Hallo,
ich werde ausgesteuert, hätte dann theoretisch Anspruch auf ALG1. Da ich mein Schonvermögen aber noch nicht durch einen Immobilienkauf Hartz-IV-sicher gemacht habe, darf ich auf keinen Fall durch einen Fehler mein ALG1-Anspruch verlieren und in ALG II rutschen (denn dann wäre die Sicherung des Schonvermögens nicht mehr möglich). Deshalb meine Frage:
Wo muss aufpassen? Wenn ich z.B. die Schweigepflichtsentbindung der Afa nicht unterschreine, drohe ich dann meinen ALG1-Anspruch zu verlieren und in ALG zu rutschen? Bei welchen anderen Dingen muss ich vorsichtig sein, um meinen ALG-1-Anspruch 12 Monate sicher behalten zu können?
Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
- Fatbob
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
Ganz einfach zu beantworten.
Wenn du vor einer Sperre von ALG1 stehst bekommste wohl bescheid.
Wie, oder warum, kann ich nicht sagen, normal wenn man sich an deren Vorgaben hält ist
das AfA recht human in gegensatzt zu den JC.
Normal wird dir nicht sofort das ganze ALG1 gestrichen, es sei den so wie bei Vrori, die
leider nur weil sie keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat, die freiwillig sein muss,
um ihr ALG1 betrogen wird zur Zeit.
Mach keine Falschen Angaben, keine Schwarzarbeit, dann sollte das meiste schon passen.
lg
PS: geändert weil ich zu schreibfaul war.
Wenn du vor einer Sperre von ALG1 stehst bekommste wohl bescheid.
Wie, oder warum, kann ich nicht sagen, normal wenn man sich an deren Vorgaben hält ist
das AfA recht human in gegensatzt zu den JC.
Normal wird dir nicht sofort das ganze ALG1 gestrichen, es sei den so wie bei Vrori, die
leider nur weil sie keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat, die freiwillig sein muss,
um ihr ALG1 betrogen wird zur Zeit.
Mach keine Falschen Angaben, keine Schwarzarbeit, dann sollte das meiste schon passen.
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PS: geändert weil ich zu schreibfaul war.
Zuletzt geändert von Fatbob am Fr 20. Jul 2012, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
Hallo,
also bitte...ich habe keine Falschangaben gemacht...keine Schwarzarbeit nichts..wie kommst du darauf?
Ich habe lediglich mein Recht in Anspruch genommen...mein Recht, eine Schweigepflichtentbindung nicht zu unterschreiben...
alles andere ist jetzt von dir spekulativ und entspricht in keinster Weise der Wahrheit..
Auch wenn mir die Afa gedroht hat, habe ich Anspruch auf Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und so bin ich vorgegangen...
jetzt läuft eine Klage gegen die Afa...
LG
Vrori
also bitte...ich habe keine Falschangaben gemacht...keine Schwarzarbeit nichts..wie kommst du darauf?
Ich habe lediglich mein Recht in Anspruch genommen...mein Recht, eine Schweigepflichtentbindung nicht zu unterschreiben...
alles andere ist jetzt von dir spekulativ und entspricht in keinster Weise der Wahrheit..
Auch wenn mir die Afa gedroht hat, habe ich Anspruch auf Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und so bin ich vorgegangen...
jetzt läuft eine Klage gegen die Afa...
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
Vrori, hier hast du jetzt was falsch verstanden und Fatbob hat hier was geschrieben ohne es näher zu erklären.
Der Satz: "Normal wird dir nicht sofort das ganze ALG1 gestrichen, es sei den so wie bei Vrori." war auf Vrori's Verweigerung der Schweigepflichtentbindung bezogen und der Satz "Mach keine Falschen Angaben, keine Schwarzarbeit, dann sollte das meiste schon passen." war dann eine allgemeine Aussage von Fatbob und hatte mit Vrori nichts zu tun. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Gruss maday
Der Satz: "Normal wird dir nicht sofort das ganze ALG1 gestrichen, es sei den so wie bei Vrori." war auf Vrori's Verweigerung der Schweigepflichtentbindung bezogen und der Satz "Mach keine Falschen Angaben, keine Schwarzarbeit, dann sollte das meiste schon passen." war dann eine allgemeine Aussage von Fatbob und hatte mit Vrori nichts zu tun. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- Fatbob
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
ohh, sorry, es ist genauso wie maday schrieb.
Habe mich leider zu kurz ausgedrückt, dachte jeder weiss, bzw gerade du warum dein ALG1 gestrichen wurde
bzw du es vor Gericht erstreiten musst.
Oh man, glaubst du wirklich ich würde dir sowas zutrauen ?
Nein, für alle nochmal die Vrori nicht kennen..
Sie hat sich nicht drauf eingelassen die Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben (da sie ja freiwillig ist)
und nur aus diesen Grunde wird ihr Unrechtmässig das ALG1 verweigert.
lg
Habe mich leider zu kurz ausgedrückt, dachte jeder weiss, bzw gerade du warum dein ALG1 gestrichen wurde
bzw du es vor Gericht erstreiten musst.
Oh man, glaubst du wirklich ich würde dir sowas zutrauen ?
Nein, für alle nochmal die Vrori nicht kennen..
Sie hat sich nicht drauf eingelassen die Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben (da sie ja freiwillig ist)
und nur aus diesen Grunde wird ihr Unrechtmässig das ALG1 verweigert.
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
Hallo,
alles in Ordnung...ist ja nun richtig gestellt...
ich finde es wichtig, dass wir immer darauf achten, ob wir neue Mitglieder haben, die Fragen stellen...dann sollten wir auch komplett antworten..hier hätte es wirklich falsch verstanden werden können.
Aber jetzt ist alles in Butter...;)
LG
Vrori
alles in Ordnung...ist ja nun richtig gestellt...
ich finde es wichtig, dass wir immer darauf achten, ob wir neue Mitglieder haben, die Fragen stellen...dann sollten wir auch komplett antworten..hier hätte es wirklich falsch verstanden werden können.
Aber jetzt ist alles in Butter...;)
LG
Vrori
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Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Wodurch kann man ALG1-Anspruch verlieren?
Hallo christoph,
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte auch den Beitrag daruter zum Med. Dienst der AfA beachten.
Leider geht JEDE AfA damit anders um und in @Vroris Fall war es ganz besonders extrem, die Handlungsweise ihrer AfA darf man trotzdem nicht verallgemeinern, allerdings wird gerade bei den Gesundheitsunterlagen von den SB "gelogen was das Zeug hält" und NICHT auf die Freiwilligkeit hingewiesen, das überhaupt auszufüllen und zu unterschreiben.
Dabei steht es sogar überall drauf...
Der größte Fehler, den du machen kannst ist zu betonen, "dass du weiterhin SOOO krank bist", dass du überhaupt NICHTS arbeiten KANNST, darum schau dir bitte auch den Muster-Antrag an und beachte die dafür relevanten Fragen und (richtigen) Antworten.
Denn die Verfügbarkeit mit deinem "Restleistungsvermögen" MUSS gegeben sein, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGI, dieses Restleistungs-Vermögen hat dann der Amtsarzt der AfA festzustellen.
Dafür nehmen die gerne (schon vorhandene) DRV-Unterlagen (Reha-Berichte /DRV-GA) zum "abschreiben" um "Divergenzen" mit der DRV zu vermeiden, also eine EIGENE Meinung zu deinem Gesundheits-Zustand niederzulegen, die eventuell nicht mit der der DRV in Einklang zu bringen ist...
Darum ist es am Einfachsten (für die AfA), wenn du brav alles unterschreibst, was man dir vorlegt und sie dann die ärztlichen Unterlagen nach Gutdünken anfordern können wo sie wollen, deine behandelnden Ärzte finden sich in dieser Auswahl eher selten wieder.
Solange du bereit bist der Vermittlung (in Arbeit) mit deiner (vom AfA-Amtsarzt festgestellten) Restleistungsfähigkeit zur Verfügung zu stehen ist es eigentlich NICHT möglich, dir das ALGI streitig zu machen...AU-Bescheinigungen solltest du allerdings nicht mehr abgeben, denn nach 6 Wochen würde man dich sonst an die KK zurückgeben (müssen) und dort bekommst du ja NIX mehr wegen der Aussteuerung.
Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung kann es dann auch zu "Vermittlungsbemühungen" kommen, die aber meist schon an deinen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder am Rahmen der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III scheitern werden...
Hast du noch einen AG, dann steht auch noch die KÜ-Frist im Wege...so ist das mehr ein "Katz- und Maus-Spiel" zwischen dir und der AfA", was allgemein schnell aufgegeben wird, besonders wenn du auch noch die Fahrkosten-Erstattung für jeden Meldetermin beantragst.
Das führt jetzt alles schon zu weit, dazu gibt es auch schon einige interessante Erfahrungsberichte...ich selber hatte (2009) mit der AfA noch KEINE Probleme und bekam 1,5 Jahre lang (altersbegründet) pünktlich jeden Monat mein Geld überwiesen.
Der Amtsarzt hatte mich SELBER komplett aus dem "Vermittlungs-Verkehr gezogen", so bekam ich nicht mal einen "Vermittler"...
, na, zur "Belohnung" bekommen sie ja jetzt auch noch ein paar € von meiner rückwirkenden EM-Rente erstattet, allerdings nur für 4 Monate...
Inzwischen sind die oft nicht mehr SOOO nett, weil sie auch merken, dass sie fast NIE was von ihrer Vorleistung zurückbekommen werden, weil eben die EM-Renten oft genug irgendwann endgültig abgelehnt werden...dann gibt es natürlich auch keine Erstattung des ALG I von der DRV...
Liebe Grüße von der Doppeloma

du hast nicht nur "theoretisch" Anspruch auf ALGI sondern VOR ALLEM auch praktisch, gemäß § 145 SGB III, denn ALGI ist als beitragsbasierte Leistung vorrangig vor ALG II, wenn du deinen Anspruch durch einen "Fehler" verlierst, dann wirst du auch KEIN ALG II bekommen, schon gar nicht wenn dein Vermögen noch über den Schongerenzen des SGB II liegt.ich werde ausgesteuert, hätte dann theoretisch Anspruch auf ALG1. Da ich mein Schonvermögen aber noch nicht durch einen Immobilienkauf Hartz-IV-sicher gemacht habe, darf ich auf keinen Fall durch einen Fehler mein ALG1-Anspruch verlieren und in ALG II rutschen (denn dann wäre die Sicherung des Schonvermögens nicht mehr möglich). Deshalb meine Frage:
Vielleicht schaust du HIER mal rein, da steht schon so Einiges was man nach der Aussteuerung bei der AfA beachten sollte...Wo muss aufpassen? Wenn ich z.B. die Schweigepflichtsentbindung der Afa nicht unterschreine, drohe ich dann meinen ALG1-Anspruch zu verlieren und in ALG zu rutschen? Bei welchen anderen Dingen muss ich vorsichtig sein, um meinen ALG-1-Anspruch 12 Monate sicher behalten zu können?
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte auch den Beitrag daruter zum Med. Dienst der AfA beachten.
Leider geht JEDE AfA damit anders um und in @Vroris Fall war es ganz besonders extrem, die Handlungsweise ihrer AfA darf man trotzdem nicht verallgemeinern, allerdings wird gerade bei den Gesundheitsunterlagen von den SB "gelogen was das Zeug hält" und NICHT auf die Freiwilligkeit hingewiesen, das überhaupt auszufüllen und zu unterschreiben.
Dabei steht es sogar überall drauf...
Der größte Fehler, den du machen kannst ist zu betonen, "dass du weiterhin SOOO krank bist", dass du überhaupt NICHTS arbeiten KANNST, darum schau dir bitte auch den Muster-Antrag an und beachte die dafür relevanten Fragen und (richtigen) Antworten.
Denn die Verfügbarkeit mit deinem "Restleistungsvermögen" MUSS gegeben sein, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGI, dieses Restleistungs-Vermögen hat dann der Amtsarzt der AfA festzustellen.
Dafür nehmen die gerne (schon vorhandene) DRV-Unterlagen (Reha-Berichte /DRV-GA) zum "abschreiben" um "Divergenzen" mit der DRV zu vermeiden, also eine EIGENE Meinung zu deinem Gesundheits-Zustand niederzulegen, die eventuell nicht mit der der DRV in Einklang zu bringen ist...


Darum ist es am Einfachsten (für die AfA), wenn du brav alles unterschreibst, was man dir vorlegt und sie dann die ärztlichen Unterlagen nach Gutdünken anfordern können wo sie wollen, deine behandelnden Ärzte finden sich in dieser Auswahl eher selten wieder.
Solange du bereit bist der Vermittlung (in Arbeit) mit deiner (vom AfA-Amtsarzt festgestellten) Restleistungsfähigkeit zur Verfügung zu stehen ist es eigentlich NICHT möglich, dir das ALGI streitig zu machen...AU-Bescheinigungen solltest du allerdings nicht mehr abgeben, denn nach 6 Wochen würde man dich sonst an die KK zurückgeben (müssen) und dort bekommst du ja NIX mehr wegen der Aussteuerung.
Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung kann es dann auch zu "Vermittlungsbemühungen" kommen, die aber meist schon an deinen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder am Rahmen der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III scheitern werden...
Hast du noch einen AG, dann steht auch noch die KÜ-Frist im Wege...so ist das mehr ein "Katz- und Maus-Spiel" zwischen dir und der AfA", was allgemein schnell aufgegeben wird, besonders wenn du auch noch die Fahrkosten-Erstattung für jeden Meldetermin beantragst.
Das führt jetzt alles schon zu weit, dazu gibt es auch schon einige interessante Erfahrungsberichte...ich selber hatte (2009) mit der AfA noch KEINE Probleme und bekam 1,5 Jahre lang (altersbegründet) pünktlich jeden Monat mein Geld überwiesen.
Der Amtsarzt hatte mich SELBER komplett aus dem "Vermittlungs-Verkehr gezogen", so bekam ich nicht mal einen "Vermittler"...

Inzwischen sind die oft nicht mehr SOOO nett, weil sie auch merken, dass sie fast NIE was von ihrer Vorleistung zurückbekommen werden, weil eben die EM-Renten oft genug irgendwann endgültig abgelehnt werden...dann gibt es natürlich auch keine Erstattung des ALG I von der DRV...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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