Hallo christoph,
ich werde ausgesteuert, hätte dann theoretisch Anspruch auf ALG1. Da ich mein Schonvermögen aber noch nicht durch einen Immobilienkauf Hartz-IV-sicher gemacht habe, darf ich auf keinen Fall durch einen Fehler mein ALG1-Anspruch verlieren und in ALG II rutschen (denn dann wäre die Sicherung des Schonvermögens nicht mehr möglich). Deshalb meine Frage:
du hast nicht nur "theoretisch" Anspruch auf ALGI sondern VOR ALLEM auch praktisch, gemäß § 145 SGB III, denn ALGI ist als beitragsbasierte Leistung vorrangig vor ALG II, wenn du deinen Anspruch durch einen "Fehler" verlierst, dann wirst du auch KEIN ALG II bekommen, schon gar nicht wenn dein Vermögen noch über den Schongerenzen des SGB II liegt.
Wo muss aufpassen? Wenn ich z.B. die Schweigepflichtsentbindung der Afa nicht unterschreine, drohe ich dann meinen ALG1-Anspruch zu verlieren und in ALG zu rutschen? Bei welchen anderen Dingen muss ich vorsichtig sein, um meinen ALG-1-Anspruch 12 Monate sicher behalten zu können?
Vielleicht schaust du HIER mal rein, da steht schon so Einiges was man nach der Aussteuerung bei der AfA beachten sollte...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte auch den Beitrag daruter zum Med. Dienst der AfA beachten.
Leider geht JEDE AfA damit anders um und in
@Vroris Fall war es ganz besonders extrem, die Handlungsweise ihrer AfA darf man trotzdem nicht verallgemeinern, allerdings wird gerade bei den Gesundheitsunterlagen von den SB "gelogen was das Zeug hält" und NICHT auf die Freiwilligkeit hingewiesen, das überhaupt auszufüllen und zu unterschreiben.
Dabei steht es sogar überall drauf...
Der größte Fehler, den du machen kannst ist zu betonen, "dass du weiterhin SOOO krank bist", dass du überhaupt NICHTS arbeiten KANNST, darum schau dir bitte auch den Muster-Antrag an und beachte die dafür relevanten Fragen und (richtigen) Antworten.
Denn die Verfügbarkeit mit deinem "Restleistungsvermögen" MUSS gegeben sein, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGI, dieses Restleistungs-Vermögen hat dann der Amtsarzt der AfA festzustellen.
Dafür nehmen die gerne (schon vorhandene) DRV-Unterlagen (Reha-Berichte /DRV-GA) zum "abschreiben" um "Divergenzen" mit der DRV zu vermeiden, also eine EIGENE Meinung zu deinem Gesundheits-Zustand niederzulegen, die eventuell nicht mit der der DRV in Einklang zu bringen ist...
Darum ist es am Einfachsten (für die AfA), wenn du brav alles unterschreibst, was man dir vorlegt und sie dann die ärztlichen Unterlagen nach Gutdünken anfordern können wo sie wollen, deine behandelnden Ärzte finden sich in dieser Auswahl eher selten wieder.
Solange du bereit bist der Vermittlung (in Arbeit) mit deiner (vom AfA-Amtsarzt festgestellten) Restleistungsfähigkeit zur Verfügung zu stehen ist es eigentlich NICHT möglich, dir das ALGI streitig zu machen...AU-Bescheinigungen solltest du allerdings nicht mehr abgeben, denn nach 6 Wochen würde man dich sonst an die KK zurückgeben (müssen) und dort bekommst du ja NIX mehr wegen der Aussteuerung.
Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung kann es dann auch zu "Vermittlungsbemühungen" kommen, die aber meist schon an deinen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder am Rahmen der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III scheitern werden...
Hast du noch einen AG, dann steht auch noch die KÜ-Frist im Wege...so ist das mehr ein "Katz- und Maus-Spiel" zwischen dir und der AfA", was allgemein schnell aufgegeben wird, besonders wenn du auch noch die Fahrkosten-Erstattung für jeden Meldetermin beantragst.
Das führt jetzt alles schon zu weit, dazu gibt es auch schon einige interessante Erfahrungsberichte...ich selber hatte (2009) mit der AfA noch KEINE Probleme und bekam 1,5 Jahre lang (altersbegründet) pünktlich jeden Monat mein Geld überwiesen.
Der Amtsarzt hatte mich SELBER komplett aus dem "Vermittlungs-Verkehr gezogen", so bekam ich nicht mal einen "Vermittler"...

, na, zur "Belohnung" bekommen sie ja jetzt auch noch ein paar € von meiner rückwirkenden EM-Rente erstattet, allerdings nur für 4 Monate...
Inzwischen sind die oft nicht mehr SOOO nett, weil sie auch merken, dass sie fast NIE was von ihrer Vorleistung zurückbekommen werden, weil eben die EM-Renten oft genug irgendwann endgültig abgelehnt werden...dann gibt es natürlich auch keine Erstattung des ALG I von der DRV...
Liebe Grüße von der Doppeloma
