL was auf dem Bescheid für eine Summe steht, es kann (je nachdem wieviele Vorleister /Anspruchsteller es noch gibt) durchaus passieren, dass davon am Ende zur Auszahlung GAR NICHTS mehr übrig bleibt, da kann das JobCenter überhaupt nicht von irgendwas "ausgehen", wovon du dann "vielleicht" leben könntest...

Die Haben zu ZAHLEN, bis deine erste Rente auf dem Konto ist, aber mindestens bis zum Monat VOR der ersten Renten-Zahlung also in deinem Falle bis einschließlich Monat JULI die komplette Leistung vom AMT...

Wann hast du denn den Aufhebungs-Bescheid (zum 01.07.) bekommen und wann die Abrechnung (von JC UND DRV) zu den "Verrechnungen", da muß doch GENAU drinstehen bis zu welchem Monat WER Geld erstattet bekam... :confused: :Gruebeln:
Gegen die Aufhebung schon für JULI würde ich sofort Widerspruch einlegen (sofern noch zeitlich möglich!) oder Überprüfungs-Antrag stellen, wenn sich daraus ergibt, dass die Geld von der DRV FÜR JULI erstattet bekamen...das hätte nämlich nicht sein dürfen und wäre dann noch bei deiner Nachzahlung dabei gewesen... :Wut: :schimpfen:

Bist du wirklich damit einverstanden, dass die sich GELD aus deiner EM-Renten-Nachzahlung (für den Monat JULI) nehmen, was ihnen gar nicht zusteht als "Erstattung"...das ist DEIN Geld, aus DEINER Renten-Nachzahlung... :aha:

Habe schon öfter davon gehört, dass die JobCenter das so machen und wenn sich keiner dagegen wehrt, kann man so auch gut "staatliche" Mittel einsparen" auf Kosten der Rentner, besonders der EM-Rentner, denn bei Altersrente gibt es ja eher selten solche Nachzahlungen.
Da MÜSSEN die AUCH bis zum Vormonat des Renten-Beginns leisten, NUR für den ersten Renten-Monat kann auf eine "Überbrückung" durch Darlehen verwiesen werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Rente durch, und nun?

Verfasst: Di 31. Jul 2012, 16:31
von Fatbob
Anruf bei der KBS..ob es so bei der DRV auch gehandhabt wird keine Ahnung.
AfA bekommt bescheid das EM-Rente bewilligt wurde, Tag des Bescheides stellt AfA Zahlung
natürlich ein (sind ja schnell), KBS zahlt (verrechnet da AfA nicht mehr zahlt) die Nachzahlung aus
bevor die erste EM-Renten Zahlung erfolgt.
So bei mir geschehen, KBS sagt aber sie kann nicht sagen wie DRV das handhabt, sollte im Sinne
der Antragsteller aber so geschehen damit keine Zahlungslücken entstehen.
Auf nochmaliger nachfrage wurde mir das als dummer so erklärt.
Rentenzusage ab 01.09.
Bescheid aber schon am 20.07.
AFA stellt zahlung zum 20.07 sofort ein, ( da sie /AfA/KK/JC) ehr Bescheid bekommt als Antragsteller.
Nachzahlung wird Antragsteller zeitnah überwiesen, vor der Ersten Regulären EM-Rentenzahlung.
Ist angeblich Anweisung damit keine Zahlungslücken entstehen, DRV/KBS haben sich im Sinne des
Rentners so geeinigt Leistung an andere ab zustellbescheid aufzuheben und direkt an Rentner auszuzahlen
da es in den letzten Jahren ein riesen mehraufwand war festzustellen wer danach noch Leistung erhalten hatte.
Ob das nun so immer gehandhabt wird kann er nicht sagen, aber KBS macht das seit 01.01.2012 verbindlich.
hm, Wie gesagt, den zeitraum von einstellung AFA bis anfang EM-Rente bekam ich auch als Nachzahlung vorab
der Rentenzahlung.
Ansonsten frag doch einfach mal nach.
lg